{"date":"2025-11-28","state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T14:17:30.309076+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p>Die n\u00e4chste <strong>Gemeindeversammlung 2/2025</strong> findet am Freitag, 28. November 2025 um 19:30 Uhr in der Turnhalle Buchholz in Glarus statt.</p><p><strong>Traktanden:</strong></p><ol><li>Begr\u00fcssung und Mitteilungen</li><li>Wahlen f\u00fcr den Rest der Amtsperiode 2022\u20132026</li><li>Verkauf einer Fl\u00e4che von 2'794 m2 der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hotels Rhodannenberg</li><li>Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid</li><li>Budget f\u00fcr das Jahr 2026</li><li>Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026</li></ol><p>Die<strong> Informationsveranstaltung </strong>zur Gemeindeversammlung findet am Montag, 10. November 2025 um 19:30 Uhr in der Markthalle in Glarus statt. </p><p>Am Montag, 3. November 2025 findet um 19.00 Uhr in der Gemeindestube des Gesellschaftshauses Ennenda ein <strong>\u00abRunder Tisch Budget 2026\u00bb</strong> der Gemeinde Glarus statt. Vertreter des Gemeinderates und des Departementes Finanzen und Controlling erl\u00e4utern das Budget 2026, den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 / 2027-2036, beantworten ihre Fragen und diskutieren die Hintergr\u00fcnde der Stossrichtungen des Gemeinderates. Sie sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bis am Donnerstag, 30. Oktober an bei Sonja Kohler M\u00fcller, Abteilungsleiterin Gemeindeentwicklung und Kommunikation unter <a href=\"https://www.glarus.ch/route/cms-index-redirectEmailLink/email/bWFpbHRvJTNBc29uamElMkVrb2hsZXIlNDBnbGFydXMlMkVjaA%3D%3D\">sonja.kohler@glarus.ch</a> oder 058 611 81 27.  </p><p>Weiterf\u00fchrende Unterlagen zum \"Runden Tisch Budget 2026\":</p><ul><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/62850/Diskussionsgrundlage_Pr%C3%A4sentation%20Runder%20Tisch.pdf?fp=1\"></a><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/6d9e9e48a50c7707ea6524d7e588ce88c436d0ee5de3718ec21a4323993fb5cf\">Diskussionsgrundlage_Pr\u00e4sentation Runder Tisch.pdf</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/62851/Budget%202026_Strukturelles%20Defizit%20seit%202021.pdf?fp=1\"></a><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/03c1464adec359bc62c89bfc7b7f7d29d2083e97607137e80920bf7c41ee82a1\">Budget 2026_Strukturelles Defizit seit 2021.pdf</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/62852/Finanzplanung%20Erfolgsrechnung%202026-2036.pdf?fp=1\"></a><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/5fdf7b7b305e85843840710579f3fea1f623347b4188f46245039c5988d3a252\">Finanzplanung Erfolgsrechnung 2026-2036.pdf</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/62853/Finanzplanung%20Investitionsrechnung%202027-2036.pdf?fp=1\"></a><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/dd6d99250bfeaa69192dc0d3ddcdfeead466b1f39c3c1e51756a06645e9d2fe3\">Finanzplanung Investitionsrechnung 2027-2036.pdf</a></li></ul><p>Alle Informationen zu den Gemeindeversammlungen k\u00f6nnen Sie auch in der VoteInfo-App abrufen. </p><ul><li><a href=\"https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo&amp;hl=de\">Google Play App Store</a></li><li><a href=\"https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062\">iTunes App Store</a></li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" src=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/57451/Voteinfo.PNG?fp=1\" class=\"lazyload-alt\"></p>","files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/43a20c2b3723b4a0103e40c5f7d1ffd27f71f95310ca0a2a1e64b0d25b65c556","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":6,"state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T14:15:02.242395+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026","memorial_page":56,"overview":"<h2>6.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2><p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026 \nauf 61 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde ist \neine Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5 % notwendig, um das Jahresergebnis 2026 ausgeglichen zu gestalten. <br></p>","text":"<h2>6.2 Ausgangslage</h2><p>Die Stimmberechtigten der Gemeinde setzen j\u00e4hrlich den Gemeindesteuerfuss f\u00fcr die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern bzw. f\u00fcr die Gewinn- und Kapitalsteuern f\u00fcr das folgende Jahr fest (Art. 202 \ndes Steuergesetzes des Kantons Glarus i.V.m. Art. 41 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes sowie Art. \n14 Abs. 1 Gemeindeordnung).\nIm laufenden Jahr 2025 betr\u00e4gt die Gesamtsteuerbelastung ohne kantonalen Bausteuerzuschlag \n114 % (58 % Kantonssteuerfuss und 56 % Gemeindesteuerfuss).\nDie Landsgemeinde 2025 beschloss, den Kantonssteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026 unver\u00e4ndert auf 58 % \nder einfachen Steuer festzusetzen. Der Gemeinderat beantragt, den Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr \n2026 um 5 % zu erh\u00f6hen, d.h. auf 61 % der einfachen Steuer festzusetzen.\nDie Gesamtsteuerbelastung f\u00fcr das Jahr 2026 w\u00fcrde demnach 119 % betragen.</p><h2>6.3 Finanzielle Auswirkungen </h2><p>Das unter Traktandum 5 zur Diskussion stehende Budget f\u00fcr das Jahr 2026 baut auf dem beantragten \nGemeindesteuerfuss von 61 % auf. Die Entwicklung der Steuerbelastung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen infolge Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5 % gestaltet sich folgendermassen: </p><h4></h4><h5>Vergleich Steuerbelastung </h5><h5><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/6a89ee7ea4e24a62baee40f74f15e6a23753ca588c7902c601221b550d1e0250\" class=\"lazyload-alt\" width=\"446px\" height=\"615px\"></h5><h5><br>Bemerkung zu vorstehenden Rechnungen:</h5><h4></h4><ul><li>Grundlage ist das steuerbare Einkommen, d.h. Gesamteinkommen abzgl. aller Abz\u00fcge inkl. Pauschalabz\u00fcge (z. B. Kinderabz\u00fcge etc.)</li><li>Bundessteuer nicht enthalten</li><li>Kein Verm\u00f6gen ber\u00fccksichtigt</li><li>Konfession nicht ber\u00fccksichtigt </li><li>Steuer 2025 basiert auf Berechnung der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung \n(swisstaxcalculator.estv.admin.ch) </li><li>Kantonssteuer 59.7 % f\u00fcr 2026 unver\u00e4ndert zu 2025</li><li>F\u00fcr Berechnung Gemeindesteuer 2026 auf Einkommenstarife g\u00fcltig ab 01.01.2025 abgest\u00fctzt</li><li>Vergleich: Gemeindesteuerfuss Glarus Nord (inkl. 3 % Bausteuerzuschlag) + Glarus S\u00fcd je 63 % </li></ul><h2>6.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats </h2><p>Der Gemeinderat will mit der Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5 % den Fokus auf die Beibehaltung der Selbstbestimmung legen. Besonders Art. 34 \u2018Haushaltgleichgewicht\u2019 und Art. 35 \u2018Schuldenbegrenzung\u2019 des Finanzhaushaltgesetzes enthalten Bestimmungen, welche wir nur noch mit einem Schritt der deutlichen Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses positiv beeinflussen k\u00f6nnen. Der Gemeinderat will verhindern, dass die Schuldenbegrenzung Investitionen f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre weitgehend verunm\u00f6glicht. Unser Ziel muss es bleiben, die wesentliche Infrastruktur zu erhalten und gleichzeitig die Handlungsf\u00e4higkeit der Gemeinde zu bewahren. </p><p>\nArt. 34 des Finanzhaushaltgesetzes verlangt, dass das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig \u2013 in der Regel innert f\u00fcnf Jahren \u2013 ausgeglichen sein soll. Nach mehreren negativen Rechnungsabschl\u00fcssen und einem im Budgetprozess ausgewiesenen strukturellen Defizit ist diese Zielvorgabe verbindlich. Ohne eine Anpassung des Gemeindesteuerfusses w\u00e4re das Budget 2026 nicht ausgeglichen darzustellen. Die beantragte Erh\u00f6hung um 5 % auf 61 % ist deshalb erforderlich, um im \nJahr 2026 ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen und die finanzpolitische Steuerungsf\u00e4higkeit zu \nsichern. </p><p>Das Budget 2026 basiert auf dem Gemeindesteuerfuss von 61 % und weist einen Ertrags\u00fcberschuss \nvon CHF 0.31 Mio. aus. Dem liegt u. a. ein zus\u00e4tzlicher Fiskalertrag von rund CHF 3.3 Mio. aus der \nSteuerfusserh\u00f6hung sowie eine pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio. zugrunde. Gleichwohl verbleibt im operativen Gesch\u00e4ft ein Verlust aus betrieblicher T\u00e4tigkeit \n(- CHF 0.85 Mio.). Die budgetierten Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 7.7 Mio.; der Selbstfinanzierungsgrad steigt auf 69 %, bleibt damit aber unter dem gemeinder\u00e4tlichen Zielwert von 80 %. \nDie Nettoschuld pro Einwohner liegt, budgetiert bei CHF 2'962, deutlich \u00fcber dem Zielwert von \nCHF 1'000. Insgesamt stabilisiert die Steuerfusserh\u00f6hung die Rechnung 2026 sp\u00fcrbar, sie ersetzt jedoch keine strukturellen Korrekturen. </p><p>Auch der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 verdeutlicht den Handlungsbedarf: Ohne \nzus\u00e4tzliche Massnahmen bleiben die operativen Ergebnisse in den Planjahren negativ; gleichzeitig ist \nmit weiter steigender Nettoverschuldung zu rechnen, selbst bei geplanten, deutlich tieferen Nettoinvestitionen. Bei realistischem Investitionspfad erh\u00f6ht sich der Finanzierungsbedarf zus\u00e4tzlich; bis \nEnde 2029 ist \u2013 je nach Investitionsvolumen \u2013 mit einer deutlich h\u00f6heren Nettoschuld zu rechnen. Der \nFiskalertrag bleibt der zentrale Ertragstreiber und wird unmittelbar vom Steuerfuss beeinflusst. </p><p>Vor diesem Hintergrund beantragt der Gemeinderat die Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses auf \n61 %. Es ist ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt, um den Finanzhaushalt zu stabilisieren. \nParallel dazu hat der Gemeinderat weitergehende Massnahmen eingeleitet und wird diese konsequent umsetzen: Leistungsabbau mit einhergehender Verschlankung von Verwaltung und Betrieb, Fokussierung des Finanz- und Verwaltungsverm\u00f6gens auf betriebsnotwendige und profitable Best\u00e4nde, \nstrikte Priorisierung und Staffelung der Investitionen sowie eine hohe Ausgabendisziplin. Diese Linie \nist im Budget 2026 bereits reflektiert; sie wird in den Folgejahren weiterverfolgt, um das strukturelle \nDefizit nachhaltig abzubauen und die finanzpolitischen Zielwerte zu erreichen. </p><p>Die gesamthafte Steuerbelastung (ohne kantonalen Bausteuerzuschlag) l\u00e4ge im Jahr 2026 bei 119 % \n(58 % Kantonssteuerfuss, 61 % Gemeindesteuerfuss). Der Erh\u00f6hungsbedarf ist damit transparent und \nunmittelbar mit dem Budget 2026 verkn\u00fcpft. Angesichts der anstehenden Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen \u2013 auch zur Werterhaltung der Infrastruktur \u2013 sowie der Risiken aus zunehmender\nFremdfinanzierung ist die beantragte Steuerfusserh\u00f6hung aus Sicht des Gemeinderats sachlich begr\u00fcndet und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><h2>6.5 Antrag an die Gemeindeversammlung </h2><p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf Art. 41 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes \nund Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: </p><ol><li>Der Gemeindesteuerfuss wird f\u00fcr das Jahr 2026 auf 61 Prozent der einfachen Staatssteuer festgesetzt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) </h2><p>Die GPK empfiehlt, den Gemeindesteuerfuss \u2013 wie vom Gemeinderat beantragt \u2013 auf 61 Prozentpunkte der einfachen Staatssteuer festzusetzen. </p><p>Dieser Schritt tr\u00e4gt dazu bei, die Eigenst\u00e4ndigkeit und finanzielle Handlungsf\u00e4higkeit der Gemeinde zu \nsichern. </p><p>Die GPK empfiehlt Annahme des Antrags.</p>","resolution":"<p>Der Gemeindesteuerfuss wird f\u00fcr das Jahr 2026 auf 61 Prozent der einfachen Staatssteuer festgesetzt. </p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":5,"state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T14:15:47.482965+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Budget f\u00fcr das Jahr 2026","memorial_page":19,"overview":"<h2>5.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2><p>Die finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Glarus bestehen besonders aufgrund der notwendigen Investitionen, des ungen\u00fcgenden Selbstfinanzierungsgrads sowie des erforderlichen Abbaus des strukturellen Defizits.</p>  <p>Das Budget 2026 der Gemeinde Glarus weist zwar einen Ertrags\u00fcberschuss von CHF 310'299 aus. Es beinhaltet jedoch eine Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5 % (+ rund CHF 3.3 Mio.). Der Personalaufwand wurde pauschal um CHF 1.0 Mio. reduziert. Der Verlust aus betrieblicher T\u00e4tigkeit betr\u00e4gt dennoch weiterhin CHF 0.9 Mio. </p>  <p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 zeigt pro Jahr negative Jahresergebnisse, wobei keine weiteren Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses oder zus\u00e4tzliche Bausteuer miteingerechnet worden sind. </p>  <p>Der 10-Jahres-Finanzplan 2027\u20132036 gr\u00fcndet auf denselben Annahmen wie der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029, zus\u00e4tzlich beinhaltet er jedoch die von den Departementen gemeldeten pendenten Investitionen ab CHF 2 Mio. Er enth\u00e4lt keine weiteren Sparmassnahmen. Damit wird deutlich, dass ohne Sparmassnahmen bis ins Jahr 2036 eine Steuererh\u00f6hung von 18.5 % n\u00f6tig w\u00e4re, um die Rechnung ausgeglichen zu gestalten. F\u00fcr den Gemeinderat ist es deshalb klar, dass es Massnahmen braucht, um den Finanzhaushalt zu gesunden und ein akzeptables Fiskalniveau beizubehalten.</p>  <p>Die budgetierten Nettoinvestitionen belaufen sich f\u00fcr das Jahr 2026 auf CHF 7.7 Mio. Diese k\u00f6nnen mit CHF 5.3 Mio. eigenen Mitteln finanziert werden, die restlichen CHF 2.4 Mio. m\u00fcssen mit Fremdkapital finanziert werden. Die zunehmende Fremdverschuldung bedeutet einerseits steigende Zinskosten, andererseits nimmt der R\u00fcckzahlungsbedarf zu. Die anstehenden und notwendigen Investitionen zeigen uns leider nach wie vor die zu tiefen Sanierungsinvestitionen seit Beginn der neuen Gemeinde auf. Zus\u00e4tzlich zeigt das strukturelle Defizit in Millionenh\u00f6he der letzten Jahre, dass der Gemeindehaushalt seit l\u00e4ngerem deutlich im Ungleichgewicht ist. Um die anstehenden Aufgaben und Investitionen ohne weitere Verschuldung meistern zu k\u00f6nnen, br\u00e4uchte es j\u00e4hrlich deutlich h\u00f6here Ergebnisse, als das pro 2026 budgetierte.</p>  <p>Die beantragte Steuerfusserh\u00f6hung im Jahr 2026 um 5 % wirkt beim operativen Ergebnis deutlich entlastend. Um das strukturelle Defizit auch k\u00fcnftig nicht durch Steuererh\u00f6hungen reduzieren zu m\u00fcssen, hat der Gemeinderat weitergehende Massnahmen und Einsparungen eingeleitet und wird diese weiterverfolgen. Dazu geh\u00f6ren ein Leistungsabbau mit einer dazugeh\u00f6rigen Verschlankung der Verwaltung und des Betriebs, die Reduzierung des Finanz- und Verwaltungsverm\u00f6gens auf noch betriebs- und verwaltungsnotwendige bzw. profitable Bestandteile (vgl. dazu zum Beispiel auch Traktandum 4 \u00abVer\u00e4usserung der Gastronomieliegenschaften: Grundsatzentscheid\u00bb), eine hohe Priorisierung bei anfallenden Investitionen und weitere Sparmassnahmen verbunden mit einer hohen Ausgabendisziplin. Damit das gelingen kann, ist der Gemeinderat auf das Verst\u00e4ndnis wie auch die Mitwirkung der Mitarbeitenden und der Bev\u00f6lkerung angewiesen.</p>","text":"<p><strong></strong>\n</p><h2>5.2 Ausgangslage</h2><h3>5.2.1 Gesamtbetrachtung</h3><p>Die wichtigsten Zahlen des Budgets 2026 auf einen Blick\n</p><h4>Gemeindesteuerfuss</h4><table>\n<tbody>\n<tr>\n\t<td><strong>Gesamtergebnis Erfolgsrechnung</strong>\n\t</td>\n\t<td><strong>Nettoinvestitionen</strong>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>CHF 0.310 Mio.<br><br>Budget 2025:CHF -2.029 Mio.<br>IST 2024:CHF -2.820 Mio.\n\t</td>\n\t<td>CHF 7.728 Mio.<br><br>Budget 2025:CHF12.085 Mio.<br>IST 2024:CHF16.119 Mio.\n\t</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><table>\n<tbody>\n<tr>\n\t<td><strong>Steuerertrag</strong><br><strong></strong>\n\t</td>\n\t<td><strong>Gemeindesteuerfuss</strong><strong></strong>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>CHF 41.191 Mio.<br><br>Budget 2025:CHF 36.140 Mio.<br>IST 2024:CHF 37.221 Mio.\n\t</td>\n\t<td>61 %<br><br>Budget 2025:56 %<br>IST 2024:56 %<br><br>\n\t</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><h4><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/0267f6c909775cd8b4d26295d806036d2958d8a99c3b5a053f662026963fd225\" class=\"lazyload-alt\" width=\"641px\" height=\"818px\"></h4><h4></h4><p class=\"MsoNormal\"><strong></strong>\n</p><h4>Budget-/Vorjahresvergleiche</h4><h5>Vergleich Budget-Positionen 2026 mit dem Budget 2025 und den Rechnungen 2020 bis 2024</h5><table>\n<tbody>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>In CHF</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Budget 2026</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>Budget 2025\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>Rechnung 2024<strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>Rechnung 2023<strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>Rechnung 2022<strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>Rechnung 2021<strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>Rechnung 2020<strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Gesamtergebnis<br>Erfolgsrechnung\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>310'299\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-2'029'392\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-2'820'467\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-360'168\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-4'055'534\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-4'002'217\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>+492'952\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Operatives Ergebnis\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>310'299\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-3'229'392\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-2'820'467\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-360'168\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-4'120'534\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>-4'002'217\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>+1'949'157\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Personalaufwand\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>31'390'400\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>32'286'530\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>30'801'958\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>30'007'465\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>28'525'131\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>27'568'386\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>26'552'096\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Sach- und<br>Betriebsaufwand\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>12'091'340\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>11'964'029\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>12'005'705\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>11'503'422\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>11'845'767\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>11'820'331\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>11'046'209\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Abschreibungen<br>ordentlich\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>4'140'472\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>3'876'815\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>2'942'015\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>2'303'042\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>4'211'742\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>3'582'776\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>3'586'723\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Gesamter betrieblicher Aufwand\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>58'578'289\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>58'402'700\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>58'287'779\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>54'891'520\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>58'928'486\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>59'147'589\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>54'516'760\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Selbstfinanzierung\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>5'330'833\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>1'020'688\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>2'184'842\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>3'609'036\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>1'956'432\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>888'442\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>5'912'967\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Abschreibungen<br>zus\u00e4tzlich\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>0\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>0\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>0\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>0\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>0\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>0\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>1'456'205\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Investitionen\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>7'728'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>12'085'420\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>16'119'119\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>19'978'856\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>11'408'745\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>6'404'671\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>8'624'706\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Investitionsanteil\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>16.4%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>20.7%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>26.4%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>30.8%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>22.0%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>13.6%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>16.3%\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Selbstfinanzierungsgrad\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>69.0%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>24.8%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>13.6%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>18.1%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>17.1%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>13.9%\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>68.6%\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><h2></h2><h4>Zielwerte des Gemeinderats f\u00fcr die Gemeindefinanzen</h4><p>Der Gemeinderat hat zur \u00dcberwachung und Steuerung der Gemeindefinanzen drei zentrale Kennzahlen \nmit den folgenden Mindest-Zielwerten festgelegt:\n</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Selbstfinanzierungsgrad</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Nettoschuld pro Einwohner</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Eigenkapital</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><i>Zielwerte</i><i></i>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><i>80.0%</i>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><i>CHF -1'000</i>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><i>CHF 30.0 Mio.</i>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Effektive Werte per 31.12.2024</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>13.6%</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF -2</strong><strong>'</strong><strong>001</strong>\n\t\t</p>\n\t\t<p><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF 56.1 Mio.</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Budget-Werte 2025</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>24.8%</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF -3</strong><strong>'</strong><strong>039</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF 55.5 Mio.</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Budget-Werte 2026</strong><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>69.0%</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF -2</strong><strong>'</strong><strong>962</strong>\n\t\t</p>\n\t\t<p><strong></strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF 55.7 Mio.</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p class=\"MsoNormal\">Im vorliegenden Budget 2026 \u00fcber-/unterschreiten zwei der\ndrei Kennzahlen die Mindest-Zielwerte, n\u00e4mlich der Selbstfinanzierungsgrad mit\n69.0 % und die Nettoschuld pro Einwohner mit CHF 2'962. Beide liegen unter\nbzw. \u00fcber den gemeinder\u00e4tlichen Zielwerten, haben sich aber gegen\u00fcber dem Jahr 2025\nverbessert. Sowohl der Selbstfinanzierungsgrad\nals auch die Nettoschuld pro Einwohner sind direkt abh\u00e4ngig von der H\u00f6he der\nInvestitionen, welche im Budget 2026 mit CHF 7.7 Mio. vergleichsweise\ngering sind. Die Bilanz ist nach wie vor stabil, jedoch steigt das\nFremdkapital an, da in den letzten Jahren der gr\u00f6sste Teil der Investitionen\nmit Fremdkapital finanziert werden musste. Auch im Budget 2026 betr\u00e4gt der\nSelbstfinanzierungsgrad weniger als 100 %, was eine zus\u00e4tzliche\nFremdverschuldung bedeutet. Das Eigenkapital liegt mit CHF 55.7 Mio. nach wie\nvor deutlich \u00fcber dem vom Gemeinderat festgelegten Mindestwert.  &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;\n</p><p>Nachfolgend wird das\nBudget 2026 im Detail erl\u00e4utert. Folgende Unterlagen zum Budget 2026 und zum Integrierten\nAufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 finden Sie am Ende dieses Traktandums:\n</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n\t<td>A\n\t</td>\n\t<td>Budget 2026: Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>B\n\t</td>\n\t<td>Budget 2026: Erfolgsrechnung nach Kostenstellen (inkl. Begr\u00fcndung wesentliche Abweichungen)\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>C\n\t</td>\n\t<td>Budget 2026: Erfolgsrechnung nach Kostenarten (inkl. Begr\u00fcndung wesentliche Abweichungen)\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>D\n\t</td>\n\t<td>Budget 2026: Investitionsrechnung\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>E\n\t</td>\n\t<td>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029: Investitionen\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>F\n\t</td>\n\t<td>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029: Erfolgsrechnung\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>G\n\t</td>\n\t<td>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029: Kennzahlen\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>H\n\t</td>\n\t<td>10-Jahres-Finanzplan: Investitionen 2027\u20132036\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>I\n\t</td>\n\t<td>10-Jahres-Finanzplan: Erfolgsrechnung 2027\u20132036\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>J\n\t</td>\n\t<td>Strukturelles Defizit seit 2021: Herleitung effektives Ergebnis\n\t</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><p>Die detaillierten Budgetunterlagen sind unter <a href=\"http://www.glarus.ch/gemeindeversammlung\">www.glarus.ch/gemeindeversammlung</a> abrufbar. \nFragen beantwortet Ihnen gerne Hans-J\u00fcrg K\u00fcng, Departementsleiter Finanzen und Controlling, dipl. \nWirtschaftspr\u00fcfer, E-Mail: hans-juerg.kueng@glarus.ch.\n</p><h3>5.2.2 Budget-Erfolgsrechnung 2026 (vgl. Anhang Darstellungen A\u2013C)</h3><p>Das Budget-Ergebnis 2026 von CHF 0.31 Mio. ist nicht durch wesentliche Sondereffekte (bspw. Verkauf Liegenschaften) beeinflusst. Es beinhaltet jedoch eine Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um \n5 % (+ rund CHF 3.3 Mio.) und eine pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio. \n\t<br>\n</p><h4>Wichtige Abweichungen im Vorjahresvergleich </h4><ul>\n\t<li>Tieferer Personalaufwand (- CHF 0.90 Mio.), v.a. aufgrund einer pauschalen Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio. Es wurden im Budgetprozess 2026 keine zus\u00e4tzlichen Stellen \nbewilligt. F\u00fcr die individuelle Lohnentwicklung von 1 % hat der Gemeinderat CHF 0.31 Mio. (inklusive Arbeitgeberbeitr\u00e4ge) ins Budget 2026 eingestellt.\n\t</li>\n\t<li>Zunahme Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand (+ CHF 0.13 Mio.), v.a. aufgrund h\u00f6herer Kosten \nf\u00fcr Ver- und Entsorgung (+ CHF 0.19 Mio.) und Kosten f\u00fcr Schneer\u00e4umung durch Dritte \n(+ CHF 0.17 Mio.). Dagegen wurde die Dienstleistungen Dritter um CHF 0.24 Mio. tiefer budgetiert. \n\t</li>\n\t<li>Zunahme der Abschreibungen des Verwaltungsverm\u00f6gens um CHF 0.26 Mio. (inkl. Abschreibungen Investitionsbeitr\u00e4ge) aufgrund der Investitionen im Budget 2026.</li>\n\t<li>Abnahme Finanzaufwand (- CHF 0.24 Mio.), v.a. aufgrund ausbleibender Budgetierung von Liegenschaftsverk\u00e4ufen. Der Zinsaufwand ist in etwa \u00e4hnlich zum Vorjahr bei steigender Fremdverschuldung aufgrund eines tieferen Zinsniveaus. </li>\n\t<li>H\u00f6here Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (+ CHF 0.38 Mio.), v.a. aufgrund ergebnisneutraler CHF 0.35 Mio. Mehrwertabsch\u00f6pfung (aus Raumplanung/Umzonung).</li>\n\t<li>Zunahme des Transferaufwands (+ CHF 0.18 Mio.), v.a. aufgrund von h\u00f6heren Finanz- und Lastenausgleichszahlungen zugunsten der Gemeinde Glarus S\u00fcd (+ CHF 0.14 Mio.) und h\u00f6heren \nBeitr\u00e4gen an private Haushalte in Zusammenhang mit Denkmalpflege und Heimatschutz \n(+ CHF 0.40 Mio.). Dagegen entf\u00e4llt die Budgetierung ESAF 2025 Glarnerland+ Unterst\u00fctzung \nGemeinde Glarus (- CHF 0.18 Mio.), welche in den Jahren 2024 und 2025 einmalig war. \n\t</li>\n\t<li>Zunahme des Fiskalertrags (+ CHF 5.05 Mio.) aufgrund der Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5 % (+ rund CHF 3.3 Mio.) und steigender Steuereinnahmen aufgrund der Bev\u00f6lkerungs- und Einkommensentwicklung. Zus\u00e4tzlich sind ergebnisneutrale CHF 0.35 Mio. Mehrwertabsch\u00f6pfung (aus Raumplanung/Umzonung) enthalten. </li>\n\t<li>Zunahme der Entgelte (+ CHF 0.13 Mio.), haupts\u00e4chlich aufgrund von h\u00f6heren R\u00fcckerstattungen \nDritter (v. a. schulische Tagesstrukturen und Feuerwehr-Eins\u00e4tze). \n\t</li>\n\t<li>Abnahme Finanzertrag (- CHF 1.87 Mio.), v.a. aufgrund ausbleibender Budgetierung von Liegenschaftsverk\u00e4ufen. </li>\n\t<li>H\u00f6herer Transferertrag (+ CHF 0.20 Mio.), v.a. aufgrund von h\u00f6heren Anteilen Grundst\u00fcckgewinnsteuern, Gemeindeanteil Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe und Beitr\u00e4gen vom Kanton und \nKonkordaten.\n\t</li>\n\t<li>R\u00fcckgang des ausserordentlichen Ergebnisses (- CHF 1.2 Mio.) infolge Verzichts auf Aufl\u00f6sung \nbzw. Bildung der finanzpolitischen Reserve.\n\t</li>\n</ul><p>Am Ende dieses Traktandums sind die Erfolgsrechnung-Budgetzahlen 2026 in den Darstellungen B \n(nach Kostenstellen gegliedert) und C (nach Kostenarten gegliedert) dargestellt jeweils gem\u00e4ss dem \nRechnungslegungsmodell HRM2 in zwei Sichtweisen inklusive Begr\u00fcndung wesentlicher Abweichungen (&gt; CHF 100'000) gegen\u00fcber dem Budget 2025.\n</p><h4>\nEntwicklung des Personalaufwands </h4><p>Der Personalaufwand stellt in einem \u00f6ffentlichen Dienstleistungsbetrieb \u00fcblicherweise die gr\u00f6sste Ausgabenposition dar. Der Gemeinderat plant und \u00fcberwacht die Entwicklung des Personalaufwands\nsorgf\u00e4ltig, unter anderem im Austausch mit der Personalvertretung.\n</p><p>Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft \u00fcber die Entwicklung des Personalbestands und des Personalaufwands in den Jahren 2018 bis 2024 jeweils per Stichtag 31. Dezember (IST-Werte). Ebenfalls \nenthalten ist die budgetierte Entwicklung dieser Gr\u00f6ssen f\u00fcr die Jahre 2025 und 2026.\n</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/a08afb045682e06b9e70fd13d6054c136dfe15dbc748143d465d9d951c7a0aed\" class=\"lazyload-alt\">\n</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/a08afb045682e06b9e70fd13d6054c136dfe15dbc748143d465d9d951c7a0aed\" class=\"lazyload-alt\" width=\"778px\" height=\"436px\">\n</p><p>Der f\u00fcr das Jahr 2026 budgetierte Personalaufwand liegt gegen\u00fcber dem Budget 2025 um insgesamt \nCHF 0.90 Mio. tiefer. Diese Reduktion setzt sich wie folgt zusammen:\n</p><ul>\n\t<li>CHF +0.01 Mio. Kostenart 300:Beh\u00f6rden und Kommissionen</li>\n\t<li>CHF -0.62 Mio.Kostenart 301:L\u00f6hne Verwaltungs- und Betriebspersonal</li>\n\t<li>CHF -0.41 Mio. Kostenart 402:L\u00f6hne Lehrkr\u00e4fte</li>\n\t<li>CHF +0.10 Mio. Kostenart 305:Sozialabgaben Arbeitgeberbeitr\u00e4ge</li>\n\t<li>CHF +0.00 Mio. Kostenart 306:Arbeitgeberleistungen und Teuerungszulagen </li>\n\t<li>Renten(-anteile)</li>\n\t<li>CHF +0.02 Mio.&lt;/u&gt; Kostenart 309:\u00dcbriger Personalaufwand und Zulagen</li>\n\t<li>CHF -0.90 Mio.Total Budgetreduktion im Vergleich zum Vorjahr</li>\n</ul><p>Die pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio. ist in Kostenstelle 849100 'Fehler-KST / Lohnentwicklungen Folgejahr / Pauschale Reduktionen' folgendermassen ber\u00fccksichtigt:\n</p><ul>\n\t<li>CHF -0.37 Mio. Konto 3010.00 'L\u00f6hne des Verw.- + Betriebspersonals'</li>\n\t<li>CHF -0.46 Mio.Konto 3020.00 'L\u00f6hne der Lehrpersonen'</li>\n\t<li>CHF -0.17 Mio.&lt;/u&gt; Konti 3050.00 \u2013 3055.00 Sozialabgaben Arbeitgeberbeitr\u00e4ge</li>\n\t<li>CHF -1.00 Mio.Total pauschale Reduktion des Personalaufwands im Budget 2026</li>\n</ul><p>In den vorangegangenen Jahren setzte die Gemeinde pro Jahr finanzielle Lohnentwicklungen von insgesamt zwischen CHF 103'000 (Jahr 2021) und maximal CHF 1'000'000 (Jahr 2023) ein. Insbesondere f\u00fcr das Jahr 2023 wurde aufgrund der Konjunkturprognosen ein Teuerungsausgleich von rund 1.5 % (CHF 450'000) gew\u00e4hrt, die restlichen CHF 550'000 flossen vollumf\u00e4nglich in individuelle bzw. strukturelle Lohnanpassungen. Im Budget 2025 war eine generelle Lohnentwicklung von CHF 125'000 enthalten, welche f\u00fcr Mitarbeitende bis zu einem Lohn von max. CHF 88'224 bei einem 100 %-Pensum ausgerichtet wurde. Im Budget 2026 ist eine Lohnentwicklung von einem Maximalbetrag von CHF 310'000 (inklusive Arbeitgeberbeitr\u00e4ge) enthalten, welche individuell ausgerichtet werden soll.\n</p><h4>Finanzpolitische Reserve</h4><p>Die im Jahr 2023\nrevidierte Finanzhaushaltgesetzgebung erm\u00f6glicht es, Aufwand\u00fcbersch\u00fcsse mittels\nder finanzpolitischen Reserve zu decken. Ebenso ist eine Einlage im Umfang\neines Ertrags\u00fcberschusses zul\u00e4ssig. Mit dieser Deckung bzw. Einlage findet ein\nrein buchhalterischer und ausserordentlicher Vorgang statt, um weniger Gewinn\noder Verlust als effektiv angefallen auszuweisen. Nachdem in den Jahren 2024\nund 2025 jeweils Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve budgetiert wurden,\nhat die Gemeindeversammlung, wie vom Gemeinderat beantragt, mit Jahresabschluss\n2024 beschlossen, auf eine Deckung des Aufwand\u00fcberschusses mittels\nfinanzpolitischer Reserve zu verzichten. Pro Budget 2026 beantragt der\nGemeinderat keine Einlage in bzw. Verwendung der finanzpolitischen\nReserve.\n</p><h4>Energiefonds</h4><p>\n\tDer Energiefonds dient der finanziellen F\u00f6rderung von\nerneuerbaren Energien und stromeffizienten Technologien. Er wird mit den\nEinnahmen aus der von den Technischen Betriebe Glarus an die Gemeinde\nentrichteten Konzessionsabgabe gespeist.\n</p><p>\n\tIm Budget 2026 vorgesehene Entnahmen aus dem Energiefonds\nder Gemeinde Glarus \n\t<br>\n\t(Budget 2025: CHF 1.13 Mio.):\n</p><table>\n<tbody>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Beitr\u00e4ge an Investitionen (Investitionsrechnung)</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF 780'000</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Ladeinfrastruktur Elektromobilit\u00e4t   (Bauausf\u00fchrung)\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>120'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Instandsetzung Strassenbeleuchtung plus Umr\u00fcstung   auf LED gesamtes Gemeindegebiet\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>300'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Parkraumzone Abl\u00e4schquartier, Glarus   (Signalisation/Markierung)\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>20'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Sportanlagen Buchholz, Mehrzweckgeb\u00e4ude:   Fensterersatz (energetische Sanierung) und Ersatz der Bodenbel\u00e4ge im   G\u00e4stebereich und Garderoben\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>30'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Kindergarten L\u00f6wen: Flachdachsanierung und   Arbeiten im Geb\u00e4ude\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>25'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Kinderkrippe Glarus: Beleuchtung Umr\u00fcstung auf   LED\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>20'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Miteigentum Feuerwehrgeb\u00e4ude Buchholz, Glarus: Beleuchtungsersatz   LED\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>15'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Flachdachsanierung Ferienheim Sackberg,   Schwamm\u00f6he\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>50'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Freibad Goldigen, Netstal: Photovoltaikanlage\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>200'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Beitr\u00e4ge an   Aufwandpositionen (Erfolgsrechnung) </strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF 262'000</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Mehrkosten Energiestadt betreffend erneuerbare   Energie (\u00f6kologischer Strommix und umweltfreundliches Biogas)\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>130'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Energiestadt-Prozess\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>10'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Z-BonusPass / Firmenabo\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>10'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Projekte und Projektunterst\u00fctzung Fachstelle   Umwelt und Energie\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>25'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Umsetzung Energieplanung\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>10'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Projektunterst\u00fctzung Schulen\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>5'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Kant. Energieportal\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>2'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p>Verrechnung von Dienstleistungen und   Personalkosten Fachstelle Umwelt + Energie\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p>70'000\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n<tr>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>Total   Entnahmen 2026 aus dem Energiefonds der Gemeinde Glarus </strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n\t<td>\n\t\t<p><strong>CHF 1'042'000</strong>\n\t\t</p>\n\t</td>\n</tr>\n</tbody>\n</table><h4>Abwassergeb\u00fchren: Geb\u00fchrensenkung per 01.01.2026</h4><p>In die Zust\u00e4ndigkeit der Gemeinde fallen die Erneuerung und der Unterhalt von Abwasserleitungen. Da es sich um eine Spezialfinanzierung handelt, m\u00fcssen die Kosten f\u00fcr die Instandhaltungen vollst\u00e4ndig durch die entsprechenden Abwassergeb\u00fchren gedeckt werden. Seit dem Jahr 2014 muss die Spezialfinanzierung allj\u00e4hrlich die Finanzierungsl\u00fccken decken, welche infolge zu tiefer Abwassergeb\u00fchren entstanden sind. Aufgrund dieses Missverh\u00e4ltnisses und anstehender Projekte wurden die Geb\u00fchren erstmalig per 1. Januar 2021 angepasst. Der Gemeinderat sah es aufgrund der pandemischen Lage pro Budget 2021 nicht als angebracht, die Bev\u00f6lkerung und die Unternehmen mit zu grossen Mehrkosten zu belasten, weshalb eine erste moderate Erh\u00f6hung der Preise um 20 % erfolgte, im Wissen, dass diese Erh\u00f6hung die negative Entwicklung nicht wirksam umkehren kann. Der Jahresabschluss 2020 zeigte, dass das Kapital der Spezialfinanzierung Abwasser aufgebraucht und eine Forderung (Minuskapital) von CHF 123'959 gegen\u00fcber den Geb\u00fchrenzahlern ausgewiesen wurde. Eine erneute und sofortige Geb\u00fchrenerh\u00f6hung war deshalb unumg\u00e4nglich. Die projizierten und im Finanzplan des Abwasserverbandes f\u00fcr mehrere Jahre vorausgesagten Kostens\u00e4tze wurden f\u00fcr die Budgetierung herangezogen und die Grundgeb\u00fchr um 20 % und die Mengengeb\u00fchr um 40 % per 1. Januar 2022 erh\u00f6ht. Die Prognosen traten jedoch nicht so wie erwartet ein. So entwickelten sich die Kostens\u00e4tze des Abwasserverbandes nicht wie erwartet und erh\u00f6hten sich nicht respektive nur unwesentlich. Die erh\u00f6hte Investitionst\u00e4tigkeit der Gemeinde f\u00fchrte dazu, dass bei den Kanalisationen mehr Sanierungen und damit mehr Trennsysteme mit getrennten Schmutz- und Meteorwasserleitungen gebaut werden konnten. Auch wurden Fremdwassereintritte aufgehoben. So ergab sich in den letzten Jahren eine um rund zehn Prozent geringere Abwassermenge, welche zur ARA Bilten floss. Aus diesen Gr\u00fcnden stieg der Saldo der Spezialfinanzierung regelm\u00e4ssig an und weist per 31. Dezember 2024 einen Saldo von CHF 3'217'345 auf. Die Berechnungen mit den aktuellen Ausgaben/Einnahmen sowie einer Prognose ergaben, dass die Geb\u00fchren wieder auf den Stand 1. Januar 2021 angepasst werden k\u00f6nnen. Der Gemeinderat hat deshalb gest\u00fctzt auf Art. 3 Abs. 2 Bst. b Abwasserverordnung im Herbst 2025 entschieden, die Geb\u00fchren per 1. Januar 2026 anzupassen.\n</p><h3>5.2.3 Budget-Investitionsrechnung 2026 (vgl. Anhang Darstellung D)</h3><p>Die f\u00fcr das Jahr 2026 geplanten Nettoinvestitionen liegen bei CHF 7.7 Mio. und somit deutlich unter dem f\u00fcr das Jahr 2025 budgetierten Wert von CHF 12.1 Mio. Die Aktivierungsgrenze liegt grunds\u00e4tzlich unver\u00e4ndert bei CHF 20'000, wobei einzelne aktivierungsf\u00e4hige Positionen, welche die Aktivierungsgrenze eigentlich \u00fcberschreiten w\u00fcrden, gem\u00e4ss Gemeinderatsbeschluss in der Erfolgsrechnung budgetiert werden.\n</p><p>Die detaillierte Auflistung der Investitionsprojekte findet sich in Darstellung D im Anhang.\n</p><h3>5.2.4 Bilanz; Finanzierung (vgl. Anhang Darstellung G)</h3><p>Ende des Jahres 2026 werden der Eigenkapitalbestand voraussichtlich rund CHF 55.7 Mio. und das Verwaltungsverm\u00f6gen rund CHF 93.5 Mio. betragen. Beim Verwaltungsverm\u00f6gen handelt es sich um Sachwerte, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Gemeindeaufgaben ben\u00f6tigt werden und die noch nicht abgeschrieben sind.\n</p><p>Aus der Erfolgsrechnung resultiert unter Ber\u00fccksichtigung der Einlagen in und der Entnahmen aus Spezialfinanzierungen eine Selbstfinanzierung von rund CHF 5.3 Mio. Mit diesem Betrag k\u00f6nnen die vorgesehenen Investitionen nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Rund CHF 2.4 Mio. an Fremdkapital m\u00fcssen voraussichtlich zus\u00e4tzlich aufgenommen werden, um die budgetierten Investitionen bezahlen zu k\u00f6nnen.\n</p><h3>5.2.5 Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 (vgl. Anhang Darstellungen E\u2013G)</h3><p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 ist ein mittelfristiges Planungs- und F\u00fchrungsinstrument f\u00fcr eine zielgerichtete und l\u00e4ngerfristig ausgewogene Investitions- und Finanzpolitik. Es soll den Stimmberechtigten den \u00dcberblick \u00fcber den Finanzhaushalt und die Investitionst\u00e4tigkeit der Gemeinde erleichtern. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt eine m\u00f6gliche Entwicklung auf, vor allem um:\n</p><ul>\n\t<li>die sich abzeichnenden Ver\u00e4nderungen des Aufgabenumfangs und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zu zeigen;</li>\n\t<li>den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung der Einnahmen und Ertr\u00e4ge gegen\u00fcberzustellen;</li>\n\t<li>die absehbare Entwicklung des Finanzhaushalts aufgrund der Investitionen und insbesondere die Ver- oder Entschuldung darzustellen.</li>\n</ul><p>Im Gegensatz zum j\u00e4hrlichen Budget ist der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan nicht verbindlich. Er stellt vielmehr eine finanzpolitische Orientierungshilfe dar. Keinesfalls soll er zuk\u00fcnftige Entscheide der Stimmberechtigten sowie der Beh\u00f6rden vorwegnehmen. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan basiert auf einer Reihe von Annahmen und Projizierungen. Mit seiner j\u00e4hrlichen \u00dcberarbeitung wird eine rollende Planung gew\u00e4hrleistet.\n</p><h4>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 im Allgemeinen</h4><p>Im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:\n</p><ul>\n\t<li>Reduktion des Personalaufwands um pauschal CHF 1 Mio. (gem\u00e4ss Budget 2026);</li>\n\t<li>Zunahmen bei den Abschreibungen und dem Finanzaufwand aufgrund angenommener Nettoinvestitionen von CHF 8 Mio. bei ungen\u00fcgender Selbstfinanzierung;</li>\n\t<li>Zunahme des Fiskalertrags um 1.5 % j\u00e4hrlich aufgrund der seit dem Jahr 2022 stetig steigenden Steuereinnahmen und der angenommenen weiteren Bev\u00f6lkerungs- und Einkommensentwicklung. Es wurden keine weiteren Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses und auch keine Einf\u00fchrung der Bausteuer als Berechnungsgrundlage angenommen;</li>\n\t<li>Bei den \u00fcbrigen Positionen der Erfolgsrechnung wird von Stabilit\u00e4t und nicht von einer j\u00e4hrlichen Ver\u00e4nderung ausgegangen. </li>\n</ul><p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt f\u00fcr die Jahre 2027\u20132029 steigende negative Ergebnisse. Der Grund liegt in Zunahmen des Personalaufwandes (beinhaltet Lohnentwicklungen und neue Stellen), Abschreibungen und im Finanzaufwand.\n</p><p>Bei der Berechnung der Abschreibungen wurden j\u00e4hrlich pauschale Nettoinvestitionssummen im Umfang von CHF 8.0 Mio. f\u00fcr die Jahre 2027\u20132029 angenommen. Diese Annahme stimmt jedoch nicht mit den von den Departementen angezeigten mittelfristigen Investitionsbed\u00fcrfnissen \u00fcberein (vgl. Anhang Darstellung E \u00abIntegrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029: Investitionen\u00bb). Weiterhin stehen bedeutende Investitionsprojekte an. Der aus den Departementen gemeldete Investitionsbedarf f\u00fcr die Jahre 2027\u20132029 betr\u00e4gt mindestens CHF 8.3 Mio. j\u00e4hrlich und erh\u00f6ht sich auf CHF 12.0 Mio. bzw. CHF 23.1 Mio. im Jahr 2029. Bei den Amortisations-Planberechnungen 2027\u20132029 wurden Nettoinvestitionssummen von j\u00e4hrlich nur CHF 8.0 Mio. ber\u00fccksichtigt. Auch diese \u00abtiefen\u00bb Werte werden das Fremdkapital bereits weiter ansteigen lassen, da sich auch Investitionen von CHF 8.0 Mio. nicht aus eigener Kraft finanzieren lassen. So wird Ende des Jahres 2029 eine Nettoschuld von CHF 48.2 Mio. erwartet (Nettoschuld von CHF 3'666 pro Einwohner). Dieser Betrag liegt deutlich \u00fcber dem gemeinder\u00e4tlichen Zielwert einer Nettoschuld von CHF 1'000 pro Einwohner (vgl. Kap. 5.2.1, Tabelle \u00abZielwerte des Gemeinderats f\u00fcr die Gemeindefinanzen\u00bb).\n</p><p>Der Gemeinderat muss daher jeweils die notwendigen Investitionen auf die vorhandenen finanziellen M\u00f6glichkeiten abstimmen und Priorit\u00e4ten bei der Umsetzung von Investitionsbed\u00fcrfnissen setzen. Er legt die von ihm definierten Priorit\u00e4ten den Stimmberechtigten mittels der Budget-Investitionsrechnung j\u00e4hrlich zur Genehmigung vor.\n</p><p>Die Entwicklung der zentralen finanziellen Steuerungsgr\u00f6ssen (vgl. Anhang Darstellung G \u00abIntegrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029: Kennzahlen\u00bb) zeigt auf, dass der Selbstfinanzierungsgrad sich in den kommenden Jahren senken und in keinem Planjahr innerhalb der gemeinder\u00e4tlichen Vorgabe von 80 % liegen wird. Die Nettoschuld pro Einwohner wird weiterhin zunehmen. Das Eigenkapital entwickelt sich nach dem Jahr 2027 negativ.\n</p><p>Die operativen Ergebnisse bleiben bis ins Jahr 2029 negativ und erh\u00f6hen sich bis dahin auf einen Verlust von rund CHF 2.3 Mio.\n</p><p>Haupttreiber der Ertr\u00e4ge ist der Fiskalertrag, der durch die H\u00f6he des Gemeindesteuerfusses direkt beeinflusst wird. Zuk\u00fcnftig werden auch bei der Gemeinde Glarus zweck- und objektgebundene Bausteuern zur Finanzierung grosser Bauvorhaben unumg\u00e4nglich und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden m\u00fcssen.\n</p><h4>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Investitionsrechnung 2027\u20132029 (vgl. Anhang Darstellung E)</h4><p>Damit sich auch k\u00fcnftig die Qualit\u00e4t der Infrastruktur in der Gemeinde beibehalten l\u00e4sst, sind j\u00e4hrliche Unterhaltsinvestitionen notwendig. Um neben dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur eine gute Entwicklung zu erm\u00f6glichen, sind in den kommenden Jahren auch weitere (Gross-)Projekte geplant. Der von den Departementen gemeldete, effektive Investitionsbedarf liegt \u00fcber den im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan zur Berechnung der Abschreibungen ausgewiesenen Nettoinvestitionen. Die geplanten Investitionsprojekte der Departemente k\u00f6nnen der im Anhang abgedruckten Darstellung E entnommen werden.\n</p><h4>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung inklusive Kennzahlen<br> (vgl. Anhang Darstellungen F+G)</h4><p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung basiert grunds\u00e4tzlich auf dem Budget 2026 mit weiterf\u00fchrenden Annahmen und Projizierungen. Ausser bei einzelnen Positionen ist aufgrund geplanter Sparmassnahmen keine Teuerung bzw. j\u00e4hrliche Ver\u00e4nderung unterlegt. Folgende Aspekte flossen besonders in die Planung ein:\n</p><ul>\n\t<li><strong>Personalaufwand</strong>: J\u00e4hrliche Lohnentwicklung 2.0 % (beinhaltend Lohnentwicklung und neue Stellen). Die im Budget 2026 unterlegte pauschale Reduktion des Personalaufwandes um CHF 1.0 Mio. wird aufgrund von Leistungsabbau mit begleitender Verschlankung der Verwaltung und des Betriebs, der Reduzierung des Finanz- und Verwaltungsverm\u00f6gens auf noch betriebs- und verwaltungsnotwendige Bestandteile und Sparmassnahmen als nachhaltig beurteilt.</li>\n\t<li><strong>Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand</strong>: Gleichbleibender Budgetaufwand.</li>\n\t<li><strong>Abschreibungen</strong>: Lineare Abschreibung entsprechend Nettoinvestitionen von je CHF 8 Mio. pro Jahr.</li>\n\t<li><strong>Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen</strong>: Gleichbleibender Saldo der j\u00e4hrlichen Budgetkosten bei den Spezialfinanzierungen bzw. Fonds (Abwasser, Abfall, Parkplatz), wobei Saldenverschiebungen untereinander nicht ausgeschlossen sind. Mehrwertabsch\u00f6pfung aus Raumplanung/Umzonung kongruent auch in Fiskalertrag enthalten. </li>\n\t<li><strong>Transferaufwand</strong>: Gleichbleibender Budgetaufwand.</li>\n\t<li><strong>Fiskalertrag</strong>: Unterlegter Gemeindesteuerfuss 61 % pro Jahr. J\u00e4hrlich steigende Steuereinnahmen 1.5 % aufgrund von Bev\u00f6lkerungs- und Einkommensentwicklung. Keine Erh\u00f6hung Gemeindesteuerfuss in FPL 2027\u20132029 ber\u00fccksichtigt. Keine Bausteuer eingerechnet. </li>\n\t<li><strong>Regalien und Konzessionen</strong>: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.</li>\n\t<li><strong>Entgelte</strong>: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.</li>\n\t<li><strong>Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen</strong>: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.</li>\n\t<li><strong>Transferertrag</strong>: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.</li>\n\t<li><strong>Finanzaufwand</strong>: Zunahme Darlehensverzinsung j\u00e4hrlich um CHF 0.1 Mio. infolge Finanzfehlbetrag von rund CHF 3 Mio.</li>\n\t<li><strong>Finanzertrag</strong>: Gleichbleibende Budgetertr\u00e4ge. Es wird von keinen Verk\u00e4ufen von Liegenschaften des Finanzverm\u00f6gens ausgegangen.</li>\n\t<li><strong>Bildung und Aufl\u00f6sung finanzpolitische Reserve</strong>: Keine.</li>\n</ul><p><strong></strong>\n</p><h3>5.2.6 10-Jahres-Finanzplan 2027\u20132036 (vgl. Anhang Darstellungen H+I) </h3><p>Aufbauend auf dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 wurde ein 10-Jahres-Finanzplan weitergeschrieben, indem die Departemente Investitionen &gt; CHF 2 Mio. f\u00fcr die Planjahre bis zum Jahr 2036 gemeldet haben. Diese sind in die Finanzplanung mit entsprechender Entwicklung der Abschreibungen und des zus\u00e4tzlichen Finanzbedarfs eingebaut. Damit ab dem Jahr 2030 ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann, wurde die Entwicklung des Fiskalertrags (Erh\u00f6hung Gemeindesteuerfuss und Bausteuer) entsprechend berechnet. Ansonsten werden die Annahmen des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2027\u20132029 weitergef\u00fchrt. Das heisst, es sind keine weiteren Sparmassnahmen eingerechnet.\n</p><p>Der Gemeinderat sieht diesen Finanzplan 2027\u20132036 als Instrument zur Darlegung, dass es dringend wichtige und wesentliche Massnahmen braucht, um den Finanzhaushalt zu gesunden und ein akzeptables Fiskalniveau beizubehalten.\n</p><h4>Wichtige Hinweise zum 10-Jahres-Finanzplan 2027\u20132036:</h4><h5>Investitionen 2027-2036 (vgl. Anhang Darstellung H)</h5><ul>\n\t<li>Ausgangsbasis: Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029.</li>\n\t<li>Meldungen der Departemente aller Investitionen &gt; CHF 2 Mio. der n\u00e4chsten 10 Jahre. </li>\n\t<li>Ab dem Jahr 2030 Sanierungsinvestitionen pauschal CHF 7.5 Mio. pro Jahr (vgl. Positionen 5, 6, 13, 36).</li>\n\t<li>Ohne Ber\u00fccksichtigung Schuldenbegrenzung gem. FHG Art. 35.</li>\n\t<li>Annahme, dass bei Grossinvestitionen Teilaktivierungen (siehe z. B. Investition Schulhaus Buchholz) und somit Abschreibungen erfolgen.</li>\n\t<li>Betreffend Position \u2018Hochwasserschutz divers' Subventionen von 65 % (Annahme) erst nach Fertigstellung.</li>\n\t<li>Gr\u00fcn schraffierte Felder bedeuten Positionen mit Bausteuer gem\u00e4ss Meldung durch Departemente; Bausteuer wurde fr\u00fchestens ab dem Jahr 2030 in der Finanzplanung umgesetzt.</li>\n\t<li>Ab dem Jahr 2030 betragen die j\u00e4hrlichen Investitionssummen ca. CHF 20 Mio. pro Jahr. </li>\n\t<li>Diese Investitionen in dieser H\u00f6he bewirken approximative Abschreibungsbetr\u00e4ge von rund CHF 1 Mio. pro Jahr.</li>\n</ul><h5>Erfolgsrechnung 2027-2036 (vgl. Anhang Darstellung H)</h5><ul>\n\t<li>Ausgangsbasis: Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029.</li>\n\t<li>Fokus auf j\u00e4hrlich ausgeglichenes Ergebnis.</li>\n\t<li>Der stark zunehmende Fremdkapitalbestand bewirkt stark steigende Zinskosten.</li>\n</ul><h5>Fazit zu Finanzplan 2027-2036</h5><ul>\n\t<li>Allgemeiner Hinweis: Eine Finanzplanung im \u00f6ffentlichen Bereich weist\neinige Unabw\u00e4gbarkeiten aus. Perspektiven \u00fcber einen mittleren und l\u00e4ngeren\nZeitraum sind mit zunehmender Unsicherheit behaftet und k\u00f6nnen sich daher\nerheblich ver\u00e4ndern.\n\t</li>\n\t<li>J\u00e4hrliche Erh\u00f6hung der Personalkosten von 2 % f\u00fchrt zu einer\nj\u00e4hrlichen Erh\u00f6hung von rund CHF 0.7 Mio., d. h. total Erh\u00f6hung von\n2026\u20132036 von CHF 7 Mio. (CHF 31 Mio. im Jahr 2026 zu CHF 38 Mio. im Jahr\n2036).\n\t</li>\n\t<li>Aufgrund der ab dem Jahr 2029 geplanten Nettoinvestitionen von rund CHF\n20 Mio. j\u00e4hrlich erh\u00f6hen sich die Abschreibungen bis zum Jahr 2036 um das Dreifache\n(CHF 4 Mio. im Jahr 2026 zu CHF 12 Mio. im Jahr 2036). V.a. ab dem\nJahr 2029 erh\u00f6hen sich die Abschreibungen j\u00e4hrlich um rund CHF 1 Mio.\n\t</li>\n\t<li>Aufgrund der \u00fcber die n\u00e4chsten 10 Jahre geplanten Nettoinvestitionen von\ntotal rund CHF 182 Mio. sind zus\u00e4tzliche Fremdfinanzierungen im\nUmfang von CHF 77 Mio. notwendig, was wiederum den Finanzaufwand entsprechend\nerh\u00f6ht (Annahme 2.5 % Zins), das entspricht einem zus\u00e4tzlichen totalen\nFinanzaufwand in den Jahren 2026\u20132036 von CHF 2 Mio. \n\t</li>\n\t<li>Diese erh\u00f6hten Aufwendungen k\u00f6nnen lediglich mit Erh\u00f6hungen des\nSteuerfusses abgefangen werden, damit ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt\nwerden kann (und dadurch eine bessere Selbstfinanzierung).\n\t</li>\n\t<li>Im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan\n2027\u20132029 sind keine Steuererh\u00f6hungen ber\u00fccksichtigt, was zu einem\nNachholbedarf im Jahr 2030 ff. f\u00fchrt, daher wurden die folgenden Annahmen\ngetroffen:\n\t<br>- Erhebung Bausteuer auf Grossinvestitionen,\nwie Schule Buchholz, Neubau Primarschule und Kindergarten Ennenda, Neubau\nSportanlage Erlen von total kumuliert bis 2036: 4 %\n\t<br>- J\u00e4hrliche Erh\u00f6hungen Gemeindesteuerfuss bis\n2036 von total 14.5 %: total Steuerfusserh\u00f6hung bis 2036 von\n18.5 %\n\t<br>- V.a. f\u00fcr das Jahr 2030 ist eine\nSteuerfusserh\u00f6hung von insgesamt 6 % notwendig (4.5 % Gemeindesteuerfuss\n+ 1.5 % Bausteuer)\n\t<br>- ab dem Jahr 2031 ist\neine Steuerfusserh\u00f6hung von j\u00e4hrlich 1.5 %-2.5 % notwendig (inkl.\nBausteuer)\n\t</li>\n\t<li>Dank diesen stetigen Steuererh\u00f6hungen von total 18.5 % auf total\n79.5 % im Jahr 2036 liegt trotz der starken Zunahme des Fremdkapitals bis\nzum Jahr 2034 keine Verletzung der Schuldenbegrenzung gem. Art. 35 Finanzhaushaltgesetz\nvor (bei gleichbleibenden Verh\u00e4ltnissen).\n\t</li>\n\t<li>Werden die Steuererh\u00f6hungen nicht wie kalkuliert umgesetzt, f\u00fchrt dies\nzu negativen Ergebnissen, wodurch ein h\u00f6herer Finanzbedarf entsteht (mit\nnegativen Auswirkungen auf die Schuldenbegrenzung).\n\t</li>\n\t<li>Zu bemerken ist, dass f\u00fcr die Ermittlung der\nAbschreibungen sowie die H\u00f6he der Bausteuer eine Teilaktivierung von\nGrossinvestitionen angenommen wurde. Falls dies nicht so umgesetzt wird, f\u00fchrt\ndies zu einer Verschiebung der Steuererh\u00f6hungen etc.\n\t</li>\n\t<li>Folgende Haupttreiber sind die elementaren Stosspunkte, um den Finanzhaushalt und die zuk\u00fcnftige Entwicklung massgeblich zu beeinflussen:<br>- Fiskalertrag<br>- Investitionen und daraus resultierende Abschreibungen und Zinsaufwand<br>- Personalaufwand<br>Folgende Sanierungsmassnahmen sind bereits am Laufen und sollen in geeigneter Form intensiviert werden:<br>- Kostenfokus<br>- Leistungs- und Strukturabbau (Verschlankung der Verwaltung)<br>- Massnahmen Schulbereich<br>- Hierarchische Neuorganisation (F\u00fchrungsstruktur; F\u00fchrungspersonen [Notwendigkeit der Kompetenz und Entscheidungsfreudigkeit]; Zusammenlegung/Aufl\u00f6sung Fachstellen, Abteilungen usw.)<br>- Vereinfachung Reglemente, Entscheidungsfindung usw.</li>\n\t<li>Dieser 10-Jahres-Finanzplan ist nach bestem Wissen und Gewissen durch das Departement Finanzen und Controlling erstellt worden.</li>\n</ul><h3>5.2.7 Strukturelles Defizit seit 2021: Herleitung effektives Ergebnis (vgl. Anhang Darstellung J)</h3><p>Seit dem Jahr 2021 besteht bei der Gemeinde Glarus ein strukturelles Defizit. Bis und mit Jahresrechnung 2020 konnten sowohl das Ergebnis aus betrieblicher T\u00e4tigkeit als auch das operative Ergebnis deutlich positiv gestaltet werden. Ab Jahresrechnung 2021 hat sich das strukturelle Defizit auf bis zu CHF 5 Mio. erh\u00f6ht, vgl. Budget 2025.\n</p><p><strong>Was bedeutet ein \u00abstrukturelles Defizit\u00bb?</strong>\n</p><ul>\n\t<li>Ein strukturelles Defizit bedeutet, dass auch bei normaler Konjunktur die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Ein strukturelles Defizit f\u00fchrt dazu, dass der Haushalt auch bei guter Konjunktur defizit\u00e4r bleibt. Die Schuldenbegrenzung verlangt, dass mittelfristig \u00fcber einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nicht h\u00f6her sind als die Einnahmen.</li>\n\t<li>Ein strukturelles Defizit ist auf die dauerhafte \u00dcberlastung des Haushalts mit nicht finanzierten Aufgaben zur\u00fcckzuf\u00fchren. Es sind zum Beispiel neue Aufgaben hinzugekommen, ohne dass ein Abbau von bestehenden Aufgaben erfolgt ist, oder die Einnahmen sind geschrumpft.</li>\n</ul><p>In der Darstellung J wird das ausgewiesene bzw. offizielle j\u00e4hrliche Ergebnis um Besonderheiten korrigiert, was zum effektiven (Budget-)Ergebnis f\u00fchrt. Das strukturelle Defizit hat sich folgendermassen entwickelt:\n</p><table><tbody><tr><td><p><strong>Jahr</strong>\n\t\t</p></td><td><p><strong>Strukturelles Defizit</strong>\n\t\t</p></td></tr><tr><td><p>2021\n\t\t</p></td><td><p>CHF 2.5 Mio.\n\t\t</p></td></tr><tr><td><p>2022\n\t\t</p></td><td><p>CHF 4.6 Mio.\n\t\t</p></td></tr><tr><td><p>2023\n\t\t</p></td><td><p>CHF 3.7 Mio.\n\t\t</p></td></tr><tr><td><p>2024\n\t\t</p></td><td><p>CHF 3.8 Mio.\n\t\t</p></td></tr><tr><td><p>Budget 2025\n\t\t</p></td><td><p>CHF 4.9 Mio.\n\t\t</p></td></tr><tr><td><p>Budget 2026\n\t\t</p></td><td><p>CHF 4.0 Mio.\n\t\t</p></td></tr><tr><td></td><td></td></tr></tbody></table><p>Im Budget 2026 ist die beantragte Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5 % (rund CHF 3.3 Mio.) noch als Besonderheit ausgewiesen, da diese zum Vorjahr abweicht. \u00dcber die Jahre wird das Ergebnis haupts\u00e4chlich infolge steigenden Fiskalertrags ausgeglichen gestaltet werden k\u00f6nnen.\n</p><h2>5.3 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2><p>Die Gemeinde Glarus kann sich die hohe n\u00f6tige Investitionst\u00e4tigkeit mit der heutigen Struktur der Erfolgsrechnung nicht leisten. Um die stabile Finanzlage wieder zu erlangen und die finanzpolitischen Ziele \u2013 insbesondere jene bez\u00fcglich Verschuldung und Selbstfinanzierung \u2013 zu erreichen, will der Gemeinderat weiterhin dringende und wirksame Massnahmen umsetzen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, das Haushaltsgleichgewicht zur\u00fcckzuerlangen, die Autonomie zu wahren und gleichzeitig die Standortattraktivit\u00e4t der Gemeinde beizubehalten. Dazu muss es gelingen, das strukturelle Defizit auszugleichen.\n</p><p>Die beantragte Steuerfusserh\u00f6hung im Jahr 2026 um 5 % wirkt beim operativen Ergebnis deutlich entlastend. Doch das strukturelle Defizit sollte nicht einzig durch Steuererh\u00f6hungen reduziert werden. Weitergehende Massnahmen und Einsparungen in allen Bereichen sind eingeleitet, um den Finanzhaushalt wieder ausgeglichen zu gestalten. Ein Leistungsabbau als Voraussetzung f\u00fcr eine Verschlankung der Verwaltung und des Betriebs, die Reduzierung des Finanz- und Verwaltungsverm\u00f6gens auf nur noch betriebs- und verwaltungsnotwendige Bestandteile sowie weitere Sparmassnahmen und eine hohe Ausgabendisziplin m\u00fcssen der Hauptfokus bleiben. Wichtig ist dabei aber auch, dass den bestehenden Mitarbeitenden, auf welchen die Gemeinde aufbaut, Sorge getragen wird. Der Gemeinderat bedankt sich f\u00fcr die Unterst\u00fctzung und die Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung, auf welche er angewiesen ist, um das Ziel zu erreichen, den Finanzhaushalt wieder zu gesunden.\n</p><h4>Gerne f\u00fchrt der Gemeinderat an dieser Stelle aus, was bisher an Sparbem\u00fchungen bereits umgesetzt bzw. eingeleitet wurde.</h4><h5>Bisherige Sparbem\u00fchungen des Gemeinderats<strong></strong></h5><p><strong>Wesentliche Beschr\u00e4nkung der Investitionen</strong>\n</p><p>Die Investitionen wurden durch den Gemeinderat wesentlich beschr\u00e4nkt; denn aufgrund zu hoher Investitionskosten bei zu geringer Selbstfinanzierung ergab sich sowohl im Budget 2025 als auch im Budget 2026 ein Finanzierungsfehlbetrag. Das f\u00fchrte zu einer schwierigen Verzichtsplanung, denn Investitionen in Schulh\u00e4user, Strassen, in das Hochwasserschutzprojekt \u00abSichere Linth\u00bb, in die Sanierung der Alpen etc. sind notwendig. Das heisst konkret, dass ein viermal so hoher Betrag f\u00fcr die Werterhaltung und Entwicklung n\u00f6tig w\u00e4re. Es sind deshalb Folgekosten aufgrund fehlender Unterhaltsarbeiten zu erwarten.\n</p><p><strong>Ver\u00e4usserung von gemeindeeigenen Liegenschaften</strong>\n</p><p>Liegenschaften, welche f\u00fcr die Verwaltungst\u00e4tigkeit nicht ben\u00f6tigt werden und auch nicht als strategische Reserve eingeplant sind, sollen ver\u00e4ussert werden. Der Gemeindeversammlung werden deshalb die Ver\u00e4usserung der Gastroliegenschaften Restaurant Sch\u00fctzenhaus und Restaurant Bergli in Glarus, Restaurant Uschenriet in Ennenda und der \u00c4ugstenh\u00fctte beantragt, ebenfalls des Restaurants Gesellschaftshaus Ennenda und des Restaurants Schwammh\u00f6he (vgl. Traktandum 4 \u00abGastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid\u00bb). Diese Gastroliegenschaften belasten die Rechnung j\u00e4hrlich mit rund einer halben Million Franken. In den n\u00e4chsten 25 Jahren sollen zudem Investitionen von bis zu CHF 17 Mio. anfallen. Trotz den Ver\u00e4usserungen sollen die Nutzungen als Gastroliegenschaften gew\u00e4hrleistet bleiben.\n</p><p><strong>Beschl\u00fcsse zu den Sportanlagen</strong>\n</p><p>Der Gemeinderat hatte entschieden, das Freibad Ygruben (Badi Glarus) in der Sommersaison 2025 zu schliessen. Damit sollten f\u00fcr das Jahr 2025 rund CHF 150'000 eingespart werden. Aufgrund einer Defizitgarantie der Glarner Gemeinn\u00fctzigen kam es nicht so weit, und im n\u00e4chsten Jahr wird ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet. Angepasst wurden zudem die \u00d6ffnungszeiten der GLKB Arena, um hohe Energiekosten und Unterhaltsaufwand einzusparen. Verkauft oder r\u00fcckgebaut wird zudem der Skilift Dreieck.\n</p><p>K\u00fcrzungen im Budget 2025\n</p><p>Das von der Gemeindeversammlung 2/2024 genehmigte Budget 2025 war bereits sehr eng bemessen. Aufgrund der Ablehnung der Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses Ende des Jahres 2024 hatte der Gemeinderat K\u00fcrzungen von diversen Einzelpositionen von insgesamt rund CHF 1 Mio. beschlossen. Neben den oben bereits erw\u00e4hnten Einsparungen (z. B. Freibad Ygruben, Skilift Dreieck) fielen darunter auch:\n</p><ul>\n\t<li>Einsparungen beim Personalaufwand von rund CHF 250'000</li>\n\t<li>Verzicht auf externe Dienstleistungen und Gutachten von rund CHF 100'000</li>\n\t<li>Erh\u00f6hung von Geb\u00fchren von rund CHF 100'000</li>\n\t<li>Verzicht auf Personalfest und Kaderworkshop</li>\n\t<li>Reduktion Anl\u00e4sse und Empf\u00e4nge: CHF 20'000</li>\n\t<li>Verzicht auf diversen baulichen Unterhalt im Jahr 2025: CHF 25'000</li>\n\t<li>Projektwettbewerb Generationen nicht durchgef\u00fchrt: CHF 6'000</li>\n</ul><p><strong>Weiter wurden folgende j\u00e4hrlichen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bereits umgesetzt</strong>\n</p><ul>\n\t<li>Erh\u00f6hung G\u00e4stetaxentaxentarif per 1. Januar 2025: CHF 40'000</li>\n\t<li>Stopp Unterst\u00fctzung Forum Netstal: CHF 12'000</li>\n\t<li>Koordination ICT-Einkauf Schule mit anderen Gemeinden: CHF 30'000</li>\n\t<li>Anpassung Schulschwimmen: CHF 80'000</li>\n\t<li>Reduktion der Freizeitkurse auf zwei Durchg\u00e4nge pro Jahr: CHF 12'000</li>\n\t<li>Austritt aus NEXPO, Metropolitanregion und St\u00e4dteverband: CHF 23'500</li>\n\t<li>Beschr\u00e4nkung auf Betrieb einer Leichenhalle in Glarus</li>\n\t<li>Verzicht auf \u00dcberwachungsdienste der gemeindeeigenen Immobilien: CHF 17'000</li>\n</ul><p><strong>Einsparungen im Personalaufwand durch organisatorische Massnahmen</strong>\n</p><ul>\n\t<li>Neue Organisationsstruktur im Departement Finanzen und Controlling, eine offene Stelle wird vorl\u00e4ufig nicht wiederbesetzt</li>\n\t<li>Neue Organisationsstruktur im Departement Pr\u00e4sidiales und Wirtschaft, die Departementsleitung wird durch den Departementsvorsteher ausgef\u00fchrt; die Fachstelle Rechtsdienst wurde aufgehoben und in die Gemeindekanzlei integriert</li>\n\t<li>Organisatorische Anpassungen im Departement Wald und Landwirtschaft: Zusammenlegung der beiden Forstreviere, Reduktion einer Hierarchieebene: CHF 40'000</li>\n\t<li>Schliessung des Abstimmungslokals in Riedern</li>\n\t<li>Reduktion der Anschlagkasten auf die Standorte bei den Gemeindeh\u00e4usern Glarus und Ennenda bei Ausfall einer Lehrperson wird an den ersten beiden Nachmittagen keine Betreuung mehr angeboten: CHF 20'000</li>\n\t<li>Neue \u00d6ffnungszeiten Tagesstrukturen: CHF 15'000</li>\n\t<li>\u00dcberpr\u00fcfung der Klassengr\u00f6ssen;</li>\n\t<li>Umstrukturierung der Jugendarbeit: CHF 35'000</li>\n</ul><p><strong>Verzicht auf Einsparungen</strong>\n</p><p>Verworfen wurden die Ideen, das Lernschwimmbecken Gr\u00fcndli \u00fcber die Sommermonate zu schliessen, den Flowtrail Glarus zur\u00fcckzubauen oder zu privatisieren oder den Anlass \u00abGlarus begr\u00fcsst alle\u00bb, den Landsgemeindeflohmarkt und den Chilbimarkt abzusagen.\n</p><p>Es soll dort gespart werden, wo es Sinn macht und am wenigsten negative Konsequenzen anfallen. Gesellschaftlich bedeutende Themen sollen bewahrt werden.\n</p><p>Mitarbeitende als Schl\u00fcssel zum Erfolg: Der Gemeinderat w\u00fcrdigt die hohe Loyalit\u00e4t und das Engagement der Mitarbeitenden ausdr\u00fccklich. Viele Sparvorschl\u00e4ge stammen direkt aus der Verwaltung.\n</p><h2>5.4 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2><p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf der Grundlage von Art. 41 Abs. 1 und 2 des Gemeindegesetzes sowie Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, folgenden Beschluss zu fassen:\n</p><ol>\n\t<li>Die Budget-Erfolgsrechnung 2026 wird genehmigt.</li>\n\t<li>Die Budget-Investitionsrechnung 2026 wird genehmigt.</li>\n\t<li>Vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 wird Kenntnis genommen.</li>\n</ol><strong><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2></strong><strong></strong><p>Das Budget 2026 sowie der Finanzplan 2027\u20132029 wurde gepr\u00fcft.<br> Der Gemeinderat weist auf steigende Investitionen und eine sich abzeichnende Belastung des Haushalts hin. Die GPK teilt diese Einsch\u00e4tzung: Zur Sicherstellung der Finanzstabilit\u00e4t werden in den kommenden Jahren weitere Sparmassnahmen und oder eine Steueranpassung notwendig sein.\n</p><p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Antr\u00e4gen des Gemeinderates zu folgen und die vorgelegten Budgets 2026\n</p><ol>\n\t<li>der Erfolgsrechnung und</li>\n\t<li>der Investitionsrechnung zu genehmigen sowie</li>\n\t<li>den Integrierten Aufgaben- und den Finanzplan f\u00fcr die Jahre 2027 bis 2029 zur Kenntnis zu nehmen.</li>\n</ol><ul>\n\t<li><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/b03cf2de7d5681306b1a4b1c8446ed9de15a8a671bf8307410ad6a0955e02ed6\">Budget 2026_Beilagen f\u00fcr Memorial_DFC an DPW_Beilagen A - G.pdf</a></li>\n\t<li><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/dae7807cfc5467ec3c06bab245214bc55bd954d4373238f58b8cad9162ea09f8\">Finanzplanung Investitionen 2027 - 2036.pdf</a></li>\n\t<li><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/c2e365c7905598648095ecfafc3a7977e13d75dda47408cdda87da58427890dd\">Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027-2036 Erfolgsrechnung.pdf</a></li>\n\t<li><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/9791ab2dbc5ad05716721805e56c9e88fb70e716f4cb356134a99adb1916f8c2\">Darstellung J Strukturelles Defizit seit 2021 Herleitung effektives Ergebnis.pdf</a></li>\n</ul><p><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/b03cf2de7d5681306b1a4b1c8446ed9de15a8a671bf8307410ad6a0955e02ed6\"></a>\n</p><p><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/dae7807cfc5467ec3c06bab245214bc55bd954d4373238f58b8cad9162ea09f8\"></a>\n</p><p><a href=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/c2e365c7905598648095ecfafc3a7977e13d75dda47408cdda87da58427890dd\"></a>\n</p>","resolution":"<p>Die Budget-Erfolgsrechnung 2026 wird genehmigt. </p><p>Die Budget-Investitionsrechnung 2026 wird genehmigt, mit den Ausnahmen, dass die Position 26823.06 (Parkraumzone Abl\u00e4schquartier, Glarus [Signalisation / Markierung], CHF \n60'000) auf CHF 30'000 gek\u00fcrzt wird und die Position 26865.13 (Bildungszentrum [ehemals Truppenunterkunft], Glarus: Sanierung WC-Anlagen und sanit\u00e4re Installationen, CHF \n60'000) sowie die Position 26865.14 (Bildungszentrum [ehemals Truppenunterkunft], Glarus: Sanierung Vorplatz, CHF 30'000) gestrichen werden. </p><p>Vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029 wird Kenntnis genommen.  <span></span></p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":4,"state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T14:13:15.968864+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus;\r\nGrundsatzentscheid","memorial_page":12,"overview":"<h2>4.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Die Gemeinde Glarus ist Besitzerin von f\u00fcnf Gastronomieliegenschaften sowie der \u00c4ugstenh\u00fctte auf 1'500 m \u00fc. M. Der Besitz dieser f\u00fcnf Gastronomieliegenschaften und der \u00c4ugstenh\u00fctte belastet die Rechnung der Gemeinde j\u00e4hrlich im Durchschnitt mit CHF 350'000. Zudem zeigen die Objekteauswertungen, dass bis ins Jahr 2048 Investitionen in die Gastronomieliegenschaften von bis zu CHF 17 Mio. erforderlich sind. </p>  <p>Der Betrieb von Gastronomieliegenschaften ist in der Regel keine Aufgabe der \u00f6ffentlichen Hand. Die Gastronomie ist ein Wirtschaftszweig, der \u00fcberwiegend von privaten Anbietern betrieben wird. Die Gemeinde kann jedoch indirekt durch die Bereitstellung von Infrastruktur, die Schaffung eines g\u00fcnstigen wirtschaftlichen Umfelds sowie durch die F\u00f6rderung des Tourismus Einfluss nehmen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung deshalb \u00fcber jede einzelne Liegenschaft einen separaten Grundsatzentscheid zum Verkauf, Behalten oder zur Abgabe im Baurecht zu f\u00e4llen. Im Falle eines Entscheids zum Verkauf oder Abgabe im Baurecht wird die Ver\u00e4usserung vorbereitet und der Gemeindeversammlung zum definitiven Entscheid noch einmal vorgelegt. </p>  <p>Weil der voraussichtliche Betrag f\u00fcr den Verkauf bzw. die Abgabe im Baurecht der einzelnen Liegenschaften CHF 500'000 \u00fcbersteigen wird, ist die Gemeindeversammlung f\u00fcr diese Grundsatzentscheide zust\u00e4ndig.</p>","text":"<h2>4.2 Ausgangslage</h2>  <p>Gastronomieliegenschaften erfordern laufende Investitionen in Instandhaltung, Modernisierung und den Betrieb. Diese Kosten binden \u00f6ffentliche finanzielle Mittel, die an anderer Stelle fehlen. Die \u00f6ffentliche Hand sollte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: Infrastruktur, Bildung, Sicherheit etc. Der Besitz von Gastronomieliegenschaften geh\u00f6rt nicht zu diesen Aufgaben. Die \u00f6ffentliche Hand als Eigent\u00fcmerin von Gastronomiebetrieben steht im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und \u00f6ffentlichem Auftrag. Eine Ver\u00e4usserung schafft hier Klarheit und vermeidet potenzielle Konflikte.</p>  <p>Mit einem Verkauf der Liegenschaften verliert die Gemeinde Glarus allerdings die direkte Kontrolle \u00fcber die Nutzung der Liegenschaft. Private Eigent\u00fcmer k\u00f6nnten Entscheidungen treffen, die nicht im Einklang mit den \u00f6ffentlichen Interessen stehen.</p>  <p>Die Ver\u00e4usserung von Gastronomieliegenschaften durch die Gemeinde bietet wirtschaftliche Vorteile und erm\u00f6glicht eine Fokussierung auf die Kernaufgaben. Gleichzeitig m\u00fcssen soziale und kontrollierende Aspekte bedacht werden. Eine L\u00f6sung ist die Anwendung von klaren Nutzungsvorgaben (z.\u202fB. in Kaufvertr\u00e4gen, Baurechtsvertr\u00e4gen), um die \u00f6ffentlichen Interessen zu wahren. </p><h4>Mitwirkung bei strategischem Grundsatzentscheid</h4>  <p>Ob die Gemeinde Glarus weiterhin Gastronomieliegenschaften in ihrem Immobilienportfolio halten soll, ist ein strategischer Grundsatzentscheid. Da bestimmte Bev\u00f6lkerungskreise von diesem Entscheid besonders betroffen sind, ist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, dass die Stimmberechtigten bei dieser Grundsatzfrage miteinbezogen werden.</p>  <h4>Die Gastronomiebetriebe der Gemeinde im \u00dcberblick</h4>  <p>Im Portfolio der Gemeinde befinden sich drei Gastronomiebetriebe mit touristischem Hintergrund (Berggasthaus Schwammh\u00f6he, Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet, \u00c4ugstenh\u00fctte), zwei Grossliegenschaften im Gemeindegebiet (Gesellschaftshaus Ennenda, Sch\u00fctzenhaus Glarus) sowie das an attraktiver Lage gelegene Restaurant Bergli. Alle Betriebe sind verpachtet und werden von privaten Gastronominnen und Gastronomen betrieben. Die Gemeinde Glarus nimmt als Verp\u00e4chterin der Liegenschaften keinen Einfluss auf die Betriebsform der Betriebe.</p>  <p>Der Versicherungswert aller Gastronomieliegenschaften (ohne \u00c4ugstenh\u00fctte) liegt bei rund CHF 26.6 Mio. (2023) und der Neuwert bei CHF 29.1 Mio. (2023). Alle Immobilien werden laufend unterhalten. F\u00fcr jedes Objekt liegt eine Objektauswertung aus dem Jahr 2023 vor, welche den baulichen Zustand sowie den Instandsetzungszeitpunkt aufzeigt. Daraus kann auf den Investitionsbedarf in den n\u00e4chsten Jahren geschlossen werden.</p><h4>Die Gastronomieliegenschaften im Detail</h4>  <h5>Sch\u00fctzenhaus Glarus</h5><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/0bae45d5b8b07ae13ba6a091af93c11bc77b70fcce2b44a08801182ddc092844\" class=\"lazyload-alt\" width=\"391px\" height=\"287px\"></p><p>Das Sch\u00fctzenhaus in Glarus hat ein Volumen von 12'139 m\u00b3. Die Liegenschaft verf\u00fcgt \u00fcber ein Gastronomielokal im Erdgeschoss mit einer Terrasse und einem kleinen Saal im Erdgeschoss sowie einem grossen Saal im Obergeschoss. Das Sch\u00fctzenhaus steht unter Denkmalschutz.</p>  <p>Die Immobilie wurde laufend baulich unterhalten. Investitionen in die Fassade wurden in den vergangenen Jahren get\u00e4tigt, ebenso wurden Auflagen des Brandschutzes erf\u00fcllt. Dennoch stehen mittelfristig grosse Investitionen, wie beispielsweise f\u00fcr eine umfassende Sanierung der lufttechnischen Anlagen, an. Zudem ist sowohl das Steildach als auch die W\u00e4rmeverteilung in den n\u00e4chsten zehn Jahren zu sanieren.</p>  <ul><li><strong>Nutzungsplanung</strong>: Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten und Anlagen</li><li><strong>Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025)</strong>: CHF 1'342'380.25</li><li><strong>Gesamtbelastung der Erfolgsrechnung (2012\u20132024)</strong>: CHF 1'679'078.\u2013</li><li><strong>\u00d8 Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr</strong>: CHF 129'159.\u2013</li></ul>          <h5>Gesellschaftshaus Ennenda</h5><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/15b1a67a4a597a21d131b6eef161521179e1bdd49ef2b27c477488ad75469230\" class=\"lazyload-alt\" width=\"640px\" height=\"403px\"></p>  <p>Das Gesellschaftshaus hat ein Volumen von 11'899 m\u00b3 und verf\u00fcgt \u00fcber ein Gastronomielokal im Erdgeschoss mit einer Terrasse. Der Bev\u00f6lkerung steht ein kleiner Saal im Erdgeschoss sowie ein grosser Saal im Obergeschoss zur Verf\u00fcgung.</p>  <p>Das Gesellschaftshaus ist sehr gut unterhalten. Wie im Sch\u00fctzenhaus muss beim Gesellschaftshaus mittelfristig neben der Dachsanierung in die L\u00fcftung sowie in die W\u00e4rmeverteilung investiert werden. Es stellt sich die Frage, ob das Haus langfristig als Saalhaus neben dem Sch\u00fctzenhaus bestehen soll oder ob eines der beiden im Gemeindegebiet von Glarus ausreicht. Der Standort bietet Potenzial f\u00fcr eine Umnutzung z. B. durch Hotelzimmer oder Alterswohnungen etc.</p>  <ul><li><strong>Nutzungsplanung</strong>: Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten und Anlagen</li><li><strong>Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025)</strong>: CHF 2'780'000.\u2013</li><li><strong>Bilanzwert (2021)</strong>: CHF 2'780'000.\u2013</li><li><strong>Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012\u20132024)</strong>: CHF 881'337.\u2013</li><li><strong>\u00d8 Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr</strong>: CHF 67'795.\u2013</li></ul>            <h5>Restaurant Bergli Glarus<img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/a4f4cf4f7df9bbe573a0f058272185a11712afdc88bbbc5fe013650387e5e0f3\" class=\"lazyload-alt\" width=\"508px\" height=\"352px\"></h5>  <p>Das Bergli wurde im Jahr 1937 erbaut und verf\u00fcgt \u00fcber ein Volumen von 1'945 m\u00b3. Es verf\u00fcgt \u00fcber ein Gastronomielokal und eine grosse Terrasse. Der P\u00e4chter hat mit Eigeninitiative die Nutzung der Terrasse \u00fcber die Wintermonate erm\u00f6glicht. Neben dem Restaurant im Erdgeschoss stehen im Obergeschoss verschiedene Saalr\u00e4ume zur Verf\u00fcgung.</p>  <p>Die Immobilie wurde laufend unterhalten. In den n\u00e4chsten Jahren sind Investitionen in die Fenster, den Innenausbau sowie in die Elektroinstallationen notwendig.</p>  <ul><li><strong>Nutzungsplanung</strong>: Zone mit Ausflugsst\u00e4tten</li><li><strong>Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025)</strong>: CHF 675'000.\u2013</li><li><strong>Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012\u20132024)</strong>: CHF 920'609.\u2013</li><li><strong>\u00d8 Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr</strong>: CHF 70'816.\u2013</li></ul>          <h5>Berggasthaus Schwammh\u00f6he<img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/48fa972bcb30c06da9cfa12246035dc2816d7921d3de1448ab39981b492a76b0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"534px\" height=\"341px\"></h5>  <p>Das Berggasthaus Schwammh\u00f6he liegt ausserhalb des Siedlungsgebiets auf rund 1'100 m \u00fc. M. Das Lokal wurde im Jahr 1959 erbaut und hat ein Volumen von 1'914 m\u00b3. Das Gasthaus verf\u00fcgt \u00fcber eine Gaststube und eine grosse Terrasse. Die Kapazit\u00e4t des Gastraums ist im Vergleich zum Aussenbereich zu klein. Das Gasthaus wird im Sommer als Saisonbetrieb gef\u00fchrt.</p>  <p>Die Liegenschaft wurde laufend baulich unterhalten. Dennoch stehen mittelfristig gr\u00f6ssere Investitionen im Bereich Innenausbau, K\u00fcche, Sanit\u00e4r, Elektro und W\u00e4rme an. Vor zuk\u00fcnftigen Sanierungsmassnahmen dr\u00e4ngt sich die Frage auf, ob ein Ersatzneubau f\u00fcr die k\u00fcnftige Nutzung nicht zielf\u00fchrender w\u00e4re. Der Gemeinderat sieht im Berggasthaus Schwammh\u00f6he ein grosses touristisches Potenzial. Mit ausreichend Investitionen w\u00e4re eine Optimierung m\u00f6glich. Die Gemeinde Glarus wird die finanziellen Mittel f\u00fcr solche Investitionen jedoch nicht aufbringen k\u00f6nnen.</p>  <ul><li><strong>Nutzungsplanung</strong>: Zone mit Ausflugsst\u00e4tten</li><li><strong>Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025)</strong>: CHF 428'027.40</li><li><strong>Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012\u20132024)</strong>: CHF 512'994.\u2013</li><li><strong>\u00d8 Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr</strong>: CHF 39'461.\u2013</li></ul>        <h5>Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet</h5><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/2dfde279512d5c277738a22a0b8175ad7fbedbdf564db62a82f8b9757e977112\" class=\"lazyload-alt\" width=\"346px\" height=\"224px\"></p>  <p>Die Waldwirtschaft Uschenriet liegt ausserhalb des Siedlungsgebiets und hat ein Volumen von 1'014 m\u00b3. Die Liegenschaft verf\u00fcgt \u00fcber ein Geb\u00e4ude mit einer Gaststube und einem Aussenbereich mit einem attraktiven Spielplatz.</p>  <p>Das Geb\u00e4ude wurde laufend unterhalten. In den n\u00e4chsten Jahren sind Sanierungen in der K\u00fcche, im Innenausbau sowie bei den elektro- und lufttechnischen Anlagen erforderlich.</p>  <p><strong></strong></p>  <ul><li><strong>Nutzungsplanung</strong>: Zone mit Ausflugsst\u00e4tten</li><li><strong>Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025)</strong>: CHF 349'201.20</li><li><strong>Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012-2024)</strong>: CHF 504'591.\u2013</li><li><strong>\u00d8 Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr</strong>: CHF 38'814.\u2013</li></ul>          <h5>\u00c4ugstenh\u00fctte</h5><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/076a2a8af197fe4d898d8aac3cb584e6d458bac53d2374678cc7bde3bb96433a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"502px\" height=\"332px\"></p><p>Die \u00c4ugstenh\u00fctte liegt ausserhalb des Siedlungsgebiets auf 1'495 m \u00fc. M. und kann nur zu Fuss oder mit der Seilbahn erreicht werden. Die H\u00fctte aus dem Jahr 1933 wurde in den Jahren 2022\u20132023 umfassend saniert.</p>  <p>Durch die k\u00fcrzlich erfolgte Gesamtsanierung ist in den n\u00e4chsten Jahren ausser mit dem laufenden Unterhalt mit keinen Investitionen zu rechnen.</p>    <p><strong></strong></p>  <ul><li><strong>Nutzungsplanung</strong>: Zone mit Ausflugsst\u00e4tten</li><li><strong>Bilanzwert Mobilien (25.08.2025)</strong>: CHF 1.\u2013</li><li><strong>Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012\u20132024)</strong>: CHF 613'147.\u2013</li><li><strong>\u00d8 Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr</strong>: CHF 47'165.\u2013</li></ul>      <h2>4.3 Finanzielle Auswirkungen</h2><h4>Finanzverm\u00f6gen</h4>  <p>Alle Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus sind dem Finanzverm\u00f6gen der Gemeinde Glarus zugeordnet. Ausnahmen bilden die S\u00e4le im Sch\u00fctzenhaus und im Gesellschaftshaus, welche dem Verwaltungsverm\u00f6gen zugeordnet sind. Der Begriff Finanzverm\u00f6gen bezeichnet den Teil des Verm\u00f6gens der Gemeinde, der nicht unmittelbar f\u00fcr die Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben gebraucht wird und grunds\u00e4tzlich ver\u00e4ussert werden kann, ohne dass dies die Aufgabenerf\u00fcllung beeintr\u00e4chtigt. Das Finanzverm\u00f6gen steht im Gegensatz zum Verwaltungsverm\u00f6gen, das direkt zur Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben ben\u00f6tigt wird (z. B. Schulgeb\u00e4ude, Verwaltungsgeb\u00e4ude). Anlagewerte im Finanzverm\u00f6gen sollten Mehrertr\u00e4ge f\u00fcr die Gemeinde generieren.</p><h4>Hohe Belastung der Gemeinderechnung</h4>  <p>Die Gastronomiebetriebe der Gemeinde Glarus generieren keine Mehrertr\u00e4ge, sondern belasten die Rechnung j\u00e4hrlich. Insgesamt wurde die Erfolgsrechnung der Gemeinde Glarus in den letzten 13 Jahren (2012\u20132024) mit rund CHF 4.5 Mio. (exkl. \u00c4ugstenh\u00fctte) belastet. Dieser Betrag variierte pro Jahr zwischen CHF 33'000 (2024) und CHF 870'000 (2013). Der Durchschnitt pro Jahr liegt bei CHF 345'000, was einem \u00bd Steuerprozent der Gemeinde Glarus entspricht.</p><h4>Infrastrukturmanagement als Kostentreiber</h4>  <p>Der gr\u00f6sste Kostentreiber bei den Gastronomieliegenschaften sind Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen. Folgt man den Empfehlungen f\u00fcr die Werterhaltung kommunaler Infrastrukturen, sind daf\u00fcr 1\u20132 Prozent des Wiederbeschaffungswertes j\u00e4hrlich aufzuwenden. Das heisst, es ist k\u00fcnftig mit Kosten von CHF 250'000 bis CHF 500'000 f\u00fcr die gemeindeeigenen Gastronomieliegenschaften zu rechnen.</p>  <h4>Zuk\u00fcnftige Investitionen</h4>  <p>Entscheidet sich die Gemeindeversammlung, die Gastronomieliegenschaften im Immobilienportfolio der Gemeinde zu behalten, m\u00fcssen die zuk\u00fcnftigen Investitionen von der Gemeinde getragen werden. F\u00fcr die Gastronomieliegenschaften (ohne \u00c4ugstenh\u00fctte) liegen fundierte Objektauswertungen vor, welche den baulichen Zustand, den Instandhaltungszeitpunkt sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufzeigen. Die letzten Objektauswertungen wurden im Jahr 2023 erstellt und umfassen den Zeitraum der n\u00e4chsten 25 Jahre.</p>    <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Objekt</strong></p>   <p><i>Zahlen in CHF</i></p>   </td>   <td>   <p><strong>Kurzfristig </strong>2023\u20132026<strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Mittelfristig<br>   </strong>2027\u20132035<strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Langfristig<br>   </strong>2036\u20132048<strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Total</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Durchschnitt </strong>pro Jahr<strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Restaurant<br>   <strong>Sch\u00fctzenhaus</strong></p>   </td>   <td>   <p>1'002'000</p>   </td>   <td>   <p>2'311'000</p>   </td>   <td>   <p>3'872'000</p>   </td>   <td>   <p>7'185'000</p>   </td>   <td>   <p>287'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Restaurant<br>   <strong>Gesellschaftshaus</strong></p>   </td>   <td>   <p>231'000</p>   </td>   <td>   <p>2'042'000</p>   </td>   <td>   <p>4'415'000</p>   </td>   <td>   <p>6'688'000</p>   </td>   <td>   <p>268'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Restaurant<br>   <strong>Bergli</strong></p>   </td>   <td>   <p>120'000</p>   </td>   <td>   <p>526'000</p>   </td>   <td>   <p>560'000</p>   </td>   <td>   <p>1'206'000</p>   </td>   <td>   <p>48'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Restaurant<br>   <strong>Schwammh\u00f6he</strong></p>   </td>   <td>   <p>311'000</p>   </td>   <td>   <p>525'000</p>   </td>   <td>   <p>537'000</p>   </td>   <td>   <p>1'373'000</p>   </td>   <td>   <p>55'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Restaurant<br>   <strong>Uschenriet</strong></p>   </td>   <td>   <p>139'000</p>   </td>   <td>   <p>275'000</p>   </td>   <td>   <p>138'000</p>   </td>   <td>   <p>552'000</p>   </td>   <td>   <p>22'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Total<br>   <strong>Investitionen</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1'803'000</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>5'679'000</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>9'522'000</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>17'004'000</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>680'000</strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <h2>4.4 Ver\u00e4usserung der Gastronomieliegenschaften</h2><h4>Grundsatzentscheid Gastronomieliegenschaften</h4><p>Unter Ver\u00e4usserung versteht der Gemeinderat den Verkauf der Liegenschaften oder die Abgabe im Baurecht. </p>  <p>Vor dem Start dieses Prozesses soll die Gemeindeversammlung pro Gastronomieliegenschaft einen Grundsatzentscheid f\u00e4llen, ob die Gastronomieliegenschaft weiterhin im Gemeindebesitz verbleiben oder im Baurecht abgegeben oder vollumf\u00e4nglich verkauft werden soll. Stimmt die Gemeindeversammlung einem Verkauf oder einer Abgabe im Baurecht zu, wird der Gemeinderat die detaillierten Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen ausarbeiten. Zudem sollen die festgelegte Parzelle (Abparzellierung) sowie aktualisierte Verkehrswerte aufgezeigt werden. Die im Vorfeld vom Gemeinderat kommunizierte Priorisierung wird nicht weiterverfolgt, damit der Handlungsspielraum nicht unn\u00f6tig eingeschr\u00e4nkt wird. \u00dcber den abschliessenden Verkauf bzw. \u00fcber die Abgabe im Baurecht der einzelnen Gastronomieliegenschaften entscheiden die Stimmberechtigten an zuk\u00fcnftigen Gemeindeversammlungen. </p><h4>Abw\u00e4gung Verkauf oder Baurecht</h4>  <p>Bei der Abgabe der Liegenschaften ist zwischen einem Verkauf oder einem Baurecht abzuw\u00e4gen. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Bei einem Verkauf profitiert die Gemeinde von einem einmaligen finanziellen Mehrertrag in der Jahresrechnung. Der Einfluss auf die Nutzungsform der Gastronomieliegenschaft wird jedoch langfristig und endg\u00fcltig abgegeben. </p>  <p>M\u00f6chte die Gemeinde den Einfluss auf die Nutzungsform der Liegenschaft behalten, ist bei der Abgabe das Baurecht zu w\u00e4hlen. Juristische Abkl\u00e4rungen zeigen, dass Abgaben im Baurecht mit bestehenden Bauten weit verbreitet und in verschiedenen Varianten m\u00f6glich sind. Die Bedingungen des Baurechtgebers k\u00f6nnen im Vertrag festgehalten und somit verbindlich \u00fcber die gesamte Nutzungsdauer festgelegt werden. Das Risiko des Heimfalls und eine damit verbundene Entsch\u00e4digungszahlung sind dabei mit dem Nutzen abzuw\u00e4gen.</p><h2>4.5 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Der Gemeinderat sieht im Verkauf oder in der Abgabe im Baurecht der Gastronomieliegenschaften eine M\u00f6glichkeit zur finanziellen Entlastung, indem k\u00fcnftig auf eine Aufgabe verzichtet wird, welche nicht zu den Kernaufgaben der \u00f6ffentlichen Hand geh\u00f6rt.</p><h2>4.6 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf Art. 41 Abs. 1 Bst. g bzw. Bst. h des Gemeindegesetzes sowie auf Art. 14 Abs. 2 Bst. c bzw. Bst. d der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschl\u00fcsse zu fassen:</p>  <ol><li>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehenden Liegenschaft Sch\u00fctzenhaus, Sch\u00fctzenhausstrasse 55, 8750 Glarus, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</li><li>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Gesellschaftshaus, Bahnhofstrasse 2, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</li><li>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Restaurant Bergli, Berglistrasse 50, 8750 Glarus, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</li><li>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Berggasthaus Schwammh\u00f6he, 8750 Glarus, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</li><li>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet, Uschenrietstrasse 16, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</li><li>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft \u00c4ugstenh\u00fctte, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</li><li>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2>  <p>Die GPK begr\u00fcsst das strategische Vorgehen des Gemeinderates, den k\u00fcnftigen Umgang mit den gemeindeeigenen Gastronomieliegenschaften zu pr\u00fcfen und eine langfristige L\u00f6sung (Verkauf oder Abgabe im Baurecht) vorzubereiten.</p>  <p>Rechtlich ist das Vorgehen durch die Gemeindeordnung gedeckt, da die abschliessende Entscheidung dem Stimmvolk obliegt.</p>  <p>Die GPK erachtet das Vorgehen als rechtm\u00e4ssig sowie als wirtschaftlich zielf\u00fchrend mit Blick auf einen langfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt.</p>    <br>","resolution":"<p>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehenden Liegenschaft \nSch\u00fctzenhaus, Sch\u00fctzenhausstrasse 55, 8750 Glarus, inklusive der Truppenunterkunft \n(Nr. 2635) auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der \nGemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.</p><p>Der Antrag betreffend Liegenschaft Gesellschaftshaus wurde abgelehnt. </p><p><span>Der Antrag betreffend Liegenschaft Restaurant Bergli wurde abgelehnt. <span></span></span></p><p><span>Der Antrag betreffend Liegenschaft Berggasthaus Schwammh\u00f6he wurde abgelehnt. <span></span></span></p><p><span>Der Antrag betreffend Liegenschaft Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet wurde abgelehnt. </span></p><p><span><span>Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen f\u00fcr die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft \u00c4ugstenh\u00fctte, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs\n/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen. </span></span></p><p><span><span>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. <span></span></span></span></p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":3,"state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T14:17:30.309134+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Verkauf einer Fl\u00e4che von 2'794 m2 der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hotels Rhodannenberg","memorial_page":5,"overview":"<h2>3.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2><p>Die Rhodannenberg Holding AG, Glarus, beabsichtigt, einen Ersatzneubau des Hotels Rhodannenberg zu erstellen, das sogenannte Projekt \u00abHorst\u00bb. Dieses sch\u00f6pft die vorhandene Tourismuszone vollumf\u00e4nglich aus. Damit soll ein zukunftsf\u00e4higer Ganzjahresbetrieb entstehen. Dazu ben\u00f6tigt die Rhodannenberg Holding AG zwei Teilfl\u00e4chen aus dem Eigentum der Gemeinde Glarus mit einer Fl\u00e4che von insgesamt 2'794 m<sup>2</sup> (Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus).</p><p>Im Bewusstsein \u00fcber die sensible und exponierte Landschaft des Kl\u00f6ntalersees hatte der Gemeinderat einen offenen Architekturwettbewerb gefordert. Die Rhodannenberg Holding AG hat diesen offenen Architekturwettbewerb zur Sicherstellung der Qualit\u00e4t des Projekts in Abstimmung mit der Gemeinde Glarus durchgef\u00fchrt. Die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission sowie die Gestaltungskommission Glarus bescheinigen, dass das daraus hervorgegangene Siegerprojekt \u00abHorst\u00bb die in Art. 24 Abs. 5 der Bauordnung Glarus gestellten \u00aberh\u00f6hten Anforderungen an die landschaftliche Einpassung, hochwertige Architektur und Freiraumgestaltung\u00bb erf\u00fcllt.</p><p>Auf der Grundlage des Siegerprojekts hat die Gemeinde Glarus eine Landwertsch\u00e4tzung eingeholt.<br>Diese ergab f\u00fcr die beiden Teilfl\u00e4chen einen Marktwert von CHF 705'000. Der Entscheid \u00fcber den Landverkauf liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.</p><p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem Verkauf der f\u00fcr den Ersatzneubau des Hotels Rhodannenberg ben\u00f6tigten Landfl\u00e4chen im Umfang von 2'794 m<sup>2</sup> der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, zum Preis von CHF 705'000 gem\u00e4ss den im vorliegenden Antrag dargelegten Bedingungen zuzustimmen.<span></span>\n</p>","text":"<h2>3.2 Ausgangslage</h2><p>Das Hotel Rhodannenberg ist in die Jahre gekommen. Die Rhodannenberg Holding AG, Glarus, beabsichtigt deshalb zur langfristigen Sicherung der Zukunft des Hotelbetriebs Rhodannenberg einen Ersatzneubau. Damit soll ein zukunftsf\u00e4higer Ganzjahresbetrieb entstehen.</p><p>Die Liegenschaft des bestehenden Hotels Rhodannenberg (Parzelle Nr. 3263, Grundbuch Glarus) befindet sich seit dem Jahr 2014 im Besitz der Rhodannenberg Holding AG und weist eine Fl\u00e4che von 2'940 m<sup>2</sup> auf. Zur Realisierung des geplanten Neubauprojekts \u00abHorst\u00bb ben\u00f6tigt die Rhodannenberg Holding AG zwei Teilfl\u00e4chen aus dem Eigentum der Gemeinde Glarus mit einer Fl\u00e4che von insgesamt 2'794 m<sup>2</sup> (Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus).</p><p>Voraussetzung f\u00fcr diesen Ersatzneubau ist die Erarbeitung eines \u00dcberbauungsplans. Damit die Rhodannenberg Holding AG die Erarbeitung dieses \u00dcberbauungsplans Rhodannenberg in Angriff nehmen kann, ben\u00f6tigt sie die Sicherheit, dass sie die dazu erforderlichen Grundst\u00fccksfl\u00e4chen erwerben kann.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/f95f937cda14a2e9dc33444c8cf06604ff0963932e7d7fa5804618b836126105\" class=\"lazyload-alt\" width=\"936px\" height=\"538px\"></p><p><em>Ausschnitt Zonenplan Siedlung, Tourismuszone (rot) mit zu verkaufenden Teilfl\u00e4chen (lila)</em></p><h4>R\u00fcckblick </h4><table>  <tbody><tr>   <td>   <p>2012</p>   </td>   <td>   <p>Die Gemeinde Glarus schreibt das gemeindeeigene Hotel Rhodannenberg (Parzelle Nr. 3263, Grundbuch Glarus) zum Verkauf aus.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2014</p>   </td>   <td>   <p>Die Rhodannenberg Holding AG, Glarus (heute Rhodannenberg Holding AG, Glarus), kauft   das Hotel Rhodannenberg. Im Kaufvertrag vom 12. Februar 2014 wurde u.a. auch   ein R\u00fcckkaufsrecht von 25 Jahren definiert. Die K\u00e4uferin bekundete bereits zu diesem   Zeitpunkt den Wunsch einer Erweiterung f\u00fcr den Hotelbetrieb.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2016 </p>   </td>   <td>   <p>Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die   Gemeindeversammlung (mit Beschl\u00fcssen vom 23. September 2016) der Erweiterung   der Tourismuszone im Rhodannenberg zugestimmt. Damit und mit der Genehmigung   von Art. 24 Bauordnung der Gemeinde Glarus wurden die Rahmenbedingungen f\u00fcr   eine m\u00f6gliche k\u00fcnftige Erweiterung und Entwicklung festgelegt. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2018</p>   </td>   <td>   <p>Die Rhodannenberg Holding AG (heute Rhodannenberg Holding AG, Glarus) stellt im Jahr 2018 dem Gemeinderat den Antrag, die f\u00fcr die   Erweiterung bzw. einen Hotelneubau erforderlichen Teilfl\u00e4chen der   Tourismuszone im Umfang von 2'794 m<sup>2</sup> der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, zu   erwerben. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2020</p>   </td>   <td>   <p>Der Gemeinderat Glarus definiert als Grundlage f\u00fcr einen   definitiven Entscheid \u00fcber einen m\u00f6glichen Verkauf verschiedene Voraussetzungen,   welche zun\u00e4chst zu erf\u00fcllen sind. Dazu geh\u00f6rt u.a. die Durchf\u00fchrung eines   Architekturwettbewerbs zwecks Qualit\u00e4tssicherung, eine Sch\u00e4tzung von Land-   und Marktwert (als Grundlage zur Festlegung des Kaufpreises) u.a.m. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2022</p>   </td>   <td>   <p>Dem Gemeinderat Glarus wird das Programm des   Architekturwettbewerbs vorgelegt. Der Gemeinderat stimmt diesem im Grundsatz   zu. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2024</p>   </td>   <td>   <p>Das offene Wettbewerbsverfahren nach SIA 142 wird im   Januar 2023 gestartet. Die daraus resultierenden Projekte werden im November   2023 von einem Preisgericht bewertet. Das Beurteilungsgremium empfiehlt   einstimmig das Projekt \u00abHorst\u00bb zur Weiterbearbeitung. Am 12. Januar 2024 wird   das Ergebnis des Wettbewerbs f\u00fcr den Ersatzneubau des Hotels Rhodannenberg   der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert, unter anderem im G\u00fcterschuppen Glarus.   Anschliessend beauftragt die Rhodannenberg   Holding AG die Weiterbearbeitung des Projekts entsprechend den   Empfehlungen des Gremiums. Das Beurteilungsgremium sowie die kantonale   Denkmalpflege begleiteten die Weiterbearbeitung.</p>   </td>  </tr> </tbody></table><p>Mit Abschluss des Architekturwettbewerbs Anfang des Jahres 2024 sind die im Jahr 2020 definierten Voraussetzungen, die als Grundlage f\u00fcr einen definitiven Entscheid \u00fcber einen m\u00f6glichen Verkauf dienen, erf\u00fcllt.</p><h4>Architekturwettbewerb und Siegerprojekt \u00abHorst\u00bb </h4><p>Zur Qualit\u00e4tssicherung hat die Gemeinde Glarus von der Rhodannenberg Holding AG einen offenen, SIA-zertifizierten Projektwettbewerb nach SIA-Ordnung 142 als Grundlage f\u00fcr die nachfolgende \u00dcberbauungsplanung sowie den m\u00f6glichen Landverkauf eingefordert. </p><p>F\u00fcr den Wettbewerb wurde ein Programm erarbeitet. Dieses legte f\u00fcr die am Wettbewerb teilnehmenden Architekten und Planer die Anforderungen und Rahmenbedingungen f\u00fcr die Projektierung der Erweiterung des Hotels Rhodannenberg oder eines Ersatzneubaus fest. Die betriebsnotwendigen Bauvolumen und -fl\u00e4chen des Hotels Rhodannenberg waren so zu dimensionieren und anzuordnen, dass ihre Erscheinung und Gestaltung sich landschaftsvertr\u00e4glich in das Kl\u00f6ntal einf\u00fcgen. Im Vordergrund stand die Einbettung des Bauvorhabens in die Landschaft, das architektonische Konzept, die Funktionalit\u00e4t, die Erschliessung und Parkierung, die Wirtschaftlichkeit sowie die Nachhaltigkeit. Die Gestaltungskommission Glarus (GeKo) und die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) wirkten bei der Erarbeitung des Programms mit. </p><p>33 Architekturb\u00fcros und Planer-Teams gaben Projekte zur Beurteilung ein. Das Beurteilungsgremium bewertete die Projekte und empfahl einstimmig das Projekt \u00abHorst\u00bb der lemi Architekten GmbH, Z\u00fcrich, zur Weiterbearbeitung. Die Rhodannenberg Holding AG beauftragte die Weiterbearbeitung des Projekts entsprechend der Empfehlung des Gremiums. Das Projekt \u00abHorst\u00bb nutzt die bestehende Tourismuszone vollumf\u00e4nglich aus. Den Jurybericht zum Architekturwettbewerb finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Glarus aufgeschaltet unter <a href=\"http://www.glarus.ch/gemeindeversammlung\">www.glarus.ch/gemeindeversammlung</a>.</p><p><i></i></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/6beb9d99f0033421978db31dc3d68546bbd9dcb1a476661e267d375b5b248b30\" class=\"lazyload-alt\" width=\"1345px\" height=\"715px\"></p><p><em>Situationsplan Projekt \u00abHorst\u00bb, M\u00e4rz 2025, </em><strong><em>\u00a9 lemi Architekten GmbH</em></strong></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/261eeb8f5e030445324901ac13b2f5f21075912c660704152368bf3712c3cf17\" class=\"lazyload-alt\" width=\"970px\" height=\"559px\"></p><p><em>Modellfoto Projekt \u00abHorst\u00bb, M\u00e4rz 2025, <strong>\u00a9 Foto: Modellbau Zaborowsky GmbH, Modell: lemi Architekten GmbH</strong></em></p><h4>Beurteilung Siegerprojekt \u00abHorst\u00bb</h4><p>Der Gemeinderat hat das \u00fcberbearbeitete Projekt f\u00fcr den Neubau des Hotels Rhodannenberg der KNHK sowie der GeKo zur Beurteilung bez\u00fcglich der guten Einf\u00fcgung des Vorprojekts ins Landschaftsbild des Kl\u00f6ntals unterbreitet.</p><p>Die KNHK sowie die GeKo<strong> </strong>haben das Siegerprojekt \u00abHorst\u00bb f\u00fcr den Ersatzneubau des Hotels Rhodannenberg insbesondere bez\u00fcglich der Einf\u00fcgung in die sensible und exponierte Landschaft des Kl\u00f6ntalersees gepr\u00fcft. Beide Kommissionen gelangen zur Auffassung, dass sich das Projekt \u00abHorst\u00bb trotz des gr\u00f6sseren Bauvolumens in das Landschaftsbild des Kl\u00f6ntals einzuf\u00fcgen vermag und dem Landschaftsbild gerecht wird. </p><p>Beide Kommissionen geben zudem Hinweise zur Weiterbearbeitung, insbesondere zur Materialisierung, zum Erfordernis einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung und zur Gestaltung der Umgebung sowie des Parkplatzes ab. Die Anliegen werden aufgenommen und in der kommenden Phase zur Erarbeitung des Richtprojekts als Grundlage des \u00dcberbauungsplans noch weiterentwickelt. Beide Kommissionen werden die Weiterentwicklung des Projekts und die Erarbeitung des \u00dcberbauungsplans Rhodannenberg weiter begleiten. Die Stellungnahmen der KNHK und der GeKo finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Glarus aufgeschaltet unter <a href=\"https://www.glarus.ch/politik/gemeindeversammlung.html/5921\">www.glarus.ch/gemeindeversammlung</a>.<strong><i></i></strong></p><h4>Marktwertsch\u00e4tzung</h4><p>F\u00fcr die Realisierung ihres Bauvorhabens ben\u00f6tigt die Rhodannenberg Holding AG zwei Teilgrundst\u00fccke mit einer Fl\u00e4che von insgesamt 2'794 m<sup>2</sup> von der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, die westlich und \u00f6stlich der Liegenschaft der Rhodannenberg Holding AG liegen. Diese sind der Sonderbauzone nach Art. 23 Raumplanungsgesetz zugewiesen und mit der Tourismuszone nach Art. 24 Bauordnung Glarus \u00fcberlagert. Gem\u00e4ss Art. 24 Abs. 4 Bauordnung Glarus ist in der Tourismuszone beim Gebiet Rhodannenberg f\u00fcr Neubauten und wesentliche \u00c4nderungen ein \u00dcberbauungsplan zu erstellen.</p><p>Nachdem mit dem Siegerprojekt aus dem Architekturwettbewerb ein genehmigungsf\u00e4higes und realisierbares Vorprojekt vorlag, beauftragte der Gemeinderat das auf Landwertsch\u00e4tzungen spezialisierte B\u00fcro w\u00fcestpartner, Z\u00fcrich, mit der Ermittlung des Landwertes auf der Grundlage des Projekts \u00abHorst\u00bb. Das B\u00fcro w\u00fcestpartner ermittelte f\u00fcr die zur Realisierung des Hotelneubaus erforderlichen Grundst\u00fccksfl\u00e4chen per 1. Oktober 2024 einen Marktwert von CHF 705'000 (CHF 252.33 pro m<sup>2</sup>).</p><h4>Abgabe im Baurecht versus Landverkauf</h4><p>Die \u00f6ffentliche Hand kann Bauland entweder im Baurecht auf begrenzte Zeit oder durch einen definitiven Verkauf abgeben. Im vorliegenden Fall beantragt der Gemeinderat aus nachfolgenden Gr\u00fcnden einen Verkauf:</p><p>Die Abgabe der \u00f6stlichen Teilfl\u00e4che von 747 m<sup>2</sup> f\u00fcr einen Hotelneubau im Baurecht w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass rund ein Drittel des Hotels auf dieser Teilfl\u00e4che zu liegen k\u00e4me. Auf der westlichen Teilfl\u00e4che von 2'047 m<sup>2</sup> soll das Personalhaus sowie die Erweiterung des Parkplatzes zu liegen kommen. Die Teilfl\u00e4chen sind baurechtlich nur im Zusammenhang mit dem Hotel Rhodannenberg nutzbar. Damit ist eine Abgabe der Teilfl\u00e4che im Baurecht unzweckm\u00e4ssig.</p><p>Zudem liegen beide Teilfl\u00e4chen in der Tourismuszone, in der ausschliesslich Bauten und Anlagen f\u00fcr Restauration, Beherbergung und damit zusammenh\u00e4ngende Infrastrukturen zul\u00e4ssig sind. Gem\u00e4ss den baurechtlichen Bestimmungen von Art. 24 Bauordnung Glarus ist f\u00fcr die Tourismuszone Rhodannenberg ein gesamthafter \u00dcberbauungsplan mit planungs- und baurechtlichen Festlegungen zu erarbeiten. Damit ist eine ganzheitliche Erschliessung, Nutzung und Bebauung \u00fcber das gesamte in der Tourismuszone liegende Gebiet im \u00dcberbauungsplan zu regeln.</p><h4>Rahmenbedingungen Verkauf</h4><p>Der Gemeinderat hat mit der Rhodannenberg Holding AG die nachfolgend aufgef\u00fchrten Rahmenbedingungen f\u00fcr den Landverkauf ausgehandelt und in einem Vorvertrag festgehalten. Die Rahmenbedingungen gliedern sich nach allgemeinen Bedingungen zum Verkauf der Landfl\u00e4chen sowie Bedingungen, die im zu erarbeitenden \u00dcberbauungsplan Rhodannenberg zu ber\u00fccksichtigen sind.</p><h5>Allgemeine Bedingungen Landverkauf:</h5><ul><li>Kaufpreis:<br> Als Kaufpreis f\u00fcr die ben\u00f6tigten Landfl\u00e4chen von 2'794 m<sup>2</sup> der Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, wird gest\u00fctzt auf den ermittelten Marktwert (w\u00fcestpartner, 01.10.2024) ein Betrag von CHF 705'000 (CHF 253.33 pro m<sup>2</sup>) vereinbart. <br> <br> </li><li>R\u00fcckkaufsrecht:<br> Die Rhodannenberg Holding AG r\u00e4umt der Gemeinde das R\u00fcckkaufsrecht bis ins Jahr 2039 (zum vereinbarten Marktwert von CHF 705'000 des Landverkaufs an die Rhodannenberg Holding AG) ab dem Zeitpunkt der Eigentums\u00fcbertragung ein, f\u00fcr die F\u00e4lle, dass die vereinbarte Bebauungsfrist und die Bebauungs- und Nutzungsvorgaben sowie die Verpflichtung zur Beibehaltung des Sitzes in der Gemeinde Glarus nicht eingehalten w\u00fcrden. </li></ul><h5>Bedingungen f\u00fcr den \u00dcberbauungsplan Rhodannenberg:</h5><p>Art. 24 Abs. 4 der Bauordnung Glarus setzt f\u00fcr Neubauten und wesentliche \u00c4nderungen in der Tourismuszone Rhodannenberg die Erarbeitung eines \u00dcberbauungsplans voraus. Der \u00dcberbauungsplan regelt mit zur Baugesetzgebung erg\u00e4nzenden Bestimmungen und Festlegungen die Erschliessung, \u00dcberbauung und Nutzung des Planungsgebiets. Zudem kann die Kostentragung f\u00fcr Erschliessungsanlagen und Gemeinschaftsanlagen geregelt werden.</p><p>Die Rhodannenberg Holding AG verpflichtet sich, den \u00dcberbauungsplan Rhodannenberg auf eigene Kosten zu erarbeiten. Der \u00dcberbauungsplan enth\u00e4lt neben den notwendigen baurechtlichen Bestimmungen mindestens folgende Regelungen:</p><ul><li>Die Erarbeitung des \u00dcberbauungsplans hat auf der Grundlage des aus dem Architekturwettbewerb hervorgegangenen Projekts \u00abHorst\u00bb zu erfolgen.</li><li>Zul\u00e4ssig sind ausschliesslich Bauten und Anlagen der Tourismus- und Erholungsnutzung. Ferienwohnungen und Ferienh\u00e4user sind nicht zul\u00e4ssig.</li><li>F\u00fcr die Erschliessung (Verkehr, Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser) sowie deren Kostentragung sind L\u00f6sungen zu erarbeiten und verbindlich zu regeln.</li><li>Die Zufahrt zur obenliegenden, landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften ist zu gew\u00e4hrleisten und zu sichern.</li></ul><p><strong></strong></p><h4>Verfahren zur Mitwirkung durch die Bev\u00f6lkerung</h4><p>Die \u00dcberbaubarkeit der Tourismuszone Rhodannenberg ist durch diverse Normen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeschr\u00e4nkt. Der \u00dcberbauungsplan muss zus\u00e4tzliche Themen wie touristische Nutzung, Verkehrserschliessung sowie Wasser-, Strom- und Abwasserinfrastruktur regeln. Da diese Fragen von \u00f6ffentlichem Interesse sind, ist die demokratische Kontrolle im weiteren Verfahren besonders hoch. Der \u00dcberbauungsplan Rhodannenberg durchl\u00e4uft folglich noch zahlreiche Pr\u00fcfungen und Mitwirkungsverfahren. Damit ist weiterhin eine hohe demokratische Kontrolle gew\u00e4hrleistet.</p><p>Nachfolgend ist das Verfahren zusammengefasst dargestellt: </p><table>  <tbody><tr>   <td>   <p>Entwurf \u00dcberbauungsplanung</p>   </td>   <td>   <p>In einem ersten Schritt wird ein Entwurf des   \u00dcberbauungsplans erarbeitet, damit sichergestellt ist, dass die gesetzlichen   Anforderungen bez\u00fcglich Gestaltung und Erschliessung eingehalten werden.   Dieser Entwurf wird dem Kanton zur Vorpr\u00fcfung eingereicht. Das Departement   Bau und Umwelt des Kantons Glarus (DBU) pr\u00fcft, ob der Entwurf des   \u00dcberbauungsplans recht- und zweckm\u00e4ssig und damit genehmigungsf\u00e4hig ist und   h\u00e4lt allf\u00e4llige Anpassungserfordernisse in einem Bericht fest.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Mitwirkung</p>   </td>   <td>   <p>Die Gemeinde informiert \u00fcber das Informations- und   Mitwirkungsverfahren im Amtsblatt. Umliegende Grundeigent\u00fcmer werden   schriftlich informiert und zur Mitwirkung eingeladen. </p>   <p>Interessenverb\u00e4nde, Anwohner und Interessierte k\u00f6nnen   unabh\u00e4ngig von ihrem Wohnort oder Grundeigentum ihre Anliegen zum Entwurf des   \u00dcberbauungsplans im Mitwirkungsverfahren einbringen. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>\u00dcberarbeitung</p>   </td>   <td>   <p>Der \u00dcberbauungsplan wird aufgrund der kantonalen Vorpr\u00fcfung   des DBU, der Beurteilungen der KNHK und der GeKo \u00fcberpr\u00fcft und \u00fcberarbeitet.   Der Gemeinderat pr\u00fcft die Eingaben und R\u00fcckmeldungen aus dem   Mitwirkungsverfahren. Soweit m\u00f6glich und zweckm\u00e4ssig finden diese Eingang in   den Entwurf des \u00dcberbauungsplans. Zu den nicht ber\u00fccksichtigten Eingaben   nimmt der Gemeinderat im Planungsbericht gesamthaft Stellung. F\u00fchren die   Eingaben aus der Mitwirkung und die kantonale Vorpr\u00fcfung des DBU zu   erheblichen \u00c4nderungen des Entwurfs des \u00dcberbauungsplans, so wird das   Informations- und Mitwirkungsverfahren wiederholt.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>\u00d6ffentliche Auflage</p>   </td>   <td>   <p>Der \u00fcberarbeitete \u00dcberbauungsplan ist w\u00e4hrend 30 Tagen   \u00f6ffentlich aufzulegen. Wer ein schutzw\u00fcrdiges Interesse nachweist, kann beim   Gemeinderat schriftlich und begr\u00fcndet Einsprache erheben. Der Gemeinderat   entscheidet gleichzeitig mit dem Erlass des \u00dcberbauungsplans \u00fcber die   Einsprachen. Sind die aufgrund von Einsprachen vorgenommenen \u00c4nderungen nicht   geringf\u00fcgig, so sind diese \u00c4nderungen \u00f6ffentlich aufzulegen.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Referendum</p>   </td>   <td>   <p>Der Erlass des \u00dcberbauungsplans wird im Amtsblatt   publiziert. Gegen den Erlass kann das fakultative Referendum ergriffen   werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der 14-t\u00e4gigen   Referendumsfrist ab Publikation des Erlasses im Amtsblatt 300   Stimmberechtigte der Gemeinde Glarus das Referendum unterzeichnen. Kommt das   Referendum zustande, so ist der Planerlass des \u00dcberbauungsplans der n\u00e4chst   m\u00f6glichen Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Die Gemeindeversammlung kann   in diesem Falle den \u00dcberbauungsplan gesamthaft annehmen oder ablehnen oder   mit einem Antrag auf \u00c4nderung an den Gemeinderat zur\u00fcckweisen.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Genehmigung</p>   </td>   <td>   <p>Wird das   Referendum nicht ergriffen oder nimmt die Gemeindeversammlung den   \u00dcberbauungsplan an, so kann der \u00dcberbauungsplan dem DBU zur Genehmigung   eingereicht werden. Das DBU entscheidet gleichzeitig mit dem   Genehmigungsbeschluss \u00fcber ggf. eingegangene Beschwerden. Der   Genehmigungsbeschluss des \u00dcberbauungsplans wird im Amtsblatt publiziert und   untersteht einer 30-t\u00e4gigen Beschwerdefrist.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Rechtskraft </p>   </td>   <td>   <p>Der \u00dcberbauungsplan   wird rechtskr\u00e4ftig, sofern keine Beschwerde erhoben wird. Wenn der   \u00dcberbauungsplan rechtskr\u00e4ftig ist, kann eine Bewilligung f\u00fcr ein Baugesuch   des Bauvorhabens im \u00dcberbauungsplangebiet erteilt werden.</p>   </td>  </tr> </tbody></table><h2>3.3 Finanzielle Auswirkungen</h2><p>Der Gemeinderat hat mit der Rhodannenberg Holding AG einen Erl\u00f6s von CHF 705'000 f\u00fcr die zum Erwerb beantragten Grundst\u00fccksfl\u00e4chen ausgehandelt. S\u00e4mtliche Kosten des Landhandels, der Erarbeitung der erforderlichen Abkl\u00e4rungen und Grundlagen und des \u00dcberbauungsplans gehen zu Lasten der Rhodannenberg Holding AG.</p><h2>3.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2><p>Der Gemeinderat hat das Anliegen der Rhodannenberg Holding AG mehrfach und ausf\u00fchrlich beraten. Er hat einem m\u00f6glichen Verkauf qualit\u00e4tssichernde Rahmenbedingungen gesetzt, die zu erf\u00fcllen waren. Nebst den Bedingungen des Landverkaufs hat der Gemeinderat zur Gew\u00e4hrleistung eines qualitativ hochwertigen Bauvorhabens einen offenen Architekturwettbewerb nach SIA 142 eingefordert. </p><p>Aus dem Architekturwettbewerb ging ein Vorprojekt f\u00fcr einen Hotelneubau hervor, welchem sowohl die KNHK wie auch die GeKo bescheinigen, die gestellten hohen Anforderungen bez\u00fcglich Setzung und Gestaltung sowie der Einf\u00fcgung in das Landschaftsbild des Kl\u00f6ntals zu erf\u00fcllen.</p><p>Die Rhodannenberg Holding AG hat den Vorvertrag zum Landkauf unterzeichnet und stimmt damit den gesetzten Rahmenbedingungen des Gemeinderats zu. Damit erachtet der Gemeinderat den Zeitpunkt f\u00fcr den Verkauf der ben\u00f6tigten Landfl\u00e4chen als gekommen. Mit der Zustimmung der Gemeindeversammlung wird der Weg daf\u00fcr frei, dass die Rhodannenberg Holding AG die Erarbeitung des \u00dcberbauungsplans Rhodannenberg und die Finalisierung des Bauprojekts \u00abHorst\u00bb in Auftrag geben kann. </p><p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung daher, dem Verkauf der zwei Teilfl\u00e4chen des Grundst\u00fccks Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Umfang einer Fl\u00e4che von 2'947 m<sup>2</sup> wie beantragt zuzustimmen.</p><h2>3.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2><p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf Art. 41 Abs. 1 Bst. g Gemeindegesetzes und Art. 14 Abs. 2 Bst. c Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:</p><ol><li>Die Gemeindeversammlung stimmt dem Verkauf der zwei innerhalb der Tourismuszone liegenden Teilfl\u00e4chen des Grundst\u00fccks Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Umfang einer Fl\u00e4che von insgesamt 2'947 m<sup>2</sup> f\u00fcr den Verkaufspreis in der H\u00f6he von CHF 705'000 (CHF 253.33 pro m<sup>2</sup>) an die Rhodannenberg Holding AG zu.</li><li>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2><p>Die GPK anerkennt die Mitwirkung der Stimmberechtigten bei Liegenschaftsverk\u00e4ufen und best\u00e4tigt, dass der Verkauf rechtlich zul\u00e4ssig ist.</p><p>Gem\u00e4ss Art. 18 RPG gilt f\u00fcr die Sonderbauzone eine reduzierte Erschliessungspflicht; die GPK weist darauf hin, dass dies bei der weiteren Planung zu ber\u00fccksichtigen ist. Der Verkauf liegt im \u00f6ffentlichen Interesse und entspricht der wirtschaftlichen Zielsetzung der Gemeinde.</p>","resolution":"<p>Die Gemeindeversammlung stimmt dem Verkauf der zwei innerhalb der Tourismuszone \nliegenden Teilfl\u00e4chen des Grundst\u00fccks Parzelle Nr. 2097, Grundbuch Glarus, im Umfang \neiner Fl\u00e4che von insgesamt 2'947 m<sup>2</sup> f\u00fcr den Verkaufspreis in der H\u00f6he von CHF 705'000 \n(CHF 253.33 pro m<sup>2</sup>) an die Rhodannenberg Holding AG zu. </p><p>\nDer Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":2,"state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T14:09:49.021142+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen f\u00fcr den Rest der Amtsperiode 2022\u20132026","memorial_page":4,"overview":"<p>Gem\u00e4ss Art. 30 Abs. 2 Bst. e des Gemeindegesetzes sowie Art. 11 Abs. 3 Bst. a der Gemeindeordnung w\u00e4hlen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung die Delegierten bzw. Abgeordneten der Gemeinde in den Zweckverb\u00e4nden.</p>  <p>Am 13. M\u00e4rz 2025 hat der ehemalige Departementsleiter Bau und Versorgung, Marcel Peter, seinen R\u00fccktritt als Ersatzabgeordneter f\u00fcr den Zweckverband Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet, als Delegierter f\u00fcr den Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland sowie als Delegierter f\u00fcr den Abwasserverband Glarnerland bekannt gegeben \n. </p>    <p>Die Gemeindeversammlung hat f\u00fcr den Rest der Amtsdauer 2022\u20132026 zu w\u00e4hlen:</p>  <p>2.1     einen Ersatzabgeordneten in den Zweckverband Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet<br>2.2     einen Delegierten in den Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland<br>2.3     einen Delegierten in den Abwasserverband Glarnerland</p>      <h2>2.1   Wahl eines Ersatz-Abgeordneten in den Zweckverband Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet</h2>  <p>Aufgrund des R\u00fccktritts von Marcel Peter ist f\u00fcr den Rest der Amtsdauer 2022\u20132026 ein neuer Ersatz-Abgeordneter f\u00fcr den Zweckverband Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet zu w\u00e4hlen. </p>  <p>Folgende Person stellt sich zur Verf\u00fcgung:</p><p>Ersatz-Abgeordneter: Hansj\u00f6rg Schneider, Gemeinderat und Departementsvorsteher Liegenschaften und Sicherheit</p><h2>2.2   Wahl eines Delegierten in den Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland</h2>  <p>Infolge R\u00fccktritts von Marcel Peter ist f\u00fcr den Rest der Amtsdauer 2022\u20132026 ein neuer Delegierter f\u00fcr den Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland zu w\u00e4hlen. </p>  <p>Folgender Delegierter stellt sich zur Verf\u00fcgung:</p>  <p>Delegierter:                   Rolf Kohler, Projektleiter Infrastrukturmanagement</p>  <h2>2.3   Wahl eines Delegierten in den Abwasserverband Glarnerland</h2>  <p>Aufgrund des R\u00fccktritts von Marcel Peter ist f\u00fcr den Rest der Amtsdauer 2022\u20132026 ein neuer Delegierter f\u00fcr den Abwasserverband Glarnerland zu w\u00e4hlen. \n </p>  <p>Folgende Person stellt sich zur Verf\u00fcgung:</p>  <p>Delegierter:                   Bruno Tr\u00fcmpi, Gruppenleiter Abwasser</p>","text":null,"resolution":"<p>Die Gemeindeversammlung w\u00e4hlt Hansj\u00f6rg Schneider, Gemeinderat und Departements\nvorsteher Liegenschaften und Sicherheit, als Ersatz-Abgeordneten in den Zweckverband \nKehrichtbeseitigung im Linthgebiet. </p><p><span>Die Gemeindeversammlung w\u00e4hlt Rolf Kohler, Projektleiter Infrastrukturmanagement, als \nDelegierten in den Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland. </span></p><p><span><span>Die Gemeindeversammlung w\u00e4hlt Bruno Tr\u00fcmpi, Gruppenleiter Abwasser, als Delegierten \nin den Abwasserverband Glarnerland. </span></span></p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":1,"state":"scheduled","last_modified":"2026-04-17T12:59:05.719581+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Begr\u00fcssung und Mitteilungen","memorial_page":3,"overview":"<p><strong>Liebe Stimmberechtigte</strong></p>  <p>Im Namen des Gemeinderats laden wir Sie herzlich zur Gemeindeversammlung 2/2025 ein. Am 28. November 2025 entscheiden wir erneut gemeinsam \u00fcber f\u00fcr unsere Gemeinde wichtige Themen.</p><p><strong><img src=\"https://glarus.onegovcloud.ch/storage/04fe482e0bd4e4d387f2359d65b6f5e0efa072547ca1752018b6b61b5ee7de72\" class=\"lazyload-alt\" width=\"2048px\" height=\"1365px\"><br></strong></p><p>Die Traktandenliste umfasst eine geringe Anzahl an Gesch\u00e4ften, die aber f\u00fcr die Zukunft der Gemeinde Glarus entscheidend sind.</p><p>Das Hotel Rhodannenberg soll die M\u00f6glichkeit bekommen, sich weiterzuentwickeln im Rahmen unserer Tourismusstrategie. Im Vordergrund steht dabei die Erh\u00f6hung der Anzahl Betten, um eine bessere Wertsch\u00f6pfung zu erzielen. </p><p>Zur Zukunft der Gastronomieliegenschaften will der Gemeinderat die Haltung der Gemeindeversammlung in einzelnen Grundsatzentscheiden abholen. Weil diese Liegenschaften eine erhebliche finanzielle Last f\u00fcr die Gemeinde sind und mittelfristig mit grossen Investitionen zu rechnen ist, m\u00f6chte der Gemeinderat die Liegenschaften abstossen, denn es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, Gastronomie zu betreiben.</p><p>Mit den Themen Budget und Steuerfuss f\u00fcr das Jahr 2026 sollen die finanziellen Rahmenbedingungen f\u00fcr das kommende Jahr definiert werden. Der Gemeinderat ist auf Sparkurs, doch ohne zus\u00e4tzliche Steuereinnahmen wird es nicht m\u00f6glich sein, auch nur die grundlegende Infrastruktur der Gemeinde instand zu halten.</p><p>Wir freuen uns, Sie an der Informationsveranstaltung vom 10. November 2025 pers\u00f6nlich \u00fcber die Gesch\u00e4fte der Gemeindeversammlung 2/2025 zu informieren und Sie zur Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 zu begr\u00fcssen.</p><p>Ihre Stimme ist wichtig f\u00fcr die Gestaltung der Zukunft von Glarus.</p><p><span></span> \nIm Namen des Gemeinderats Glarus \n<br></p><table><tbody><tr><td><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\">Peter Aebli<br>Gemeindepr\u00e4sident</td><td><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\">Flavia B\u00e4bler<br>Gemeindeschreiberin</td></tr></tbody></table><p>Bitte nehmen Sie Ihren pers\u00f6nlichen Stimmrechtsausweis an die Gemeindeversammlung mit.</p><p> F\u00fcr interessierte Personen ohne Stimmrecht steht die Besuchertrib\u00fcne zur Verf\u00fcgung.</p><p><strong>Terminvorschau</strong></p><ul><li>Montag, 18. Mai 2026: Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 1/2026</li><li>Freitag, 05. Juni 2026: Gemeindeversammlung 1/2026</li><li>Montag, 09. November 2026: Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 2/2026</li><li>Freitag, 27. November 2026: Gemeindeversammlung 2/2026</li></ul><strong></strong><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p>(\u00c4nderungen vorbehalten)<strong></strong></p><p>                                                      Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Memorial beziehen sich auf alle Geschlechter.<br></p>","text":null,"resolution":"<p>Folgende Beschl\u00fcsse: </p>","resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]}]}