{"date":"2026-06-05","state":"scheduled","last_modified":"2026-05-21T15:36:07.893431+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p><strong>Die n\u00e4chste Gemeindeversammlung 1/2026 findet am Freitag, 5. Juni 2026 in der Turnhalle Buchholz statt.</strong></p><p><strong>Die Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 1/2026 findet am Montag, 18. Mai 2026 in der Markthalle in Glarus statt</strong></p><p><strong>Traktandenliste:</strong></p><ol><li>Begr\u00fcssung und Mitteilungen</li><li>Jungb\u00fcrgerinnen- und Jungb\u00fcrgeraufnahme</li><li>Wahlen f\u00fcr die Amtsperiode 2026\u20132030</li><li>Jahresrechnung 2025 der Technischen Betriebe Glarus: Genehmigung </li><li>Jahresrechnung 2025 der cura unita glarus: Genehmigung</li><li>Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Glarus: Genehmigung</li><li>Anpassungen von Gemeindeversammlungserlassen infolge Revision des kantonalen Gemeindegesetzes und Bildungsgesetzes: Genehmigung </li><li>Bauprojekt Hochwasserschutz \u00abSichere Linth\u00bb Zusatzkredit zu Verpflichtungskredit (GV 2/2015) CHF 1\u2019150'000</li></ol><p><strong>Weiterf\u00fchrende Unterlagen zu Traktandum 6:</strong></p><ul><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64711/JR%202025%20Gesamt%C3%BCbersicht.pdf?fp=1\">JR 2025 Gesamt\u00fcbersicht</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64709/JR%202025%20Erfolgsrechnung%20nach%20Kostenarten%20Details.pdf?fp=1\">JR 2025 Erfolgsrechnung nach Kostenarten Details</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64710/JR%202025%20Erfolgsrechnung%20nach%20Kostenstellen%20Details.pdf?fp=1\">JR 2025 Erfolgsrechnung nach Kostenstellen Details</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64712/JR%202025%20Gestufter%20Erfolgsausweis%20nach%20HRM2.pdf?fp=1\">JR 2025 Gestufter Erfolgsausweis nach HRM</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64713/JR%202025%20Kostenstellenplan%20alle%20Departemente.pdf?fp=1\">JR 2025 Kostenstellenplan alle Departemente</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64714/JR%202025%20Saldenbilanz.pdf?fp=1\">JR 2025 Saldenbilanz</a></li><li><a href=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/64708/JR%202025%20Anhang.pdf?fp=1\">JR 2025 Anhang</a></li></ul><p><strong>Alle Informationen zu den Gemeindeversammlungen k\u00f6nnen Sie auch in der VoteInfo-App abrufen. </strong></p><ul><li><a href=\"https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo&amp;hl=de\">Google Play App Store</a></li><li><a href=\"https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062\">iTunes App Store</a></li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" src=\"https://www.glarus.ch/public/upload/assets/57451/Voteinfo.PNG?fp=1\" class=\"lazyload-alt\"></p>","files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/0e9d0bdcdc72820bbe16f2618f2bab2ac00fda936c48b94d8ead9f2eb098b4f8","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":8,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:57:14.279335+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Bauprojekt Hochwasserschutz \u00abSichere Linth\u00bb: Zusatzkredit zu Verpflichtungskredit (GV 2/2015) von CHF 1'150'000","memorial_page":null,"overview":"<h2>8.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Die grossen Risiken und Schutzdefizite an der Linth in Glarus und Ennenda sind bekannt. Das Hochwasserereignis vom August 2005, welches r\u00fcckblickend als 30- bis 50-j\u00e4hrliches Ereignis eingestuft wird, hat die Schwachstellen dieses Flussabschnitts best\u00e4tigt. Bei einem gr\u00f6sseren Hochwasser der Linth w\u00e4ren die Siedlungsgebiete von Glarus und Ennenda grossfl\u00e4chig von \u00dcberschwemmungen betroffen. Aus diesem Grund werden bereits seit dem Hochwasserereignis des Jahres 2005 verschiedene Planungsarbeiten zum Hochwasserschutz ausgef\u00fchrt.</p>  <p>An der Gemeindeversammlung 2/2012 wurde ein Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 450'000 genehmigt, um die Planung des Hochwasserschutzes mit hohen Mauern und D\u00e4mmen voranzutreiben. Diese Variante stellte sich sp\u00e4ter als nicht bewilligungsf\u00e4hig heraus, weshalb ein neues Vorprojekt ausgearbeitet werden musste.</p>  <p>An der Gemeindeversammlung 2/2015 wurde ein Zusatzkredit in der H\u00f6he von CHF 700'000 genehmigt, um das Hochwasserschutzprojekt bis zu einem bewilligungsf\u00e4higen Bauprojekt voranzubringen. Verschiedene Planungsschritte wurden jedoch nicht gen\u00fcgend hoch berechnet, hinzu kommen unvorhergesehene n\u00f6tige Abkl\u00e4rungen zum Beispiel zum Grundwasser oder n\u00f6tige Planungen von Nebenprojekten wie Anpassungen von Br\u00fccken oder anderen Werken. In der aktuellen Planungsphase fallen die aufwendigsten und bewilligungsrelevantesten Abkl\u00e4rungen an. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Umweltvertr\u00e4glichkeitsberichte, vertiefte hydrogeologische Untersuchungen, der Aufbau einer Grundwasser\u00fcberwachung, flussbauliche Analysen sowie die fachliche Begleitung des Projekts. Diese Arbeiten konnten in fr\u00fcheren Projektphasen weder vollst\u00e4ndig prognostiziert noch vorgezogen werden. Aber sie sind zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung der notwendigen Bewilligungen.</p>  <p>Aufgrund der genannten Gr\u00fcnde beantragt der Gemeinderat einen Zusatzkredit in der H\u00f6he von CHF 1'150'000. Damit kann die Projektierung des Hochwasserschutzprojekts \u00abSichere Linth\u00bb bis zur Bewilligungsf\u00e4higkeit (Abschluss Projektierungsphase Bauprojekt / Auflageprojekt) abgeschlossen werden.</p>  <p>Es werden Subventionsbeitr\u00e4ge von Kanton und Bund in der H\u00f6he von rund CHF 750'000 f\u00fcr diesen Zusatzkredit erwartet. Die Auszahlung dieser Subventionsbeitr\u00e4ge wird aber erst nach Realisierung des Projektes erfolgen. Die Gemeinde Glarus als Bauherrin muss deshalb die Vorfinanzierung dieser gesamten Projektierungskosten leisten.</p>  <p>Mehr Informationen zum Hochwasserschutzprojekt \u00abSichere Linth\u00bb sind zu finden unter: </p>  <p><a href=\"https://www.glarus.ch/verwaltung/wald-und-landwirtschaft/hochwasserschutz/hochwasserschutz/hochwasserschutzprojekt-sichere-linth.html/7000\">www.glarus.ch/sicherelinth</a></p>","text":"<h2>8.2 Ausgangslage</h2>  <h4>Der bisherige Planungsablauf seit dem Hochwasserereignis im Jahr 2005</h4>  <p>Seit dem Hochwasserereignis im Jahre 2005 wurden verschiedene Planungsarbeiten zum Hochwasserschutz ausgef\u00fchrt. Die ehemaligen Gemeinden Glarus und Ennenda hatten im Jahr 2009 mit dem genannten \u00abVorprojekt 1\u00bb gestartet. Die fusionierte Gemeinde Glarus hatte darauf im Juni 2012 einen Verpflichtungskredit (Planungskredit) in der H\u00f6he von CHF 450'000 genehmigt, um dieses \u00abVorprojekt 1\u00bb weiter voranzutreiben. Das \u00abVorprojekt 1\u00bb sah vor, den Hochwasserschutz entlang der Linth mit hohen D\u00e4mmen und Mauern sicherzustellen, was sich sp\u00e4ter als nicht bewilligungsf\u00e4hig herausstellte. Deshalb musste das \u00abVorprojekt 1\u00bb verworfen werden.</p>  <p>In der Folge wurde im Jahr 2014 ein alternativer L\u00f6sungsvorschlag erarbeitet, das \u00abVorprojekt 2\u00bb. Dieses sieht als Hauptmassnahme eine Sohlenabsenkung in Kombination mit deutlich weniger hohen Mauern und D\u00e4mmen entlang der Linth vor. Dieser L\u00f6sungsvorschlag wurde von Kanton und Bund im Grundsatz akzeptiert und bildet seither die Grundlage f\u00fcr die fortfolgenden Planungen.</p>  <p>An der Gemeindeversammlung 2/2015 vom November 2015 wurde f\u00fcr dieses \u00abVorprojekt 2\u00bb der zweite Planungskredit (Zusatzkredit) in der H\u00f6he von CHF 700'000 genehmigt. Der Planungskredit basierte auf einer Absch\u00e4tzung des Planungsaufwands, um das Hochwasserschutzprojekt bis zu einem bewilligungsf\u00e4higen Bauprojekt voranzubringen. R\u00fcckblickend zeigt sich, dass beim Projektantrag die Kosten f\u00fcr verschiedene Planungsschritte nicht gen\u00fcgend hoch berechnet wurden. Hinzu kommen kostenintensive weiterf\u00fchrende Abkl\u00e4rungen, insbesondere auch zur Projektmachbarkeit (bspw. Grundwasserabkl\u00e4rungen), die damals weder erkannt noch ber\u00fccksichtigt wurden, jedoch als Grundlage zur Beurteilung der Bewilligungsf\u00e4higkeit des Projekts zwingend notwendig sind. Auch waren verschiedene Planungskosten von Dritt- und Nebenprojekten (bspw. f\u00fcr die Anpassung von Br\u00fccken und anderen Werken) nicht miteingerechnet.</p>  <p>In der Summe f\u00fchren diese Mehrkosten dazu, dass der Planungskredit aus dem Jahr 2015 nicht ausreicht, um ein bewilligungsf\u00e4higes Bauprojekt / Auflageprojekt \u00abSichere Linth\u00bb ausarbeiten zu k\u00f6nnen. Deshalb ist ein weiterer Zusatzkredit erforderlich, welcher der Gemeindeversammlung nun zur Genehmigung beantragt wird.</p>  <p>Nachfolgende Tabelle bietet einen \u00dcberblick \u00fcber den planerischen Prozess zum Hochwasserschutz an der Linth seit dem Jahr 2005:</p><table>  <tbody><tr>   <td><strong><br>   </strong>   <p><strong>Jahr</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>\u00dcbersicht   \u00fcber die vergangenen Planungsphasen und Ereignisse mit Auswirkungen auf den   Planungsprozess</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2005</p>   </td>   <td>   <p><strong>Hochwasser Linth</strong></p><ul><li>Ausuferungen v.a. auf Seite Ennenda, die Abflusskapazit\u00e4t   der Linth wird \u00fcberschritten</li><li>\u00abFast-Ausuferungen\u00bb auf der Seite Glarus</li><li>R\u00fcckblickend ein 30- bis 50-j\u00e4hrliches Ereignis</li></ul>         </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2006-2009</p>   </td>   <td>   <p><strong>Erarbeitung Vorprojekt 1<br></strong></p><p><strong></strong></p><ul><li><strong></strong>Projektleitung bei den ehemaligen Gemeinden Glarus und Ennenda</li><li>Variante: Erh\u00f6hung der D\u00e4mme und Mauern entlang der Linth</li></ul>         </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2011</p>   </td>   <td>   <p><strong>Kantonale Gemeindestrukturreform</strong><br></p><ul><li>Projekt\u00fcbernahme durch die neuorganisierte Verwaltung</li></ul>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2012</p>   </td>   <td>   <p><strong>Genehmigung Verpflichtungskredit (Planungskredit) <br>   CHF 450</strong><strong>'</strong><strong>000.- an   GV 2/2012</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2012-2014</p>   </td>   <td>   <p><strong>Erarbeitung Vorprojekt 2<br></strong></p><p><strong></strong></p><ul><li><strong></strong>Erkenntnis: Die Variante \u00abErh\u00f6hung der D\u00e4mme und Mauern\u00bb ist nicht bewilligungsf\u00e4hig</li><li>\u00dcberarbeitung des Vorprojekts erforderlich</li><li>Neue Variante: Sohlenabsenkung in Kombination mit weniger hohen Mauern und D\u00e4mmen</li></ul>            </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2015</p>   </td>   <td>   <p><strong>Ergebnisse Vorpr\u00fcfung durch Bund und Kanton<br></strong></p><p><strong></strong></p><ul><li><strong></strong>Neue Variante wird begr\u00fcsst</li><li>Dem Projekt wird ein bedeutender Entwicklungsschritt attestiert</li><li>Erg\u00e4nzende technische Abkl\u00e4rungen werden von Bund und Kanton gefordert</li></ul>            </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2015</p>   </td>   <td>   <p><strong>Genehmigung Zusatzkredit CHF 700</strong>'<strong>000 an GV 2/2015</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2016-2021</p>   </td>   <td>   <p><strong>Erg\u00e4nzung Vorprojekt 2<br></strong></p><p><strong></strong><strong></strong></p><ul><li><strong></strong>Erf\u00fcllung der Forderungen von Kanton und Bund: Erg\u00e4nzung mit technischen Abkl\u00e4rungen zu Grundwasserauswirkungen, flussbauliche Analysen, Risikoanalyse und Pr\u00fcfung Wirtschaftlichkeit des Projekts</li></ul>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2022-2023</p>   </td>   <td>   <p><strong>Zweite Vorpr\u00fcfung von Bund und   Kanton zum Vorprojekt 2 (erg\u00e4nzt)<br></strong></p><ul><li>Zweitmeinungsgutachten zu den Grundwasserauswirkungen gefordert</li><li>Weitere erg\u00e4nzende technische Abkl\u00e4rungen zu gew\u00e4sserschutzrechtlichen Aspekten gefordert</li></ul><strong></strong>         </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2026</p>   </td>   <td>   <p><strong>Beantragung Zusatzkredit CHF 1</strong>'<strong>150</strong>'<strong>000 an Gemeindeversammlung 1/2026</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2026</p>   </td>   <td>   <p><strong>Beginn Projektphase Bauprojekt / Auflageprojekt</strong><strong></strong></p>   <p>Bei Kreditgenehmigung</p>   </td>  </tr></tbody></table><p><i>Zusammenfassung des bisherigen Planungsablaufs</i><br></p><p><i></i></p>  <strong><h3>Hochwasserschutzprojekt \u00abSichere Linth\u00bb</h3></strong>  <p>Unter <a href=\"http://www.glarus.ch/sicherelinth\">www.glarus.ch/sicherelinth</a> sind weitere Informationen zum Projekt \u00abSichere Linth\u00bb einsehbar. </p>  <p>Die grossen Risiken und Schutzdefizite an der Linth in Glarus und Ennenda sind bekannt. Das Hochwasserereignis vom August 2005, welches r\u00fcckblickend als 30- bis 50-j\u00e4hrliches Ereignis eingestuft wird, best\u00e4tigte die Schwachstellen dieses Flussabschnitts. Bei einem gr\u00f6sseren Linth-Hochwasser w\u00e4ren die Siedlungsgebiete von Glarus und Ennenda grossfl\u00e4chig von \u00dcberschwemmungen betroffen. Dies h\u00e4tte grosse Sch\u00e4den und vor\u00fcbergehende Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr zahlreiche Privatliegenschaften und verschiedenste Infrastrukturen und auch Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr das gesamte \u00f6ffentliche Leben (Verkehrswege, Bahnverkehr, Einkauf, etc.) zur Folge. Mittels Risikoanalysen wurde f\u00fcr Glarus und Ennenda ein j\u00e4hrlicher Schadenerwartungswert von rund zwei Millionen Franken ermittelt. Dies bedeutet, dass j\u00e4hrlich zwei Millionen Franken zur\u00fcckgestellt werden m\u00fcssten, um s\u00e4mtliche auf lange Dauer zu erwartenden Hochwassersch\u00e4den durch die Linth bezahlen zu k\u00f6nnen. Investitionen in den Hochwasserschutz an der Linth in Glarus sind somit dringlich, nicht nur aus Sicherheitsgr\u00fcnden, sondern auch aus wirtschaftlichen \u00dcberlegungen.</p>  <h3>Begr\u00fcndungen und Einordnung der Planungs-Mehrkosten</h3>  <p>Die H\u00f6he des Zusatzkredites ist auf Mehrkosten aufgrund verschiedener Zusatzarbeiten und Abkl\u00e4rungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. In folgender Tabelle sind die massgebenden Mehrkosten aufgef\u00fchrt und begr\u00fcndet.</p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><i>Mehrkosten   aufgrund\u2026</i><i></i></p>   </td>   <td>   <p><i>Begr\u00fcndung</i><i></i></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Zusatzabkl\u00e4rungen zur   Projekt-Machbarkeit</p>   </td>   <td>   <p>Diese betreffen   insbesondere zus\u00e4tzliche Aufwendungen bei den Grundwasserabkl\u00e4rungen und zum   Nachweis der Gebrauchstauglichkeit der Sohlenabsenkung.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht<br>   (Hauptuntersuchung)</p>   </td>   <td>   <p>Aufgrund der   Projektgr\u00f6sse besteht die Pflicht zur Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung. Bei   Ausarbeitung der Vorlage zum Zusatzkredit im Jahr 2015 ist man von deutlich   geringeren Kosten ausgegangen. Aufgrund zwischenzeitig ver\u00e4nderter   Untersuchungsmethoden und -standards haben sich die Kosten seither deutlich   erh\u00f6ht. Die Erarbeitung des Umweltvertr\u00e4glichkeitsberichts macht bei grossen   Wasserbauprojekten erfahrungsgem\u00e4ss rund einen Viertel der Planungskosten   (f\u00fcr die Phase Bauprojekt / Auflageprojekt) aus. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Planungskosten f\u00fcr Dritt-   und Nebenprojekte</p>   </td>   <td>   <p>Neu sind auch die Kosten   f\u00fcr die Planung von Dritt- und Nebenprojekten mitber\u00fccksichtigt. Diese k\u00f6nnen   nicht ausgeklammert werden und m\u00fcssen in der f\u00fcr die Projektphase   erforderlichen Bearbeitungstiefe mitgeplant werden. Hier geht es insbesondere   um die Massnahmen an den Linthbr\u00fccken, den Kraftwerken und an den   Schnittstellen zur Siedlungsentw\u00e4sserung. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Durchf\u00fchrung von Sondagen   </p>   </td>   <td>   <p>Im Bereich der   bestehenden Ufermauern und Br\u00fcckenwiderlager sind gezielte punktuelle   Sondagen vorzusehen, um die Fundationstiefen und -zust\u00e4nde zu bestimmen.   Diese sind notwendig zur Erg\u00e4nzung der Dimensionierungsgrundlagen.</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Grundwasser\u00fcberwachung</p>   </td>   <td>   <p>Die Auswirkungen des   Hochwasserschutzprojekts auf das Grundwasser wird als \u00abHaupt-Projektrisiko\u00bb   bezeichnet. Der Aufbau einer permanenten Grundwasser\u00fcberwachung ist   unverzichtbar, und zwar zur Erg\u00e4nzung der Datengrundlage (vor Realisierung),   zur Beweissicherung sowie zur \u00dcberwachung der Auswirkungen w\u00e4hrend der   Bauphase und nach Abschluss des Wasserbauprojekts. </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Bauherrenunterst\u00fctzung /   Expertent\u00e4tigkeit und wissenschaftliche Beratung</p>   </td>   <td>   <p>Die Verst\u00e4rkung des   Projektteams ist notwendig, um das Projekt sowohl effizient als auch auf   fachlicher Ebene (insbesondere bei den Themen Grundwasser und flussbaulichen   Analysen) in Richtung Baureife weiterzubringen. </p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <p>Die w\u00e4hrend der Projektphase anfallenden Kosten werden im Normalfall als \u00abAllgemeinkosten\u00bb gef\u00fchrt. In diesen \u00abAllgemeinkosten\u00bb enthalten sind Projektierung/Studien, \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Nebenkosten. Die \u00abAllgemeinkosten\u00bb belaufen sich bei Wasserbauprojekten erfahrungsgem\u00e4ss auf rund 15\u201319 Prozent der \u00abBaukosten\u00bb (Studien/Projektierung: 10\u201312 Prozent; \u00d6ffentlichkeitsarbeit: 1\u20132 Prozent; Nebenkosten: 4\u20135 Prozent). </p>  <p>F\u00fcr das Hochwasserschutzprojekt \u00abSichere Linth\u00bb werden die gesamten Projektkosten auf rund CHF 41'000'00 gesch\u00e4tzt (inkl. beantragter Zusatzkredit). Der Baukosten-Anteil betr\u00e4gt rund CHF 36'000'000. Nach Abschluss der Planungsschritte Bauprojekt \u2013 Auflageprojekt inkl. Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht (SIA-Phasen 21-33) ist davon auszugehen, dass rund 40 Prozent der Projektierung (SIA-Phasen 21-53) abgeschlossen sein werden. Die gesamten Projektierungskosten resp. Allgemeinkosten belaufen sich somit (Stand heute) auf rund CHF 5'200'000, was rund 15 Prozent der Baukosten entspricht. Die Allgemeinkosten liegen somit im unteren Bereich der Erfahrungswerte.</p>  <h3>Notwendigkeit des Zusatzkredites</h3>  <p>Zusammengefasst, ist die Notwendigkeit des Zusatzkredites folgendermassen begr\u00fcndet:</p>    <ul><li>Eine Ablehnung des Zusatzkredits h\u00e4tte zur Folge, dass die Planung des Hochwasserschutzprojekts gestoppt bzw. vor\u00fcbergehend sistiert w\u00fcrde, was eine Verz\u00f6gerung des Hochwasserschutzes bedeuten w\u00fcrde.</li><li>Den Schutzdefiziten und Risiken sollen jedoch baldm\u00f6glichst mit den baulichen Massnahmen entgegengewirkt werden. Jede weitere Verz\u00f6gerung erh\u00f6ht die Wahrscheinlichkeit eines Scha-denereignisses vor Realisierung des Schutzes.</li><li>Der Aufbau der projektspezifischen Grundwasser\u00fcberwachung ist f\u00fcr die Bewilligung zwingend erforderlich. Eine weitere Aufschiebung verz\u00f6gert gleichzeitig das Projekt um bis zu f\u00fcnf Jahre, weil mit der Erfassung notwendiger Grundlagendaten erst sp\u00e4ter begonnen werden k\u00f6nnte.</li><li>Der f\u00fcr die Projektierungsphase erforderliche Zusatzkredit macht einen geringen Anteil an den Gesamtprojektkosten aus. Die erforderlichen Grundlagen resp. die Erarbeitung des bewilligungsf\u00e4higen Projekts sollen baldm\u00f6glichst abgeschlossen sein, um dann \u00fcber die weiteren Schritte in Richtung Realisierung entscheiden zu k\u00f6nnen.</li><li>Erfahrungsgem\u00e4ss sind Sistierungen resp. Aufschiebungen von Projektierungsauftr\u00e4gen mit Mehrkosten verbunden. Hinzu kommen ein allf\u00e4lliger Verlust von Subventions-F\u00f6rderfristen und m\u00f6glicherweise damit verbundene geringere Beitragszahlungen von Bund und Kanton.</li><li>Mehrkosten sind auch im Zusammenhang mit Verz\u00f6gerungen bei der Realisierung, insbesondere auch aus Gr\u00fcnden der allgemeinen Baukostenentwicklung, zu erwarten.</li><li>Der Kanton Glarus ist an der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zum Wasserbau. Dieses wird insbesondere sp\u00e4tere Projektphasen/-verfahren beeinflussen. Die Erarbeitung eines bewilligungsf\u00e4higen Projektes nach technischen, \u00f6kologischen, \u00f6konomischen, gesellschaftlichen und eidgen\u00f6ssischen rechtlichen Vorgaben ist aber unabh\u00e4ngig von diesem kantonalen Gesetz zum Wasserbau notwendig und ist aufgrund der Dringlichkeit baldm\u00f6glichst zu erarbeiten.</li></ul>  <p><a><strong></strong></a></p>  <h3>Zeitplan</h3>  <h4>Projektierung und Bewilligung</h4>  <p>Innerhalb von zwei Jahren soll das bewilligungsf\u00e4hige Hochwasserschutzprojekt vorliegen. Dies bedeutet, dass auch der Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht vorliegt und auch die gew\u00e4sserschutzrechtlichen Fragen (Grundwasser) gekl\u00e4rt sein m\u00fcssen. Im Anschluss daran folgt die Bewilligungsphase.</p>  <p>Die Gemeindeversammlung wird \u00fcber die Realisierung des Hochwasserschutzprojekts (Baukredit-Vorlage) entscheiden, wenn das bewilligte Projekt vorliegt und die Finanzierung mit Bund und Kanton definiert ist. Vor dem Beschluss \u00fcber einen Baukredit hat auch ein Veranlagungsverfahren zur Festlegung der angemessenen Kostenbeteiligung der Nutzniessenden zu erfolgen, sofern bis dahin kein kantonales Wasserbaugesetz mit abweichenden Bestimmungen zur Finanzierung von Wasserbauprojekten in Kraft ist.</p>    <h4>Ausf\u00fchrungsprojekt und Realisierung</h4>  <p>Betreffend den Beginn der Realisierung bestehen Unsicherheiten aufgrund der verschiedenen vorhergehenden Verfahren (Bewilligung, Veranlagung, etc.). Vor Realisierung erfolgt die Planung des Ausf\u00fchrungsprojekts. Als fr\u00fchestm\u00f6glicher Baustart wird das Jahr 2031 angenommen.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/157d3b221feb1b39cab29c929e0563c5da1886c6c87317aa91be88e8f21699a0\" class=\"lazyload-alt\" width=\"593px\" height=\"135px\"></p><p><i>Ziel-Zeitplan Hochwasserschutzprojekt Sichere Linth</i></p>  <h2>8.3 Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung</h2>  <p>F\u00fcr die Planung wird ein Zusatzkredit in der H\u00f6he von CHF 1'150'000 beantragt. Dieser Zusatzkredit basiert auf einer Kostenprognose zur Finanzierung s\u00e4mtlicher Planungen und Abkl\u00e4rungen bis zum Abschluss der Projektphase Bauprojekt / Auflageprojekt (SIA 32/33). Nach Abschluss dieser Projektphase liegt ein bewilligungsf\u00e4higes Hochwasserschutzprojekt vor. Im Zusatzkredit sind auch die Kosten f\u00fcr den Aufbau und den Betrieb der dauerhaften Grundwasser\u00fcberwachung (erste f\u00fcnf Betriebsjahre) mitber\u00fccksichtigt. </p>  <p>Die Projektierungs- und Baukosten bei diesem Wasserbauprojekt sind subventionsberechtigt. Die Beitragsh\u00f6he betr\u00e4gt gem\u00e4ss laufender Programmvereinbarung zwischen Kanton und Bund 65 Prozent an den beitragsberechtigten Gesamtkosten (Kanton 30 Prozent; Bund 35 Prozent). Dies entspricht f\u00fcr den beantragten Zusatzkredit einem Beitrag in der H\u00f6he von rund CHF 750'000. F\u00fcr die gesamten prognostizierten Planungskosten (Vor-/Bau-/Auflageprojekt) von CHF 2'300'000 entspricht dies einem Beitrag in der H\u00f6he von rund CHF 1'500'000. Die Auszahlung von Subventionsbeitr\u00e4gen von Kanton und Bund kann jedoch erst nach Realisierung des Hochwasserschutzes erfolgen. Die Gemeinde wird als Bauherrin somit die Vorfinanzierung der gesamten Projektierungskosten leisten m\u00fcssen.</p>     <p>Der Zusatzkredit setzt sich wie folgt zusammen: </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/99547713fd9a2bd8f80028baa00ffc1a174d0d3875f2573518043e1e35e5beaf\" class=\"lazyload-alt\" width=\"1474px\" height=\"2048px\"></p><p>Die gesamten Planungskosten (inklusive Bewilligungsgeb\u00fchren) und Bauleitungskosten sind gem\u00e4ss Artikel 19 der kommunalen Verordnung \u00fcber den Hochwasserschutz Bestandteil der Gesamtprojektkosten. Die kommunale Verordnung regelt die Umsetzung des \u00fcbergeordneten Rechts (Art. 189 ff.EG ZGB) auf kommunaler Stufe und sieht f\u00fcr die Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten ein sogenanntes Veranlagungsverfahren vor. Beim Veranlagungsverfahren sind s\u00e4mtliche Nutzniesser/-innen an den Gesamtprojektkosten (inkl. Planungskosten) angemessen zu beteiligen. Das Veranlagungsverfahren ist \u00f6ffentlich aufzulegen und muss vor Genehmigung des Baukredits durch die Gemeindeversammlung abgeschlossen sein. Zur Bestimmung des Kreises der Beteiligungspflichtigen ist ein Perimeter festzulegen. Dieser richtet sich beim Linth-Projekt in erster Linie nach der beh\u00f6rden- und eigent\u00fcmerverbindlichen Gefahrenkarte Linth. </p>  <h2>8.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Der Kanton Glarus ist gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber den Wasserbau (WAG) gesetzlich verpflichtet den Hochwasserrisiken entgegenzuwirken. Nach Massgabe des Kantonalgesetzes ist die Gemeinde f\u00fcr das Projekt \u00abSichere Linth\u00bb zust\u00e4ndig, weil erstens die wuhrpflichtige Ufereigent\u00fcmerschaft den Hochwasserschutz allein nicht herstellen kann und zweitens keine \u00f6ffentlich-rechtliche \u00abLinth-Korporation\u00bb besteht.</p>  <p>Der Gemeinderat beurteilt den Hochwasserschutz an der Linth als wichtiges Grundlagenprojekt, das zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde beitr\u00e4gt. Unabh\u00e4ngig von laufenden Diskussionen zur kantonalen Gesetzgebung bestehen erhebliche Hochwasserrisiken und Schutzdefizite f\u00fcr die Siedlungsgebiete und zentrale Infrastrukturen. Ein Unterbruch in der Planung w\u00fcrde zu einer mehrj\u00e4hrigen Verz\u00f6gerung des Hochwasserschutzprojektes an der Linth in der Gemeinde Glarus mit dem damit verbundenen Sicherheitsrisiko und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch zu Mehrkosten f\u00fchren.</p>  <p>Mit der Genehmigung des Zusatzkredits wird sichergestellt, dass das Projekt zielgerichtet weitergef\u00fchrt und die Grundlage f\u00fcr die sp\u00e4tere Bewilligung und Realisierung des Hochwasserschutzes geschaffen wird.</p>  <h2>8.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf der Grundlage von Art. 48 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 Bst. a Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschl\u00fcsse zu fassen: </p>  <ol><li>F\u00fcr die Projektierung des Hochwasserschutzprojekts \u00abSichere Linth\u00bb bis zur Bewilligungsf\u00e4higkeit (Abschluss Projektierungsphase Bauprojekt / Auflageprojekt) wird ein Zusatzkredit von CHF 1'150'000 genehmigt.</li><li>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</li></ol>      <h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<strong></strong></h2>  <p>Das Bauprojekt Hochwasserschutz \u00abSichere Linth\u00bb bezweckt den Schutz des Siedlungsgebiets von Glarus und von Ennenda vor grossfl\u00e4chigen \u00dcberschwemmungen. Anl\u00e4sslich der Gemeindeversammlung 2/2012 wurde ein Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 450'000 zur Planung des Bauprojekts und an der Gemeindeversammlung 2/2015 ein Zusatzkredit in der H\u00f6he von CHF 700'000 verabschiedet. Um das Bauprojekt zu einem bewilligungsf\u00e4higen Baugesuch weiterzutreiben, beantragt der Gemeinderat einen Zusatzkredit in der H\u00f6he von CHF 1'150'000. Das Vorhaben liegt im \u00f6ffentlichen Interesse.</p>  <p>F\u00fcr den Zusatzkredit werden Subventionsbeitr\u00e4ge von Kanton und Bund in der H\u00f6he von rund CHF 750'000 erwartet. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit hat das zust\u00e4ndige Departement sicherzustellen, dass die Subventionsbeitr\u00e4ge nach Abschluss des Bauvorhabens umgehend mit Kanton und Bund abgerechnet werden.</p>    <p><strong></strong></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":7,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-21T15:36:07.893462+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Anpassungen von Gemeindeversammlungserlassen infolge Revision des kantonalen Gemeindegesetzes und Bildungsgesetzes: Genehmigung","memorial_page":null,"overview":"<h2>7.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Das von der Landsgemeinde 2025 genehmigte totalrevidierte Gemeindegesetz (GG) ist per 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Zwei Memorialsantr\u00e4ge aus dem Jahr 2021 sowie deren Behandlung an der Landsgemeinde 2025 haben die wesentliche Stossrichtung der Revision vorgegeben (vgl. Memorial Landsgemeinde 2025, S. 138\u2013192).</p>  <p>Im Gemeindegesetz betreffen die Anpassungen erstens die Wahlbefugnisse. Kommissionen werden neu vom Gemeinderat und nicht mehr von der Gemeindeversammlung gew\u00e4hlt (Ausnahme Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission). Zweitens k\u00f6nnen Erlasse der Gemeindeversammlung neu unter ein fakultatives Referendum gestellt werden. Und drittens besteht neu die M\u00f6glichkeit zur Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlaments. Aus diesen \u00c4nderungen ergeben sich Anpassungen f\u00fcr die Gemeindeordnung (GO) und die Personalverordnung (PVO).</p>  <p>Zudem tritt per 1. August 2026 das teilrevidierte Bildungsgesetz (BiG) in Kraft, weshalb zus\u00e4tzliche Anpassungen in der Gemeindeordnung, in der Personalverordnung und der Schulordnung notwendig werden. Inhaltlich geht es darum, dass die Schulkommission aufgehoben wird. Die meisten Aufgaben und Entscheidbefugnisse der heutigen Schulkommission werden neu auf die Hauptschulleitung (Departementsleitung Bildung und Familie) und den Gemeinderat \u00fcbertragen. Neu wird eine Bildungskommission begr\u00fcndet, welche die Schule resp. die Gemeinde strategisch ber\u00e4t.</p>","text":"<h2>7.2 Ausgangslage</h2>  <h4>A. \u00c4nderungen im Gemeindegesetz (GG-Revision)</h4>  <p>Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes (GG) kommt es im Wesentlichen zu drei inhaltlichen \u00c4nderungen.</p>  <p>Erstens wurden dem Gemeinderat Wahlbefugnisse \u00fcbertragen: der Gemeinderat w\u00e4hlt nun s\u00e4mtliche Kommissionen. Einzige Ausnahme ist die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission. Die Mitglieder der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission werden weiterhin von der Gemeindeversammlung gew\u00e4hlt.</p>  <p>Zweitens wird die M\u00f6glichkeit des fakultativen Referendums eingef\u00fchrt (Art. 19 und Art. 28 Abs. 2 GG). Die Gemeindeversammlung (GV) entscheidet, welche Erlasse, die in der Kompetenz der Gemeindeversammlung liegen, unter das fakultative Referendum gestellt werden sollen. </p>  <p>Drittens wurde die M\u00f6glichkeit zur Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlaments geschaffen. Der Gemeinderat wird die Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlaments in der neuen Legislaturperiode 2027\u20132030 pr\u00fcfen. Dieses Thema wird deshalb bei den vorliegenden Anpassungen noch nicht mitber\u00fccksichtigt.</p>  <p>Gem\u00e4ss Art. 80 Abs. 3 GG kann der Gemeinderat die \u00c4nderung von Gemeinderecht in eigener Kompetenz beschliessen, <i>wenn</i> das Recht an \u00fcbergeordnetes Recht angepasst werden muss und der Gemeinde dabei kein Regelungsspielraum offensteht. Vorliegend ist dies der Fall bei der jeweiligen Anpassung der Verweisnorm in der Besoldungsverordnung und in der Anstaltsordnung cura unita glarus. Die Verweisnorm auf das Gemeindegesetz (GG) wurde vom Gemeinderat auf den jeweils neu geltenden GG-Artikel angepasst.</p>  <h4>B. \u00c4nderungen im Bildungsgesetz (BiG-Revision)</h4>  <p>Mit der Teilrevision des Bildungsgesetzes wird die Beh\u00f6rde \u00abSchulkommission\u00bb aufgel\u00f6st. Die meisten Aufgaben und Entscheidbefugnisse der heutigen Schulkommission werden neu auf die Hauptschulleitung (Departementsleitung Bildung und Familie) und den Gemeinderat \u00fcbertragen. Neu wird eine Bildungskommission begr\u00fcndet, welche die Schule resp. die Gemeinde strategisch ber\u00e4t und etwa drei- bis viermal j\u00e4hrlich tagt. Der Gemeinderat Glarus w\u00e4hlt die (mindestens) f\u00fcnf Mitglieder der Bildungskommission f\u00fcr eine Amtsperiode von jeweils vier Jahren (Art. 24 Gemeindeordnung).</p>  <p>Durch die Aufl\u00f6sung der Schulkommission per Ende Schuljahr 2025/2026 (Ende Juli 2026) werden deren Zust\u00e4ndigkeiten und Aufgaben auf den Gemeinderat, die Departementsleitung Bildung und Familie, die Gesamt- und Schulleitung sowie auf die Bildungskommission neu verteilt (vgl. Memorial der Landsgemeinde vom 4. Mai 2025, Traktandum 11, S. 121 bis 122). Diese neuen Zust\u00e4ndigkeiten und Aufgaben sind in den Erlassen der Gemeinde Glarus anzupassen, zu definieren und zu erg\u00e4nzen.</p>  <h4>Synoptische Darstellung der Anpassungen in den einzelnen Erlassen </h4>  <p>Die synoptische Darstellung der zu \u00e4ndernden Artikel in den einzelnen Erlassen der Gemeinde (in der Reihenfolge: Gemeindeordnung, Personalverordnung, Schulordnung) enth\u00e4lt vier Spalten: In der ersten Spalte ist die heutige, geltende Regelung aufgef\u00fchrt, in der zweiten Spalte die jeweilige Neufassung aufgrund der Gemeindegesetzrevision (A), in der dritten Spalte die jeweilige Neufassung aufgrund der Bildungsgesetzrevision (B) und in der vierten Spalte finden sich Kurzbemerkungen (Notizen) zu einzelnen Ver\u00e4nderungen.</p>  <h2>7.3 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Der Gemeinderat will mit der vorliegenden Revision der Gemeindeordnung, der Personalverordnung und der Schulordnung diejenigen Anpassungen vornehmen, die sich aus der Revision der kantonalen Gesetzgebung zwingend ergeben, und damit eine allf\u00e4llige Rechtsunsicherheit verhindern. Weitergehende \u00dcberlegungen, wie beispielsweise die Pr\u00fcfung der Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlaments, ben\u00f6tigen deutlich mehr Zeit und sollen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erfolgen. Insbesondere wird man daf\u00fcr auch weitere Kreise wie die Bev\u00f6lkerung oder politische Parteien usw. in den Erarbeitungsprozess einbeziehen.</p>  <h2>7.4 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen sowie auf Art. 131 Abs. 1 Bst. d und e der Kantonsverfassung, Art. 27 Abs. 1 Bst. c des Gemeindegesetzes und Art. 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie gest\u00fctzt auf Art. 40 Abs. 3 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:</p><ol><li>Die Gemeindeversammlung erl\u00e4sst die gem\u00e4ss Synopse dargestellten Anpassungen der Gemeindeordnung der Gemeinde Glarus.</li><li>Die Gemeindeordnung erl\u00e4sst die gem\u00e4ss Synopse dargestellten Anpassungen der Personalverordnung der Gemeinde Glarus.</li><li>Die Gemeindeversammlung erl\u00e4sst die gem\u00e4ss Synopse dargestellten Anpassungen der Schulordnung der Gemeinde Glarus.</li><li>Die gem\u00e4ss vorstehender Ziff. 1 und 2 beschlossenen Anpassungen infolge Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes treten per 5. Juni 2026 in Kraft.</li><li>Die gem\u00e4ss vorstehender Ziff. 1, 2 und 3 beschlossenen Anpassungen infolge der Teilrevision des kantonalen Bildungsgesetzes treten per 1. August 2026 in Kraft.</li><li>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</li></ol>                <h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<strong></strong></h2><p>Die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission hat die vorgesehenen Anpassungen gepr\u00fcft. Diese erfolgen aufgrund \u00fcbergeordneten Rechts und sind grunds\u00e4tzlich zwingend umzusetzen.</p>  <p>Die GPK h\u00e4lt fest, dass der Handlungsspielraum der Gemeinde begrenzt ist. Dennoch ist bei der Umsetzung darauf zu achten, dass die Gemeinde ihre Autonomie soweit m\u00f6glich wahrt und zuk\u00fcnftige Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf ein m\u00f6gliches Gemeindeparlament, fr\u00fchzeitig und transparent vorbereitet werden.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":6,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:57:02.877709+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Glarus: Genehmigung","memorial_page":null,"overview":"<h2><strong></strong>6.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Die Gemeinde Glarus schliesst das Jahr 2025 mit einem Gewinn von CHF 4'070'715 ab (Vorjahr Verlust CHF 2'820'467). Das Budget 2025 sah einen Verlust von CHF 2'029'392 vor. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese grosse Abweichung von rund CHF 6.1 Mio. zwischen Budget und dem effektiven Ergebnis 2025 liegen beim tieferen Personalaufwand (CHF -2.0 Mio.), dem tieferen Sach- und \u00fcbrigen Betriebsaufwand (CHF -0.8 Mio.), dem h\u00f6heren Fiskalertrag (CHF +2.1 Mio.), den h\u00f6heren Entgelten (CHF +1.2 Mio.) und dem h\u00f6heren Finanzertrag (CHF +1.3 Mio.). Dagegen mussten h\u00f6here Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (+CHF 1.4 Mio.) get\u00e4tigt werden und die Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve entfiel. Diese grossen Abweichungen bei den Ausgaben resultieren vorwiegend aus get\u00e4tigten Sparmassnahmen (vor allem beim Personal- sowie dem Sach- und \u00fcbrigen Betriebsaufwand), dem weiterhin steigenden Fiskalertrag und den CHF 3.1 Mio. aus realisierten Gewinnen durch Liegenschaftsverk\u00e4ufe und Marktwertanpassungen Grundst\u00fccke Finanzverm\u00f6gen.</p>  <p>Die Gemeinde investierte im vergangenen Jahr netto CHF 10.1 Mio. (Vorjahr CHF 16.1 Mio.), womit die Investitionst\u00e4tigkeit hoch geblieben ist. Es wurden 49% des Nettoinvestitionsbudgets von CHF 20.4 Mio. (inkl. \u00dcbertragungskredite) umgesetzt (Vorjahr 64%).</p>  <p>Das operative Ergebnis im Jahr 2025 (CHF +4.1 Mio.) hat sich im Vergleich (Vorjahr CHF -2.8 Mio.) stark verbessert (CHF +6.9 Mio.). </p>  <p>Die finanzielle Situation der Gemeinde im Vergleich zum Budget und zum Vorjahr hat sich im Jahr 2025 stark verbessert. Die finanzpolitische Ausgangslage der Gemeinde Glarus bleibt dennoch sehr herausfordernd. Die Gemeinde muss sich verschulden, um die Investitionen zu decken. </p>","text":"<h2>6.2 Die Jahresrechnung 2025 im Einzelnen</h2>  <h4>Erfolgsrechnung: Jahresvergleich zum Budget 2025 und zum Vorjahr</h4>  <p>Gegen\u00fcber dem pro Gesch\u00e4ftsjahr 2025 budgetierten Verlust von CHF -2.0 Mio. sind folgende wichtige Abweichungen die Treiber, welche zu dem besseren Ergebnis von CHF 4.1 Mio. Gewinn gef\u00fchrt haben (Details sind in den Beilagen zum Memorial zu finden. Sie sind auf der Website der Gemeinde Glarus aufgeschaltet):</p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>CHF</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-2.0 Mio.</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budgetierter Verlust 2025</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+2.0 Mio. </p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Personalaufwand</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.8 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.4 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tiefere Abschreibungen Verwaltungsverm\u00f6gen </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.4 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Finanzaufwand </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>-1.6 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6here Einlagen/Entnahmen in Fonds und Spezialfinanzierungen als   budgetiert, v.a.: <br>   * CHF -0.5 Mio. Siedlungsentw\u00e4sserung<br>   * CHF -0.1 Mio. Feuerwehr allgemein<br>   * CHF -0.4 Mio. Parkplatzfonds<br>   * CHF -0.4 Mio. Energiefonds</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.2 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Transferaufwand</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.5 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Transferertrag </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+1.2 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6here Entgelte, v.a.:<br>   * CHF +0.7 Mio. Abwassergeb\u00fchren<br>   * CHF +0.4 Mio. Bussen</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.1 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6here Verschiedene Ertr\u00e4ge</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+1.3 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Finanzertrag, v.a.: </p>   <p>* CHF -1.1 Mio. Gewinn aus Verkauf Grundst\u00fccke   und Geb\u00e4ude Finanzverm\u00f6gen</p>   <p>* CHF +2.0 Mio. Marktwertanpassungen Grundst\u00fccke   Finanzverm\u00f6gen</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+2.1 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Fiskalertrag</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>-1.2 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Keine Verwendung Finanzpolitischer Reserve</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>-0.1   Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Diverses/Rundung</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>CHF</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+4.1 Mio.</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Jahresgewinn 2025</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <p>Die wichtigsten Ver\u00e4nderungen im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 gegen\u00fcber dem Vorjahr begr\u00fcnden sich folgendermassen (Details sind in den Beilagen zum Memorial zu finden. Sie sind auf der Website der Gemeinde Glarus aufgeschaltet):</p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>CHF</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-2.8 Mio.     </strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Jahresverlust 2024</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.5 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Personalaufwand</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.8 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>-0.4 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Abschreibungsaufwand infolge zunehmendem   Verwaltungsverm\u00f6gen</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.3 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Finanzaufwand (v.a. tieferer   Liegenschaftsaufwand Finanzverm\u00f6gen und Wertberichtigungen Anlagen   Finanzverm\u00f6gen)</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.6 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>Tieferer Transferaufwand, v.a.:<br>   * CHF +0.5 Mio. tieferer horizontaler Finanzausgleich an andere Gemeinden<br>   * CHF +0.6 Mio. tiefere Beitr\u00e4ge betr. Energiefonds<br>   * CHF -0.3 Mio. h\u00f6here Entsch\u00e4digungen an Gemeinwesen</p>   <p>* CHF -0.2 Mio. Diverses</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+1.0 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Fiskalertrag</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.1 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6here Entgelte</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.1 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6here Verschiedene Ertr\u00e4ge</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+3.2 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Finanzertrag, v.a.:</p>   <p>* CHF +1.1 Mio. Gewinn aus   Verkauf Grundst\u00fccke und Geb\u00e4ude Finanzverm\u00f6gen</p>   <p>* CHF +2.0 Mio.   Marktwertanpassungen Grundst\u00fccke Finanzverm\u00f6gen</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF</p>   </td>   <td>   <p>+0.7 Mio.</p>   </td>   <td>   <p>H\u00f6herer Transferertrag (v.a.   Beitr\u00e4ge von Gemeinwesen und Dritten)</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>CHF</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>+4.1 Mio.</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Jahresgewinn 2025</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <p><strong></strong></p>  <br>   <p><strong></strong></p>  <h4>Investitionst\u00e4tigkeit deutlich niedriger</h4>  <p>Die Nettoinvestitionssumme betr\u00e4gt mit CHF 10.1 Mio. um CHF 6.1 Mio. weniger als im Vorjahr. Budgetiert waren im Jahr 2025 inklusive \u00dcbertragungskrediten Nettoinvestitionen von CHF 20.4 Mio. Somit wurden rund 49% des Investitionsbudgets effektiv umgesetzt. Die nachfolgende Grafik zeigt seit dem Jahr 2020 die effektiv umgesetzten Investitionen:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/ab08c1fe5fca89724cac1370205b6bfc261627d360d656fa27cb512ca2b1229a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"828px\" height=\"498px\"></p>    <p><i>Zahlen in CHF</i></p>    <p>In den letzten Jahren wurden die gr\u00f6ssten Investitionen vor allem in den Bereichen Sportanlagen, Hochwasserschutz, Schulanlagen und Strassen bzw. Werkleitungen get\u00e4tigt. Im Jahr 2025 konzentrierten sich die Investitionen vor allem auf die Bereiche Schulanlagen sowie Strassen bzw. Werkleitungen. Die einzelnen Positionen des Jahres 2025 sind in der Beilage \u00abJahresrechnung 2025: Investitionsrechnung\u00bb dargestellt.</p>  <p>Der Investitionsanteil ist mit 19.1% (Vorjahr: 26.4%) bedeutend tiefer. Der Selbstfinanzierungsgrad betr\u00e4gt vergleichsweise hohe 94.3% (Vorjahr: 13.6%). </p>  <h4>Spezialfinanzierungen: Erneute Zunahmen des Kapitals </h4>  <p>Die Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung haben sich weiter positiv entwickelt. Per Ende Jahr 2025 wird im Eigenkapital bei der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung ein Kapital von CHF 3.65 Mio. ausgewiesen, die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung weist ein Kapital von CHF 0.17 Mio. und die Spezialfinanzierung Feuerwehr weist ein Kapital von CHF 0.17 Mio. aus. </p>  <h4>Gemeinde-Energiefonds: Hohe Entnahmen </h4>  <p>Aus dem Gemeinde-Energiefonds k\u00f6nnen Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien sowie zur Reduktion des CO&lt;sub&gt;2&lt;/sub&gt;-Ausstosses der Gemeinde und von deren Anstalten unterst\u00fctzt werden. Die finanzielle Situation des Energiefonds sowie die Verwendung der Fondsmittel pr\u00e4sentieren sich wie nachfolgend dargestellt.</p>  <p>Im Budget 2025 waren Entnahmen aus dem Energiefonds von insgesamt CHF 1'127'540 budgetiert. Es wurden keine Beitr\u00e4ge an \u00f6ffentliche Unternehmungen abgerechnet. Die Entnahmen waren mit CHF 483'491 tiefer als vorgesehen, wobei einzelne Positionen ins Gesch\u00e4ftsjahr 2026 \u00fcbertragen wurden. Mit der Erhebung der Konzessionsabgabe wurden CHF 911'053 (Budget CHF 980'000) eingenommen. </p>  <p>Per 31. Dezember 2025 weist der Energiefonds der Gemeinde Glarus einen Bestand von CHF 954'882 auf. Somit ist er um CHF 431'541 h\u00f6her als zu Jahresbeginn.</p>    <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Beitr\u00e4ge an Aufwandpositionen der Erfolgsrechnung   (in CHF)</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>IST</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Verrechnung von Dienstleistungen und   Personalkosten <br>   Fachstelle Umwelt und Energie</p>   </td>   <td>   <p>70'000</p>   </td>   <td>   <p>70'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Mehrkosten Energiestadt betreffend erneuerbare   Energie<br>   (\u00f6kologischer Strommix und umweltfreundliches Biogas)</p>   </td>   <td>   <p>73'794</p>   </td>   <td>   <p>130'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Energiestadt-Prozess</p>   </td>   <td>   <p>9'943</p>   </td>   <td>   <p>10'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Umsetzung Energieplanung</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>10'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Z-Bonus Pass / Firmenabo</p>   </td>   <td>   <p>4'430</p>   </td>   <td>   <p>22'500</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Beitrag an Projekte und   Projektunterst\u00fctzung Fachstelle Umwelt und Energie (FSUE)</p>   </td>   <td>   <p>3'682</p>   </td>   <td>   <p>25'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>161</strong>'<strong>849</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>267</strong>'<strong>500</strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <p><strong></strong></p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Beitr\u00e4ge an Investitionen (in CHF)</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>IST</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Instandsetzung Strassenbeleuchtung </p>   </td>   <td>   <p>60'750</p>   </td>   <td>   <p>100'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Ladeinfrastruktur Elektromobilit\u00e4t</p>   </td>   <td>   <p>77'192</p>   </td>   <td>   <p>80'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Geb\u00e4udeunterhalt Ersatz Fahrzeug</p>   </td>   <td>   <p>10'000</p>   </td>   <td>   <p>10'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Sportanlage Buchholz, Energetische Sanierung   Garderoben</p>   </td>   <td>   <p>51'200</p>   </td>   <td>   <p>125'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Schulhaus Erlen, Gesamtsanierung</p>   </td>   <td>   <p>40'000</p>   </td>   <td>   <p>40'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Burg-Schulhaus, Ersatz Fenster   (\u00dcbertragungskredit aus 2024)</p>   </td>   <td>   <p>82'500</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Ersatz Hako Citymaster   2022 (Multifunktions-/Kehrmaschine)</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>126'540</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Miteigentum Feuerwehrgeb\u00e4ude   Buchholz: Dachsanierung mit PV-Anlage</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>200'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Werkhof Ygruben:   Umr\u00fcstung Beleuchtung auf LED</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>12'500</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gemeinde- u.   Gesellschaftshaus Ennenda: Anschluss an W\u00e4rmeverbund</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>40'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Schulhaus Dorf,   Ennenda: Sanierungsarbeiten</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>42'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gemeindehaus Glarus:   Dachfenster</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>48'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Turnhalle und   Schwimmbad Gr\u00fcndli, Glarus: Sanierungsarbeiten</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>36'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>321</strong>'<strong>642</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>860</strong>'<strong>040</strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Total   Entnahmen aus dem Energiefonds                                                 </strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>483</strong>'<strong>491</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1'127</strong>'<strong>540</strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <h3></h3><h4>Realisierte Gewinne und Marktwertanpassungen Grundst\u00fccke Finanzverm\u00f6gen  </h4><p>Die im Jahr 2025 vollzogenen Liegenschaftsverk\u00e4ufe und Marktwertanpassungen von Liegenschaften im Finanzverm\u00f6gen von CHF 3.1 Mio. sind ein einmaliger Effekt und begr\u00fcnden haupts\u00e4chlich die H\u00f6he des Jahresgewinnes 2025 von CHF 4.1 Mio.:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/60c12b879776f9029a3af56d3bfc5f723e1839a6604cfe25cb16f785aec9b1bd\" class=\"lazyload-alt\" width=\"607px\" height=\"67px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\">Im Jahr 2025 resultierten folgende Gewinne aus Verk\u00e4ufen von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden des Finanzverm\u00f6gens:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/a7709fbcdf1d214f9542a466bacb46ed2cf299fbca969ffa3136d708925fada5\" class=\"lazyload-alt\" width=\"607px\" height=\"140px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/bba120a0b798790afc33b70065eee22651eb397ea957d1b669d574c0f0a3f0da\" class=\"lazyload-alt\" width=\"607px\" height=\"91px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\">Im Jahr 2025 resultierten folgende Marktwertanpassungen bei Grundst\u00fccken des Finanzverm\u00f6gens:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/8e13e76429cff04a802dc46d2564a94a0000413e251906a17def5756688bd534\" class=\"lazyload-alt\" width=\"607px\" height=\"114px\"></p><p>*GRB = Gemeinderatsbeschluss</p>    <h4>Finanzpolitische Reserve</h4>  <p>Allf\u00e4llige Aufwand\u00fcbersch\u00fcsse k\u00f6nnten bei Bedarf mittels der Finanzpolitischen Reserve gedeckt werden. Ebenso w\u00e4re eine Einlage in die Finanzpolitische Reserve im Umfang des Ertrags\u00fcberschusses zul\u00e4ssig. Mit einer Einlage oder Verwendung der Finanzpolitischen Reserve findet ein rein buchhalterischer Vorgang statt, um weniger Gewinn oder Verlust als effektiv angefallen auszuweisen. Ein Geldfluss findet nicht statt. Die Finanzpolitische Reserve wird gebildet bzw. aufgel\u00f6st, um die Jahresrechnung zu beeinflussen und ein nicht den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. </p>  <p>Im Budget 2025 war eine Entnahme aus der Finanzpolitischen Reserve von CHF 1.2 Mio. budgetiert. Aufgrund des positiven Ergebnisses wurde dieser Betrag nicht entnommen. </p>  <p>Der Gemeinderat schliesst Einlagen in oder Entnahmen aus der Finanzpolitischen Reserve in Zukunft nicht aus. Per Ende des Jahres 2025 betr\u00e4gt die H\u00f6he der Finanzpolitischen Reserve CHF 19.9 Mio.</p>  <p><strong></strong></p>  <h4>Pro-Kopf-Schuld steigt </h4>  <p>Die Gemeinde weist per 31. Dezember 2025 eine Nettoschuld von CHF 26.0 Mio. (Vorjahr Nettoschuld CHF 25.5 Mio.) aus, was einer Schuld von CHF -2'021 (Vorjahr: CHF -2'001) pro Einwohner/in entspricht. Die Gemeinde verf\u00fcgt \u00fcber ein Eigenkapital von CHF 58.2 Mio. (Vorjahr: CHF 56.1 Mio.). Das Fremdkapital ist auf CHF 100.5 Mio. (Vorjahr: CHF 82.2 Mio.) angestiegen.</p>  <h4>Personelles</h4>  <table>  <tbody>  <tr>   <td><strong>Mitarbeitendenbestand Ist\n2018 \u2013 Ist 2025<br>\n</strong>(exkl.\nLernende und Praktikanten)</td>   <td></td>   <td></td>   <td></td>   <td><strong>Lernende und Praktikanten </strong></td>  </tr><tr>   <td>   <p>Jahr</p>   </td>   <td>   <p>Angestellte</p>   </td>   <td>   <p>Vollzeitstellen</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>Anzahl</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2018</p>   </td>   <td>   <p>280</p>   </td>   <td>   <p>202</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>10</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2019</p>   </td>   <td>   <p>293</p>   </td>   <td>   <p>211</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>14</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2020</p>   </td>   <td>   <p>297</p>   </td>   <td>   <p>219</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>15</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2021</p>   </td>   <td>   <p>323</p>   </td>   <td>   <p>231</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>13</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2022</p>   </td>   <td>   <p>325</p>   </td>   <td>   <p>229</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>13</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2023</p>   </td>   <td>   <p>336</p>   </td>   <td>   <p>236</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>14</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2024</p>   </td>      <td>   <p>351</p>   </td>      <td>   <p>243</p>   </td>      <td>      </td>      <td>   <p>13</p>   </td>     </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2025</p>   </td>   <td>   <p>343</p>   </td>   <td>   <p>239</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>16</p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <p>Die per 31. Dezember 2025 ausgewiesene Reduktion des Mitarbeitendenbestandes sowie die Abnahme der Vollzeitstellen im Vergleich zum Vorjahr sind insbesondere darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass das Verwaltungspersonal (Reduktion um 390 Stellenprozente) und bei der Bildung (Nichtlehrpersonen Reduktion um 45 Stellenprozente und Tagesstrukturen Reduktion um 71 Stellenprozente) abgebaut wurde. Bei den Lehrpersonen fand eine Erh\u00f6hung um 135 Stellenprozente statt.</p>    <h4>Rechnungen im Jahresvergleich (in CHF bzw. in %)</h4>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung 2025</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget 2025</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung<br>   2024</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung<br>   2023</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung<br>   2022</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung<br>   2021</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung<br>   2020</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gesamtergebnis Erfolgsrechnung</p>   </td>   <td>   <p>4'070'715</p>   </td>   <td>   <p>-2'029'392</p>   </td>   <td>   <p>-2'820'467</p>   </td>   <td>   <p>-360'168</p>   </td>   <td>   <p>-4'055'534</p>   </td>   <td>   <p>-4'002'217</p>   </td>   <td>   <p>+492'952</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Operatives <br>   Ergebnis</p>   </td>   <td>   <p>4'070'715</p>   </td>   <td>   <p>-3'229'392</p>   </td>   <td>   <p>-2'820'467</p>   </td>   <td>   <p>-360'168</p>   </td>   <td>   <p>-4'120'534</p>   </td>   <td>   <p>-4'002'217</p>   </td>   <td>   <p>+1'949'157</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Personalaufwand</p>   </td>   <td>   <p>30'284'693</p>   </td>   <td>   <p>32'286'530</p>   </td>   <td>   <p>30'801'958</p>   </td>   <td>   <p>30'007'465</p>   </td>   <td>   <p>28'525'131</p>   </td>   <td>   <p>27'568'386</p>   </td>   <td>   <p>26'552'096</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Sach- und <br>   Betriebsaufwand</p>   </td>   <td>   <p>11'160'760</p>   </td>   <td>   <p>11'964'029</p>   </td>   <td>   <p>12'005'705</p>   </td>   <td>   <p>11'503'422</p>   </td>   <td>   <p>11'845'767</p>   </td>   <td>   <p>11'820'331</p>   </td>   <td>   <p>11'046'209</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Abschreibungen ordentlich</p>   </td>   <td>   <p>3'431'396</p>   </td>   <td>   <p>3'876'815</p>   </td>   <td>   <p>2'942'015</p>   </td>   <td>   <p>2'303'042</p>   </td>   <td>   <p>4'211'742</p>   </td>   <td>   <p>3'582'776</p>   </td>   <td>   <p>3'586'723</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gesamter<br>   betriebl. Aufwand</p>   </td>   <td>   <p>56'708'189</p>   </td>   <td>   <p>58'402'700</p>   </td>   <td>   <p>58'287'779</p>   </td>   <td>   <p>54'891'520</p>   </td>   <td>   <p>58'928'486</p>   </td>   <td>   <p>59'147'589</p>   </td>   <td>   <p>54'516'760</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Selbstfinanzierung</p>   </td>   <td>   <p>9'486'115</p>   </td>   <td>   <p>1'020'688</p>   </td>   <td>   <p>2'184'842</p>   </td>   <td>   <p>3'609'036</p>   </td>   <td>   <p>1'956'432</p>   </td>   <td>   <p>888'442</p>   </td>   <td>   <p>5'912'967</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Abschreibungen zus\u00e4tzlich</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>1'456'205</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Investitionen<br>   <br>   </p>   </td>   <td>   <p>10'064'626</p>   </td>   <td>   <p>20'370'720</p>   </td>   <td>   <p>16'119'119</p>   </td>   <td>   <p>19'978'856</p>   </td>   <td>   <p>11'408'745</p>   </td>   <td>   <p>6'404'671</p>   </td>   <td>   <p>8'624'706</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Investitionsanteil<br>   <br>   </p>   </td>   <td>   <p>19.1%</p>   </td>   <td>   <p>20.7%</p>   </td>   <td>   <p>26.4%</p>   </td>   <td>   <p>30.8%</p>   </td>   <td>   <p>22.0%</p>   </td>   <td>   <p>13.6%</p>   </td>   <td>   <p>16.3%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Selbstfinanzierungsgrad</p>   </td>   <td>   <p>94.3%</p>   </td>   <td>   <p>24.8%</p>   </td>   <td>   <p>13.6%</p>   </td>   <td>   <p>18.1%</p>   </td>   <td>   <p>17.1%</p>   </td>   <td>   <p>13.9%</p>   </td>   <td>   <p>68.6%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Fiskalertrag</p>   </td>   <td>   <p>38'219'463</p>   </td>   <td>   <p>36'140'000</p>   </td>   <td>   <p>37'221'222</p>   </td>   <td>   <p>36'269'866</p>   </td>   <td>   <p>37'190'302</p>   </td>   <td>   <p>35'861'439</p>   </td>   <td>   <p>39'844'548</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gemeinde-<br>   steuerfuss</p>   </td>   <td>   <p>56%</p>   </td>   <td>   <p>56%</p>   </td>   <td>   <p>56%</p>   </td>   <td>   <p>56%</p>   </td>   <td>   <p>61%</p>   </td>   <td>   <p>61%</p>   </td>   <td>   <p>63%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Nettoverm\u00f6gen pro Einwohner/-in</p>   </td>   <td>   <p>-2'021</p>   </td>   <td>   <p>-3'039</p>   </td>   <td>   <p>-2'001</p>   </td>   <td>   <p>-881</p>   </td>   <td>   <p>422</p>   </td>   <td>   <p>1'175</p>   </td>   <td>   <p>1'619</p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <h4>\u00dcbertragungs- und Nachtragskredite; Kredit\u00fcberschreitungen</h4>  <p>Gemessen am gesamten Aufwandvolumen waren sowohl anzahl- als auch betragsm\u00e4ssig wenige Kredit\u00fcberschreitungen sowie Nachtrags- und Zusatzkredite notwendig. Im Jahr 2025 gibt es keine Nachtragskredite, die in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fallen. </p>  <p>Der Gemeinderat hat anl\u00e4sslich der Beratung des Rechnungsabschlusses alle Kredit\u00fcberschreitungen und die in seine Kompetenz fallenden Nachtrags- und Zusatzkredite genehmigt. Auch im Rahmen des unterj\u00e4hrigen, quartalsweisen Finanzcontrollings finden f\u00fcr abgeschlossene Projekte sowie f\u00fcr Projekte und Aufgaben, bei denen voraussichtliche Budget\u00fcberschreitungen eintreten, jeweils bereits gemeinder\u00e4tliche Genehmigungen beziehungsweise Kenntnisnahmen statt. In den Finanzcontrollings werden ferner alle ab einem bestimmten Betrag vorhandenen oder drohenden wesentlichen Budgetaufwand\u00fcberschreitungen von den zust\u00e4ndigen Personen erl\u00e4utert. So ist der Gemeinderat jeweils zeitgerecht informiert und es k\u00f6nnen, wo n\u00f6tig und m\u00f6glich, unterj\u00e4hrig Massnahmen ergriffen werden. \u00dcber die Kredit\u00fcberschreitungen gibt die Tabelle \u00abJahresabschluss 2025: Kredit\u00fcberschreitungen gem\u00e4ss Art. 52 Finanzhaushaltgesetz (FHG)\u00bb Auskunft. Der Gemeinderat ersucht die Gemeindeversammlung diesbez\u00fcglich um Entlastung.</p>  <p>Im Vergleich zum Vorjahr werden mengenm\u00e4ssig weniger und betragsm\u00e4ssig viel weniger noch nicht verwendete Budgetkredite infolge Verz\u00f6gerungen bei der Realisierung von Projekten der Investitionsrechnung 2025 auf das Folgejahr 2026 \u00fcbertragen. Die \u00dcbertragungskredite im Umfang von CHF 2.5 Mio. sind in der Tabelle \u00abJahresabschluss 2025: \u00dcbertragungskredite 2026\u00bb ersichtlich. Zusammen mit den f\u00fcr das Jahr 2026 ordentlich budgetierten Nettoinvestitionen von CHF 7.6 Mio. ergibt sich ein Investitionsbudget 2026 von insgesamt CHF 10.1 Mio. Das Investitionsvolumen bleibt somit in Anbetracht der finanziellen Situation weiterhin hoch, auch wenn es gegen\u00fcber dem Jahr 2025 (CHF 20.4 Mio.) tiefer ist.</p>  <h2>6.3 Revision der Jahresrechnung</h2>  <p>Die durch die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission beauftragte externe Revisionsstelle PROVIDA Wirtschaftspr\u00fcfung AG, Frauenfeld, hat die Jahresrechnung 2025 gepr\u00fcft. Der Revisionsbericht ist nachfolgend abgedruckt.</p>  <p>Die Revisionsstelle empfiehlt, die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Glarus zu genehmigen.</p>  <h2>6.4 Weitere Unterlagen und Beantwortung von Fragen</h2>  <p>Zus\u00e4tzlich zu den im Memorial enthaltenen Informationen stehen auf der Website der Gemeinde <a href=\"http://www.glarus.ch\">www.glarus.ch</a> &gt; Politik &gt; Gemeindeversammlung detaillierte Angaben zum Jahresabschluss 2025 zur Verf\u00fcgung.</p>  <p>Ferner geben die Verantwortlichen des Departements Finanzen und Controlling bei Fragen und Anliegen gerne pers\u00f6nlich Auskunft. Bitte wenden Sie sich an:</p>  <p>Hans-J\u00fcrg K\u00fcng, Departementsleiter Finanzen und Controlling</p>  <p>Gemeindehaus Glarus, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus</p>  <p>Telefon direkt: <a href=\"+41586118815\">058 611 88 15</a></p>  <p>E-Mail: <a href=\"mailto:hans-juerg.kueng@glarus.ch\">hans-juerg.kueng@glarus.ch</a></p>  <h2>6.5 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Die Gemeinde Glarus hatte in den Gesch\u00e4ftsjahren 2021\u20132024 hohe negative Ergebnisse. Im Budget 2025 und nach der damals beantragten, von der Gemeindeversammlung nicht genehmigten Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 3% (entspricht rund CHF 2 Mio. Steuereinnahmen) wurde im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 ein Budgetverlust von CHF -2.0 Mio. ausgewiesen. Die Herleitung des nunmehr vorliegenden positiven Ergebnisses von CHF 4.1 Mio. findet sich in Absatz 6.2 \u201aDie Jahresrechnung 2025 im Einzelnen\u2019.</p>  <p>Die im Jahr 2025 vollzogenen Verk\u00e4ufe und Marktwertanpassungen von Liegenschaften Finanzverm\u00f6gen von CHF 3.1 Mio. (einmaliger Effekt), der gegen\u00fcber Vorjahr und auch gegen\u00fcber Budget tiefe Personalaufwand und der hohe Fiskalertrag sind die drei Haupttreiber, die zu einem Jahresgewinn 2025 von CHF 4.1 Mio. f\u00fchren. Im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 besteht auch ohne diese Einmaleffekte kein strukturelles Defizit. Die Selbstfinanzierung ohne Einmaleffekte betr\u00e4gt CHF 6.4 Mio.</p>  <p>Deutlich erkennbar sind die Sparbem\u00fchungen und die erfolgten Sparmassnahmen. Einsparungen resultierten unter anderem aus einer zur\u00fcckhaltenden Ausgabenpraxis sowie aus Effizienzsteigerungen in verschiedenen Bereichen von Verwaltung, Betrieb und Schule. Besonders wichtig ist, dass diese erfolgten Sparmassnahmen beibehalten werden und in die Budgetierung 2027 entsprechend einfliessen, damit diese Kostenbasis Bestand hat und noch weiter reduziert werden kann.</p>  <p>Der vorliegende Jahresgewinn 2025 von CHF 4.1 Mio. darf nicht zu einer zu positiven Bewertung verleiten. Die bisher get\u00e4tigten Sparbem\u00fchungen m\u00fcssen weiter intensiviert werden. Nachhaltig wirksames Sparen ist haupts\u00e4chlich durch Leistungsabbau mit entsprechendem Abbau von Kosten m\u00f6glich. Die finanzielle Situation der Gemeinde ist angesichts anstehender grosser Investitionen anspruchsvoll. Der Hauptfokus bleibt auf der Erreichung eines mittelfristig ausgeglichenen Haushaltes, einer gen\u00fcgenden Selbstfinanzierung und auf der R\u00fcckzahlung von Darlehensverpflichtungen.</p>     <p>Obwohl der Gemeindesteuerfuss seit dem Jahr 2018 deutlich reduziert wurde (um 7%), sind die Fiskaleinahmen 2025 um rund CHF 2.5 Mio. h\u00f6her als im Jahr 2018. In Anbetracht der bestehenden und weiterhin ungen\u00fcgenden Selbstfinanzierung, der anfallenden Ausgaben und des hohen Investitionsbedarfs ist die per 2026 eingef\u00fchrte Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses um 5% n\u00f6tig. </p>  <p>Auf der Grundlage der Steuerdaten des Jahres 2023 musste die Gemeinde Glarus im Jahr 2025 Ressourcenausgleichszahlungen von CHF 0.7 Mio. an die Gemeinde Glarus S\u00fcd bezahlen. Die Gemeinde Glarus Nord musste ebenfalls CHF 0.2 Mio. an die Gemeinde Glarus S\u00fcd bezahlen. Die Leistungen der Gemeinde Glarus werden f\u00fcr den innerkantonalen Finanzausgleich im laufenden Jahr 2026 auf CHF 0.8 Mio. ansteigen.</p>  <p>Getrieben durch den Einmaleffekt aus realisierten Gewinnen durch Liegenschaftsverk\u00e4ufe und Marktwertanpassungen Grundst\u00fccke Finanzverm\u00f6gen liegt im Jahr 2025 der Selbstfinanzierungsgrad bei 94.3% (Vorjahr 13.6%). Trotz des deutlich besseren Wertes als in den Vorjahren ist die Selbstfinanzierung in Anbetracht der anstehenden (Gross-)Investitionen zu tief und die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung der Investitionen und der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit n\u00f6tig. Die Gemeinde Glarus hat Ende des Jahres 2025 CHF 10 Mio. Darlehen beim Kanton Glarus in Zusammenhang mit dessen erstmaliger Anleihensemission aufgenommen. Damit konnte sie f\u00fcr einen Teil ihrer zuk\u00fcnftigen Investitionst\u00e4tigkeiten eine langfristige Finanzierung zu 0,701 Prozent sichern. </p>  <p>Die Gemeinde Glarus ist von einer gen\u00fcgenden Selbstfinanzierung f\u00fcr die geplanten mittel- und langfristigen Investitionen noch weit entfernt. Sowohl der Selbstfinanzierungsgrad als auch die Steuerungsgr\u00f6sse \u00abNettoschuld pro Einwohner/in\u00bb sind direkt abh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Investitionst\u00e4tigkeit und vom Finanzierungsbedarf. Die Gemeinde wies im Jahr 2023 erstmals eine Nettoschuld von CHF -881 pro Einwohner/-in aus, welche sich bis im Jahr 2025 auf CHF -2'021 erh\u00f6ht hat. Der Zielwert von maximal CHF -1'000 Nettoschuld pro Einwohner/-in wurde innert kurzer Frist negativ \u00fcbertroffen.</p>  <p>Der Gemeinderat plant weiterhin eine Begrenzung der Investitionssumme, um die finanzielle Sanierung zu f\u00f6rdern und die zus\u00e4tzliche Verschuldung zu senken. So soll die Investitionst\u00e4tigkeit im Jahr 2026 deutlich begrenzt werden auf CHF 7.6 Mio. In den n\u00e4chsten Jahren stehen insbesondere in den Bereichen Schulraumentwicklung, Hochwasserschutz und Basisinfrastruktur grosse Projekte an. Die finanziellen M\u00f6glichkeiten der Gemeinde Glarus sind dabei zwingend zu ber\u00fccksichtigen und s\u00e4mtliche Investitionsvorhaben kritisch zu hinterfragen sowie zu priorisieren. F\u00fcr Grossinvestitionen ist ein Bausteuerzuschlag wahrscheinlich notwendig.</p>  <p>Die finanzpolitische Ausgangslage der Gemeinde Glarus bleibt weiterhin herausfordernd. Der Gemeinderat wird das Ziel eines mittelfristig ausgeglichenen Haushaltes mit h\u00f6chster Priorit\u00e4t weiterverfolgen. Es werden weitere Schritte des Gemeinderats und der Departemente erfolgen, um die Auf- und Ausgaben der Gemeinde kritisch auf deren Notwendigkeit zu reduzieren. Auch die Gemeindeversammlung wird im Rahmen von k\u00fcnftigen Antr\u00e4gen entscheiden, welche Aufgaben die Gemeinde nebst dem Kernauftrag erbringen soll.</p>  <p>Ohne Leistungsabbau sind weitere Steuererh\u00f6hungen in den n\u00e4chsten Jahren wahrscheinlich nicht zu vermeiden. </p>  <p>Der Gemeinderat dankt allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und auch allen Mitarbeitenden f\u00fcr die hohe Finanzdisziplin und die gleichzeitig wirkungsvolle Arbeit im Dienst der \u00d6ffentlichkeit.</p>  <h2>6.6 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Aufgrund der vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf der Grundlage von Art. 51 Abs. 4 und Abs. 5 sowie Art. 52 Abs. 3 des Finanzhaushaltgesetzes respektive Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes sowie Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3 Bst. c und d der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, folgenden Beschluss zu fassen: </p>  <ol><li>Von den nachfolgend abgedruckten Kredit\u00fcberschreitungen wird Kenntnis genommen und dem Gemeinderat wird Entlastung erteilt.</li><li>Die nachfolgend abgedruckten Abrechnungen der durch die Stimmberechtigten gesprochenen, abgeschlossenen Verpflichtungskredite werden genehmigt.</li><li>Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Glarus, die einen Ertrags\u00fcberschuss<br> von CHF 4\u2019070'715 ausweist, wird genehmigt.</li></ol>        <h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<strong></strong></h2>  <p>Die GPK konnte sich an der Besprechung mit der Revisionsstelle sowie an der Sitzung mit dem Gemeinderat vom 27. M\u00e4rz 2026 davon \u00fcberzeugen, dass die Jahresrechnung 2025 ordnungsgem\u00e4ss und gem\u00e4ss den kantonalen sowie kommunalen gesetzlichen Vorgaben gef\u00fchrt wurde. Es konnten keine Anzeichen von Unregelm\u00e4ssigkeiten in der Jahresrechnung der Gemeinde Glarus festgestellt werden. Die Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts, einer ausreichenden Selbstfinanzierung sowie der Abbau der Darlehensverpflichtungen bleiben weiterhin von zentraler Bedeutung.</p>  <p>Die GPK empfiehlt, die Kredit\u00fcberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen und dem Gemeinderat Entlastung zu erteilen.</p>  <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung die Abrechnungen und die Verpflichtungskredite zu genehmigen.</p>  <p>Die GPK beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2025 in \u00dcbereinstimmung mit dem Bericht der PROVIDA Wirtschaftspr\u00fcfung AG zu genehmigen und dem Antrag des Gemeinderates zu folgen.</p>  <p><strong></strong></p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":5,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:47:58.530506+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung 2025 der cura unita glarus: Genehmigung","memorial_page":null,"overview":"<h2>5.1 Ausgangslage</h2>  <p>Gem\u00e4ss Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes und Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung, in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Bst. b der Anstaltsordnung \u00abcura unita glarus\u00bb, genehmigen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung den Gesch\u00e4ftsbericht, die Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle der cura unita glarus und sie beschliessen \u00fcber die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats.</p>  <p>Der Gesch\u00e4ftsbericht der cura unita glarus mit der Jahresrechnung 2025 ist auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt.</p>","text":"<h2>5.2   Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Im Auftrag des Gemeinderats setzte sich das Departement Finanzen und Controlling vertieft mit dem Jahresabschluss 2025 der cura unita glarus auseinander. Insbesondere evaluierte es m\u00f6gliche in Bezug auf die cura unita glarus bestehende Risiken und setzte daraus abgeleitet folgende Pr\u00fcfungsschwerpunkte:</p>  <ul><li>Analyse der Jahresrechnung 2025 und der zus\u00e4tzlichen Berichterstattungen</li><li>Investitionst\u00e4tigkeiten</li><li>R\u00fcckstellungen</li><li>Eigenkapital</li><li>Personalsituation/-aufwand</li><li>Mittel-/langfristige Investitionsplanung und Finanzierung</li><li>Stille Reserven</li></ul>              <p>Anhand eigener Pr\u00fcfungshandlungen und in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle BDO AG wurden diese Pr\u00fcfungsschwerpunkte bearbeitet. Am 26. M\u00e4rz 2026 erl\u00e4uterten Vertreter der cura unita glarus dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2025. In der Diskussion konnten das Gesch\u00e4ftsjahr analysiert und noch offene Fragen gekl\u00e4rt werden. Der Revisionsbericht lautet positiv und weist keine Vorbehalte aus.</p>  <p>Die cura unita glarus hat das Gesch\u00e4ftsjahr haupts\u00e4chlich aufgrund deutlich besserer Auslastung der Alterszentren als budgetiert, im Durchschnitt weiterhin hoher Pflegebedarfs-Einstufung und nochmals tieferen Abschreibungsbedarfs im Alterszentrum Bergli erfolgreich gestaltet. </p>  <p>Die Eigenkapitalsituation der cura unita glarus hat sich mit dem positiven Jahresergebnis stark verbessert; auf sie wird der Verwaltungsrat weiterhin grosse Aufmerksamkeit zu richten haben.</p>  <p>Die kantonalen Richtlinien zur Rechnungslegung und Kostenrechnung f\u00fcr Alters- und Pflegeheime im Kanton Glarus zur langfristigen Sicherung ausreichender Finanzierung und f\u00fcr eine einheitliche Rechnungslegung/-f\u00fchrung wurden bei cura unita glarus umgesetzt. Die vorhandenen freien R\u00fcckstellungen zur \u00dcberbr\u00fcckung von Jahren mit schlechten Ergebnissen k\u00f6nnen deshalb aufgel\u00f6st werden.</p>  <p>Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass das Bauprojekt f\u00fcr den Um- und Erweiterungsbau des Alterszentrums Bruggli gut voranschreitet und dass die diesbez\u00fcgliche Finanzierung diversifiziert ausgestaltet wird und gesichert ist. </p>  <p>Aus Sicht des Gemeinderats zeichnet sich die cura unita glarus insbesondere durch folgende St\u00e4rken und Herausforderungen aus:</p>  <ul><li>St\u00e4rken: strategische F\u00fchrung; Dienstleistungsqualit\u00e4t; gut ausgebildetes und motiviertes Personal; F\u00fchrungsstruktur; F\u00fchrung einer Demenzabteilung; Innovation; Organisationsentwicklung; vorw\u00e4rts gerichtetes und umfassendes Denken der strategisch Verantwortlichen</li><li>Herausforderungen: Auslastungsziele und BESA-angepasste Budgetierung; kantonale Bewilligung der Tarifierungsanpassung aufgrund steigender Abschreibungen; Mitarbeitergewinnung / Personalmangel und -ausf\u00e4lle; demografische Entwicklung; Tarifgestaltung; Profitabilit\u00e4t ambulanter Pflegedienst; Erweiterung Angebot der \u00f6ffentlichen Spitex um die Angeh\u00f6rigenpflege; Unternehmensentwicklung integrierte Versorgung; Finanzplanung; Marktbewirtschaftung; laufende Infrastruktur-Modernisierung; Realisierung neues Informatikkonzept und Digitalisierung weiter vorantreiben</li></ul>    <p>Dem Gemeinderat ist als Eigent\u00fcmervertreter auf der Basis der Anstaltsordnung und der erlassenen Eigent\u00fcmerstrategie der Gemeinde Glarus f\u00fcr cura unita glarus wichtig, dass die Institution auch im laufenden und in den kommenden Jahren gen\u00fcgend nachhaltige Betriebsergebnisse f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbetrieb und die notwendigen Investitionen erwirtschaftet. Der Verwaltungsrat soll die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit in seinen \u00dcberlegungen und seinem Handeln gen\u00fcgend ber\u00fccksichtigen, bei Bedarf Korrekturen ergreifen und zudem mit den involvierten Ansprechpartnerinnen und -partnern im Rahmen der in der Eigent\u00fcmerstrategie definierten Ziele seine Visionen weitertreiben. Von zentraler Bedeutung ist, dass cura unita glarus gute, ausgewogene und wirtschaftlich orientierte Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Glarus abschliesst und dass der Verwaltungsrat die Tarife der cura unita glarus im Tarifgenehmigungsverfahren mit der kantonal zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde so abwickelt, dass einerseits kostendeckende Tarife resultieren und andererseits die Eigenkapitalsituation weiter verbessert wird. </p>  <p>Der Gemeinderat dankt dem Verwaltungsrat, der Gesch\u00e4ftsleitung und allen Mitarbeitenden der cura unita glarus f\u00fcr das grosse und erfolgreiche Engagement zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der \u00d6ffentlichkeit.</p>  <h2>5.3   Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Aufgrund der vorstehenden Ausf\u00fchrungen sowie gest\u00fctzt auf Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes, Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Art. 6 Abs. 2 Bst. b der Anstaltsordnung \u00abcura unita glarus\u00bb beantragen der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der cura unita glarus (cug) der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:</p>  <ol><li>Der Gesch\u00e4ftsbericht 2025 der cura unita glarus, die Jahresrechnung 2025 der cura unita glarus, die einen Jahresgewinn von CHF 1'685'606 ausweist, und der diesbez\u00fcgliche Bericht der Revisionsstelle der cura unita glarus werden genehmigt.</li><li>Den Mitgliedern des Verwaltungsrats der cura unita glarus wird f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 Entlastung erteilt.</li></ol>      <h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)<strong></strong></h2>  <p>Anl\u00e4sslich der Revisionsbesprechung vom 13. M\u00e4rz 2026 wurden die Mitglieder der GPK \u00fcber die Jahresrechnung 2025 und die gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeiten der cura unita glarus informiert. Die Revisionsgesellschaft vermeldete keine Beanstandungen und best\u00e4tigt in ihrem Pr\u00fcfungsurteil die Konformit\u00e4t der Jahresrechnung 2025 mit den rechtlichen Grundlagen. Die GPK stellt fest, dass der Gemeinderat seine Aufsichtspflicht wahrnimmt.</p>  <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Rechnung 2025 der cura unita glarus in \u00dcbereinstimmung mit der Revisionsstelle BDO AG und gem\u00e4ss dem Antrag des Gemeinderates zu genehmigen, den Gesch\u00e4ftsbericht anzunehmen sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":4,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:46:18.734526+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jahresrechnung 2025 der Technischen Betriebe Glarus: Genehmigung","memorial_page":null,"overview":"<h2>4.1 Ausgangslage</h2>  <p>Gem\u00e4ss Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes und Art. 14 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 der Werkordnung der Technischen Betriebe Glarus genehmigen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung den Gesch\u00e4ftsbericht 2025 und die Jahresrechnung 2025 der Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus).</p>  <p>Der Gesch\u00e4ftsbericht der tb.glarus mit der Jahresrechnung 2025 und dem Anhang ist auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt. </p>","text":"<h2>4.2 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Im Auftrag des Gemeinderats setzte sich das Departement Finanzen und Controlling vertieft mit dem Jahresabschluss 2025 der tb.glarus auseinander. Insbesondere evaluierte es m\u00f6gliche in Bezug auf die tb.glarus bestehende Risiken und setzte daraus abgeleitet folgende Pr\u00fcfungsschwerpunkte:</p>  <ul><li>Analyse der Jahresrechnung 2025 und der zus\u00e4tzlichen Berichterstattungen</li><li>Investitionst\u00e4tigkeiten</li><li>Beschaffungsmarkt/-preise Strom + Gas</li><li>Handhabung/Weiterbearbeitung Deckungsdifferenzen</li><li>Entwicklung Bruttogewinn</li><li>Personalaufwand</li><li>Mittel-/langfristige Investitionsplanung und Finanzierung</li><li>Stille Reserven</li></ul>                <p>Anhand eigener Pr\u00fcfungshandlungen und in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle KPMG AG wurden diese Pr\u00fcfungsschwerpunkte bearbeitet. Am 26. M\u00e4rz 2026 erl\u00e4uterten Vertreter der tb.glarus dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2025. In der Diskussion konnten das Gesch\u00e4ftsjahr analysiert und noch offene Fragen gekl\u00e4rt werden. Der Revisionsbericht lautet positiv und weist keine Vorbehalte aus.</p>  <p>Die tb.glarus haben im Jahr 2025 deutlich weniger investiert als im Vorjahr und diese Investitionen konnten selbst finanziert werden. </p>  <p>Die tb.glarus haben dem Gemeinderat ihre Investitions- und Finanzplanung wie auch die Gewinn- und Preisgestaltung nachvollziehbar dargelegt. Der Beschaffungsaufwand der tb.glarus ist im Verh\u00e4ltnis zum Betriebsertrag im Jahr 2025 nochmals tiefer als im Vorjahr ausgefallen und ist wieder in etwa auf dem Stand des Jahres 2021 und damit auf dem Stand vor den starken Kostensteigerungen im Jahr 2022.</p>  <p>Wiederum mussten die tb.glarus die Konzessionsabgabe zugunsten des Energiefonds der Gemeinde Glarus erheben. </p>  <p>Der Gemeinderat hat weiter festgestellt, dass die tb.glarus die Herausforderungen im Zusammenhang mit den teilweise schwierig zu bewirtschaftenden Beschaffungspreisen stets aktiv und zum Wohle der Kundinnen und Kunden angehen. Bei den tb.glarus wurden im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 gesamthaft rund CHF 2.0 Mio. Deckungsdifferenzen reduziert, demgegen\u00fcber betreffend Gasnetz CHF 0.5 Mio. passive Deckungsdifferenz gebildet. Die bestehenden aktiven Deckungsdifferenzen werden in den Jahren 2026 bis 2027 weiter abgebaut. Deshalb ist weiterhin nicht davon auszugehen, dass die tb.glarus die Strompreise rasch senken k\u00f6nnen. Die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission als unabh\u00e4ngige staatliche Regulierungsbeh\u00f6rde im Elektrizit\u00e4tsbereich \u00fcberwacht die Preise und Tarife im Interesse der Kundinnen und Kunden und hat die Tarife der tb.glarus f\u00fcr korrekt befunden.</p>  <p>Aus Sicht des Gemeinderats zeichnen sich die tb.glarus insbesondere durch folgende St\u00e4rken und Herausforderungen aus:</p>  <ul><li>St\u00e4rken: klare strategische Positionierung; grosse Leistung; Eigenkapitalsituation; Investitionst\u00e4tigkeit; attraktive Tarifierung</li><li>Herausforderungen: Konkurrenzdruck im Kommunikationsbereich und technische Neuerungen; Tarifanpassungen und Kundenabg\u00e4nge; regulatorische Ver\u00e4nderungen; immer st\u00e4rkere Regulierung der Monopolbereiche (Strom und Gas); im nationalen Vergleich kleine Volumen; Verst\u00e4ndnisentwicklung aller Anspruchsgruppen betreffend Verwendung der Betriebsergebnisse (bspw. Thesaurierung, R\u00fcckerstattung an Kundinnen und Kunden usw.); Entwicklung und Weiterbehandlung stiller Reserven; Investitionsfinanzierungen; R\u00fcckzahlung Darlehensverbindlichkeiten; Weiterentwicklung und Finanzierung W\u00e4rmeverb\u00fcnde </li></ul>    <p>Dem Gemeinderat ist als Eigent\u00fcmervertreter auf der Basis des Konzessionsvertrages zwischen Gemeinde und tb.glarus wichtig, dass:</p>  <ul><li>die Versorgungssicherheit in der Gemeinde Glarus sichergestellt ist;</li><li>attraktive Energiepreise weiterhin ein Standortvorteil f\u00fcr die Gemeinde sind; </li><li>die tb.glarus auch in den n\u00e4chsten Jahren die notwendigen Investitionen zur Sicherstellung einer funktionierenden, modernen Energie-, Wasser- und Kommunikationsversorgung t\u00e4tigen k\u00f6nnen;</li><li>erzielte Gewinne nach n\u00f6tigen Investitionen und R\u00fcckstellungen an die Kunden zur\u00fcckfliessen.</li></ul>        <p>Der Gemeinderat dankt dem Verwaltungsrat, der Gesch\u00e4ftsleitung und allen Mitarbeitenden der tb.glarus f\u00fcr das grosse und erfolgreiche Engagement zugunsten der Kundinnen und Kunden sowie der \u00d6ffentlichkeit.</p>  <h2>4.3 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Aufgrund der vorstehenden Ausf\u00fchrungen sowie gest\u00fctzt auf Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes, Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Art. 18 Abs. 3 der Werkordnung beantragen der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus) der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:</p><ol><li>Der Gesch\u00e4ftsbericht 2025 der Technischen Betriebe Glarus und die Jahresrechnung 2025 der Technischen Betriebe Glarus, die einen Ertrags\u00fcberschuss von CHF 1'841'907 ausweist, werden genehmigt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2>    <p><strong></strong></p>  <p>Anl\u00e4sslich der Revisionsbesprechung vom 6. M\u00e4rz 2026 wurden die Mitglieder der GPK \u00fcber die Jahresrechnung und die gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeiten der tb.glarus informiert. Die Revisionsgesellschaft vermeldete keine wesentlichen Beanstandungen und best\u00e4tigt in ihrem Pr\u00fcfungsurteil die Konformit\u00e4t der Jahresrechnung 2025 mit den rechtlichen Grundlagen. Die GPK stellt fest, dass der Gemeinderat seine Aufsichtspflicht wahrnimmt.</p>  <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Rechnung 2025 der tb.glarus in \u00dcbereinstimmung mit der Revisionsstelle KPMG AG und gem\u00e4ss Antrag des Gemeinderates zu genehmigen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":3,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:47:57.967838+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Wahlen f\u00fcr die Amtsperiode 2026\u20132030","memorial_page":null,"overview":"<h3>Wahl des Pr\u00e4sidiums und von sechs Mitgliedern der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission</h3>  <p>Die Gemeindeversammlung hat f\u00fcr die k\u00fcnftige Amtsperiode 2026\u20132030 das Pr\u00e4sidium und sechs Mitglieder der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission zu w\u00e4hlen. Gem\u00e4ss Art. 27 Abs. 1 Bst. b des Gemeindegesetzes und Art. 11 Abs. 3 Bst. a und b der Gemeindeordnung w\u00e4hlen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die weiteren Mitglieder der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission. </p>  <p>Der amtierende Pr\u00e4sident und die weiteren sechs amtierenden Mitglieder stellen sich f\u00fcr die Amtsperiode 2026\u20132030 zur Wiederwahl.</p>Pr\u00e4sidium:<ul><li>Hans-Peter M\u00fcller, Netstal</li></ul>  Mitglieder:<ul><li>Renato Micheroli, Glarus</li><li><span></span>Petra Zentner-Erni, Glarus</li><li>Sarah K\u00fcng, Glarus</li><li>Pia L\u00fctschg, Glarus</li><li>Roland B\u00fchler, Glarus</li><li>Nathalie Bertrand, Ennenda</li></ul>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":2,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:39:47.439878+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Jungb\u00fcrgerinnen- und Jungb\u00fcrgeraufnahme","memorial_page":null,"overview":"<p>Die Versammlungsteilnehmenden und der Gemeinderat heissen die anwesenden Schweizer Jungb\u00fcrgerinnen und Jungb\u00fcrger herzlich willkommen und nehmen sie offiziell in den Kreis der Stimmberechtigten auf. Die Jungb\u00fcrgerinnen und Jungb\u00fcrger k\u00f6nnen sich sogleich aktiv an der Versammlung beteiligen.</p>  <p>Die Feier der Jungb\u00fcrgerinnen und Jungb\u00fcrger findet am Freitag, 18. September 2026, im Rahmen des Generationenanlasses der Gemeinde Glarus, \u00abGlarus begr\u00fcsst alle\u00bb, statt. Eingeladen werden s\u00e4mtliche Jugendliche schweizerischer und ausl\u00e4ndischer Herkunft, die zwischen der letztj\u00e4hrigen und der diesj\u00e4hrigen Fr\u00fchlings-Gemeindeversammlung das 16. Altersjahr erreicht haben.</p>","text":null,"resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":1,"state":"scheduled","last_modified":"2026-05-11T11:39:47.494608+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Begr\u00fcssung und Mitteilungen","memorial_page":null,"overview":"<h4><strong>Begr\u00fcssung</strong></h4><p><strong>Liebe Stimmberechtigte</strong></p>  <p>Im Namen des Gemeinderats laden wir Sie herzlich zur Gemeindeversammlung 1/2026<br> vom 5. Juni 2026 ein.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/b00f8e1f8662e4b155f4df8d49cf82ada1781fbac209126cdde50ee09ddbd2c9\" class=\"lazyload-alt\" width=\"2048px\" height=\"1365px\"></p>  <p>Mit Ihrer Teilnahme an der Gemeindeversammlung stellen Sie die Weichen f\u00fcr die Zukunft Ihrer Gemeinde, beispielsweise beim Thema Hochwasserschutz Linth.</p>  <p>Die Jahresrechnung gibt die Gelegenheit, auf ein anspruchsvolles Jahr 2025 zur\u00fcckzublicken, in dem auch die Mitarbeitenden der Gemeinde einen wichtigen Beitrag zur Sanierung der Finanzen geleistet haben. Wir werden Ihnen aufzeigen, wie weit wir mit unseren Anstrengungen gekommen sind und wie viel noch zu tun ist.</p>  <p>Beteiligen Sie sich aktiv an der Gemeindeversammlung \u2013 dieser wichtige Anlass in der Turnhalle Buchholz ist nicht den Politikerinnen und Politikern vorbehalten, sondern er ist die beste Gelegenheit, dass sich B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu den vorgelegten Traktanden \u00e4ussern k\u00f6nnen. Sie haben die M\u00f6glichkeit, sich jederzeit zu Wort zu melden und Antr\u00e4ge einzubringen. </p>  <p>An der Informationsveranstaltung vom 18. Mai 2026 besteht die M\u00f6glichkeit, im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch \u00fcber die Gesch\u00e4fte der Gemeindeversammlung 1/2026 zu diskutieren. An diesem Anlass ist ausreichend Zeit eingeplant, so dass wir Ihnen auch Ausf\u00fchrungen zu Hintergrundinformationen machen k\u00f6nnen.</p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p>Wir m\u00f6chten Sie \u00fcber unsere neue Brosch\u00fcre zur   Gemeindeversammlung informieren, die Ihnen erstmals separat zum Memorial zugestellt   wird. Die Brosch\u00fcre enth\u00e4lt <strong>neu Ihren pers\u00f6nlichen Stimmrechtsausweis</strong> sowie   in kompakter Form wichtige Informationen zu den Traktanden der Gemeindeversammlung.   Alle weiteren Informationen finden Sie direkt in der Brosch\u00fcre.  </p>   </td>  </tr> </tbody></table>Wir freuen uns, Sie an der Informationsveranstaltung vom 1. Mai 2026 in der Markthalle in Glarus und an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 in der Turnhalle Buchholz zu begr\u00fcssen.<p>Im Namen des Gemeinderats Glarus</p><table><tbody><tr><td><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\">Peter Aebli<br>Gemeindepr\u00e4sident</td><td><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\">Flavia B\u00e4bler<br>Gemeindeschreiberin</td></tr></tbody></table>    <p>Bitte nehmen Sie Ihren pers\u00f6nlichen Stimmrechtsausweis an die Gemeindeversammlung mit.</p>    <p><strong>Terminvorschau</strong></p>  <ul><li>Montag, 18. Mai 2026: Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 1/2026</li><li>Freitag, 5. Juni 2026: Gemeindeversammlung 1/2026</li><li>Montag, 9. November 2026: Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 2/2026</li><li>Freitag, 27. November 2026: Gemeindeversammlung 2/2026</li></ul><strong></strong>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p><strong></strong></p>  <p>(\u00c4nderungen vorbehalten)</p><p>Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Memorial beziehen sich auf alle Geschlechter.</p><h4><span></span></h4>","text":"<h4>Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) zum Finanzhaushalt der Gemeinde, zur Jahresrechnung, zur Abrechnung der von den Stimmberechtigten beschlossenen Kredite sowie zur Amtsf\u00fchrung des Gemeinderats, der Schulkommission, der Verwaltung, der beiden \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten Technische Betriebe Glarus (tb.glarus) und cura unita glarus (cug) sowie der Stiftungen im Jahr 2025<br></h4><p>Die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) nimmt gem\u00e4ss Gemeindeordnung die Aufgabe wahr, die Rechtm\u00e4ssigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gemeindebeh\u00f6rden, der Verwaltung, der Betriebe und Anstalten sowie die Antr\u00e4ge des Gemeinderats im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Stimmberechtigten zu pr\u00fcfen. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Gesch\u00e4ftsjahr 2025.</p>  <p>Im Berichtsjahr fanden sieben ordentliche Sitzungen der GPK statt. Zudem nahm die Kommission an zwei Sitzungen mit dem Gemeinderat teil, um die relevanten Gesch\u00e4fte der Gemeindeversammlungen zu besprechen. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinder\u00e4ten und der Verwaltung war grunds\u00e4tzlich konstruktiv. Gleichzeitig stellt die GPK fest, dass die Abstimmung zwischen den Verwaltungsebenen teilweise noch nicht die notwendige Klarheit und Verbindlichkeit aufweist.</p>  <p>Die GPK hat die Umsetzung der neuen Gemeindestruktur weiterhin aufmerksam begleitet. Die Erfahrungen im Jahr 2025 zeigen deutlich, dass die angestrebten Verbesserungen in Effizienz und Steuerung bisher nur teilweise erreicht wurden. Insbesondere bestehen weiterhin Unklarheiten in Zust\u00e4ndigkeiten sowie Ineffizienzen in den Abl\u00e4ufen.</p>  <p>Wie in den Vorjahren wurden die Departemente des Gemeinderats individuell \u00fcberpr\u00fcft. Neben standardisierten Fragestellungen wurden auch spezifische Themen aufgenommen. Ziel war es, Organisation und Abl\u00e4ufe zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die Gespr\u00e4che wurden dokumentiert und bilden die Grundlage f\u00fcr die weitere Beurteilung.</p>  <p><strong>Schwerpunkt 2025: Effizienz und Wirtschaftlichkeit der neuen Gemeindestruktur</strong></p>  <p>Im Jahr 2025 setzte die GPK ihren Schwerpunkt auf die \u00dcberpr\u00fcfung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der neuen Gemeindestruktur. Ziel war es, den Ressourceneinsatz, die Entscheidungswege sowie die Koordination zwischen den Verwaltungsebenen vertieft zu analysieren.</p>  <p>Die Auswertung zeigt ein deutlich ambivalentes Bild: Positiv werden engagierte Mitarbeitende, funktionierende Teams sowie teilweise kurze Entscheidungswege innerhalb einzelner Bereiche wahrgenommen. Demgegen\u00fcber stehen jedoch strukturelle Schw\u00e4chen, welche die Effizienz der Gesamtorganisation sp\u00fcrbar beeintr\u00e4chtigen.</p>  <p>Insbesondere bestehen weiterhin unklare Kompetenzregelungen und eine ungen\u00fcgende Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene. Dies f\u00fchrt dazu, dass operative Fragestellungen regelm\u00e4ssig auf Ebene des Gemeinderats behandelt werden m\u00fcssen. Die Folge sind verl\u00e4ngerte Entscheidungsprozesse, Doppelspurigkeiten sowie eine erh\u00f6hte Belastung aller Beteiligten.</p>  <p>Die Leiterkonferenz wird zwar als wichtiges Instrument anerkannt, verf\u00fcgt jedoch aus Sicht der GPK noch immer nicht \u00fcber die notwendige Entscheidungskompetenz und Verbindlichkeit. Dies f\u00fchrt zu Unsicherheiten in der Umsetzung sowie zu Verz\u00f6gerungen bei Projekten und Gesch\u00e4ften.</p>  <p>Weiter stellt die GPK fest, dass die Kommunikation innerhalb der Verwaltung sowie zwischen Politik und Verwaltung uneinheitlich erfolgt. Informationen werden teilweise verz\u00f6gert oder unvollst\u00e4ndig weitergegeben, was die Effizienz zus\u00e4tzlich beeintr\u00e4chtigt und zu Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden f\u00fchrt.</p>  <p>Im Bildungsbereich zeigen sich die Herausforderungen besonders deutlich. Neben organisatorischen Unklarheiten wird auch die zunehmende administrative Belastung kritisch beurteilt. Gleichzeitig stehen p\u00e4dagogische Anliegen teilweise im Spannungsfeld zu Sparmassnahmen.</p>  <p>Zusammenfassend h\u00e4lt die GPK fest, dass die bestehende Gemeindestruktur zwar eine tragf\u00e4hige Grundlage bietet, deren Wirksamkeit jedoch durch strukturelle Schw\u00e4chen und unklare Zust\u00e4ndigkeiten eingeschr\u00e4nkt wird. Es besteht weiterhin ein klarer Handlungsbedarf.</p>  <p>Aus Sicht der GPK sind Kostensenkungen insbesondere durch gezielte Optimierungen von Abl\u00e4ufen und Prozessen realistisch und erreichbar. Durch eine systematische Analyse bestehender Strukturen k\u00f6nnen Verbesserungspotenziale identifiziert und Ressourcen effektiver eingesetzt werden.</p>  <p><strong>Weitere Themen</strong></p>  <p>Die finanzielle Situation der Gemeinde bleibt angespannt. Gesunde Gemeindefinanzen erfordern einen ausgeglichenen Haushalt, eine ausreichende Selbstfinanzierung sowie eine konsequente Priorisierung der Ausgaben. Die GPK stellt fest, dass diese Ziele aktuell nur teilweise erreicht werden.</p>  <p>Es ist aus Sicht der GPK zentral, dass transparente Entscheidungsprozesse sowie eine verbindliche und langfristige Finanzplanung etabliert werden. Nur so k\u00f6nnen Investitionen nachhaltig gesichert und die Verschuldung kontrolliert gesteuert werden.</p>  <p>Im Rahmen der Tandemgespr\u00e4che wurden zudem verschiedene operative Themen behandelt. Dazu geh\u00f6rten insbesondere die Abfallbewirtschaftung, welche weiterhin mit t\u00e4glichen Herausforderungen verbunden ist, sowie die Sparmassnahmen, die im Departement Bau und Versorgung (DBV) aufgezeigt wurden. Die GPK stellt fest, dass diese Massnahmen teilweise kurzfristig wirken, jedoch eine \u00fcbergeordnete strategische Einbettung noch nicht ausreichend erkennbar ist.</p>  <p>Im letzten Tandemgespr\u00e4ch wurde zudem der Landverkauf Rohdannenberg thematisiert. Die GPK weist darauf hin, dass solche Gesch\u00e4fte im Kontext einer langfristigen Finanzstrategie beurteilt werden m\u00fcssen.</p>  <p>Im Departement Gesellschaft und Gesundheit (DGG) steht weiterhin die F\u00f6rderung des sozialen Zusammenhalts im Vordergrund. Die GPK beurteilt die entsprechenden Bestrebungen grunds\u00e4tzlich positiv. Die Teilnahme an der geplanten Studie der FH Ost im Jahr 2026 wird als sinnvoll erachtet, um fundierte Grundlagen f\u00fcr zuk\u00fcnftige Entscheide zu schaffen.</p>  <p>Die Entwicklung in der Jugendarbeit wird positiv bewertet. Das neue Konzept konnte erfolgreich umgesetzt werden und die Angebote werden gut genutzt. Auch bei cura unita glarus zeigt sich eine stabile Entwicklung. Die Zusammenlegung im Bereich Langzeitpflege und Spitex hat sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt, wobei die langfristige Entwicklung weiterhin zu beobachten ist.</p>  <p>Der Lehrkr\u00e4ftemangel bleibt weiterhin eine der gr\u00f6ssten Herausforderungen. Die Anstellung von nicht oder nicht stufengerecht ausgebildeten Lehrpersonen ist weiterhin notwendig, was sich direkt auf die Qualit\u00e4t sowie die Attraktivit\u00e4t des Berufs auswirkt. Die damit verbundenen Lohnabschl\u00e4ge von 7% respektive 14% wurden im Rahmen der Tandemgespr\u00e4che vertieft thematisiert. Die GPK stellt fest, dass diese Massnahme zwar finanziell begr\u00fcndet ist, jedoch das Risiko birgt, die Situation zus\u00e4tzlich zu versch\u00e4rfen.</p>  <p>Die GPK sieht hier einen klaren Zielkonflikt zwischen Sparmassnahmen und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Bildung. Es ist aus Sicht der GPK notwendig, diese Thematik strategisch anzugehen und nachhaltige L\u00f6sungen zu erarbeiten.</p>  <p>Im Departement Wald und Landwirtschaft (DWL) wurde im Rahmen des Tandemgespr\u00e4chs die Umsetzung der Alpstrategie er\u00f6rtert. Es bestehen weiterhin Alpen, die gest\u00fctzt auf die geltenden rechtlichen Vorgaben sanierungsbed\u00fcrftig sind. Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde wurde vorl\u00e4ufig auf die Sanierung weiterer Alpen verzichtet. Die GPK h\u00e4lt fest, dass eine sorgf\u00e4ltige und nachvollziehbare Abw\u00e4gung zwischen dem Verzicht auf weitere Sanierungen und den damit verbundenen Risiken aufgrund nicht mehr rechtskonformer Alpen vorzunehmen ist. Im Rahmen des Projekts gesunde Gemeindefinanzen hat das DWL seine beiden Forstreviere zusammengelegt und 30 Stellenprozent eingespart. </p>    <p>Die GPK dankt den Mitgliedern des Gemeinderats, den Mitarbeitenden der Verwaltung sowie den Kommissionen f\u00fcr die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Gleichzeitig weist die GPK darauf hin, dass die anstehenden Herausforderungen eine noch engere und verbindlichere Zusammenarbeit erfordern.</p>  <p>F\u00fcr das kommende Jahr wird die GPK insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Schwerpunktbericht weiter begleiten. Im Zentrum stehen dabei die Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeiten, die Verbesserung der Entscheidungsprozesse sowie die nachhaltige Stabilisierung der Gemeindefinanzen.</p>  <p>Die GPK erwartet, dass die identifizierten Schwachstellen konsequent angegangen werden und die notwendigen strukturellen Anpassungen zeitnah erfolgen.</p><p>Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission der Gemeinde Glarus</p>  <p>Hans-Peter M\u00fcller, Pr\u00e4sident</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]}]}