{"date":"2026-11-27","state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:45:01.695717+00:00","extraordinary":false,"video_url":"","overview":"<p><strong>Die Gemeindeversammlung 2/2026 findet am Freitag, 27. November 2026 um 19:30 Uhr in der Turnhalle Buchholz in Glarus statt.</strong></p><p><strong>Die Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung findet am Montag, 9. November 2026 um 19:00 Uhr in der Markthalle in Glarus statt.</strong></p><h2>Traktandenliste:</h2><ol><li>Begr\u00fcssung und Mitteilungen</li><li>Legislaturplanung 2027\u20132030: Genehmigung</li><li>Mehrfamilienhaus Gr\u00fcnhag, Netstal: Ver\u00e4usserung</li><li>Ferienheim Saggberg: Sanierung der Dach- und Sanit\u00e4rinstallationen; Verpflichtungskredit von 450'000</li><li>Budget f\u00fcr das Jahr 2027</li><li>Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2027</li></ol><h2>Weiterf\u00fchrende Unterlagen zu Traktandum 5:</h2><ul><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/f8e6d4559fe82035fd2dd0cde5590551a9e4474dcfe4b2cca1087bfc355a1629\">Detailzahlen Budget-Erfolgsrechnung 2027 nach Kostenart.pdf</a></li><li><a href=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/a744f7b83cb70d9a3f9514c66f2a13a089594ecc5629e83bd9d9fbddfd34e268\">Detailzahlen Budget-Erfolgsrechnung 2027 nach Kostenstelle.pdf</a></li></ul><h4>Alle Informationen zu den Gemeindeversammlungen k\u00f6nnen Sie auch in der VoteInfo-App abrufen.</h4><ul><li><a href=\"https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo&amp;hl=de\">Google Play App Store</a></li><li><a href=\"https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062\">iTunes App Store</a></li></ul><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/102659c5dd90526667bbd738d841b92a970eac23707c616de2e699ec98af5a92\" class=\"lazyload-alt\" width=\"810px\" height=\"173px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\"><br></p>","files":{"memorial_pdf":"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/c04e93209df88e072e21494fe7f339e3ba982f46746190b9088a74ce19476de4","memorial_2_pdf":null,"memorial_supplement_pdf":null,"protocol_pdf":null,"audio_mp3":null,"audio_zip":null},"agenda_items":[{"number":6,"state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:45:01.695747+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2027","memorial_page":58,"overview":"<h2>6.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2027 unver\u00e4ndert auf 61 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen. Nachdem f\u00fcr das Jahr 2026 der Gemeindesteuerfuss um 5 % erh\u00f6ht wurde, ist aktuell noch nicht der Zeitpunkt f\u00fcr eine weitere Steuererh\u00f6hung, trotz ungen\u00fcgender Selbstfinanzierung. Um die Jahresergebnisse zuk\u00fcnftig f\u00fcr die anstehenden (Gross-)Investitionen gen\u00fcgend zu gestalten, werden in den n\u00e4chsten Jahren Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses und eine Einf\u00fchrung der Bausteuer vorgenommen werden m\u00fcssen.</p>","text":"<h2>6.2 Ausgangslage</h2>  <p>Die Stimmberechtigten der Gemeinde setzen j\u00e4hrlich den Gemeindesteuerfuss f\u00fcr die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern bzw. f\u00fcr die Gewinn- und Kapitalsteuern f\u00fcr das folgende Jahr fest (Art. 202 des Steuergesetzes des Kantons Glarus i.V.m. Art. 27 Abs. 1 Bst. d. des Gemeindegesetzes sowie Art. 14 Abs. 1 Gemeindeordnung).</p>  <p>Im laufenden Jahr 2026 betr\u00e4gt die Gesamtsteuerbelastung ohne kantonalen Bausteuerzuschlag 119 % (58 % Kantonssteuerfuss und 61 % Gemeindesteuerfuss).</p>  <p>Die Landsgemeinde 2026 beschloss, den Kantonssteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2027 unver\u00e4ndert auf 58 % der einfachen Steuer festzusetzen. Der Gemeinderat beantragt, den Gemeindesteuerfuss ebenfalls unver\u00e4ndert auf 61 % der einfachen Steuer zu belassen. </p>  <h2>6.3 Finanzielle Auswirkungen</h2>  <p>Das unter Traktandum 5 zur Diskussion stehende Budget f\u00fcr das Jahr 2027 baut auf dem beantragten Gemeindesteuerfuss von 61 % auf.</p>  <h2>6.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Wie in den Erl\u00e4uterungen zu Traktandum 5 dargelegt, ist die Gemeinde gegenw\u00e4rtig mit einigen finanz- und entwicklungspolitischen Herausforderungen konfrontiert, haupts\u00e4chlich zur Beibehaltung des Haushaltgleichgewichts in Zusammenhang mit der Beibehaltung der Selbstbestimmung und der gen\u00fcgenden Selbstfinanzierung. Besonders Art. 34 'Haushaltgleichgewicht' und Art. 35 'Schuldenbegrenzung' des Finanzhaushaltgesetzes enthalten Bestimmungen, welche wir im Auge behalten und die in den n\u00e4chsten Jahren zu Erh\u00f6hung(en) des Gemeindesteuerfusses und Einf\u00fchrung der Bausteuer f\u00fchren werden. Der Gemeinderat will verhindern, dass die Schuldenbegrenzung Investitionen einschr\u00e4nkt. Unser Ziel muss es bleiben, die wesentliche Infrastruktur zu erhalten, wo n\u00f6tig neu zu gestalten und gleichzeitig die Handlungsf\u00e4higkeit der Gemeinde zu bewahren. </p>  <p>Art. 34 des Finanzhaushaltgesetzes verlangt, dass das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig \u2013 in der Regel innert f\u00fcnf Jahren \u2013 ausgeglichen sein soll. Nach mehreren negativen Rechnungsabschl\u00fcssen der Jahre 2021\u20132024 mit hohen strukturellen Defiziten ist diese Zielvorgabe auch trotz der in der Jahresrechnung 2025 und den Budgets 2026 und 2027 ausgewiesenen positiven Ergebnisse weiterhin herausfordernd.</p>  <p>Das Budget 2027 basiert auf dem Gemeindesteuerfuss von 61 % und weist einen Ertrags\u00fcberschuss von CHF 0.22 Mio. aus. Dem liegt u. a. eine pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 0.5 Mio. zugrunde. Gleichwohl verbleibt im operativen Gesch\u00e4ft ein Verlust aus betrieblicher T\u00e4tigkeit (CHF -0.27 Mio.). Die budgetierten Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 11.3 Mio.; der Selbstfinanzierungsgrad von 50 % bedeutet wiederum eine grosse zus\u00e4tzliche Fremdfinanzierung. Die Nettoschuld pro Einwohner (Fremdkapital abz\u00fcglich Finanzverm\u00f6gen in Franken pro Einwohner) liegt budgetiert bei CHF 3'000, und entspricht einer hohen Verschuldung. </p>  <p>Auch der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 verdeutlicht die Situation, dass das Haushaltgleichgewicht und die Selbstfinanzierung nicht korrespondieren mit langfristig gesundem und eigenst\u00e4ndig orientiertem Handeln und Investieren. Gleichzeitig ist mit weiter steigender Nettoverschuldung zu rechnen. Diese Situation wird in den n\u00e4chsten Jahren zu Erh\u00f6hung(en) des Gemeindesteuerfusses und Einf\u00fchrung der Bausteuer f\u00fchren. Der Fiskalertrag bleibt der zentrale Ertragstreiber und wird unmittelbar vom Steuerfuss beeinflusst.</p>  <h2>6.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes und Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: </p>  <ol><li>Der Gemeindesteuerfuss wird f\u00fcr das Jahr 2027 auf 61 Prozent der einfachen Staatssteuer festgesetzt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2>  <p>Die GPK empfiehlt, den Gemeindesteuerfuss, wie vom Gemeinderat beantragt, auf 61 Prozentpunkte der einfachen Staatssteuer festzusetzen.</p>  <p>Dieser Schritt tr\u00e4gt dazu bei, die Eigenst\u00e4ndigkeit und finanzielle Handlungsf\u00e4higkeit der Gemeinde zu sichern.</p>  <p>Die GPK empfiehlt die Annahme des Antrags.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":5,"state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:44:56.979025+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Budget f\u00fcr das Jahr 2027","memorial_page":25,"overview":"<h2>5.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Die finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Glarus bestehen besonders aufgrund der anstehenden (Gross-)Investitionen, der ungen\u00fcgenden Selbstfinanzierung sowie der Beibehaltung des Haushaltgleichgewichts.</p>  <p>Das Budget 2027 der Gemeinde Glarus weist einen Ertrags\u00fcberschuss von CHF 216'579 aus. Der Personalaufwand wurde budgetm\u00e4ssig pauschal um CHF 0.5 Mio. reduziert (Vorjahr pauschale Budgetreduktion CHF 1.0 Mio.). Der Verlust aus betrieblicher T\u00e4tigkeit betr\u00e4gt dennoch weiterhin CHF 0.3 Mio. Es wird eine Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 0.6 Mio. get\u00e4tigt. Im Budget 2027 sind keine Ertr\u00e4ge aus Liegenschaftsverk\u00e4ufen enthalten. </p>  <p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 zeigt negative operative Ergebnisse, wobei keine Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses und auch keine zus\u00e4tzliche Bausteuer f\u00fcr die Planjahre eingerechnet wurden. Dennoch kann eine solche nicht ausgeschlossen werden. </p>  <p>Die budgetierten Investitionen belaufen sich f\u00fcr das Jahr 2027 auf CHF 11.3 Mio. Diese k\u00f6nnen mit CHF 5.6 Mio. eigenen Mitteln selbstfinanziert werden, die restlichen CHF 5.7 Mio. sind mit Fremdkapital zu finanzieren. Die zunehmende Fremdverschuldung bedeutet einerseits steigende Zinskosten, andererseits nimmt der R\u00fcckzahlungsbedarf zu. Die anstehenden und notwendigen Investitionen zeigen uns leider nach wie vor die (zu) tiefen Sanierungsinvestitionen seit Beginn der neuen Gemeinde auf. Um die anstehenden Aufgaben und Investitionen ohne weitere Verschuldung meistern zu k\u00f6nnen, br\u00e4uchte es j\u00e4hrlich deutlich h\u00f6here operative Ergebnisse als das pro 2027 budgetierte.</p>  <p>Die Finanzlage der Gemeinde bleibt angespannt und ist insbesondere bei der Verschuldung und der Wahrung des Haushaltgleichgewichts sehr herausfordernd. Um die finanzpolitischen Ziele \u2013 insbesondere jene bez\u00fcglich Verschuldung und Selbstfinanzierung \u2013 zu erreichen, will der Gemeinderat weiterhin wirksame Massnahmen umsetzen und bei allen Involvierten das Verst\u00e4ndnis einer gesunden Finanzierung schaffen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, die Autonomie zu wahren und gleichzeitig die Standortattraktivit\u00e4t der Gemeinde beizubehalten.</p>  <p>Damit das gelingen kann, ist der Gemeinderat auf das Verst\u00e4ndnis wie auch die Mitwirkung der Mitarbeitenden und der Bev\u00f6lkerung angewiesen.</p>","text":"<h2>5.2 Ausgangslage</h2>  <h3>5.2.1 Gesamtbetrachtung</h3>  <h4>Die wichtigsten Zahlen des Budgets 2027 auf einen Blick</h4>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p>Gesamtergebnis   Erfolgsrechnung</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>Nettoinvestitionen</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF 0.217   Mio.<br>   <br>   Budget 2026: CHF 0.310 Mio.<br>   IST 2025: CHF 4.071 Mio.</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>CHF 11.301   Mio.<br>   <br>   Budget 2026: CHF 7.608 Mio.<br>   IST 2025: CHF 10.065 Mio. </p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <table>  <tbody><tr>   <td>   <p>Steuerertrag </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>Gemeindesteuerfuss</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>CHF 42.233   Mio. <br>   <br>   Budget 2026: CHF 41.191 Mio. <br>   IST 2025: CHF 38.219 Mio. </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>61 %<br>   <br>   Budget 2026: 61 %<br>   IST 2025: 56 %</p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Laufende Rechnung</strong> in TCHF<strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget 2027</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget 2026</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung 2025</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Betrieblicher Aufwand</p>   </td>   <td>   <p>59'727</p>   </td>   <td>   <p>58'578</p>   </td>   <td>   <p>56'708</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Betrieblicher Ertrag</p>   </td>   <td>   <p>59'457</p>   </td>   <td>   <p>57'724</p>   </td>   <td>   <p>56'267</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Ergebnis aus betrieblicher T\u00e4tigkeit</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-217</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-854</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-441</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Finanzaufwand</p>   </td>   <td>   <p>1'535</p>   </td>   <td>   <p>1'487</p>   </td>   <td>   <p>1'325</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Finanzertrag</p>   </td>   <td>   <p>2\u2019622</p>   </td>   <td>   <p>2'652</p>   </td>   <td>   <p>5'837</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Ergebnis aus Finanzierung</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1</strong>'<strong>087</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>1</strong>'<strong>165</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>4</strong>'<strong>511</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Operatives Ergebnis</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>817</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>310</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>4</strong>'<strong>071</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Bildung finanzpolitische Reserve</p>   </td>   <td>   <p>600</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Ausserordentlicher Aufwand</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Ausserordentlicher Ertrag</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Ausserordentliches Ergebnis</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>600</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>0</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>0</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Gesamtergebnis   Erfolgsrechnung</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>217</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>310</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>4\u2019071</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td></td>   <td></td>   <td></td>   <td></td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Investitionsrechnung</strong></p><p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total Nettoinvestitionen   Verwaltungsverm\u00f6gen</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>11</strong>'<strong>301</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>7</strong>'<strong>608</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>10</strong>'<strong>065</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <br>     <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Finanzierung</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Abschreibungen </p>   </td>   <td>   <p>4'205</p>   </td>   <td>   <p>4'140</p>   </td>   <td>   <p>3'431</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gesamtergebnis Erfolgsrechnung</p>   </td>   <td>   <p>217</p>   </td>   <td>   <p>310</p>   </td>   <td>   <p>4'071</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Ver\u00e4nderung Spezialfinanzierungen + Fonds + EK</p>   </td>   <td>   <p>1'218</p>   </td>   <td>   <p>880</p>   </td>   <td>   <p>1'984</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Selbstfinanzierung   (Cashflow)</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>5</strong>'<strong>640</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>5</strong>'<strong>331</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>9</strong>'<strong>486</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Nettoinvestitionen</p>   </td>   <td>   <p>-11'301</p>   </td>   <td>   <p>-7'608</p>   </td>   <td>   <p>-10'065</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Finanzierungsfehlbetrag </strong>( + = \u00dcberschuss)<strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-5</strong>'<strong>661</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-2</strong>'<strong>277</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>-579</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Selbstfinanzierungsgrad</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Selbstfinanzierungsgrad (in   %)</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>49.9%</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>69.0%</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>94.3%</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Bilanz (voraussichtliche Best\u00e4nde)</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Eigenkapital</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>60</strong>'<strong>222</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>55</strong>'<strong>682</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>62</strong>'<strong>267</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <p><strong></strong></p>  <h4><br></h4><h4>Budget-/Vorjahresvergleiche</h4><h5>Vergleich Budget-Positionen 2027 mit dem Budget 2026 und den Rechnungen 2022 bis 2025</h5><p><strong></strong></p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>In CHF</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget   2027</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Budget   2026</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung 2025</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung 2024</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung 2023</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Rechnung 2022</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gesamtergebnis <br>   Erfolgsrechnung</p>   </td>   <td>   <p>216'579</p>   </td>   <td>   <p>310'299</p>   </td>   <td>   <p>4'070'715</p>   </td>   <td>   <p>-2'820'467</p>   </td>   <td>   <p> -360'168</p>   </td>   <td>   <p> -4'055'534</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Operatives Ergebnis</p>   </td>   <td>   <p>816'579</p>   </td>   <td>   <p>310'299</p>   </td>   <td>   <p>4'070'715</p>   </td>   <td>   <p>-2'820'467</p>   </td>   <td>   <p>-360'168</p>   </td>   <td>   <p>-4'120'534</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Personalaufwand</p>   </td>   <td>   <p>31'736'572</p>   </td>   <td>   <p>31'390'400</p>   </td>   <td>   <p>30'284'693</p>   </td>   <td>   <p>30'801'958</p>   </td>   <td>   <p>30'007'465</p>   </td>   <td>   <p>28'525'131</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Sach- und <br>   Betriebsaufwand</p>   </td>   <td>   <p>12'344'923</p>   </td>   <td>   <p>12'091'340</p>   </td>   <td>   <p>11'160'760</p>   </td>   <td>   <p>12'005'705</p>   </td>   <td>   <p>11'503'422</p>   </td>   <td>   <p>11'845'767</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Abschreibungen <br>   ordentlich</p>   </td>   <td>   <p>4'205'038</p>   </td>   <td>   <p>4'140'472</p>   </td>   <td>   <p>3'431'396</p>   </td>   <td>   <p>2'942'015</p>   </td>   <td>   <p>2'303'042</p>   </td>   <td>   <p>4'211'742</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Gesamter betrieblicher   Aufwand</p>   </td>   <td>   <p>59'727'396</p>   </td>   <td>   <p>58'578'289</p>   </td>   <td>   <p>56'708'189</p>   </td>   <td>   <p>58'287'779</p>   </td>   <td>   <p>54'891'520</p>   </td>   <td>   <p>58'928'486</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Selbstfinanzierung</p>   </td>   <td>   <p>5'640'111</p>   </td>   <td>   <p>5'330'833</p>   </td>   <td>   <p>9'486'115</p>   </td>   <td>   <p>2'184'842</p>   </td>   <td>   <p>3'609'036</p>   </td>   <td>   <p>1'956'432</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Abschreibungen <br>   zus\u00e4tzlich</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>   <td>   <p>0</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Investitionen</p>   </td>   <td>   <p>11'301'000</p>   </td>   <td>   <p>7'608'000</p>   </td>   <td>   <p>10'064'626</p>   </td>   <td>   <p>16'119'119</p>   </td>   <td>   <p>19'978'856</p>   </td>   <td>   <p>11'408'745</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Investitionsanteil</p>   </td>   <td>   <p>21.1%</p>   </td>   <td>   <p>16.4%</p>   </td>   <td>   <p>19.1%</p>   </td>   <td>   <p>26.4%</p>   </td>   <td>   <p>30.8%</p>   </td>   <td>   <p>22.0%</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Selbstfinanzierungsgrad</p>   </td>   <td>   <p>49.9%</p>   </td>   <td>   <p>69.0%</p>   </td>   <td>   <p>94.3%</p>   </td>   <td>   <p>13.6%</p>   </td>   <td>   <p>18.1%</p>   </td>   <td>   <p>17.1%</p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <h5>Zielwerte des Gemeinderats f\u00fcr die Gemeindefinanzen</h5>  <p>Der Gemeinderat hat zur \u00dcberwachung und Steuerung der Gemeindefinanzen drei zentrale Kennzahlen mit den folgenden Mindest-Zielwerten festgelegt: </p>    <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Selbstfinanzierungsgrad</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Nettoschuld pro Einwohner</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Eigenkapital</strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><i>Zielwerte</i><i></i></p>   </td>   <td>   <p><i>80.0%</i></p>   </td>   <td>   <p><i>CHF -1'000</i></p>   </td>   <td>   <p><i>CHF 30.0 Mio.</i></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Effektive Werte per 31.12.2024</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>13.6%</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF -2</strong><strong>'</strong><strong>001</strong></p>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 56.1 Mio.</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Effektive Werte per 31.12.2025</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>94.3%</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF -2</strong><strong>'</strong><strong>021</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 62.3 Mio.</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Budget-Werte 2026</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>69.0%</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF -2</strong><strong>'</strong><strong>962</strong></p>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 55.7 Mio.</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Budget-Werte 2027</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>49.9%</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF -3</strong><strong>'</strong><strong>000</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 60.2 Mio.</strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <p>Im vorliegenden Budget 2027 \u00fcber-/unterschreiten zwei der drei Kennzahlen die Mindest-Zielwerte, n\u00e4mlich der Selbstfinanzierungsgrad mit 49.9 % und die Nettoschuld pro Einwohner mit CHF 3\u2019000. Beide liegen unter bzw. \u00fcber den gemeinder\u00e4tlichen Zielwerten und haben sich gegen\u00fcber dem Jahr 2026 verschlechtert. Sowohl der Selbstfinanzierungsgrad als auch die Nettoschuld pro Einwohner sind direkt abh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Investitionen, welche im Budget 2027 mit CHF 11.3 Mio. sich gegen\u00fcber dem Jahr 2026 um CHF 3.7 Mio. erh\u00f6ht haben. Die Bilanz ist nach wie vor stabil, jedoch steigt das Fremdkapital an, da in den letzten Jahren ein grosser Teil der Investitionen mit Fremdkapital finanziert werden musste. Auch im Budget 2027 betr\u00e4gt der Selbstfinanzierungsgrad deutlich weniger als 100 %, was eine zus\u00e4tzliche Fremdverschuldung bedeutet. Das Eigenkapital liegt mit CHF 60.2 Mio. nach wie vor deutlich \u00fcber dem vom Gemeinderat festgelegten Mindestwert.  </p>  <p>Nachfolgend wird das Budget 2027 im Detail erl\u00e4utert. Folgende Unterlagen zum Budget 2027 und zum Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 finden Sie am Ende dieses Traktandums:</p>    <p>A Budget 2027: Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2</p>  <p>B Budget 2027: Erfolgsrechnung nach Kostenstellen (inkl. Begr\u00fcndung wesentliche Abweichungen)</p>  <p>C Budget 2027: Erfolgsrechnung nach Kostenarten (inkl. Begr\u00fcndung wesentliche Abweichungen)</p>  <p>D Budget 2027: Investitionsrechnung</p>  <p>E Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030: Investitionen</p>  <p>F Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030: Erfolgsrechnung</p>  <p>G Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030: Kennzahlen</p>    <p>Die detaillierten Budgetunterlagen sind unter <a href=\"http://www.glarus.ch/gemeindeversammlung\">www.glarus.ch/gemeindeversammlung</a> abrufbar. </p>  <p>Fragen beantwortet Ihnen gerne Hans-J\u00fcrg K\u00fcng, Departementsleiter Finanzen und Controlling, dipl. Wirtschaftspr\u00fcfer, E-Mail: <a href=\"mailto:hans-juerg.kueng@glarus.ch\">hans-juerg.kueng@glarus.ch</a>.</p>   <p><strong></strong></p>  <h3>5.2.2 Budget-Erfolgsrechnung 2027 (vgl. Anhang Darstellungen A\u2013C)</h3>  <p>Das Budget-Ergebnis 2027 von CHF 0.22 Mio. ist ausser der Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 0.6 Mio. nicht durch wesentliche Sondereffekte (bspw. Verkauf Liegenschaften) beeinflusst. Das Budget 2027 tr\u00e4gt den erfolgten Sparbem\u00fchungen Rechnung und beinhaltet entsprechende und anhaltende K\u00fcrzungen.  </p>  <h3>Wichtige Abweichungen im Vorjahresvergleich</h3>  <ul><li>H\u00f6herer Personalaufwand<strong> </strong>(+ CHF 0.35 Mio.), v.a. aufgrund des Lohnaufwands der Lehrkr\u00e4fte (+ CHF 0.48 Mio.). Erstmals sind Personalaufwendungen von CHF 0.14 Mio. in den L\u00f6hnen des Verwaltungs- und Betriebspersonals betreffend Kunstdenkm\u00e4ler des Kantons Glarus, Band Gemeinde Glarus, enthalten. Diese neuen und langj\u00e4hrigen Personalkosten werden haupts\u00e4chlich durch den Kanton Glarus und private Gelder finanziert und sind im Transferertrag ber\u00fccksichtigt. F\u00fcr die Lohnentwicklung hat der Gemeinderat CHF 0.45 Mio. (inklusive Arbeitgeberbeitr\u00e4ge) ins Budget 2027 eingestellt und eine pauschale Reduktion des Personalaufwands (- CHF 0.50 Mio.; Vorjahr - CHF 1.0 Mio.) vorgenommen.</li><li>Zunahme Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand (+ CHF 0.25 Mio.), v.a. aufgrund h\u00f6herer Kosten f\u00fcr Dienstleistungen und Honorare (+ CHF 0.39 Mio.) und Wertberichtigungen auf Forderungen (+ CHF 0.20 Mio.). Demgegen\u00fcber hat der Material- und Warenaufwand (- CHF 0.14 Mio.) abgenommen.</li><li>Zunahme der Abschreibungen des Verwaltungsverm\u00f6gens um CHF 0.06 Mio. (inkl. Abschreibungen Investitionsbeitr\u00e4ge) aufgrund der Investitionen im Budget 2027.</li><li>H\u00f6here Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (+ CHF 0.44 Mio.), v.a. aufgrund ergebnisneutraler CHF 0.31 Mio. Mehrwertabsch\u00f6pfung (aus Raumplanung/Umzonung).</li><li>Zunahme Transferaufwand (+ CHF 0.04 Mio.) aufgrund von diversen Zunahmen und Abnahmen betreffend h\u00f6here Kosten in den verschiedenen Kostenarten Beitr\u00e4ge an Kanton u. Konkordate, Beitr\u00e4ge/Entsch\u00e4digungen an Gemeinden und Zweckverb\u00e4nde, Beitr\u00e4ge an private Organisationen ohne Erwerbszweck. </li><li>Zunahme Ausserordentlicher Aufwand (+ CHF 0.60 Mio.) infolge Einlage in finanzpolitische Reserve.</li><li>Zunahme des Fiskalertrags (+ CHF 1.04 Mio.) aufgrund steigender Steuereinnahmen infolge Annahme Wachstum der Bev\u00f6lkerung und Einkommens-/Gewinnentwicklungen. Zus\u00e4tzlich sind ergebnisneutrale CHF 0.31 Mio. Mehrwertabsch\u00f6pfung (aus Raumplanung/Umzonung) enthalten.</li><li>Abnahme der Entgelte (- CHF 0.12 Mio.), haupts\u00e4chlich aufgrund des Wegfalls der Verkaufserl\u00f6se des Restaurants Buchholzst\u00fcbli.</li><li>Zunahme Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen (+ CHF 0.70 Mio.) aufgrund des Ausgleichs der Spezialfinanzierung Abwasser (+ CHF 0.41 Mio.) und Verwendung Parkplatzfonds (+ CHF 0.36 Mio.) f\u00fcr Aufwendungen Gemeindestrassen und Pl\u00e4tze wie auch Unterhaltsdienst.</li><li>H\u00f6herer Transferertrag (+ CHF 0.12 Mio.), v.a. aufgrund von h\u00f6heren Entsch\u00e4digungen in Bezug auf Kunstdenkm\u00e4ler des Kantons Glarus (Band Gemeinde Glarus).</li></ul>                    <p>Am Ende dieses Traktandums sind die Erfolgsrechnung-Budgetzahlen 2027 in den Darstellungen B (nach Kostenstellen gegliedert) und C (nach Kostenarten gegliedert) dargestellt jeweils gem\u00e4ss dem Rechnungslegungsmodell HRM2 in zwei Sichtweisen inklusive Begr\u00fcndung wesentlicher Abweichungen (&gt; CHF 100'000) gegen\u00fcber dem Budget 2026. </p>  <h3>Entwicklung des Personalaufwands</h3>    <p>Der Personalaufwand stellt in einem \u00f6ffentlichen Dienstleistungsbetrieb \u00fcblicherweise die gr\u00f6sste Ausgabenposition dar. Der Gemeinderat plant und \u00fcberwacht die Entwicklung des Personalaufwands sorgf\u00e4ltig, unter anderem im Austausch mit der Personalvertretung.</p>  <p>Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft \u00fcber die Entwicklung des Personalbestands und des Personalaufwands in den Jahren 2018 bis 2025 jeweils per Stichtag 31. Dezember (IST-Werte). Infolge Stichtagsbezogenheit sind hier deutliche Abweichungen gegen\u00fcber Vorjahren und Budgets m\u00f6glich. Ebenfalls enthalten ist die budgetierte Entwicklung dieser Gr\u00f6ssen f\u00fcr die Jahre 2026 und 2027.</p><table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Mitarbeitendenbestand<br>   (exkl. Lernende und Praktikanten)</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Lernende <br>   und <br>   Praktikanten</strong><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Entwicklung <br>   Personalaufwand </strong><strong></strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Jahr</p>   </td>   <td>   <p>Angestellte</p>   </td>   <td>   <p>Vollzeitstellen (FTE)</p>   </td>   <td>   <p>davon<br>   Lehrpersonen</p>   </td>   <td>   <p>Vollzeitstellen (FTE)</p>   </td>   <td>   <p>IST/BUDGET</p>   <p>in TCHF</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2018</p>   </td>   <td>   <p>280<sup></sup></p>   </td>   <td>   <p>202<sup></sup></p>   </td>   <td>   <p>108</p>   </td>   <td>   <p>10</p>   </td>   <td>   <p>IST 25'676</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2019</p>   </td>   <td>   <p>293</p>   </td>   <td>   <p>211</p>   </td>   <td>   <p>110</p>   </td>   <td>   <p>14</p>   </td>   <td>   <p>IST 25'904</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2020</p>   </td>   <td>   <p>297</p>   </td>   <td>   <p>219</p>   </td>   <td>   <p>113</p>   </td>   <td>   <p>15</p>   </td>   <td>   <p>IST 26'552</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2021</p>   </td>   <td>   <p>323</p>   </td>   <td>   <p>231</p>   </td>   <td>   <p>120</p>   </td>   <td>   <p>13</p>   </td>   <td>   <p>IST 27'568</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2022</p>   </td>   <td>   <p>325</p>   </td>   <td>   <p>229</p>   </td>   <td>   <p>119</p>   </td>   <td>   <p>13</p>   </td>   <td>   <p>IST 28'525 </p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2023</p>   </td>   <td>   <p>336</p>   </td>   <td>   <p>236</p>   </td>   <td>   <p>127</p>   </td>   <td>   <p>14</p>   </td>   <td>   <p>IST 30'007</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2024</p>   </td>   <td>   <p>351</p>   </td>   <td>   <p>243</p>   </td>   <td>   <p>130</p>   </td>   <td>   <p>12</p>   </td>   <td>   <p>IST 30'802</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>31.12.2025</p>   </td>   <td>   <p>343</p>   </td>   <td>   <p>239</p>   </td>   <td>   <p>132</p>   </td>   <td>   <p>15</p>   </td>   <td>   <p>IST 30\u2019285</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Budget 2026</p>   </td>   <td>   <p>n/a</p>   </td>   <td>   <p>248</p>   </td>   <td>   <p>133</p>   </td>   <td>   <p>16</p>   </td>   <td>   <p>BUDGET 31'390 *<sup>1</sup></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Budget 2027</p>   </td>   <td>   <p>n/a</p>   </td>   <td>   <p>254</p>   </td>   <td>   <p>140</p>   </td>   <td>   <p>14</p>   </td>   <td>   <p>BUDGET 31'737 *<sup>2</sup></p>   </td>  </tr></tbody></table>  <table>  <tbody> </tbody></table>  <p><strong>*<sup>1</sup> </strong>pauschale Reduktion Personalaufwand um CHF 1.0 Mio.</p>  <p><strong>*<sup>2</sup> </strong>pauschale Reduktion Personalaufwand um CHF 0.5 Mio.</p>    <p><strong><i>Entwicklung der Anzahl Lehrpersonen im Budget 2027</i></strong></p>  <p><i>Im Mitarbeitendenbestand des Budgets 2027 f\u00e4llt auf, dass die Anzahl der Lehrpersonen um 7 Vollzeitstellen zugenommen hat, obwohl im Schuljahr 2026/2027 auf dem gesamten Gemeindegebiet eine Klasse weniger gef\u00fchrt wird als im Vorjahr.</i></p>  <p><i>Der Anstieg bei den Lehrpersonen ist insbesondere auf die neuen kantonalen Vorgaben zur\u00fcckzuf\u00fchren. Nach der von der Landsgemeinde 2025 beschlossenen Teilrevision des kantonalen Bildungsgesetzes wurden im Fr\u00fchjahr 2026 die entsprechenden Verordnungen angepasst. Wesentliche \u00c4nderungen sind die Senkung der maximalen Klassengr\u00f6sse von 24 auf 22 Kinder, die Altersentlastung von zwei Lektionen ab dem 55. bzw. drei Lektionen ab dem 60. Altersjahr sowie die Vorgaben zum neuen Berufsauftrag. Dieser sieht f\u00fcr Klassenlehrpersonen zwingend eine Entlastung von mindestens zwei Lektionen vor, womit sich deren Unterrichtsverpflichtung auf maximal 26 Lektionen reduziert.</i></p>  <p><i>Diese \u00c4nderungen f\u00fchren dazu, dass zus\u00e4tzliche Lektionen auf weitere Lehrpersonen verteilt werden m\u00fcssen. Die Anzahl der Lehrpersonen steigt deshalb trotz einer tieferen Anzahl gef\u00fchrter Klassen.</i></p>  <p><i>Hinzu kommt der deutlich wachsende Bedarf im Bereich der schulischen Heilp\u00e4dagogik. F\u00fcr Kinder mit besonderen p\u00e4dagogischen Bed\u00fcrfnissen ordnet der Kanton entsprechende sonderp\u00e4dagogische Massnahmen an. Diese werden durch schulische Heilp\u00e4dagoginnen und Heilp\u00e4dagogen der Gemeinde umgesetzt. Die entsprechenden Aufwendungen werden jedoch vom Kanton entsch\u00e4digt.</i></p>    <p>Der f\u00fcr das Jahr 2027 budgetierte Personalaufwand liegt gegen\u00fcber dem Budget 2026 um insgesamt CHF 0.35 Mio. h\u00f6her. Diese Erh\u00f6hung setzt sich wie folgt zusammen:</p>  <ul><li>CHF -0.03 Mio. Kostenart 300: Beh\u00f6rden und Kommissionen</li><li>CHF -0.01 Mio. Kostenart 301: L\u00f6hne Verwaltungs- und Betriebspersonal</li><li>CHF +0.48 Mio. Kostenart 302: L\u00f6hne der Lehrkr\u00e4fte</li><li>CHF -0.11 Mio. Kostenart 305: Sozialabgaben Arbeitgeberbeitr\u00e4ge</li><li>CHF +0.00 Mio. Kostenart 306: Arbeitgeberleistungen und Teuerungszulagen Renten(-anteile)</li><li>CHF +0.02 Mio. Kostenart 309: \u00dcbriger Personalaufwand und Zulagen</li><li>CHF +0.35 Mio. Total Budgetzunahme im Vergleich zum Vorjahr</li></ul>                 <p>Die pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 0.50 Mio. ist in Kostenstelle 849100 'Fehler-KST / Lohnentwicklungen Folgejahr / Pauschale Reduktionen' folgendermassen ber\u00fccksichtigt:</p>  <ul><li>CHF -0.19 Mio. Konto 3010.00 'L\u00f6hne des Verw.- + Betriebspersonals'</li><li>CHF -0.23 Mio. Konto 3020.00 'L\u00f6hne der Lehrpersonen'</li><li>CHF -0.08 Mio. Konti 3050.00 \u2013 3055.00 'Sozialabgaben Arbeitgeberbeitr\u00e4ge'</li><li>CHF -0.50 Mio. Total pauschale Reduktion des Personalaufwands im Budget 2027</li></ul>      <p> Ebenso ist die Lohnentwicklung von CHF 0.45 Mio. folgendermassen in KST 849100 'Fehler-KST / Lohnentwicklungen Folgejahre / Pauschale Reduktion' ber\u00fccksichtigt: </p>  <ul><li>CHF +0.17 Mio. Konto 3010.00 'L\u00f6hne des Verw.- + Betriebspersonals'</li><li>CHF +0.21 Mio.Konto 3020.00 'L\u00f6hne der Lehrpersonen'</li><li>CHF +0.08 Mio. Konti 3050.00 \u2013 3055.00 'Sozialabgaben Arbeitgeberbeitr\u00e4ge'</li><li>CHF +0.45 Mio.Total Lohnentwicklung im Budget 2027</li></ul>          <p>Im Budget 2026 waren f\u00fcr Lohnentwicklungen insgesamt maximal CHF 0.31 Mio. inklusive Arbeitgeberbeitr\u00e4gen vorgesehen. Die entsprechenden Mittel wurden vollumf\u00e4nglich f\u00fcr individuelle Lohnentwicklungen eingesetzt. F\u00fcr das Budget 2027 ist ein Maximalbetrag von CHF 450'000 inklusive Arbeitgeberbeitr\u00e4gen f\u00fcr Lohnentwicklungen eingestellt. Davon sind CHF 0.15 Mio. f\u00fcr den Teuerungsausgleich vorgesehen. Der verbleibende Betrag soll f\u00fcr individuelle Lohnentwicklungen sowie f\u00fcr die Ausrichtung von Leistungspr\u00e4mien verwendet werden.</p>  <h3>Finanzpolitische Reserve</h3>  <p>Die im Jahr 2023 revidierte Finanzhaushaltgesetzgebung erm\u00f6glicht es, Aufwand\u00fcbersch\u00fcsse mittels der finanzpolitischen Reserve zu decken. Ebenso ist eine Einlage im Umfang eines Ertrags\u00fcberschusses zul\u00e4ssig. Mit dieser Deckung bzw. Einlage findet ein rein buchhalterischer und ausserordentlicher Vorgang statt, um weniger Gewinn oder Verlust als effektiv angefallen auszuweisen. </p>  <p>Der Gemeinderat hat f\u00fcr den Umgang mit der finanzpolitischen Reserve in den kommenden Jahren eine Strategie festgelegt. Dabei wird angestrebt, die Selbstfinanzierung mindestens auf dem Niveau der j\u00e4hrlichen Nettoinvestitionen festzusetzen, sodass diese aus eigenen Mitteln finanziert werden. Dies setzt zuk\u00fcnftig ein entsprechend hohes operatives Ergebnis voraus. Einmaleffekte sollen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, \u00fcber die finanzpolitische Reserve ausgeglichen werden. </p>  <p>Pro Budget 2027 beantragt der Gemeinderat, gest\u00fctzt auf die festgelegte Strategie, eine Einlage von CHF 0.60 Mio. in die finanzpolitische Reserve. Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass das Ziel eines hohen, operativen Ergebnisses noch nicht erreicht bzw. umgesetzt ist. </p>  <h3>Energiefonds</h3>  <p>Der Energiefonds dient der finanziellen F\u00f6rderung von erneuerbaren Energien und stromeffizienten Technologien. Er wird mit den Einnahmen aus der von den Technischen Betriebe Glarus an die Gemeinde entrichteten Konzessionsabgabe gespeist.</p>  <p>Im Budget 2027 vorgesehene Entnahmen aus dem Energiefonds der Gemeinde Glarus <br> (Budget 2026: CHF 1.04 Mio.):</p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Beitr\u00e4ge an Investitionen (Investitionsrechnung)</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 330\u2019000</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Nachf\u00fchrung/Anpassung Ortsplanung   (Energie/Klima/kommunaler Richtplan/Erschliessungsplan</p>   </td>   <td>   <p>30\u2019000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Strassenbeleuchtung Umr\u00fcstung auf LED gesamtes   Gemeindegebiet</p>   </td>   <td>   <p>100'000</p>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Ferienheim Saggberg, Glarus: Dachsanierung   (Flach- und Steildach) mit Erg\u00e4nzung einer PV-Anlage</p>   </td>   <td>   <p>200'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Beitr\u00e4ge an   Aufwandpositionen (Erfolgsrechnung) </strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 257'970</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Mehrkosten Energiestadt betreffend erneuerbare   Energie (\u00f6kologischer Strommix und umweltfreundliches Biogas)</p>   </td>   <td>   <p>103'970</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Erarbeitung Energie- und Klimakonzept</p>   </td>   <td>   <p>30\u2019000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Energiestadt-Prozess</p>   </td>   <td>   <p>10'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Z-BonusPass / Ostwind Firmenabo</p>   </td>   <td>   <p>12'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Projekte und Projektunterst\u00fctzung Fachstelle   Umwelt und Energie</p>   </td>   <td>   <p>25'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Projektunterst\u00fctzung Schulen</p>   </td>   <td>   <p>5\u2019000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Kantonales Energieportal</p>   </td>   <td>   <p>2'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Verrechnung von Dienstleistungen und   Personalkosten Fachstelle Umwelt + Energie</p>   </td>   <td>   <p>70'000</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Total   Entnahmen 2027 aus dem Energiefonds der Gemeinde Glarus </strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>CHF 587\u2019970</strong></p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <h3>5.2.3 Budget-Investitionsrechnung 2027 (vgl. Anhang Darstellung D)</h3>  <p>Die f\u00fcr das Jahr 2027 geplanten Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 11.3 Mio. und liegen somit deutlich \u00fcber dem f\u00fcr das Jahr 2026 budgetierten Wert von CHF 7.6 Mio. Die Aktivierungsgrenze liegt bei CHF 20'000, wobei einzelne aktivierungsf\u00e4hige Projektierungs- und Planungskredite, welche die Aktivierungsgrenze \u00fcberschreiten, gem\u00e4ss Gemeinderatsbeschluss in der Erfolgsrechnung budgetiert werden. </p>  <h3>5.2.4 Bilanz; Finanzierung (vgl. Anhang Darstellung G)</h3>  <p>Ende des Jahres 2027 werden der Eigenkapitalbestand voraussichtlich rund CHF 60.2 Mio. und das Verwaltungsverm\u00f6gen rund CHF 98.9 Mio. betragen. Beim Verwaltungsverm\u00f6gen handelt es sich um Sachwerte, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Gemeindeaufgaben ben\u00f6tigt werden und die noch nicht abgeschrieben sind. </p>  <p>Aus der Erfolgsrechnung resultiert unter Ber\u00fccksichtigung der Einlagen in und der Entnahmen aus Spezialfinanzierungen eine Selbstfinanzierung von CHF 5.6 Mio. Mit diesem Betrag k\u00f6nnen die vorgesehenen Investitionen nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Rund CHF 5.7 Mio. an Fremdkapital m\u00fcssen zus\u00e4tzlich aufgenommen werden, um die budgetierten Investitionen bezahlen zu k\u00f6nnen. </p>  <h3>5.2.5 Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 (vgl. Anhang Darstellungen E\u2013G)</h3>  <p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 ist ein mittelfristiges Planungs- und F\u00fchrungsinstrument f\u00fcr eine zielgerichtete und l\u00e4ngerfristig ausgewogene Investitions- und Finanzpolitik. Es soll den Stimmberechtigten den \u00dcberblick \u00fcber den Finanzhaushalt und die Investitionst\u00e4tigkeit der Gemeinde erleichtern. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt eine m\u00f6gliche Entwicklung auf, vor allem um: </p>  <ul><li>die sich abzeichnenden Ver\u00e4nderungen des Aufgabenumfangs und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zu zeigen;</li><li>den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung der Einnahmen und Ertr\u00e4ge gegen\u00fcberzustellen;</li><li>die absehbare Entwicklung des Finanzhaushalts aufgrund der Investitionen und insbesondere die Ver- oder Entschuldung darzustellen.</li></ul>      <p>Im Gegensatz zum j\u00e4hrlichen Budget ist der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan nicht verbindlich. Er stellt vielmehr eine finanzpolitische Orientierungshilfe dar. Keinesfalls soll er zuk\u00fcnftige Entscheide der Stimmberechtigten sowie der Beh\u00f6rden vorwegnehmen. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan basiert auf einer Reihe von Annahmen und Projizierungen. Mit seiner j\u00e4hrlichen \u00dcberarbeitung wird eine rollende Planung gew\u00e4hrleistet.</p>  <h3>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 im Allgemeinen</h3>  <p>Im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:</p>  <ul><li>j\u00e4hrliche Entwicklung des Personalaufwands (beinhaltet Lohnentwicklungen und neue Stellen) von 2 %, Ausgangsbasis Budget 2027;</li><li>Zunahme Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand pro Jahr von 1 %;</li><li>Zunahmen bei den Abschreibungen und dem Finanzaufwand aufgrund ordentlich angenommener Nettoinvestitionen von CHF 11 Mio. bei ungen\u00fcgender Selbstfinanzierung. In den Jahren 2029 und 2030 sind in der Finanzplanung je CHF 12 Mio. eingesetzt betreffend Umsetzung Schulraumplanung, welche in den beiden Jahren noch nicht abgeschrieben werden;</li><li>Zunahme des Fiskalertrags um 1.5 % j\u00e4hrlich aufgrund der seit dem Jahr 2022 (vgl. 1-Steuer-Prozent) stetig steigenden Steuereinnahmen. Es wurden keine weiteren Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses und auch keine Einf\u00fchrung der Bausteuer in die Planung eingesetzt;</li><li>Aufl\u00f6sung finanzpolitische Reserve gem\u00e4ss Strategie des Gemeinderats;</li><li>bei den \u00fcbrigen Positionen der Erfolgsrechnung wird von Stabilit\u00e4t und von keiner j\u00e4hrlichen Ver\u00e4nderung ausgegangen.</li></ul>            <p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt f\u00fcr die Jahre 2028\u20132030 steigende negative Ergebnisse. Der Grund liegt haupts\u00e4chlich in Zunahmen des Personalaufwands, Abschreibungen und im Finanzaufwand. </p>  <p>Bei der Berechnung der Abschreibungen wurden pauschal f\u00fcr das Jahr 2028 Nettoinvestitionen von CHF 11 Mio. angenommen. F\u00fcr die Jahre 2029 und 2030 wurden zus\u00e4tzlich zu den pauschalen Nettoinvestitionen j\u00e4hrlich zus\u00e4tzlich CHF 12 Mio. f\u00fcr die Umsetzung der Schulraumplanung ber\u00fccksichtigt. Diese Annahme stimmt jedoch nicht mit den von den Departementen angezeigten mittelfristigen Investitionsbed\u00fcrfnissen \u00fcberein (vgl. Anhang Darstellung E \u00abIntegrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030: Investitionen\u00bb). Weiterhin stehen bedeutende Investitionsprojekte an. Der aus den Departementen gemeldete Investitionsbedarf f\u00fcr die Jahre 2028\u20132030 betr\u00e4gt mindestens CHF 14.9 Mio. j\u00e4hrlich und erh\u00f6ht sich auf CHF 30.5 Mio. bzw. CHF 32.3 Mio. im Jahr 2030. Auch diese tieferen geplanten Werte werden das Fremdkapital weiter ansteigen lassen. So wird Ende des Jahres 2030 eine Nettoschuld von CHF 78.5 Mio. erwartet (Nettoschuld von CHF 5\u2019916 pro Einwohner). </p>  <p>Der Gemeinderat muss jeweils die notwendigen Investitionen auf die vorhandenen finanziellen M\u00f6glichkeiten abstimmen und Priorit\u00e4ten bei der Umsetzung von Investitionsbed\u00fcrfnissen setzen. Er legt die von ihm definierten Priorit\u00e4ten den Stimmberechtigten mittels der Budget-Investitionsrechnung j\u00e4hrlich zur Genehmigung vor.</p>  <p>Die Entwicklung der zentralen finanziellen Steuerungsgr\u00f6ssen (vgl. Anhang Darstellung G \u00abIntegrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030: Kennzahlen\u00bb) zeigt auf, dass der Selbstfinanzierungsgrad sich in den kommenden Jahren senken und in keinem Planjahr innerhalb der gemeinder\u00e4tlichen Vorgabe von 80 % liegen wird. </p>  <p>Die operativen Ergebnisse bleiben bis ins Jahr 2030 negativ und erh\u00f6hen sich bis dahin auf einen operativen Verlust von rund CHF 2.1 Mio. </p>  <p>Haupttreiber der Ertr\u00e4ge ist der Fiskalertrag, der aufgrund der erwarteten Entwicklung der Steuereinnahmen, in der Annahme von Wachstum der Bev\u00f6lkerung und Einkommens-/Gewinnentwicklungen, zunimmt. Zuk\u00fcnftig werden auch bei der Gemeinde Glarus zweck- und objektgebundene Bausteuern zur Finanzierung grosser Bauvorhaben unumg\u00e4nglich und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden m\u00fcssen, neben weiteren Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses.</p>   <p><strong></strong></p>  <h3>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Investitionsrechnung 2028\u20132030<br> (vgl. Anhang Darstellung E)</h3>  <p>Damit sich auch k\u00fcnftig die Qualit\u00e4t der Infrastruktur in der Gemeinde beibehalten l\u00e4sst, sind j\u00e4hrliche Unterhaltsinvestitionen notwendig. Um neben dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur eine gute Entwicklung zu erm\u00f6glichen, sind in den kommenden Jahren auch weitere (Gross-)Projekte geplant. Der von den Departementen gemeldete, effektive Investitionsbedarf liegt \u00fcber den im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan zur Berechnung der Abschreibungen ausgewiesenen Nettoinvestitionen. Die geplanten Investitionsprojekte der Departemente k\u00f6nnen der im Anhang abgedruckten Darstellung E entnommen werden. </p>  <h3>Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung inklusive Kennzahlen (vgl. Anhang Darstellungen F + G)</h3>  <p>Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung basiert grunds\u00e4tzlich auf dem Budget 2027 mit weiterf\u00fchrenden Annahmen und Projizierungen. Ausser bei einzelnen Positionen ist aufgrund weiterer Sparmassnahmen und Leistungsreduktionen keine Teuerung bzw. j\u00e4hrliche Ver\u00e4nderung unterlegt. Folgende Aspekte flossen besonders in die Planung ein:</p>  <ul><li><strong>Personalaufwand</strong>: J\u00e4hrliche Entwicklung des Personalaufwands 2.0 % (beinhaltend Lohnentwicklung und neue Stellen), Ausgangsbasis Budget 2027. </li><li><strong>Sach- und \u00fcbriger Betriebsaufwand</strong>: Zunahme 1.0 % p.a. <i></i></li><li><strong>Abschreibungen Verwaltungsverm\u00f6gen</strong>: <br> Nettoinvestitionen geplant:<br>Ordentlich 2028\u20132030 netto je CHF 11 Mio. <br>\nZus\u00e4tzlich im 2029+2030 je CHF 12 Mio. f\u00fcr Umsetzung Schulraumplanung (ohne\nAbschreibung).</li><li><strong>Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen</strong>: Gleichbleibender Saldo der j\u00e4hrlichen Budgetkosten bei den gr\u00f6ssten Spezialfinanzierungen bzw. Fonds (Abwasser, Abfall, Parkplatz), wobei Saldenverschiebungen untereinander nicht ausgeschlossen sind. Mehrwertabsch\u00f6pfung aus Raumplanung/Umzonung belassen, ist dementsprechend auch in Fiskalertrag enthalten.</li><li><strong>Transferaufwand</strong>: Keine Ver\u00e4nderung.</li><li><strong>Fiskalertrag</strong>: J\u00e4hrlich steigende Steuereinnahmen 1.5 % (Annahme Wachstum der Bev\u00f6lkerung und Einkommens-/Gewinnentwicklung). Keine Erh\u00f6hung Gemeindesteuerfuss in Planung 2028\u20132030. Keine Bausteuer in Planung 2028\u20132030, da Projekt(e) u/o Beginn Erhebung Bausteuer nicht definiert.<i></i></li><li><strong>Regalien u. Konzessionen</strong>: Keine Ver\u00e4nderung.<em></em></li><li><strong>Entgelte: </strong>Keine Ver\u00e4nderung.<i></i></li><li><strong>Entnahmen aus Fonds + Spezialfinanzierungen: </strong>Keine Ver\u00e4nderung. <strong> </strong></li><li><strong>Transferertrag</strong>: Keine Ver\u00e4nderung.<i></i></li><li><strong>Finanzaufwand</strong>: Keine Ver\u00e4nderung. Ausgenommen Zunahme Darlehensverzinsung um folgende Finanzfehlbetr\u00e4ge:<br>2028 CHF 6 Mio. = + TCHF 150<br>2029 CHF 18 Mio. = + TCHF 450<br>2030 CHF 19 Mio. = + TCHF 475</li></ul><p><i></i></p><ul><li><strong>Finanzertrag</strong>: Keine Ver\u00e4nderung. Keine Verk\u00e4ufe von Liegenschaften bekannt. <i></i></li><li><strong>Aufl\u00f6sung bzw. Bildung Finanzpolitische Reserve</strong>: Gem\u00e4ss Strategie des Gemeinderats.</li></ul>    <h2>5.3 Ausf\u00fchrungen zu strukturellem Defizit, Haushaltgleichgewicht, Investitionen/Selbstfinanzierung/Verschuldung/Schuldenbegrenzung und Entwicklung des Fiskalertrages der Gemeinde Glarus</h2>  <h3>Strukturelles Defizit</h3>  <p>Ein strukturelles Defizit bedeutet, dass auch bei normaler Konjunktur die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Ein strukturelles Defizit f\u00fchrt dazu, dass der Haushalt auch bei guter Konjunktur defizit\u00e4r bleibt. Die Schuldenbegrenzung verlangt grunds\u00e4tzlich, dass mittelfristig \u00fcber einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nicht h\u00f6her sind als die Einnahmen. Bis und mit Jahresrechnung 2020 konnten sowohl die Ergebnisse aus betrieblicher T\u00e4tigkeit als auch die operativen Ergebnisse deutlich positiv gestaltet werden. Von 2021 bis und mit 2024 bestand ein strukturelles Defizit von CHF 2.5 Mio. bis zu CHF 4.6 Mio. (vgl. dazu Darstellung J im Memorial zur Gemeindeversammlung vom 28.11.2025 in Traktandum 5. \u2018Budget f\u00fcr das Jahr 2026\u2019). In der Jahresrechnung 2025 sowie in den Budgets 2026 und 2027 konnte das strukturelle Defizit beseitigt werden, haupts\u00e4chlich durch Sparmassnahmen und die Zunahme der Fiskalertr\u00e4ge.</p><p> Anl\u00e4sslich der Budgetierung 2026 wurde im Memorial zur Gemeindeversammlung Glarus 2/2025 unter Punkt 5.2.6 \u201910-Jahres-Finanzplan 2027\u20132036 (vgl. Anhang Darstellungen H + I)\u2019, aufbauend auf dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027\u20132029, ein 10-Jahres-Finanzplan dargestellt, in dem die Departemente Investitionen &gt; CHF 2 Mio. f\u00fcr die Planjahre bis 2036 gemeldet haben. Diese wurden neben den ordentlichen j\u00e4hrlichen Investitionen in diese 10-Jahres-Finanzplanung mit entsprechender Entwicklung der Abschreibungen und des zus\u00e4tzlichen Finanzbedarfs eingebaut. Ebenso wurde die Entwicklung des Fiskalertrags (Erh\u00f6hung Gemeindesteuerfuss und/oder Bausteuer) entsprechend berechnet, um ab dem Jahr 2030 einen ausgeglichenen Haushalt zu gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr die Budgetierung 2027 wurde auf die Darstellung einer 10-Jahres-Finanzplanung verzichtet, da sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ge\u00e4ndert haben und v.a. betreffend die Grossinvestitionen noch keine verl\u00e4sslichen Jahres- und Kostenplanungen beschlossen sind.</p>  <h3>Haushaltgleichgewicht</h3>  <p>Die Zielsetzung ist weiterhin vordringlich, das Haushaltgleichgewicht beizubehalten. Der Gemeinderat will die Autonomie wahren und eine angeordnete Schuldenbegrenzung durch den Kanton vermeiden. Der Gemeinderat muss abw\u00e4gen zwischen:</p><ul><li>Pflichten (z.B. Verwaltungsauftrag, Bildungsauftrag, Basisinfrastruktur);</li><li>Standortattraktivit\u00e4t der Gemeinde (Investitionen und Gestaltung f\u00fcr gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Impulse);</li><li>den Vorgaben und verpflichtenden Beschl\u00fcssen des Souver\u00e4ns;</li><li>den finanziellen M\u00f6glichkeiten.</li></ul>          <p>Die Gemeindeversammlung konnte in letzter Zeit einige Entscheidungen f\u00e4llen, um die Kostenbasis der Gemeinde zu reduzieren oder zus\u00e4tzliche Ertr\u00e4ge zu erzielen. Sparmassnahmen bis zum Leistungsabbau schmerzen. Die n\u00f6tigen Priorisierungen zu setzen und Themen gegeneinander abzuw\u00e4gen, ist schwierig. Welche Kosten minimiert oder Ertr\u00e4ge erzielt werden k\u00f6nnen, ist nicht immer vollends beeinflussbar. Viele Ausgaben sind gebunden und k\u00f6nnen nicht von heute auf morgen gestoppt werden. Zudem sind Ertr\u00e4ge aus Geb\u00fchren oft auch zweckgebunden zu verwenden. Wiederholt hat die Gemeindeversammlung bestimmt, dass Absichten nicht oder nicht sofort umgesetzt werden k\u00f6nnen, bspw. (nicht abschliessend):</p><ul><li>Gemeindesteuerfuss f\u00fcr das Jahr 2025 (Gemeindeversammlung 2/2024 vom 29.11.2024);</li><li>Liegenschaftsverk\u00e4ufe (Gemeindeversammlung 1/2025 vom 13.06.2025);</li><li>Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid (Verkauf; Gemeindeversammlung 2/2025 vom 8.11.2025).</li></ul>        <p>Ebenso wurden im Zuge der Entwicklung gesunder Gemeindefinanzen vom Gemeinderat Pr\u00fcfungen gemacht und Entscheide gef\u00e4llt, welche von Personen und/oder Interessengruppen thematisiert, verz\u00f6gert oder ausgesetzt wurden, bspw. (nicht abschliessend):</p>  <ul><li>Vorhandene Sport- und Freizeitangebote, inkl. Freizeitg\u00e4rten;</li><li>Themen im Departement Bildung und Familie, Schulstandorte, Klassengr\u00f6ssen, Klassenzuteilungen, Tagesstrukturen, Kinderkrippen usw. </li></ul>    <p>Ein grosser Teil unserer Ausgaben fliesst in die Bildung. Dies sind vielfach gebundene Ausgaben, der Spielraum ist nicht riesig und wesentliche Kosteneinsparungen k\u00f6nnten nur mittels einschneidender Massnahmen bewirkt werden, welche den bekannten Standard ver\u00e4ndern k\u00f6nnten. </p>  <p>Die Kosten und die Ertr\u00e4ge passen bald wieder nicht mehr zusammen, vgl. Finanzplanung 2028\u20132030. Ohne Leistungsabbau wird wieder ein strukturelles Defizit bestehen. Leistungsabbau ist n\u00f6tig, um von der Kostenbasis her das strukturelle Defizit zu vermindern oder gar nicht entstehen zu lassen. Dies bedingt ein Mittragen durch die Bev\u00f6lkerung, ansonsten kann der Gemeinderat in diesem Bereich wenig Wirkung erzielen. </p>  <p>Leistungserbringung ben\u00f6tigt zumeist Personal und Investitionen bewirken eine Erh\u00f6hung der Abschreibungen und bei ungen\u00fcgender Selbstfinanzierung zus\u00e4tzlichen Zinsaufwand, oft auch zus\u00e4tzliche Kosten betreffend Bewirtschaftung und Unterhalt der Objekte. Aufgrund dieser Ausgangslage wird in den n\u00e4chsten Jahren durch Investitionen und erwartete Leistungserbringungen die Erh\u00f6hung des Gemeindesteuerfusses bzw. die Einf\u00fchrung von Bausteuern bei Grossinvestitionen n\u00f6tig. Unser aktueller Gemeindesteuerfuss ist im kantonalen und besonders im nationalen Vergleich tief.</p>  <p>Das Haushaltgleichgewicht wird mit Budget 2027 in den gr\u00fcnen Bereich wechseln und somit wird diese Vorgabe gem\u00e4ss Art. 34 Finanzhaushaltgesetz bis 2029 nicht mehr verletzt:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/12cd5a6bd3502da6db5aefa66f886e0785fbf48f619e9febf57986f76067a92e\" class=\"lazyload-alt\" width=\"422px\" height=\"131px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/283c36673cd3e02e4f76490cd7e37c399d90c24db50d30952e22865ea23d8bc8\" class=\"lazyload-alt\" width=\"237px\" height=\"283px\"></p>      <h3>Investitionen / Selbstfinanzierung / Verschuldung / Schuldenbegrenzung</h3>  <p>Get\u00e4tigte Investitionen haben Geld gekostet und mussten infolge tiefer Selbstfinanzierung (= Cashflow) zu einem grossen Teil mit Fremdkapital (Darlehen) finanziert werden. Dadurch ist unsere Verschuldung in den letzten Jahren stark gestiegen, per 31.12.2025 auf CHF -85.5 Mio., per 31.12.2019 betrug sie noch CHF -20.5 Mio. Die Verschuldung wird aufgrund der ungen\u00fcgenden Selbstfinanzierung 2026 (CHF -2.4 Mio.) und 2027 (CHF -5.7 Mio.) weiter ansteigen. Im Moment profitieren wir von einem g\u00fcnstigen Zinsumfeld. Das Risiko eines (stark) steigenden Zinsniveaus ist latent vorhanden (bspw. Einmalereignisse wie grosse Inflations-/Deflationsver\u00e4nderungen, Ver\u00e4nderung Geldpolitik der Zentralbanken, W\u00e4hrungsabwertungen, Kriege, Eskalationen, Pandemie usw.).</p>  <p>Der Nettoverschuldungsquotient Ende des Jahres 2027 betr\u00e4gt 87.4 % und die Reserve zur Schuldenbegrenzung CHF 47.5 Mio. Diese Reserve der noch m\u00f6glichen Aufnahme von Fremdkapital muss mit Blick auf die Sanierungs-, Erweiterungs-, Neu- und Grossinvestitionen in Einklang stehen und gilt als Maximalwert. Eine gesunde Finanzierung bleibt m\u00f6glichst weit weg vom Maximalwert.</p>  <p>Aufgrund unserer bestehenden Infrastruktur und der notwendigen Sanierung zur Werterhaltung und allenfalls geplanten Erweiterung sind Investitionen im Bereich von j\u00e4hrlich mehr als CHF 10 Mio. n\u00f6tig. Dadurch ist eine Selbstfinanzierung (= Cashflow) von j\u00e4hrlich mehr als CHF 10 Mio. n\u00f6tig, um eine h\u00f6here Verschuldung zu vermeiden. Die Herausforderung, die Verschuldung zu stoppen und abzubauen und gleichzeitig keinen Investitionsstau zu erzeugen, ist weiterhin gross und dringend. Dazu sind in naher Zukunft Erh\u00f6hungen des Gemeindesteuerfusses und f\u00fcr Grossinvestitionen die Erhebung von Bausteuern n\u00f6tig. Zu beachten ist, dass Bausteuern infolge des j\u00e4hrlichen Geldflusses w\u00e4hrend der Nutzungsdauer einer Investition nicht die notwendige Investitionssumme zu Beginn finanziert, was anl\u00e4sslich der Investitionsjahre der Grossinvestitionen (bspw. Investitionen in Schulanlagen, Hochwasserschutz) zu hoher zus\u00e4tzlicher Verschuldung f\u00fchren k\u00f6nnte. Deshalb ist wichtig, eine st\u00e4ndig hohe Selbstfinanzierung zu gew\u00e4hrleisten, damit die Verschuldung auch mit Grossinvestitionen nicht zu stark ansteigt. Auch der Abbau der Verschuldung muss erfolgen k\u00f6nnen. Das Risiko von Zinserh\u00f6hungen droht, was zu deutlich h\u00f6heren Ausgaben f\u00fchren und den Haushalt zus\u00e4tzlich stark belasten k\u00f6nnte. Ansonsten droht, dass die angeh\u00e4ufte Verschuldung die R\u00fcckzahlungsverpflichtung und Zinslast f\u00fcr Folgegenerationen in ihren Handlungen bzw. Investitionsvorhaben stark einschr\u00e4nken k\u00f6nnte.</p>  <p>Im Budget 2027 wird eine Nettoverschuldung pro Einwohner (Fremdkapital abz\u00fcglich Finanzverm\u00f6gen in Franken pro Einwohner) von CHF -3'000 erwartet, was einer hohen Verschuldung entspricht. Diese Finanzkennzahl hat sich in den letzten wenigen Jahren deutlich verschlechtert. Und auch in der Finanzplanung bis 2030 wird sich diese Finanzkennzahl unter den getroffenen Annahmen auf einen besorgniserregenden negativen Wert von CHF -5'916 weiter verschlechtern.</p>  <p>Neue und auch bestehende Ausgaben m\u00fcssen kritisch auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gepr\u00fcft werden. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Verschuldung auch auf diesem Weg zu begrenzen:</p><ul><li>Reduktion der Investitionen;</li><li>Erh\u00f6hung Ertr\u00e4ge;</li><li>Reduktion drohender Aufwand\u00fcberschuss zur Erreichung ausgeglichener Rechnung;</li><li>Steigerung des operativen Ergebnisses auf das Niveau einer Selbstfinanzierung, um alle Investitionen selbst finanzieren zu k\u00f6nnen.</li></ul>          <p>Spezialfinanzierungen, insbesondere die Abwasserbeseitigung, beeinflussen die Nettoschuld der Gemeinde stark. Diese Bereiche werden nur \u00fcber die entsprechenden j\u00e4hrlichen Geb\u00fchren finanziert. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Investitionen in Spezialfinanzierungen \u00fcber die Gemeindekasse \u00abvorfinanziert\u00bb und \u00fcber die angenommene Nutzungsdauer durch die Spezialfinanzierung finanziert werden. Dies f\u00fchrt zu einem Ungleichgewicht zwischen der Ertrags- und Ausgaben-/Investitionsseite. Deshalb treiben besonders auch die Investitionen f\u00fcr Spezialfinanzierungen die Verschuldung in die H\u00f6he.</p>  <h3>Fiskalertr\u00e4ge</h3>  <p>Die Budgetierung der Fiskalertr\u00e4ge und Beurteilung der Steuerpotentiale ist stets recht ungewiss. Basierend aufgrund der letzten verf\u00fcgbaren IST-Zahlen mit Ber\u00fccksichtigung bekannter Verh\u00e4ltnisse und abh\u00e4ngig von Annahmen werden die Fiskalertr\u00e4ge gesch\u00e4tzt und realistisch budgetiert:</p><ul><li>Entwicklung der Steuerkraft nat\u00fcrlicher Steuerpflichtiger; </li><li>Bev\u00f6lkerungsentwicklung;</li><li>Arbeitsmarkt, Arbeitslosenquote, Teuerung; </li><li>Entwicklung der Gewinne und Kapitalien juristischer Personen, beeinflusst durch nationale und internationale Einflussfaktoren.</li></ul>          <p>Auf der Ertragsseite f\u00e4llt der Trend steigender Fiskalertr\u00e4ge seit dem Jahr 2021 auf, den Gemeindesteuerfuss mitber\u00fccksichtigend. Aufgrund einer vergleichsweise kleinen Anzahl Steuerpflichtiger der Gemeinde (juristische und nat\u00fcrliche Personen) und des damit unstetigen Steuersubstrats sind pauschale Annahmen schwierig und Einmaleffekte oder Sondereinfl\u00fcsse k\u00f6nnen sich direkt und heftig auf den tats\u00e4chlichen Fiskalertrag eines Jahres auswirken. Diese Schwierigkeiten machen die Projektionen der Fiskalertr\u00e4ge schwierig und anf\u00e4llig f\u00fcr Budgetabweichungen.<br> </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/14d95ab3c326195fc905b01377c32900fcde9e81f218c06ed7ab23d7b124ca28\" class=\"lazyload-alt\" width=\"780px\" height=\"409px\"></p>  <p>Unsere Hochrechnung f\u00fcr das Steuerjahr 2026 aufgrund der Informationen durch die Kantonale Steuerverwaltung zeigt, dass die Annahme der weiterhin steigenden Fiskalertr\u00e4ge nachhaltig ist.</p>  <h2>5.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Insbesondere aufgrund der angespannten finanziellen Situation unserer Gemeinde und der anstehenden Investitionsphase mit Grossprojekten ist die Erstellung des Budgets und auch der Finanzplanung eine Herausforderung. Das operative Ergebnis von CHF 0.8 Mio. entspricht einem tiefen positiven Niveau, das betriebliche Ergebnis ist mit CHF -0.3 Mio. negativ. Das operative Ergebnis gen\u00fcgt nicht, die Neuverschuldung zu stoppen. Die Selbstfinanzierung (= Cashflow) muss deutlich \u00fcber dem geplanten aktuellen Investitionsniveau sein, um auch die anstehenden Grossinvestitionen angehen und stemmen zu k\u00f6nnen. Der Gemeinderat erkennt, dass das letztj\u00e4hrig angestrebte langfristige Investitionsniveau von CHF 8 Mio. f\u00fcr Sanierungs- und Erweiterungsinvestitionen nicht realistisch war. Die bestehende Infrastruktur ist damit nicht werterhaltend bewahrbar und der Zustand und Wert nicht gesch\u00fctzt. Um zuk\u00fcnftig grosse zus\u00e4tzliche Reparatur-, Sanierungs- und Folgekosten infolge Investitionsstau zu vermeiden, wird das ordentliche Investitionsniveau im Finanzplan realistischer mit j\u00e4hrlich CHF 11 Mio. netto (ohne Grossprojekte) projetziert.</p>  <p>Die Finanzlage der Gemeinde bleibt angespannt und ist insbesondere bei der Verschuldung und der Wahrung des Haushaltgleichgewichts sehr herausfordernd, um die anstehenden Investitionen mit entsprechenden Kostenfolgen gesund finanzieren zu k\u00f6nnen. Um die finanzpolitischen Ziele \u2013 insbesondere jene bez\u00fcglich Verschuldung und Selbstfinanzierung \u2013 zu erreichen, will der Gemeinderat weiterhin wirksame Massnahmen umsetzen und bei allen Involvierten das Verst\u00e4ndnis einer gesunden Finanzierung schaffen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, die Autonomie zu wahren und gleichzeitig die Standortattraktivit\u00e4t der Gemeinde beizubehalten.</p>  <p>Die Wahrung der Autonomie der Gemeinde ist unser h\u00f6chstes Gut. Der Gemeinderat zielt mit seinen Handlungen, Beschl\u00fcssen und Antr\u00e4gen zuhanden der Gemeindeversammlung darauf hin, das Haushaltgleichgewicht beizubehalten und eine Situation der Schuldenbegrenzung zu verhindern. Es muss davon ausgegangen werden, dass die vom Regierungsrat zu treffenden Zwangsmassnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung der gesetzlichen Ordnung f\u00fcr die Gemeinde schwerwiegende Einschr\u00e4nkungen bedeuten k\u00f6nnten, bspw. eine drohende Beschlussesaufsicht durch den Kanton. </p>  <p>Bei einer zunehmenden Verschuldung droht die Ausl\u00f6sung der Schuldenbegrenzung gem\u00e4ss Art. 35 Finanzhaushaltgesetz und damit w\u00fcrde unsere Handlungsf\u00e4higkeit stark eingeschr\u00e4nkt. </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/e315a4ba9c6026ade921db75e652d2bb1ca90e1b7c9449038863ff92bd2e1225\" class=\"lazyload-alt\" width=\"474px\" height=\"116px\"></p>    <p>Gem\u00e4ss Art. 120 Abs. 1 der Kantonsverfassung stehen die Gemeinden unter Aufsicht des Regierungsrates, er trifft bei Unregelm\u00e4ssigkeiten geeignete Massnahmen, er kann in schwerwiegenden F\u00e4llen das Recht der Selbstverwaltung einschr\u00e4nken oder aufheben (Abs. 3). Gem\u00e4ss Art. 129 Gemeindegesetz werden entsprechende Zwangsmassnahmen beschrieben:</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/ec615b55d003f876f606afa20c5927402f6245474df8a586b672327a9b8ce25c\" class=\"lazyload-alt\" width=\"474px\" height=\"254px\"></p>    <p>Mittelfristig ist das Thema Verlust der Gemeindeautonomie eine grosse Herausforderung. Der Gemeinderat bewirtschaftet dieses Thema umsichtig und es besteht keine akute Bedrohung. Mit der notwendigen Weitsicht k\u00f6nnen wir diese Gefahr gemeinsam bew\u00e4ltigen. Wichtig ist und bleibt, dass der Situation guter Selbstfinanzierung auch bei hohen Investitionen grosse Beachtung geschenkt wird. Dadurch begr\u00fcndet ist die Erzielung hoher positiver operativer Ergebnisse, welche so einzuordnen sind, dass diese zwingend gebraucht werden, um die Verschuldungssituation aktiv zu beherrschen und die Autonomie zu wahren. Ohne hohe operative Gewinne ist keine gen\u00fcgende Selbstfinanzierung m\u00f6glich f\u00fcr die anstehenden Jahre mit (Gross-)Investitionen. Das operative Ergebnis im Budget 2027 ist deutlich zu tief f\u00fcr die anstehenden Investitionsjahre. Der Gemeinderat ist daf\u00fcr besorgt, dieses Verst\u00e4ndnis bei allen politischen Akteuren, bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen weiteren Beteiligten zu entwickeln und zu festigen. F\u00fcr das Verst\u00e4ndnis, das Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit bedankt sich der Gemeinderat bereits jetzt bei allen herzlich.</p>  <p>Dem Gemeinderat ist dabei besonders wichtig, dass den bestehenden Mitarbeitenden, auf welchen die Gemeinde aufbaut, Sorge getragen wird. Der Gemeinderat bedankt sich f\u00fcr die Unterst\u00fctzung und die Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung, auf welche er angewiesen ist, um das Ziel zu erreichen, den Finanzhaushalt wieder zu gesunden und bereit f\u00fcr die anstehende Investitionsphase zu machen.</p>  <h2>5.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen und auf der Grundlage von Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes sowie Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, folgenden Beschluss zu fassen:</p>  <ol><li>Die Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 600'000 wird genehmigt.</li><li>Die Budget-Erfolgsrechnung 2027 wird genehmigt.</li><li>Die Budget-Investitionsrechnung 2027 wird genehmigt.</li><li>Vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2028\u20132030 wird Kenntnis genommen.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2><p>Die GPK hat die finanzielle Ausgangslage und die Planungsgrundlagen der Gemeinde Glarus im Hinblick auf das Budget 2027 gepr\u00fcft und weist auf die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzplanung, einer sorgf\u00e4ltigen Priorisierung der Investitionen und einer konsequenten Ausgabendisziplin hin. Die Entwicklung der Verschuldung sowie die Wirksamkeit der vorgesehenen Massnahmen sind weiterhin aufmerksam zu verfolgen.</p>  <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Antr\u00e4gen des Gemeinderates zu folgen und:</p>  <ol><li>die Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 600'000,</li><li>die Budget-Erfolgsrechnung 2027 und</li><li>die Budget-Investitionsrechnung 2027 zu genehmigen sowie</li><li>den Integrierten Aufgaben- und den Finanzplan f\u00fcr die Jahre 2028 bis 2030 zur Kenntnis zu<br>nehmen.</li></ol>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":4,"state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:44:52.732725+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Ferienheim Saggberg: Sanierung der Dach- und Sanit\u00e4rinstallationen; Verpflichtungskredit von CHF 450'000","memorial_page":22,"overview":"<h2>4.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Das Ferienheim Saggberg ist eine stark nachgefragte gemeindeeigene Unterkunft f\u00fcr Schulen, Vereine, Familien und Gruppen. Damit das Geb\u00e4ude langfristig sicher, nutzbar und wirtschaftlich betrieben werden kann, m\u00fcssen die asbesthaltige Dacheindeckung ersetzt, die Dachfl\u00e4chen energetisch verbessert sowie die sanierungsbed\u00fcrftige Dusche im Untergeschoss und die Warmwasseraufbereitung erneuert werden.</p>  <p>Der Gemeinderat beantragt hierf\u00fcr einen Brutto-Verpflichtungskredit von CHF 450'000 inklusive Mehrwertsteuer, Reserven und Nebenkosten. Ein allf\u00e4lliger Beitrag aus dem Energiefonds 2027 wird separat ausgewiesen und vermindert den bewilligten Bruttokredit nicht.</p>","text":"<h2>4.2 Ausgangslage</h2>  <p>Die letzten gr\u00f6sseren Sanierungsarbeiten am Ferienheim Saggberg haben in den Jahren 2000 bis 2010 stattgefunden. Dabei wurden die Zimmer und Nasszellen der Obergeschosse saniert, die K\u00fcche ersetzt, der Aufenthalts- und Essraum erweitert und die Elektroinstallation erneuert. An den Dachfl\u00e4chen wurden keine Sanierungsarbeiten vorgenommen. Bei der j\u00e4hrlichen Dachkontrolle werden lediglich kleinere, notwendige Reparaturen ausgef\u00fchrt. </p>  <p>Das Geb\u00e4ude verf\u00fcgt \u00fcber ein Steildach mit insgesamt sieben Dachgauben. Die Anbauten an der S\u00fcd- und Ostfassade sind mit einem Flachdach gedeckt. Die Eindeckung besteht aus asbesthaltigem Eternit. </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/fd466def30b2d4082fc2b612765e20bd63c5851dd9b261893b6aa56c8992a3a3\" class=\"lazyload-alt\" width=\"800px\" height=\"600px\"></p><p>(Stratus)</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/4f9c8a4366921ba4a702cabec1b6b81eb6190156cecdfad840b8ad5262a05b70\" class=\"lazyload-alt\" width=\"217px\" height=\"217px\"></p><p>(elmer + blumer, 01.2026)</p>  <table>  <tbody> </tbody></table><em>Ferienheim Saggberg, Ansicht / Luftbild (Quelle: Stratus / Vermessungsbericht Elmer + Blumer)</em><h3>Dachsanierung</h3>  <p>Um das Ferienhaus langfristig erhalten zu k\u00f6nnen, ist ein dichtes Dach zentral. Bei der Dachsanierung wird das asbesthaltige Eternitdach gem\u00e4ss den geltenden Vorschriften demontiert und fachgerecht entsorgt. Anschliessend wird das Dach neu abgedichtet, neu ged\u00e4mmt und eingedeckt. Aufgrund der zahlreichen Gauben, Dachfenster und Dachschr\u00e4gen ist die Sanierung aufwendig. </p>  <p>Mit der Planung der Dachsanierung wurde gepr\u00fcft, ob sich der Standort und die Dachfl\u00e4chen f\u00fcr die Montage einer Photovoltaikanlage eignen. Mit der Produktion kann der Eigenstromverbrauch gedeckt werden und bei \u00dcberproduktion kann der selbstproduzierte Strom mittels einer Lokalen Elektrizit\u00e4tsgemeinschaft (LEG) auf weitere Liegenschaften verteilt werden. Anhand des gemessenen Stromverbrauches im Jahr 2025 wurde eine Simulation zur Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen. Da die bestehenden Elektroboiler durch W\u00e4rmepumpenboiler ersetzt werden, ist auch dieser Aspekt mittels Sch\u00e4tzung eingeflossen. Da keine separate Verbrauchsmessung der Wassererw\u00e4rmung vorliegt, kann dies nur gesch\u00e4tzt werden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung weist eine Amortisationsdauer von rund 10 bis 15 Jahren aus, je nach Ausbaustand. Aufgrund dieser Aspekte wird die Installation einer Photovoltaikanlage beantragt. </p><h3>Sanierung Nasszellen und Boilerersatz</h3>  <p>Im Untergeschoss ist eine Gruppendusche mit zentralen Duschbrausen. Bei den Sanierungsarbeiten in den Jahren 2000 bis 2010 sind diese nicht ber\u00fccksichtigt worden. Neu werden Wandbrausen und Duschtrennw\u00e4nde montiert. In der Garderobe und Dusche werden W\u00e4nde und Decken neu gestrichen. </p>  <p>Die zwei \u00fcber dreissigj\u00e4hrigen Elektroboiler werden durch W\u00e4rmepumpenboiler ersetzt. Beim Ersatz sind die Sanit\u00e4r- und Elektroinstallation zu \u00fcberpr\u00fcfen und dem heutigen Stand der Technik anzupassen. </p>  <h2>4.3 Finanzielle Auswirkungen</h2>  <p>F\u00fcr die Sanierungsarbeiten liegen Kostensch\u00e4tzungen vor; diese stellen sich wie folgt zusammen: </p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p><strong>Beschreibung</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>Kosten in CHF</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Baustelleneinrichtung <br>   Ger\u00fcst, Abbrucharbeiten, Altlastenentsorgung, etc. </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>54'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Steildach<br>   D\u00e4mmung, Unterkonstruktion, Dachfenster, Eindeckung, Spenglerarbeiten</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>142'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Flachdach<br>   D\u00e4mmung, Unterkonstruktion, Eindeckung, Spenglerarbeiten</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>61'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Zwischentotal 1</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>257'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Kostensch\u00e4tzung   Dachsanierung (Genauigkeitsgrad +/- 15 %)</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>39'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Zwischentotal Dachsanierung</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>296</strong>'<strong>000.00</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Photovoltaikanlage </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>50'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Kostensch\u00e4tzung   Photovoltaikanlage (Genauigkeitsgrad +/- 25 %)</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>12'500.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p><strong>Zwischentotal Photovoltaikanlage</strong></p>   </td>   <td>   <p><strong></strong></p>   </td>   <td>   <p><strong>62</strong>'<strong>500.00</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Total Dachsanierung inkl. Photovoltaikanlage</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>358'500.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Sanierung Nasszelle im   Untergeschoss mit Ersatz der Elektroboiler </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p><strong>30</strong>'<strong>000.00</strong></p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>      </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Total Sanierungsarbeiten   exkl. MwSt. <br>   (Dach, Photovoltaikanlage, Sanit\u00e4rinstallation)</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>388'500.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>MwSt. 8.1% (gerundet)</p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>31'500.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Total Sanierungsarbeiten   inkl. MwSt. 8.1 % (Stand August 2026) </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>420'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Reserven f\u00fcr   Ausf\u00fchrungsplanung, Baubewilligung, allg. Geb\u00fchren und Unvorhergesehenes </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>30'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Total Verpflichtungskredit </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>450'000.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Beitrag Energiefonds 2027 </p>   </td>   <td>      </td>   <td>   <p>-200'000.00</p>   </td>  </tr> </tbody></table>  <h2>4.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Das Ferienheim Saggberg ist ein beliebter R\u00fcckzugsort f\u00fcr Schule, Vereine und Private. Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Liegenschaft nachhaltig zu unterhalten und zu betreiben. Mit den geplanten Sanierungsarbeiten werden Investitionen f\u00fcr einen langfristigen Erhalt des Ferienheimes get\u00e4tigt. Mit der Sanierung der Dachfl\u00e4chen ist sichergestellt, dass der sanierte Innenausbau keinen Schaden nimmt. </p>  <p>Neben der intensiven Nutzung durch die Schulen der Gemeinde Glarus ist das Ferienheim Saggberg auch ein touristisches Juwel, welches \u00fcber die Kantonsgrenzen hinaus strahlt und G\u00e4sten das Glarnerland n\u00e4herbringt.</p>  <h2>4.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf Art. 131 Abs. 1 Bst. h der Verfassung des Kantons Glarus, Art. 14 Abs. 2 Bst. a der Gemeindeordnung sowie Art. 42\u201344 des Gesetzes \u00fcber den Finanzhaushaltes des Kantons Glarus und seiner Gemeinden beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: </p>  <ol><li>F\u00fcr die Sanierung des Ferienheims Saggberg, umfassend die Dachsanierung inklusive fachgerechter Demontage und Entsorgung der asbesthaltigen Dacheindeckung, die Installation einer Photovoltaikanlage, die Sanierung der Nasszelle im Untergeschoss sowie den Ersatz des Warmwasserboilers, wird ein Verpflichtungskredit von CHF 450'000 inklusive Mehrwertsteuer, Reserven und Nebenkosten bewilligt. Die Kreditsumme erh\u00f6ht oder vermindert sich um die zwischen der Aufstellung der Preisbasis [Baukostenindex Stand Oktober 2025] und der Bauausf\u00fchrung eingetretene Baukostenentwicklung.</li><li>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. </li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2>  <p>Die Sanierung der Dach- und Sanit\u00e4rinstallationen sowie die Pr\u00fcfung der Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromproduktion f\u00fcr den Eigenverbrauch und zur Einspeisung eines allf\u00e4lligen Strom\u00fcberschusses in die LEG (Lokale Elektrizit\u00e4tsgemeinschaft) wurden detailliert vorbereitet. Die Kosten werden transparent aufgezeigt.</p>  <p>Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem vom Gemeinderat beantragten Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von CHF 450'000 zuzustimmen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":3,"state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:44:49.009588+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Mehrfamilienhaus Gr\u00fcnhag, Netstal: Ver\u00e4usserung","memorial_page":18,"overview":"<h2>3.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h2>  <p>Die Gemeinde Glarus ist Eigent\u00fcmerin der Parzelle Nr. 133 im Grundbuch Netstal mit dem Mehrfamilienhaus Gr\u00fcnhag an den Adressen Schl\u00f6ffeli 3 sowie Gr\u00fcnhag 4, 6, 8, 10 und 12. Das Geb\u00e4ude mit zw\u00f6lf Wohnungen befindet sich in einem sanierungsbed\u00fcrftigen Zustand, mehrere Wohnungen stehen leer und k\u00f6nnen ohne umfassende Sanierung nicht wieder vermietet werden. </p>  <p>Eine Gesamtsanierung durch die Gemeinde ist aufgrund der finanziellen Situation und der Priorisierung der Investitionen in das Verwaltungsverm\u00f6gen nicht vorgesehen. Der Gemeinderat beantragt deshalb, die Liegenschaft nicht zu verkaufen, sondern einer gemeinn\u00fctzigen Baugenossenschaft oder einem vergleichbaren gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4ger im Baurecht abzugeben. Das Grundst\u00fcck bleibt damit im Eigentum der Gemeinde Glarus. </p>  <p>Mit der Baurechtsabgabe sollen die Sanierung und der langfristige Erhalt der Liegenschaft erm\u00f6glicht sowie bezahlbarer Wohnraum nach dem Grundsatz der Kostenmiete geschaffen und w\u00e4hrend der Dauer des Baurechts gesichert werden. Der Gemeinderat soll erm\u00e4chtigt werden, eine geeignete Baurechtsnehmerin bzw. einen geeigneten Baurechtsnehmer auszuw\u00e4hlen und den Baurechtsvertrag innerhalb der von der Gemeindeversammlung beschlossenen Vorgaben abzuschliessen. Die konkrete Ausgestaltung des Baurechtsvertrags hat insbesondere die Dauer, den Baurechtszins, die Kostenmiete, den Umgang mit den bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen sowie die Regelung eines allf\u00e4lligen Heimfalls zu regeln. </p>","text":"<h2>3.2 Ausgangslage</h2><h3>Die Parzelle Nr. 133 (Mehrfamilienhaus Gr\u00fcnhag Netstal)</h3>  <p>Die Parzelle Nr. 133 (Grundbuch Netstal) liegt in der Kernzone Netstal sowie den \u00dcberlagerungen Gefahrenzone 2 und Ortsbildschutzzone. Aktuell ist diese mit einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 12 Wohneinheiten bebaut. Das Geb\u00e4ude befindet sich in einem schlechten Zustand. Die sechs leerstehenden Wohnungen k\u00f6nnen nicht mehr vermietet werden. Eine Kernsanierung ist dringend notwendig. </p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/ba24930c5ed6342e01489bddbc62fc47979876170a513e201a1fa2712f886e3a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"372px\" height=\"277px\"></p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img has-img\">   <img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/08e6962c47bb729306c702f542a077e74d9aeb56c54a0c84b5a3b88ad141c9ac\" class=\"lazyload-alt\" width=\"245px\" height=\"215px\"></p><p class=\"has-img has-img\"><em>MFH Gr\u00fcnhag (Quelle: Stratus / GeoViewerGL)</em><br></p><table>  <tbody> </tbody></table><h3>Einr\u00e4umung eines selbstst\u00e4ndigen und dauernden Baurechts</h3>  <p>Die Parzelle Nr. 133, Schl\u00f6ffeli 3 und Gr\u00fcnhag 4,6,8,10,12, 8754 Netstal, mit einer Fl\u00e4che von 1'094 m<sup>2</sup>, ist \u00fcber die Landstrasse (Nationalstrasse) erschlossen. Eine Bauermittlung hat ergeben, dass grunds\u00e4tzlich eine Bewilligung f\u00fcr eine Kernsanierung im Bestand in Aussicht gestellt werden kann. </p>  <p>Da die Gemeinde aufgrund ihrer finanziellen M\u00f6glichkeiten nicht in der Lage ist, eine Kernsanierung durchzuf\u00fchren, und eine Vermietung im aktuellen Zustand nicht mehr zumutbar ist, wird die Abgabe im Baurecht beantragt. </p>  <p>Zwei Baugenossenschaften haben ihr Interesse an der \u00dcbernahme und Sanierung der Liegenschaft im Baurecht bekundet und hierzu Machbarkeitsstudien sowie Nutzungskonzepte eingereicht. Es ist nicht das Ziel der Gemeinde, die Liegenschaft in einem Bieterverfahren der oder dem Meistbietenden abzugeben, denn es soll bezahlbarer Wohnraum entstehen, welcher sich an einer Kostenmiete orientiert. Von Seiten der Genossenschaften wird zwar der Kauf bevorzugt, der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung jedoch, die Liegenschaft im Baurecht abzugeben. Denn durch die Abgabe im Baurecht beh\u00e4lt die Gemeinde langfristig die Kontrolle \u00fcber das Land und die Liegenschaft und es kann trotzdem qualitativ guter Wohnraum entstehen.</p>  <p>Der Baurechtszins wird anhand vergleichbarer Baulandpreise sowie in Anbetracht des erheblichen Sanierungsbedarfes des bestehenden Geb\u00e4udes berechnet. Gem\u00e4ss Reglement \u00fcber die Organisation des Gemeinderates und der weiteren Gemeindebeh\u00f6rden sowie der Gemeindeverwaltung (Organisationsreglement), Anhang IV, liegt die Finanzkompetenz f\u00fcr den Erwerb, Verkauf und Tausch von Grundst\u00fccken gr\u00f6sser CHF 500'000 in der Zust\u00e4ndigkeit der Gemeindeversammlung.</p>    <p>Aufteilung f\u00fcr das Baurecht:</p>  <p>F\u00fcr die Erstellung des Baurechts auf der Landparzelle wird nun die Liegenschaft aufgeteilt.</p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p>Der Landwert wird nach Lageklassen ermittelt: 720   CHF/m<sup>2</sup> (Kernzone)</p>   <p>Bei einer Landfl\u00e4che von 1'094 m<sup>2</sup>   ergibt dies ein Sch\u00e4tzwert von</p>   </td>   <td>   <p>787'680.00</p>   </td>   <td>   <p>CHF</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Baurechtsdauer</p>   </td>   <td>   <p>80</p>   </td>   <td>   <p>Jahre</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>F\u00fcr den Baurechtszinses wird der aktuelle   Zinssatz der 1. Hypothek, variabel, Wohnbauten, Glarner Kantonalbank (derzeit   3.05 %) angewendet:</p>   </td>   <td>   <p>3</p>   </td>   <td>   <p>% des Landwerts</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Baurechtszins von 3 % als Minimalwert,   Anpassung gem. Landesindex der Konsumentenpreise</p>   </td>   <td>      </td>   <td>      </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>Baurechtszins 3 %</p>   </td>   <td>   <p>23'630.40</p>   </td>   <td>   <p>CHF</p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <p>Die langfristigen finanziellen Auswirkungen umfassen neben dem Baurechtzins insbesondere die bei Ablauf des Baurechts voraussichtlich geschuldete Heimfallentsch\u00e4digung. Deren Grunds\u00e4tze und Sicherstellung sind im Baurechtsvertrag verbindlich zu regeln. F\u00fcr die \u00dcbernahme der heimfallenden Bauwerke durch die Grundeigent\u00fcmerin steht der Baurechtsnehmerin / dem Baurechtsnehmer eine Entsch\u00e4digung in einer noch zu definierenden H\u00f6he des dannzumaligen Verkehrswertes (unter Abzug des Bodenwertes) zu.</p>    <p>Vergabekriterien und Vertragsauflagen:</p>  <ol class=\"alpha-list\"><li>dauerhafte Anwendung einer transparenten definierten Kostenmiete w\u00e4hrend der Baurechtsdauer;</li><li>gemeinn\u00fctzige Tr\u00e4gerschaft;</li><li>wirtschaftlich tragf\u00e4higes Sanierungs- und Nutzungskonzept;</li><li>denkmalpflegerische und ortsbildvertr\u00e4gliche Umsetzung;</li><li>nachhaltiger Umgang mit der bestehenden Bausubstanz;</li><li>gesicherte Finanzierung und realistischer Terminplan;</li><li>sozialvertr\u00e4glicher Umgang mit den bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen;</li><li>periodische Berichterstattung und Kontrollrechte der Gemeinde.</li></ol>                  <p>Die Vergabebedingungen werden im Baurechtsvertrag verbindlich festgelegt.</p>     <h2>3.3 Finanzielle Auswirkungen</h2>  <h3>Laufende Kosten der Liegenschaft 2022\u20132025 </h3>  <p>Die Liegenschaft befindet sich im Finanzverm\u00f6gen der Gemeinde Glarus und wird nicht direkt f\u00fcr die Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben ben\u00f6tigt. Der finanzielle Aufwand und Ertrag der letzten Jahre werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. </p>  <table>  <tbody><tr>   <td>   <p>Bezugsjahr</p>   </td>   <td>   <p>Aufwand </p>   </td>   <td>   <p>Ertrag</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2025</p>   </td>   <td>   <p>CHF 28'311.35</p>   </td>   <td>   <p>CHF 47'584.37</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2024</p>   </td>   <td>   <p>CHF 26'816.80</p>   </td>   <td>   <p>CHF 54'004.00</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2023</p>   </td>   <td>   <p>CHF 24'194.55</p>   </td>   <td>   <p>CHF 56'156.30</p>   </td>  </tr>  <tr>   <td>   <p>2022</p>   </td>   <td>   <p>CHF 38'848.60</p>   </td>   <td>   <p>CHF 54'826.25</p>   </td>  </tr> </tbody></table>    <p>Die laufenden Aufwendungen sind nach einem hohen Wert im Jahr 2022 zun\u00e4chst gesunken, seit dem Jahr 2023 jedoch wieder angestiegen. Die Mietvertr\u00e4ge liegen im Jahr 2025 deutlich unter dem Niveau der Jahre 2022 bis 2024. Gleichzeitig stehen substanzielle Sanierungsinvestitionen an. Eine Gesamtsanierung der Liegenschaft durch die Gemeinde Glarus ist aufgrund der Priorisierung auf Investitionen ins Verwaltungsverm\u00f6gen nicht realistisch. </p>  <h2>3.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats</h2>  <p>Die Parzelle Nr. 133, Schl\u00f6ffeli 3 und Gr\u00fcnhag 4,6,8,10,12, 8754 Netstal, wird f\u00fcr den Gemeindebetrieb nicht ben\u00f6tigt. Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem schlechten Zustand und soll daher an eine gemeinn\u00fctzige Bautr\u00e4gerschaft ver\u00e4ussert werden. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass bestehende Bausubstanz nachhaltig saniert und entwickelt werden kann. Die Gemeinde selbst verf\u00fcgt aber nicht \u00fcber die finanziellen Mittel, um solche Investitionen zu t\u00e4tigen. Durch die Abgabe im Baurecht beh\u00e4lt die Gemeinde langfristig die Kontrolle \u00fcber das Land und die Liegenschaft und trotzdem kann gleichzeitig qualitativ guter Wohnraum entstehen. Als Bedingung legt der Gemeinderat fest, dass mit der Sanierung bezahlbarer Wohnraum nach dem Modell der Kostenmiete entstehen muss. Weiter soll die gesch\u00fctzte Kernzone aufgewertet werden. </p>  <p>Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Liegenschaft zu fairen Konditionen, aber nicht unter Wert ver\u00e4ussert werden soll. Die im Antrag aufgef\u00fchrten Baurechtskonditionen dienen als Grundlage f\u00fcr die Verhandlungen mit den interessierten Baugenossenschaften. </p>  <h2>3.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2>  <p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen sowie auf Art. 131 Abs. 1 Bst. h der Verfassung des Kantons Glarus i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Bst. c sowie Art. 32 Abs. 3 Bst. d und e der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: </p>  <ol><li>Die Gemeinde Glarus r\u00e4umt an der in ihrem Alleineigentum stehenden Liegenschaft Nr. 133 (Grundbuch Netstal), Schl\u00f6ffeli 3 und Gr\u00fcnhag 4, 6, 8, 10 und 12, in 8754 Netstal, zugunsten einer gemeinn\u00fctzigen Baugenossenschaft oder eines vergleichbaren gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4gers ein selbstst\u00e4ndiges und dauerndes Baurecht zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum nach dem Grundsatz der Kostenmiete w\u00e4hrend der Dauer des Baurechts ein.</li><li>Das Baurecht wird f\u00fcr eine Dauer von 80 Jahren einger\u00e4umt. Der anf\u00e4ngliche j\u00e4hrliche Baurechtszins betr\u00e4gt mind. 3.0 % des massgebenden Landwerts von CHF 787'680, somit mindestens CHF 23'630.40 pro Jahr. Der Baurechtsvertrag regelt die periodische Anpassung des massgebenden Landwerts und des Baurechtszinses. Der Gemeinderat wird erm\u00e4chtigt, die Baurechtsnehmerin oder den Baurechtsnehmer nach sachlichen und transparenten Kriterien auszuw\u00e4hlen und den Baurechtsvertrag innerhalb dieser Vorgaben abzuschliessen. Massgebend sind insbesondere die dauerhafte Einhaltung der Kostenmiete, Projektqualit\u00e4t, Realisierbarkeit, Finanzierung, Umgang mit den bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen und zeitliche Umsetzung.</li><li>Der Baurechtsvertrag enth\u00e4lt insbesondere verbindliche Bestimmungen \u00fcber die Kostenmiete, die zul\u00e4ssige \u00dcbertragung oder Belastung des Baurechts, die Berichterstattung und Kontrolle der Zweckbindung, die Erhaltung der Bausubstanz sowie den ordentlichen und vorzeitigen Heimfall. F\u00fcr den Heimfall sind die Bemessung, Sicherstellung und Finanzierung einer angemessenen Heimfallentsch\u00e4digung zu regeln. </li><li>Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2>  <p>Die GPK hat die Abgabe der Liegenschaft \u00abMehrfamilienhaus Gr\u00fcnhag\u00bb an den Adressen Schl\u00f6ffeli 3 sowie Gr\u00fcnhag 4, 6, 8 ,10 und 12, Parzelle 133, Grundbuch Netstal im Baurecht gepr\u00fcft. Der Gemeinderat hat sich bewusst f\u00fcr die Vergabe mittels Baurechtsvertrag entschieden. Die im Memorial aufgef\u00fchrten Vergabekriterien und Vertragsauflagen sind zwingend einzuhalten und bei der Vergabe transparent darzulegen. Die Abgabe der Immobilie findet ihre Grundlage in der vom Gemeinderat im Jahr 2019 beschlossenen Immobilienstrategie.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":2,"state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:44:44.845193+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Legislaturplanung 2027\u20132030: Genehmigung","memorial_page":3,"overview":"<h3>2.1 Die Vorlage im \u00dcberblick</h3>  <p>Bei der Legislaturplanung handelt es sich um ein strategisches F\u00fchrungs- und Planungsinstrument f\u00fcr den Gemeinderat, das von der Gemeindeversammlung zu Beginn der Legislatur genehmigt wird. Es bildet die Grundlage f\u00fcr die Jahresziele w\u00e4hrend der Legislaturperiode. Genauso viel Aufmerksamkeit wird die Gemeinde aber auch den zahlreichen festen bzw. grundlegenden Aufgaben entgegenbringen, die sie unabh\u00e4ngig von der Legislaturplanung erf\u00fcllt und die einen funktionierenden Betrieb der Gemeinde \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen.</p>  <p>Dem Gemeinderat war es ein besonderes Anliegen, dass die Ziele der neuen Legislaturplanung die herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen ber\u00fccksichtigen. Aus diesem Grunde sind einige Ziele nach innen gerichtet und betreffen organisatorische Themen. Auf kostenintensive Ziele, welche nicht den Grundauftrag der Gemeinde betreffen, wurde explizit verzichtet.</p>  <p>Der erste Entwurf der Legislaturplanung wurde aufgrund von R\u00fcckmeldungen aus der Bev\u00f6lkerung an einem \u00f6ffentlichen Anlass vom 18. Juni 2026 sowie R\u00fcckmeldungen aus einem auf der Website der Gemeinde Glarus publizierten Online-Formular im August \u00fcberarbeitet und angepasst.</p>  <p>Auf der Grundlage der Vision der Gemeinde Glarus sind in der Legislaturplanung 2027\u20132030 nun die folgenden drei Schwerpunkte festgehalten:</p>  <p>\u00abGemeinsam leben\u00bb, <br> \u00abGemeinsam lernen\u00bb und <br> \u00abGemeinsam arbeiten\u00bb.</p>  <p>F\u00fcr jeden Schwerpunkt wurden Ziele festgelegt und dazugeh\u00f6rige Massnahmen sind beschrieben. </p>","text":"<h2>2.2 Ausgangslage</h2><p>Der Gemeinderat setzt in der Legislaturplanung 2027\u20132030 den Fokus auf die drei Schwerpunkte \u00abGemeinsam leben\u00bb, \u00abGemeinsam lernen\u00bb und \u00abGemeinsam arbeiten\u00bb, angelehnt an die Vision der Gemeinde Glarus. F\u00fcr jeden Schwerpunkt wurden entsprechende Ziele und dazu passende Massnahmen erarbeitet. Sie sind im Nachfolgenden erl\u00e4utert. Im Anhang zu diesem Traktandum ist die Legislaturplanung 2027\u20132030 in Tabellenform abgebildet. Die darin ebenfalls erarbeitete und abgebildete Ressourcenplanung dient der erg\u00e4nzenden Orientierung.\n</p><p>Zur Diskussion an der Gemeindeversammlung stehen die Ziele und Massnahmen.\n</p><h3>Prozess und Bedeutung der Legislaturplanung in der Gemeinde Glarus</h3><p>Bei der Legislaturplanung handelt es sich um ein strategisches F\u00fchrungs- und Planungsinstrument f\u00fcr den Gemeinderat, welches von der Gemeindeversammlung genehmigt wird (Art. 15 Abs. 2 Gemeindeordnung; Art. 9 Abs. 2 Organisationsreglement). Es bildet die Grundlage f\u00fcr die Jahresziele w\u00e4hrend der Legislaturperiode und dient dazu, die Gemeindeentwicklung in die strategisch gew\u00e4hlte Richtung voranzutreiben.\n</p><p>Genauso viel Aufmerksamkeit und Wertsch\u00e4tzung soll und muss aber auch den \u2013 zumeist t\u00e4glich anfallenden \u2013 festen bzw. grundlegenden Aufgaben entgegengebracht werden, die unabh\u00e4ngig von der Legislaturplanung erf\u00fcllt werden und einen funktionierenden Betrieb der Gemeinde \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen oder die der Erf\u00fcllung von rechtlichen Vorgaben dienen. Sie bilden n\u00e4mlich das Fundament der Gemeinde. Dazu geh\u00f6ren viele Aufgaben, die in der Legislaturplanung nicht erw\u00e4hnt werden, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung des Schul- und Verwaltungsbetriebes, die Umsetzung von bereits geplanten Grossprojekten (z. B. Schulraumsanierungen) oder die Pflege des \u00f6ffentlichen Raumes.\n</p><p>Der Gemeindeversammlung kommt mit der Genehmigung der Legislaturplanung eine besondere Rolle zu, da sie damit zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt \u00fcber die politische Priorit\u00e4tensetzung des Gemeinderats bestimmt. Bei der Beurteilung der Legislaturplanung ist es deshalb wichtig, dass diese von derselben Abstraktionsebene aus vorgenommen wird, wie sie bei der Erarbeitung der Planung zur Anwendung kam.\n</p><p>F\u00fcr die Stimmberechtigten geht es zu Beginn der vierj\u00e4hrigen Legislaturperiode darum, die Legislaturplanung des Gemeinderats zu beraten und zu genehmigen. Im Verlaufe der Jahre 2027\u20132030 werden die Stimmberechtigten auf der Grundlage von Art. 12-14 der Gemeindeordnung bei Vorliegen eines konkreten Kredit- oder Sachantrages des Gemeinderats oder mittels Inkraftsetzung eines neuen oder ge\u00e4nderten Erlasses etc. in die Umsetzung dieser Legislaturplanung einbezogen bzw. die Gemeindeversammlung fasst die Beschl\u00fcsse zu den konkreten und detaillierten Antr\u00e4gen des Gemeinderats.\n</p><p>Schliesslich ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, die Bev\u00f6lkerung nach der Beteiligung w\u00e4hrend des Erarbeitungsprozesses im Rahmen des Bev\u00f6lkerungsanlasses auch w\u00e4hrend des Umsetzungsprozesses weiterhin mittels geeigneter Partizipationsformen miteinzubeziehen. Die Gemeindeverwaltung wird dies durch sorgf\u00e4ltige Kommunikation von Entscheiden und themenspezifischen Beitr\u00e4gen gew\u00e4hrleisten. Denn um die gesetzten Ziele der Legislaturplanung erreichen zu k\u00f6nnen, ist das Engagement und Zusammenspiel vieler Beteiligter erforderlich. Der Gemeinderat ist darauf angewiesen, dass Politik und Wirtschaft, die Verwaltung, Vereine und Institutionen sowie jede einzelne Einwohnerin und jeder einzelne Einwohner dabei mithelfen, die angestrebte Entwicklung von Glarus Realit\u00e4t werden zu lassen.\n</p><h3>Mitwirkungsprozess</h3><p>Der Gemeinderat hat die Legislaturplanung gemeinsam mit der Leiterkonferenz und den Departementen erarbeitet. Der Entwurf wurde am 18. Juni 2026 an einem \u00f6ffentlichen Anlass vorgestellt und mit der anwesenden Bev\u00f6lkerung diskutiert. Dabei konnten die Teilnehmenden die einzelnen Ziele priorisieren.\n</p><p>Zus\u00e4tzlich wurde der Entwurf auf der Website der Gemeinde Glarus ver\u00f6ffentlicht. \u00dcber ein Online-Formular bestand die M\u00f6glichkeit, R\u00fcckmeldungen einzureichen. Insgesamt gingen \u00fcber beide Kan\u00e4le 24 inhaltliche R\u00fcckmeldungen ein, die der Gemeinderat umfassend gepr\u00fcft hat.\n</p><p>Die h\u00f6chste Priorisierung erhielt das Ziel S1.Z2.d: <i>\u00abBestehende R\u00e4ume und Plattformen stehen der Bev\u00f6lkerung leicht zug\u00e4nglich f\u00fcr Begegnungen zur Verf\u00fcgung.\u00bb </i>Es geh\u00f6rt zum Legislaturziel <i>\u00abWir st\u00e4rken gemeinsam Partizipation, Engagement und das gesellschaftliche Leben f\u00fcr die Entwicklung der Gemeinde.\u00bb</i> Der Gemeinderat nimmt diese Priorisierung zur Kenntnis und wird dem Ziel bei der Umsetzung entsprechende Bedeutung beimessen.\n</p><p>Aufgrund der Pr\u00fcfung der 24 R\u00fcckmeldungen hat der Gemeinderat folgende Anpassungen vorgenommen:\n</p><p><strong>S1.Z2.b | Attraktive Rahmenbedingungen f\u00fcr die vermehrte Teilnahme der Stimmberechtigten an politischen Prozessen sind geschaffen.</strong>\n</p><p>In einzelnen R\u00fcckmeldungen wurde die Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlaments gew\u00fcnscht, in anderen ausdr\u00fccklich abgelehnt. Der Gemeinderat hat deshalb in die Legislaturplanung aufgenommen, die Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlaments zu pr\u00fcfen. Ebenso sollen M\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft werden, die Gemeindeversammlung attraktiver zu gestalten.\n</p><p><strong>S1.Z3.a | Der Raum Bahnhof Glarus \u2013 Linthsteg \u2013 Ennetb\u00fchls ist als zusammenh\u00e4ngender Mobilit\u00e4ts- und Freiraum weiterentwickelt. Die Gemeinde nutzt ihre Bauvorhaben als Chance, attraktivere Voraussetzungen f\u00fcr den Langsamverkehr zu schaffen.</strong>\n</p><p>Mehrere R\u00fcckmeldungen betrafen die Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr den Veloverkehr. Das Ziel S1.Z3.a wurde deshalb entsprechend erg\u00e4nzt.\n</p><p><strong>S1.Z4.c | Ein Konzept zur Neophytenbek\u00e4mpfung ist erstellt und wird umgesetzt.</strong><a><strong></strong></a>\n</p><p>Aufgrund von R\u00fcckmeldungen wurde als zus\u00e4tzliche Massnahme aufgenommen, Patenschaften als m\u00f6gliche Bek\u00e4mpfungsstrategie zu pr\u00fcfen.\n</p><p><strong>S3.Z3 | Die Attraktivit\u00e4t von Glarus als Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsort ist gest\u00e4rkt.</strong>\n</p><p>Dieses Ziel mit s\u00e4mtlichen Unterzielen geht auf einen Vorschlag aus dem Mitwirkungsprozess zur\u00fcck, den der Gemeinderat aufgenommen hat.\n</p><p>Einige R\u00fcckmeldungen waren operativer und nicht strategischer Natur. Sie wurden deshalb direkt an die fachlich zust\u00e4ndigen Abteilungen oder Fachstellen weitergeleitet. Dass sie nicht in der Legislaturplanung erscheinen, bedeutet nicht, dass sie nicht gepr\u00fcft oder gegebenenfalls umgesetzt werden.\n</p><h3>Erl\u00e4uterung der Massnahmen der Legislaturplanung</h3><p>In diesem Kapitel werden im Memorial die Schwerpunkte, die Legislaturziele, die Umsetzungsziele und der Massnahmenbeschrieb abgebildet, da diese Gegenstand der Diskussion in der Gemeindeversammlung sind. Die Tabelle gem\u00e4ss Beilage \u00abLegislaturplanung mit Massnahmenbeschrieb 2027\u20132030 inkl. Ressourcenplanung\u00bb wird als Anhang vollst\u00e4ndig abgedruckt. Die Ressourcenplanung dient dabei lediglich zur Orientierung.\n</p><h4>Schwerpunkt 1: \u00abGemeinsam leben\u00bb\n</h4><p><strong>S1.Z1 Wir nutzen und entwickeln Boden und Liegenschaften verantwortungsvoll. </strong>\n</p><p><strong>S1.Z1.a</strong><strong> | </strong><strong>Eine Nutzungs- und Ver\u00e4usserungsstrategie f\u00fcr die gemeindeeigenen B\u00f6den und Liegenschaften ist festgelegt.</strong>\n</p><p><i>Die Immobilienstrategie \u00abGemeinde Glarus 2030\u00bb wird analysiert, optimiert und bildet die Basis f\u00fcr die weiterf\u00fchrenden Arbeiten.</i>\n</p><p><i>Eine nutzerspezifische Verrechnung f\u00fcr den internen Umgang mit Liegenschaften wird gepr\u00fcft.</i>\n</p><p><i>Eine Nutzungs- und Ver\u00e4usserungsstrategie f\u00fcr die gemeindeeigenen B\u00f6den und Liegenschaften wird mit den Zielsetzungen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft sowie einer Priorisierung pro Liegenschaft in Bezug auf Halten, Entwickeln oder Abstossen verabschiedet.</i>\n</p><p><strong>S1.Z1.b</strong><strong> | </strong><strong>Ein Absenkpfad bis 2050 f\u00fcr gemeindeeigene Liegenschaften ist erarbeitet.</strong>\n</p><p><i>Bis zum Jahr 2050 weisen die gemeindeeigenen Liegenschaften einen neutralen CO<sub>2</sub>-Verbrauch aus. Die Umsetzung des Absenkpfades erfolgt in Phasen: </i>\n</p><ul>\n\t<li><i>Phase 1 Bestandsaufnahme: </i><i>Aufbau einer Energie- und Emissionsdatenbank mit Daten pro Objekt als Ist-Bilanz f\u00fcr das Referenzjahr 2025.</i></li>\n\t<li><i>Phase 2 Modellierung: </i><i>Quantifizierung des Absenkpfads bis zum Jahr 2050 auf Objekt- und Portfolioebene inkl. einem Referenzszenario.</i></li>\n\t<li><i>Phase 3 Massnahmenkatalog: </i><i>Erarbeitung eines priorisierten, kosten- und wirkungsbewerteten Massnahmenkatalogs \u00fcber verschiedene Handlungsfelder.</i></li>\n\t<li><i>Phase 4 Politische Verankerung: </i><i>Beschlussfassung des verbindlichen Absenkpfads.</i></li>\n</ul><p><strong>S1.Z1.c </strong><strong>| </strong><strong>Die Gemeinde \u00fcberpr\u00fcft und aktualisiert die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Nutzung des \u00f6ffentlichen Grundes.</strong></p><p><i>Die Nutzung des \u00f6ffentlichen Grundes, insbesondere f\u00fcr M\u00e4rkte, gastgewerbliche Zwecke, Baustellen und Strassensperrungen, Feste und Veranstaltungen sowie im Zusammenhang mit Bodenkauf- und Dienstbarkeitsgesuchen, wird in entsprechenden rechtlichen Grundlagen geregelt. </i>\n</p><p><strong>S1.Z2 Wir st\u00e4rken gemeinsam Partizipation, Engagement und das gesellschaftliche Leben f\u00fcr die Entwicklung der Gemeinde.</strong>\n</p><p><strong>S1.Z2.a  </strong><strong>|</strong><strong> Die Mitwirkung bei kommunalen Entscheidungen ist gest\u00e4rkt.</strong>\n</p><p><i>Es wird ein Mitwirkungskonzept erarbeitet und umgesetzt. Dieses definiert Massnahmen, um die niederschwellige einfache Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung zu erleichtern, sei es durch elektronische Platt-formen, durch Mitwirkungsanl\u00e4sse in Form von Bev\u00f6lkerungsforen, Zukunftswerkst\u00e4tten, Umfragen oder Arbeitsgruppen oder auch durch Arbeitstage.</i>\n</p><p><strong>S1.Z2.b </strong><strong>| </strong><strong>Attraktive Rahmenbedingungen f\u00fcr die vermehrte Teilnahme der Stimmberechtigten an politischen Prozessen sind geschaffen.</strong>\n</p><p><i>\u00dcberpr\u00fcft werden Rahmenbedingungen der Gemeindeversammlung wie der Zeitpunkt und die Gestaltung der Durchf\u00fchrung, die Terminierung, die Kommunikation der Themen und allenfalls ein gesellschaftliches Rahmenprogramm. Die Umsetzung erfolgt zuerst im Rahmen eines Pilotversuchs.</i>\n</p><p><i>Die Einf\u00fchrung eines Gemeindeparlamentes wird gepr\u00fcft.</i></p><p><strong></strong>\n</p><p><strong>S1.Z2.c </strong><strong>| </strong><strong>Lokales Engagement ist in geeigneter Form unterst\u00fctzt.</strong>\n</p><p><i>Das lokale Engagement von Vereinen, Organisationen und Freiwilligen wird durch bedarfsgerechte Unterst\u00fctzungs- und F\u00f6rdermassnahmen gezielt gest\u00e4rkt, beispielsweise durch finanzielle Beitr\u00e4ge, eine verg\u00fcnstigte Nutzung von R\u00e4umen oder einfache Bewilligungsprozesse. </i>\n</p><p><i>Die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit Dachvereinsorganisationen werden hinsichtlich Auftrags, Wirkung und zuk\u00fcnftiger Anforderungen \u00fcberpr\u00fcft und neu abgeschlossen. </i>\n</p><p><i>Eigeninitiative und neue Ideen aus der Bev\u00f6lkerung, die Begegnung, Zusammenhalt und ein vielf\u00e4ltiges gesellschaftliches Leben f\u00f6rdern, werden gezielt erm\u00f6glicht und unterst\u00fctzt.</i>\n</p><p><strong>S1.Z2.d </strong><strong>| </strong><strong>Bestehende R\u00e4ume und Plattformen stehen der Bev\u00f6lkerung leicht zug\u00e4nglich f\u00fcr Begegnungen zur Verf\u00fcgung.</strong>\n</p><p><i>Einzelne Begegnungsorte werden gemeinsam mit deren Nutzerinnen und Nutzern bedarfsgerecht weiterentwickelt. Die Basis daf\u00fcr bilden die Ergebnisse eines im Jahr 2026 laufenden Praxisprojektes der Ostschweizer Fachhochschule.</i>\n</p><p><i>Niederschwellige und selbstorganisierte Begegnungsangebote in den verschiedenen Ortsteilen werden erm\u00f6glicht.</i>\n</p><p><strong>S1.Z3 Wir entwickeln Mobilit\u00e4t und Parkierung bedarfsgerecht weiter.</strong>\n</p><p><strong>S1.Z3.a  </strong><strong>| </strong><strong>Der Raum Bahnhof Glarus \u2013 Linthsteg \u2013 Ennetb\u00fchls ist als zusammenh\u00e4ngender Mobilit\u00e4ts- und Freiraum weiterentwickelt. Die Gemeinde nutzt ihre Bauvorhaben als Chance, attraktivere Voraussetzungen f\u00fcr den Langsamverkehr zu schaffen.</strong>\n</p><p><i>Bei Bauprojekten werden Verbesserungen f\u00fcr den Langsamverkehr (z. B. Trottoirbreite, Durchg\u00e4ngigkeit, Wegsicherheit) gepr\u00fcft und wo m\u00f6glich umgesetzt. </i>\n</p><p><i>Die Projektorganisation sowie die Koordination mit Kanton, der SBB, Grundeigent\u00fcmer/-innen und weiteren Projektpartner/-innen werden sichergestellt.</i>\n</p><p><i>Die Entwicklung des Raums Bahnhof Glarus \u2013 Linthsteg \u2013 Ennetb\u00fchls wird mit den Massnahmen im Fuss- und Veloverkehr sowie den angrenzenden Freir\u00e4umen, insbesondere dem Kartonipark, abgestimmt.</i>\n</p><p><i>Das Projekt wird im Detail geplant und das Bewilligungsverfahren f\u00fcr das Projekt Linthsteg gem\u00e4ss Beschluss der Gemeindeversammlung durchgef\u00fchrt.</i>\n</p><p><i>Die Bauarbeiten f\u00fcr den Linthsteg werden ausgeschrieben und vergeben. Danach erfolgt die Bauausf\u00fchrung.</i>\n</p><p><strong>S1.Z3.b </strong><strong>| </strong><strong>Das bisherige Parkierungskonzept ist punktuell optimiert und die Angebote f\u00fcr die Quartierparkierung sind angepasst.</strong>\n</p><p><i>Erfahrungen sowie R\u00fcckmeldungen aus der Bev\u00f6lkerung zu der Umsetzung des Parkierungskonzeptes Ortsteil Glarus werden ausgewertet.</i>\n</p><p><i>Bedarf und Standorte f\u00fcr zus\u00e4tzliche Quartierparkierungsanlagen werden gepr\u00fcft und geplant. </i>\n</p><p><i>Punktuelle Optimierungen des Parkierungskonzepts werden geplant, der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt. </i>\n</p><p><i>Erste Massnahmen zur Quartierparkierung werden umgesetzt und die Optimierung des Parkierungskonzepts im Ortsteil Glarus wird abgeschlossen.</i>\n</p><p><strong>S1.Z3.c  </strong><strong>| </strong><strong>Die Parkierungsregelungen sind in allen Ortsteilen umgesetzt und Sicherheitsl\u00fccken im ruhenden Verkehr sind geschlossen.</strong>\n</p><p><i>Die bestehenden Parkierungsregelungen und Sicherheitsl\u00fccken in Ennenda, Netstal und Riedern sowie in den \u00fcbrigen Bereichen des Ortsteils Glarus werden analysiert und bei Bedarf werden Verbesserungen vorgenommen.</i>\n</p><p><i>Bedarf und Standorte f\u00fcr zus\u00e4tzliche Quartierparkierungsanlagen werden gepr\u00fcft. </i>\n</p><p><i>Parkierungsregelungen und allf\u00e4llige Quartierparkierungsanlagen werden in allen Ortsteilen umgesetzt und verbleibende Sicherheitsl\u00fccken werden behoben.</i>\n</p><p><strong>S1.Z4 Wir f\u00f6rdern den Naturschutz und treffen Massnahmen gegen gesellschaftliche und technische Gefahren sowie Naturgefahren.</strong>\n</p><p><strong>S1.Z4.a </strong><strong>| </strong><strong>Der Hochwasserschutz beim Projekt \u00abSichere Linth\u00bb und bei der Butzirunse ist vorangetrieben.</strong>\n</p><p><i>Hochwasserschutzprojekt \u00abButzi- (und Bl\u00e4nggli-)runse\u00bb:</i></p><p><i>Das Bauprojekt wird erstellt und zur Bewilligung eingereicht. Ein Veranlagungskonzept wird erstellt. </i>\n</p><p><i>Danach erfolgt die Umsetzung nach Erhalt der Baubewilligung und der Subventionszusage durch den Bund und den Kanton. </i>\n</p><p><i>Am Ende wird das Projekt abgeschlossen inkl. Abrechnung und Veranlagungseinzug. </i>\n</p><p><i>Hochwasserschutzprojekt \u00abSichere Linth\u00bb:</i></p><p><i>Das Bauprojekt \u00abSichere Linth\u00bb wird geplant und zur Bewilligung eingereicht. </i>\n</p><p><i>Eine Begleitgruppe zum Projekt \u00abSichere Linth\u00bb wird konstituiert und integraler Bestandteil des Bauprojektprozesses. </i>\n</p><p><i>Danach werden Landerwerbsverhandlungen auf Basis des Bauprojekts gef\u00fchrt; diese werden nach M\u00f6glichkeit bis Ende des Jahres 2030 abgeschlossen. </i>\n</p><p><i>Die Veranlagung respektive Kostenbeteiligungen von Bund, Kanton und Dritten (Nutzniessende) werden auf Basis des dannzumaligen Rechts bis Ende des Jahres 2030 gekl\u00e4rt.</i>\n</p><p><strong>S1.Z4.b </strong><strong>| </strong><strong>Die Gemeinde ist durch ein vorausschauendes Gefahren- und Krisenmanagement auf ausserordentliche Lagen vorbereitet und bleibt handlungsf\u00e4hig.</strong>\n</p><p><i>Die Krisen- und Notfallplanung wird aktualisiert. Kritische Infrastrukturen und Prozesse werden mit einer Gef\u00e4hrdungsanalyse identifiziert sowie Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebs- und Versorgungsf\u00e4higkeit gefestigt.</i>\n</p><p><i>Die Gemeindef\u00fchrungsorganisation (GFO) wird weiterentwickelt und regelm\u00e4ssig be\u00fcbt. Organisation, Rollen und Zust\u00e4ndigkeiten der Krisenorganisation werden \u00fcberpr\u00fcft und bei Bedarf angepasst. </i>\n</p><p><i>Die Krisenkommunikation und -zusammenarbeit wird gest\u00e4rkt. Ein Krisenkommunikationskonzept f\u00fcr die interne und externe Kommunikation wird erarbeitet und eingef\u00fchrt.</i>\n</p><p><strong>S1.Z4.c </strong><strong>| </strong><strong>Ein Konzept zur Neophytenbek\u00e4mpfung ist erstellt und wird umgesetzt.</strong>\n</p><p><i>Ein Konzept zur Bek\u00e4mpfung invasiver Neophyten wird erarbeitet. Das Konzept beinhaltet unter anderem Priorit\u00e4ten, Zust\u00e4ndigkeiten und Bek\u00e4mpfungsstrategien. Als eine Bek\u00e4mpfungsstrategie wird die M\u00f6glichkeit von Patenschaften einzelner Abschnitte gepr\u00fcft.</i>\n</p><p><i>Danach werden erste Massnahmen auf priorit\u00e4ren Fl\u00e4chen umgesetzt. Mitarbeiter/-innen, Grundeigent\u00fcmer/-innen und Bev\u00f6lkerung werden auf das Thema hin sensibilisiert.</i>\n</p><p><i>Die Zusammenarbeit mit Kanton, Privaten und weiteren Akteur/-innen wird gef\u00f6rdert.</i>\n</p><p><i>Die Bek\u00e4mpfungsstrategien werden gem\u00e4ss Konzept fortgef\u00fchrt und die Priorit\u00e4ten bei Bedarf angepasst.</i>\n</p><h4>Schwerpunkt 2: \u00abGemeinsam lernen\u00bb\n</h4><p><strong>S2.Z1 Wir st\u00e4rken die fr\u00fche Kindheit als Grundlage f\u00fcr Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg.</strong>\n</p><p><strong>S2.Z1.a </strong><strong>| </strong><strong>Ein Konzept \u00abFr\u00fche Kindheit\u00bb ist erarbeitet und wird umgesetzt.</strong>\n</p><p><i>Bestehende Angebote, Zust\u00e4ndigkeiten, Schnittstellen und Bed\u00fcrfnisse im Bereich der fr\u00fchen Kindheit werden erfasst. Der Kanton Glarus, andere Gemeinden, relevante Fachpersonen und Einrichtungen werden einbezogen und Erfahrungen werden ausgetauscht, insbesondere auch zur Pr\u00e4vention und zur Elternbildung.</i>\n</p><p><i>Ein Konzept \u00abFr\u00fche Kindheit\u00bb wird erarbeitet und priorit\u00e4re Handlungsfelder sowie Ziele und Massnahmen werden festgelegt und umgesetzt.</i>\n</p><p><i>Erfahrungen aus der ersten Umsetzungsphase werden ausgewertet. Massnahmen werden bei Bedarf angepasst.</i>\n</p><p><i>Die Nutzung und die Erreichbarkeit der Angebote werden \u00fcberpr\u00fcft, insbesondere hinsichtlich schwer erreichbarer Zielgruppen.</i>\n</p><p><strong>S2.Z1.b </strong><strong>| </strong><strong>Unser Angebot f\u00fcr Kinder in der fr\u00fchen Kindheit und deren Erziehungsberechtigte ist erweitert. </strong>\n</p><p><i>Das bestehende Programm (z. B. das Kinder- und Eltern-Begleitprogramm \u00abping:pong\u00bb) wird weitergef\u00fchrt und bedarfsgerecht ausgebaut. Es wird gepr\u00fcft, welche zus\u00e4tzlichen Angebote \u2013 insbesondere in den Bereichen Elternbildung, Pr\u00e4vention, Sprach-/Entwicklungsf\u00f6rderung und \u00dcbergang in den Kindergarten \u2013 sinnvoll sind.</i>\n</p><p><i>Erste weitere Angebote werden, gest\u00fctzt auf das Konzept \u00abFr\u00fche Kindheit\u00bb, eingef\u00fchrt. Kooperationen mit bestehenden Anbietern werden, wo sinnvoll, genutzt. Ein niederschwelliger Zugang und geeignete Informationen f\u00fcr die Erziehungsberechtigten werden sichergestellt.</i>\n</p><p><i>Die Nutzung und Wirkung der eingef\u00fchrten Angebote werden \u00fcberpr\u00fcft. Die Angebote werden aufgrund der Erfahrungen und R\u00fcckmeldungen von Erziehungsberechtigten und Fachpersonen angepasst bzw. erg\u00e4nzt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Erreichbarkeit von Familien gelegt, welche die bestehenden Angebote bisher wenig nutzen.</i>\n</p><p><strong>S2.Z1.c </strong><strong>| </strong><strong>Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen im Bereich der fr\u00fchen Kindheit ist gest\u00e4rkt.</strong>\n</p><p><i>Die Zusammenarbeit mit relevanten Einrichtungen wird erfasst und \u00fcberpr\u00fcft (Leistungsvereinbarungen, Zust\u00e4ndigkeiten usw.) und auf das erarbeitete Konzept \u00abFr\u00fche Kindheit\u00bb angepasst.</i>\n</p><p><i>Die angepasste Form der Zusammenarbeit wird aufgenommen und im regelm\u00e4ssigen fachlichen Austausch gest\u00e4rkt. \u00dcberg\u00e4nge und Schnittstellen \u2013 insbesondere zwischen Familie, familienerg\u00e4nzenden Angeboten, Beratung/F\u00f6rderung und Kindergarten \u2013 werden \u00fcberpr\u00fcft und verbessert</i>.<i></i>\n</p><p><strong>S2.Z2 Wir entwickeln die Qualit\u00e4t und Zukunftsf\u00e4higkeit unserer Schule weiter.</strong>\n</p><p><strong>S2.Z2.a </strong><strong>| </strong><strong>Die neue Bildungskommission hat sich als wirkungsvolles strategisches Gremium etabliert.</strong>\n</p><p><i>Die neue Bildungskommission wird weiter eingef\u00fchrt und in ihrer Rolle gest\u00e4rkt und gefestigt. </i>\n</p><p><i>Schulungen (in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Departement f\u00fcr Bildung und Kultur) helfen, die T\u00e4tigkeitsfelder, Aufgaben und Pflichten zu sch\u00e4rfen.</i>\n</p><p><i>Die Zusammenarbeit mit Gemeinderat, Verwaltung und operativer Schulf\u00fchrung wird regelm\u00e4ssig reflektiert und optimiert.</i>\n</p><p><strong>S2.Z2.b </strong><strong>| </strong><strong>Aus der Vision \u00abSchule Glarus 2030+\u00bb sind konkrete Massnahmen erarbeitet und umgesetzt.</strong>\n</p><p><i>Die Vision \u00abSchule Glarus 2030+\u00bb mit dazugeh\u00f6rigen Massnahmen in den Themen Lerninhalte, Lernformen, Lernzeiten, Lernorte und Vernetzung wird verabschiedet.</i>\n</p><p><i>Strategische Handlungsfelder werden priorisiert und erste konkrete Massnahmen mit Zielsetzungen und Umsetzungshorizont definiert und umgesetzt.</i>\n</p><p><i>Der Stand der Umsetzung und der Zielerreichung wird \u00fcberpr\u00fcft. Laufende Massnahmen werden aufgrund der Erfahrungen weiterentwickelt. Weitere Massnahmen werden umgesetzt. </i>\n</p><p><i>Entwicklungen im Bildungsbereich werden laufend beobachtet, deren Bedeutung f\u00fcr die Schule Glarus beurteilt und in den Visions-Massnahmen ber\u00fccksichtigt.</i></p><p><i></i>\n</p><h4>Schwerpunkt 3: \u00abGemeinsam arbeiten\u00bb\n</h4><p><strong>S3.Z1 Wir steuern die finanziellen Ressourcen.</strong>\n</p><p><strong>S3.Z1.a </strong><strong>| </strong><strong>Grossprojekte sind priorisiert.</strong>\n</p><p><i>Priorisierungskriterien f\u00fcr Grossprojekte werden festgelegt. Projekte werden auf die Zeitachse gelegt.</i>\n</p><p><strong>S3.Z1.b </strong><strong>| </strong><strong>Eine Finanzierungsstrategie ist entwickelt und ein langfristiger Aufgaben- und Finanzplan ist erstellt. </strong>\n</p><p><i>In der Finanzierungsstrategie wird festgehalten, wie die Aufgaben und Investitionen nachhaltig finanziert werden sollen, w\u00e4hrend der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) die Aufgaben, Projekte und Investitionen sowie deren Auswirkungen in den n\u00e4chsten Jahren festh\u00e4lt. Zuerst wird die Einf\u00fchrung gepr\u00fcft und konzipiert, und danach wird sie umgesetzt.</i>\n</p><p><strong>S3.Z2 Wir regeln die Schnittstellen zwischen der Gemeinde und den tb.glarus zukunftsf\u00e4hig.</strong>\n</p><p><strong>S3.Z2.a </strong><strong>| </strong><strong>Die Werkordnung und der Konzessionsvertrag mit den tb.glarus sind \u00fcberpr\u00fcft und hinsichtlich Schnittstellen, Zust\u00e4ndigkeiten und Finanzierungsregelungen weiterentwickelt.</strong>\n</p><p><i>Die bestehende Werkordnung und der Konzessionsvertrag werden \u00fcberpr\u00fcft und der Handlungsbedarf hinsichtlich Schnittstellen, Zust\u00e4ndigkeiten und Finanzierungsregelungen konkretisiert.</i>\n</p><p><i>Anpassungsvorschl\u00e4ge zu Zust\u00e4ndigkeiten, Schnittstellen und Finanzierungsregelungen werden erarbeitet und mit den tb.glarus sowie weiteren beteiligten Stellen abgestimmt. </i>\n</p><p><i>Die Vertrags- und Reglementsentw\u00fcrfe werden bereinigt und dem jeweils zust\u00e4ndigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt.</i>\n</p><p><i>Die angepasste Werkordnung und der neue Konzessionsvertrag inkl. neuer Zust\u00e4ndigkeits- und Finanzierungsregelungen werden eingef\u00fchrt.</i>\n</p><p><strong>S3.Z2.b </strong><strong>| </strong><strong>Die strategischen Zielsetzungen der Gemeinde sowie die Grundlagen und Auftr\u00e4ge der tb.glarus sind auf die kommunale Energieplanung abgestimmt.</strong>\n</p><p><i>Die strategischen Zielsetzungen der Gemeinde sowie die Grundlagen und Auftr\u00e4ge der tb.glarus werden auf ihre \u00dcbereinstimmung mit der beh\u00f6rdenverbindlichen kommunalen Energieplanung \u00fcberpr\u00fcft.</i>\n</p><p><i>Erforderliche Anpassungen werden mit den tb.glarus und den weiteren beteiligten Stellen abgestimmt, dem jeweils zust\u00e4ndigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt und anschliessend umgesetzt.</i>\n</p><p><strong>S3.Z3 Die Attraktivit\u00e4t von Glarus als Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsort ist gest\u00e4rkt. </strong>\n</p><p><strong>S3.Z3.a </strong><strong>| </strong><strong>Massnahmen zur Generierung von Besucherinnen und Besuchern sind festgelegt und werden mit Unterst\u00fctzung des Vereins Glarus Service umgesetzt.</strong>\n</p><p><i>Mittels einer Leistungsvereinbarung wird der Verein Glarus Service beauftragt, ein attraktives Shopping- und Gastronomieangebot im Gemeindegebiet zu f\u00f6rdern und die Gemeinde Glarus als <br> Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsort aufzuwerten. </i>\n</p><p><i>Es werden lokalen Anl\u00e4sse, Vernetzungsmassnahmen, gemeinsame Produktgestaltungen und Verkaufsaktionen organisiert und unterst\u00fctzt.</i>\n</p><p><strong>S3.Z3.b </strong><strong>| </strong><strong>Leerst\u00e4nde sind bewirtschaftet und reduziert.</strong>\n</p><p><i>Die Gemeinde beauftragt den Verein Glarus Service, Vermittlungsarbeiten bei Leerst\u00e4nden zu \u00fcbernehmen und Laden- und Gewerbefl\u00e4chen wie auch Zwischennutzungen wie z. B. Pop Ups zu vermarkten.</i>\n</p><p><strong>S3.Z3.c </strong><strong>| </strong><strong>Das touristische Angebot ist weiterentwickelt. </strong>\n</p><p><i>Mittels einer Leistungsvereinbarung wird die VISIT Glarnerland AG beauftragt, touristische Angebote in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Freizeit zu schaffen und/oder qualitativ zu verbessern mit dem Ziel, dass in der Gemeinde Wertsch\u00f6pfung erzielt wird.</i>\n</p><p><i>F\u00fcr Glarus wird eine professionelle Anlaufstelle f\u00fcr die G\u00e4stebetreuung geschaffen.</i>\n</p><p><strong>S3.Z4 Wir arbeiten dienstleistungsorientiert.</strong>\n</p><p><strong>S3.Z4.a </strong><strong>| </strong><strong>Ein Massnahmenkatalog zur Implementierung der Vision und der Werte der Gemeinde Glarus ist umgesetzt.</strong>\n</p><p><i>Die Vision und die Werte der Gemeinde Glarus werden durch die konsequente Umsetzung eines definierten Massnahmenkatalogs nachhaltig in der Organisation verankert. Im Zentrum steht die F\u00f6rderung einer wertsch\u00e4tzenden Zusammenarbeits- und Kommunikationskultur.</i>\n</p><p><strong>S3.Z4.b </strong><strong>| </strong><strong>Die Prozesse und die Organisationsstruktur sind effizient organisiert. </strong>\n</p><p><i>Die Organisationsstruktur wird hinsichtlich Effizienz und Optimierung der Abl\u00e4ufe angepasst.</i>\n</p><p><strong>S3.Z4.c  </strong><strong>| </strong><strong>Arbeitsleistungen werden mittels einer positiven internen Kultur und guter Arbeitsbedingungen gef\u00f6rdert.</strong>\n</p><p><i>Die Gemeinde Glarus schafft Rahmenbedingungen, welche Motivation, Leistungsf\u00e4higkeit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden nachhaltig f\u00f6rdern. Dazu werden die F\u00fchrungskultur und die F\u00fchrungskompetenzen gezielt weiterentwickelt sowie die pers\u00f6nliche und fachliche Entwicklung der Mitarbeitenden unterst\u00fctzt. Erg\u00e4nzend werden attraktive Arbeitsbedingungen sowie eine wertsch\u00e4tzende Feedback- und Entwicklungskultur gef\u00f6rdert, um die Arbeitgeberattraktivit\u00e4t nachhaltig zu st\u00e4rken.</i>\n</p><p><strong>S3.Z4.d </strong><strong>| </strong><strong>Die Gemeinde pr\u00fcft die M\u00f6glichkeiten eines rechtskonformen und sicheren Einsatzes von KI zur Unterst\u00fctzung von Verwaltungsprozessen.</strong><strong></strong>\n</p><p><i>In Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus wird die Beschaffung und Einf\u00fchrung von k\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) f\u00fcr die \u00f6ffentliche Verwaltung datenschutzgerecht umgesetzt. Eine entsprechende verbindliche Regelung wird f\u00fcr alle Mitarbeitenden zur Nutzung von (generativer) KI bei der Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben erarbeitet und erlassen. Die Einsatzm\u00f6glichkeiten der (generativen) KI werden laufend gepr\u00fcft und wo sinnvoll und nutzbringend eingesetzt.</i>\n</p><p><i>Zum Datenschutz und zu der Informationssicherheit werden Schulungen durchgef\u00fchrt.</i>\n</p><h3>Verhandlungsablauf an der Gemeindeversammlung\n</h3><p>Zur Beratung der Legislaturplanung 2027\u20132030 wird der Gemeindeversammlung folgendes Vorgehen vorgeschlagen:\n</p><p>Eintretensdebatte: Nach den einleitenden Erl\u00e4uterungen dient die Eintretensdebatte dazu, dass die Stimmberechtigten bei Bedarf allgemeine Bemerkungen zur Legislaturplanung an die Gemeindeversammlung richten k\u00f6nnen. In der Eintretensdebatte sollen keine Detailantr\u00e4ge gestellt werden, hierzu bietet die nachfolgende Detailberatung Gelegenheit. Nach erfolgtem Eintreten wird zur Detailberatung \u00fcbergegangen.\n</p><p>Detailberatung: Die Detailberatung erfolgt anhand der drei Schwerpunkte. Die drei Schwerpunkte werden jeweils inklusive aller Ziele und Massnahmen eines Schwerpunkts zur Diskussion gestellt. W\u00e4hrend der Detailberatung sind zu jedem Schwerpunkt, zu jedem Ziel und zu jeder Massnahme Antr\u00e4ge auf Gutheissung (Genehmigung), Ablehnung und R\u00fcckweisung m\u00f6glich. Die Antr\u00e4ge sind kurz zu begr\u00fcnden (Art. 39 Abs. 1 Gemeindegesetz).\n</p><p>Die Legislaturplanung enth\u00e4lt wie beschrieben auch Erl\u00e4uterungen und eine Ressourcenplanung. Diese dienen den Stimmberechtigten zur Information und zur Kenntnisnahme. Wie bei der Aufgaben- und Finanzplanung im Budgettraktandum handelt es sich bei der Ressourcenplanung um eine rollende Planung. Die Ressourcenplanung stellt keine bindenden Beschl\u00fcsse dar. Die Stimmberechtigten beschliessen j\u00e4hrlich im Rahmen der Budgetberatungen \u00fcber die Mittel, die sie dem Gemeinderat f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung und die Umsetzung der Legislaturplanung zur Verf\u00fcgung stellen. Da sich der Gemeinderat bei den Budgetarbeiten der kommenden Jahre unter anderem an der Ressourcenplanung aus der Legislaturplanung orientieren wird, bringt er der Gemeindeversammlung diese zur Kenntnis.\n</p><p>Schlussabstimmung: Werden an der Vorlage zwei oder mehr Ab\u00e4nderungen vorgenommen, ist \u00fcber die bereinigte Vorlage eine Schlussabstimmung durchzuf\u00fchren (Art. 67 Abs. 4 GPR). W\u00e4hrend der Detailberatung k\u00f6nnen die Stimmberechtigten zu den Schwerpunkten, Zielen und Massnahmen, R\u00fcckweisungs- oder Verschiebungsantr\u00e4ge stellen. Wird kein Antrag gestellt, gilt der jeweilige Antrag des Gemeinderats nach Massgabe von Art. 67 Abs. 1 GPR als genehmigt.\n</p><h2>2.3 Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung\n</h2><p>Die finanzielle Situation stellt die Gemeinde Glarus vor grosse Herausforderungen. Anstehende Investitionen und hohe Unterhaltskosten f\u00fcr einen grossen und teilweise auch n\u00f6tigen Liegenschaftsbestand belasten die Gemeindekasse. Die R\u00fcckkehr zu einer soliden finanziellen Basis ist das oberste Ziel, um die anstehenden hohen Investitionen stemmen zu k\u00f6nnen.\n</p><p>Der Gemeinderat m\u00f6chte sich deshalb in dieser Legislatur auf den Grundauftrag fokussieren und sich keine gestalterischen Ziele setzen, welche hohe Kosten ausl\u00f6sen. Er will sich fokussieren auf die Verbesserung der Effizienz und Qualit\u00e4t in verschiedenen Abl\u00e4ufen und in der Organisation und aber auch darauf, dass die Standortattraktivit\u00e4t der Gemeinde zumindest beibehalten werden kann.\n</p><h2>2.4 Erw\u00e4gungen des Gemeinderats\n</h2><p>Die beschriebene Legislaturplanung 2027\u20132030 wird mit bestehenden personellen Ressourcen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt nach heutiger Einsch\u00e4tzung ohne zus\u00e4tzlichen Stellenbedarf. Soweit einzelne Massnahmen Sachaufwand, Investitionen, Leistungsvereinbarungen oder wiederkehrende Ausgaben ausl\u00f6sen, werden diese den zust\u00e4ndigen Organen nach Massgabe der Finanzkompetenzordnung separat unterbreitet. Die Ressourcenplanung ist nicht kredit- oder budgetbegr\u00fcndend.\n</p><h2>2.5 Antrag an die Gemeindeversammlung</h2><p>Gegenstand der Genehmigung sind die Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung 2027\u20132030. Die Ressourcenplanung dient der Orientierung und wird zur Kenntnis genommen; sie begr\u00fcndet keine Kredit-, Budget- oder Sachbeschl\u00fcsse.</p><p>Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen sowie auf Art. 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: </p><ol><li>Die Legislaturplanung 2027\u20132030 wird genehmigt.</li><li>Die Ressourcenplanung wird zur Kenntnis genommen; sie begr\u00fcndet keine Kredit-, Budget- oder Sachbeschl\u00fcsse.</li><li>Der Gemeinderat wird mit der Umsetzung beauftragt.</li></ol><h2>Stellungnahme der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK)</h2><p>Die GPK nimmt die Legislaturplanung 2027\u20132030 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass mit der vorliegenden Legislaturplanung den Bestimmungen von Art. 6 und Art. 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung entsprochen wird. Die strategischen Ziele und Schwerpunkte des Gemeinderates f\u00fcr die kommende Legislaturperiode werden nachvollziehbar dargelegt. Dabei wird den finanziellen Rahmenbedingungen und der aktuellen Finanzlage der Gemeinde Rechnung getragen.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]},{"number":1,"state":"scheduled","last_modified":"2026-10-26T07:44:39.943681+00:00","irrelevant":false,"tacitly_accepted":false,"title":"Begr\u00fcssung und Mitteilungen","memorial_page":2,"overview":"<h2></h2>","text":"<h3>Begr\u00fcssung und Mitteilungen</h3><p><strong>Liebe Stimmberechtige</strong></p>  <p>Im Namen des Gemeinderats laden wir Sie herzlich zur Gemeindeversammlung 2/2026 ein. Am 27. November 2026 entscheiden wir erneut gemeinsam \u00fcber f\u00fcr unsere Gemeinde wichtige Themen wie die Legislaturplanung 2027\u20132030.</p>  <p>Im Sinne der Diskussion und Entscheidungen der <br> Gemeindeversammlung 1/2025 schl\u00e4gt der Gemeinderat vor, die Liegenschaft Gr\u00fcnhag in Netstal im Baurecht einer Baugenossenschaft abzugeben.</p>  <p>Das beliebte Ferienheim Saggberg soll mit einer Dachsanierung in Schuss gehalten werden. Aus wirtschaftlichen \u00dcberlegungen soll auch gleich eine Photovoltaikanlage installiert werden.</p>  <p>Das Budget f\u00fcr 2027 zeigt, dass die Gemeinde weiterhin auf Sparkurs ist \u2013 auf Sparkurs sein muss \u2013, denn zurzeit reichen die Mittel nicht einmal, um die laufenden Investitionen zu finanzieren. Es stehen aber auch noch viel gr\u00f6ssere Aufgaben an wie die Sanierung des Schulhauses Buchholz oder das Hochwasserschutzprojekt \u00abSichere Linth\u00bb.</p><p class=\"has-img has-img has-img has-img has-img has-img\"><img src=\"https://gemeindeversammlung.glarus.ch/storage/acdd44ea8e4a5ec4c45e11ed13cd020f1850d6bfc879c44b6a76a7146b24ba1a\" class=\"lazyload-alt\" width=\"4096px\" height=\"2730px\"></p>  <p>Wir freuen uns, Sie an der Informationsveranstaltung vom 9. November 2026 pers\u00f6nlich \u00fcber die Gesch\u00e4fte der Gemeindeversammlung 2/2026 zu informieren und Sie zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2026 zu begr\u00fcssen.</p>    <p>Ihre Stimme ist wichtig f\u00fcr die Gestaltung der Zukunft von Glarus.</p>    <p>Im Namen des Gemeinderats Glarus</p><table><tbody><tr><td><img alt=\"\" class=\"lazyload-alt\">Peter Aebli<br>Gemeindepr\u00e4sident</td><td>Sonja Kohler M\u00fcller<br>Gemeindeschreiberin</td></tr></tbody></table><p>Bitte nehmen Sie Ihren pers\u00f6nlichen Stimmrechtsausweis an die Gemeindeversammlung mit. <br> F\u00fcr interessierte Personen ohne Stimmrecht steht die Besuchertrib\u00fcne zur Verf\u00fcgung.</p><h3>Terminvorschau</h3>  <ul><li>Montag, 24. Mai 2027                            Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 1/2027</li><li>Freitag, 11. Juni 2027                           Gemeindeversammlung 1/2027</li><li>Montag, 08. November 2027                 Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung 2/2027</li><li>Samstag, 27. November 2027               Gemeindeversammlung 2/2027</li></ul>        <p>(\u00c4nderungen vorbehalten)<strong></strong></p><p>Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Memorial beziehen sich auf alle Geschlechter.</p>","resolution":null,"resolution_tags":[],"files":{"memorial_pdf":null},"vota":[]}]}