Traktandum 4
Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus;
Grundsatzentscheid
4.1 Die Vorlage im Überblick
Die Gemeinde Glarus ist Besitzerin von fünf Gastronomieliegenschaften sowie der Äugstenhütte auf 1'500 m ü. M. Der Besitz dieser fünf Gastronomieliegenschaften und der Äugstenhütte belastet die Rechnung der Gemeinde jährlich im Durchschnitt mit CHF 350'000. Zudem zeigen die Objekteauswertungen, dass bis ins Jahr 2048 Investitionen in die Gastronomieliegenschaften von bis zu CHF 17 Mio. erforderlich sind.
Der Betrieb von Gastronomieliegenschaften ist in der Regel keine Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Gastronomie ist ein Wirtschaftszweig, der überwiegend von privaten Anbietern betrieben wird. Die Gemeinde kann jedoch indirekt durch die Bereitstellung von Infrastruktur, die Schaffung eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds sowie durch die Förderung des Tourismus Einfluss nehmen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung deshalb über jede einzelne Liegenschaft einen separaten Grundsatzentscheid zum Verkauf, Behalten oder zur Abgabe im Baurecht zu fällen. Im Falle eines Entscheids zum Verkauf oder Abgabe im Baurecht wird die Veräusserung vorbereitet und der Gemeindeversammlung zum definitiven Entscheid noch einmal vorgelegt.
Weil der voraussichtliche Betrag für den Verkauf bzw. die Abgabe im Baurecht der einzelnen Liegenschaften CHF 500'000 übersteigen wird, ist die Gemeindeversammlung für diese Grundsatzentscheide zuständig.
4.2 Ausgangslage
Gastronomieliegenschaften erfordern laufende Investitionen in Instandhaltung, Modernisierung und den Betrieb. Diese Kosten binden öffentliche finanzielle Mittel, die an anderer Stelle fehlen. Die öffentliche Hand sollte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: Infrastruktur, Bildung, Sicherheit etc. Der Besitz von Gastronomieliegenschaften gehört nicht zu diesen Aufgaben. Die öffentliche Hand als Eigentümerin von Gastronomiebetrieben steht im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und öffentlichem Auftrag. Eine Veräusserung schafft hier Klarheit und vermeidet potenzielle Konflikte.
Mit einem Verkauf der Liegenschaften verliert die Gemeinde Glarus allerdings die direkte Kontrolle über die Nutzung der Liegenschaft. Private Eigentümer könnten Entscheidungen treffen, die nicht im Einklang mit den öffentlichen Interessen stehen.
Die Veräusserung von Gastronomieliegenschaften durch die Gemeinde bietet wirtschaftliche Vorteile und ermöglicht eine Fokussierung auf die Kernaufgaben. Gleichzeitig müssen soziale und kontrollierende Aspekte bedacht werden. Eine Lösung ist die Anwendung von klaren Nutzungsvorgaben (z. B. in Kaufverträgen, Baurechtsverträgen), um die öffentlichen Interessen zu wahren.
Mitwirkung bei strategischem Grundsatzentscheid
Ob die Gemeinde Glarus weiterhin Gastronomieliegenschaften in ihrem Immobilienportfolio halten soll, ist ein strategischer Grundsatzentscheid. Da bestimmte Bevölkerungskreise von diesem Entscheid besonders betroffen sind, ist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, dass die Stimmberechtigten bei dieser Grundsatzfrage miteinbezogen werden.
Die Gastronomiebetriebe der Gemeinde im Überblick
Im Portfolio der Gemeinde befinden sich drei Gastronomiebetriebe mit touristischem Hintergrund (Berggasthaus Schwammhöhe, Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet, Äugstenhütte), zwei Grossliegenschaften im Gemeindegebiet (Gesellschaftshaus Ennenda, Schützenhaus Glarus) sowie das an attraktiver Lage gelegene Restaurant Bergli. Alle Betriebe sind verpachtet und werden von privaten Gastronominnen und Gastronomen betrieben. Die Gemeinde Glarus nimmt als Verpächterin der Liegenschaften keinen Einfluss auf die Betriebsform der Betriebe.
Der Versicherungswert aller Gastronomieliegenschaften (ohne Äugstenhütte) liegt bei rund CHF 26.6 Mio. (2023) und der Neuwert bei CHF 29.1 Mio. (2023). Alle Immobilien werden laufend unterhalten. Für jedes Objekt liegt eine Objektauswertung aus dem Jahr 2023 vor, welche den baulichen Zustand sowie den Instandsetzungszeitpunkt aufzeigt. Daraus kann auf den Investitionsbedarf in den nächsten Jahren geschlossen werden.
Die Gastronomieliegenschaften im Detail
Schützenhaus Glarus
Das Schützenhaus in Glarus hat ein Volumen von 12'139 m³. Die Liegenschaft verfügt über ein Gastronomielokal im Erdgeschoss mit einer Terrasse und einem kleinen Saal im Erdgeschoss sowie einem grossen Saal im Obergeschoss. Das Schützenhaus steht unter Denkmalschutz.
Die Immobilie wurde laufend baulich unterhalten. Investitionen in die Fassade wurden in den vergangenen Jahren getätigt, ebenso wurden Auflagen des Brandschutzes erfüllt. Dennoch stehen mittelfristig grosse Investitionen, wie beispielsweise für eine umfassende Sanierung der lufttechnischen Anlagen, an. Zudem ist sowohl das Steildach als auch die Wärmeverteilung in den nächsten zehn Jahren zu sanieren.
- Nutzungsplanung: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
- Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025): CHF 1'342'380.25
- Gesamtbelastung der Erfolgsrechnung (2012–2024): CHF 1'679'078.–
- Ø Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr: CHF 129'159.–
Gesellschaftshaus Ennenda
Das Gesellschaftshaus hat ein Volumen von 11'899 m³ und verfügt über ein Gastronomielokal im Erdgeschoss mit einer Terrasse. Der Bevölkerung steht ein kleiner Saal im Erdgeschoss sowie ein grosser Saal im Obergeschoss zur Verfügung.
Das Gesellschaftshaus ist sehr gut unterhalten. Wie im Schützenhaus muss beim Gesellschaftshaus mittelfristig neben der Dachsanierung in die Lüftung sowie in die Wärmeverteilung investiert werden. Es stellt sich die Frage, ob das Haus langfristig als Saalhaus neben dem Schützenhaus bestehen soll oder ob eines der beiden im Gemeindegebiet von Glarus ausreicht. Der Standort bietet Potenzial für eine Umnutzung z. B. durch Hotelzimmer oder Alterswohnungen etc.
- Nutzungsplanung: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
- Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025): CHF 2'780'000.–
- Bilanzwert (2021): CHF 2'780'000.–
- Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012–2024): CHF 881'337.–
- Ø Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr: CHF 67'795.–
Restaurant Bergli Glarus
Das Bergli wurde im Jahr 1937 erbaut und verfügt über ein Volumen von 1'945 m³. Es verfügt über ein Gastronomielokal und eine grosse Terrasse. Der Pächter hat mit Eigeninitiative die Nutzung der Terrasse über die Wintermonate ermöglicht. Neben dem Restaurant im Erdgeschoss stehen im Obergeschoss verschiedene Saalräume zur Verfügung.
Die Immobilie wurde laufend unterhalten. In den nächsten Jahren sind Investitionen in die Fenster, den Innenausbau sowie in die Elektroinstallationen notwendig.
- Nutzungsplanung: Zone mit Ausflugsstätten
- Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025): CHF 675'000.–
- Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012–2024): CHF 920'609.–
- Ø Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr: CHF 70'816.–
Berggasthaus Schwammhöhe
Das Berggasthaus Schwammhöhe liegt ausserhalb des Siedlungsgebiets auf rund 1'100 m ü. M. Das Lokal wurde im Jahr 1959 erbaut und hat ein Volumen von 1'914 m³. Das Gasthaus verfügt über eine Gaststube und eine grosse Terrasse. Die Kapazität des Gastraums ist im Vergleich zum Aussenbereich zu klein. Das Gasthaus wird im Sommer als Saisonbetrieb geführt.
Die Liegenschaft wurde laufend baulich unterhalten. Dennoch stehen mittelfristig grössere Investitionen im Bereich Innenausbau, Küche, Sanitär, Elektro und Wärme an. Vor zukünftigen Sanierungsmassnahmen drängt sich die Frage auf, ob ein Ersatzneubau für die künftige Nutzung nicht zielführender wäre. Der Gemeinderat sieht im Berggasthaus Schwammhöhe ein grosses touristisches Potenzial. Mit ausreichend Investitionen wäre eine Optimierung möglich. Die Gemeinde Glarus wird die finanziellen Mittel für solche Investitionen jedoch nicht aufbringen können.
- Nutzungsplanung: Zone mit Ausflugsstätten
- Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025): CHF 428'027.40
- Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012–2024): CHF 512'994.–
- Ø Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr: CHF 39'461.–
Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet
Die Waldwirtschaft Uschenriet liegt ausserhalb des Siedlungsgebiets und hat ein Volumen von 1'014 m³. Die Liegenschaft verfügt über ein Gebäude mit einer Gaststube und einem Aussenbereich mit einem attraktiven Spielplatz.
Das Gebäude wurde laufend unterhalten. In den nächsten Jahren sind Sanierungen in der Küche, im Innenausbau sowie bei den elektro- und lufttechnischen Anlagen erforderlich.
- Nutzungsplanung: Zone mit Ausflugsstätten
- Bilanzwert Liegenschaft (25.08.2025): CHF 349'201.20
- Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012-2024): CHF 504'591.–
- Ø Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr: CHF 38'814.–
Äugstenhütte
Die Äugstenhütte liegt ausserhalb des Siedlungsgebiets auf 1'495 m ü. M. und kann nur zu Fuss oder mit der Seilbahn erreicht werden. Die Hütte aus dem Jahr 1933 wurde in den Jahren 2022–2023 umfassend saniert.
Durch die kürzlich erfolgte Gesamtsanierung ist in den nächsten Jahren ausser mit dem laufenden Unterhalt mit keinen Investitionen zu rechnen.
- Nutzungsplanung: Zone mit Ausflugsstätten
- Bilanzwert Mobilien (25.08.2025): CHF 1.–
- Gesamtbelastung Erfolgsrechnung (2012–2024): CHF 613'147.–
- Ø Belastung der Gemeinderechnung pro Jahr: CHF 47'165.–
4.3 Finanzielle Auswirkungen
Finanzvermögen
Alle Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus sind dem Finanzvermögen der Gemeinde Glarus zugeordnet. Ausnahmen bilden die Säle im Schützenhaus und im Gesellschaftshaus, welche dem Verwaltungsvermögen zugeordnet sind. Der Begriff Finanzvermögen bezeichnet den Teil des Vermögens der Gemeinde, der nicht unmittelbar für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gebraucht wird und grundsätzlich veräussert werden kann, ohne dass dies die Aufgabenerfüllung beeinträchtigt. Das Finanzvermögen steht im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen, das direkt zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird (z. B. Schulgebäude, Verwaltungsgebäude). Anlagewerte im Finanzvermögen sollten Mehrerträge für die Gemeinde generieren.
Hohe Belastung der Gemeinderechnung
Die Gastronomiebetriebe der Gemeinde Glarus generieren keine Mehrerträge, sondern belasten die Rechnung jährlich. Insgesamt wurde die Erfolgsrechnung der Gemeinde Glarus in den letzten 13 Jahren (2012–2024) mit rund CHF 4.5 Mio. (exkl. Äugstenhütte) belastet. Dieser Betrag variierte pro Jahr zwischen CHF 33'000 (2024) und CHF 870'000 (2013). Der Durchschnitt pro Jahr liegt bei CHF 345'000, was einem ½ Steuerprozent der Gemeinde Glarus entspricht.
Infrastrukturmanagement als Kostentreiber
Der grösste Kostentreiber bei den Gastronomieliegenschaften sind Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen. Folgt man den Empfehlungen für die Werterhaltung kommunaler Infrastrukturen, sind dafür 1–2 Prozent des Wiederbeschaffungswertes jährlich aufzuwenden. Das heisst, es ist künftig mit Kosten von CHF 250'000 bis CHF 500'000 für die gemeindeeigenen Gastronomieliegenschaften zu rechnen.
Zukünftige Investitionen
Entscheidet sich die Gemeindeversammlung, die Gastronomieliegenschaften im Immobilienportfolio der Gemeinde zu behalten, müssen die zukünftigen Investitionen von der Gemeinde getragen werden. Für die Gastronomieliegenschaften (ohne Äugstenhütte) liegen fundierte Objektauswertungen vor, welche den baulichen Zustand, den Instandhaltungszeitpunkt sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufzeigen. Die letzten Objektauswertungen wurden im Jahr 2023 erstellt und umfassen den Zeitraum der nächsten 25 Jahre.
| Objekt Zahlen in CHF | Kurzfristig 2023–2026 | Mittelfristig | Langfristig | Total | Durchschnitt pro Jahr |
| Restaurant | 1'002'000 | 2'311'000 | 3'872'000 | 7'185'000 | 287'000 |
| Restaurant | 231'000 | 2'042'000 | 4'415'000 | 6'688'000 | 268'000 |
| Restaurant | 120'000 | 526'000 | 560'000 | 1'206'000 | 48'000 |
| Restaurant | 311'000 | 525'000 | 537'000 | 1'373'000 | 55'000 |
| Restaurant | 139'000 | 275'000 | 138'000 | 552'000 | 22'000 |
| Total | 1'803'000 | 5'679'000 | 9'522'000 | 17'004'000 | 680'000 |
4.4 Veräusserung der Gastronomieliegenschaften
Grundsatzentscheid Gastronomieliegenschaften
Unter Veräusserung versteht der Gemeinderat den Verkauf der Liegenschaften oder die Abgabe im Baurecht.
Vor dem Start dieses Prozesses soll die Gemeindeversammlung pro Gastronomieliegenschaft einen Grundsatzentscheid fällen, ob die Gastronomieliegenschaft weiterhin im Gemeindebesitz verbleiben oder im Baurecht abgegeben oder vollumfänglich verkauft werden soll. Stimmt die Gemeindeversammlung einem Verkauf oder einer Abgabe im Baurecht zu, wird der Gemeinderat die detaillierten Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen ausarbeiten. Zudem sollen die festgelegte Parzelle (Abparzellierung) sowie aktualisierte Verkehrswerte aufgezeigt werden. Die im Vorfeld vom Gemeinderat kommunizierte Priorisierung wird nicht weiterverfolgt, damit der Handlungsspielraum nicht unnötig eingeschränkt wird. Über den abschliessenden Verkauf bzw. über die Abgabe im Baurecht der einzelnen Gastronomieliegenschaften entscheiden die Stimmberechtigten an zukünftigen Gemeindeversammlungen.
Abwägung Verkauf oder Baurecht
Bei der Abgabe der Liegenschaften ist zwischen einem Verkauf oder einem Baurecht abzuwägen. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Bei einem Verkauf profitiert die Gemeinde von einem einmaligen finanziellen Mehrertrag in der Jahresrechnung. Der Einfluss auf die Nutzungsform der Gastronomieliegenschaft wird jedoch langfristig und endgültig abgegeben.
Möchte die Gemeinde den Einfluss auf die Nutzungsform der Liegenschaft behalten, ist bei der Abgabe das Baurecht zu wählen. Juristische Abklärungen zeigen, dass Abgaben im Baurecht mit bestehenden Bauten weit verbreitet und in verschiedenen Varianten möglich sind. Die Bedingungen des Baurechtgebers können im Vertrag festgehalten und somit verbindlich über die gesamte Nutzungsdauer festgelegt werden. Das Risiko des Heimfalls und eine damit verbundene Entschädigungszahlung sind dabei mit dem Nutzen abzuwägen.
4.5 Erwägungen des Gemeinderats
Der Gemeinderat sieht im Verkauf oder in der Abgabe im Baurecht der Gastronomieliegenschaften eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung, indem künftig auf eine Aufgabe verzichtet wird, welche nicht zu den Kernaufgaben der öffentlichen Hand gehört.
4.6 Antrag an die Gemeindeversammlung
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und auf Art. 41 Abs. 1 Bst. g bzw. Bst. h des Gemeindegesetzes sowie auf Art. 14 Abs. 2 Bst. c bzw. Bst. d der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen für die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehenden Liegenschaft Schützenhaus, Schützenhausstrasse 55, 8750 Glarus, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.
- Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen für die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Gesellschaftshaus, Bahnhofstrasse 2, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.
- Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen für die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Restaurant Bergli, Berglistrasse 50, 8750 Glarus, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.
- Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen für die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Berggasthaus Schwammhöhe, 8750 Glarus, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.
- Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen für die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Restaurant Waldwirtschaft Uschenriet, Uschenrietstrasse 16, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.
- Die Gemeindeversammlung beauftragt den Gemeinderat, die Verkaufs- bzw. Baurechtskonditionen für die im Alleineigentum der Gemeinde Glarus stehende Liegenschaft Äugstenhütte, 8755 Ennenda, auszuarbeiten und den abschliessenden Verkaufs-/Baurechtsentscheid der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die GPK begrüsst das strategische Vorgehen des Gemeinderates, den künftigen Umgang mit den gemeindeeigenen Gastronomieliegenschaften zu prüfen und eine langfristige Lösung (Verkauf oder Abgabe im Baurecht) vorzubereiten.
Rechtlich ist das Vorgehen durch die Gemeindeordnung gedeckt, da die abschliessende Entscheidung dem Stimmvolk obliegt.
Die GPK erachtet das Vorgehen als rechtmässig sowie als wirtschaftlich zielführend mit Blick auf einen langfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt.