Traktandum 5
Budget für das Jahr 2026
5.1 Die Vorlage im Überblick
Die finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Glarus bestehen besonders aufgrund der notwendigen Investitionen, des ungenügenden Selbstfinanzierungsgrads sowie des erforderlichen Abbaus des strukturellen Defizits.
Das Budget 2026 der Gemeinde Glarus weist zwar einen Ertragsüberschuss von CHF 310'299 aus. Es beinhaltet jedoch eine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um 5 % (+ rund CHF 3.3 Mio.). Der Personalaufwand wurde pauschal um CHF 1.0 Mio. reduziert. Der Verlust aus betrieblicher Tätigkeit beträgt dennoch weiterhin CHF 0.9 Mio.
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 zeigt pro Jahr negative Jahresergebnisse, wobei keine weiteren Erhöhungen des Gemeindesteuerfusses oder zusätzliche Bausteuer miteingerechnet worden sind.
Der 10-Jahres-Finanzplan 2027–2036 gründet auf denselben Annahmen wie der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029, zusätzlich beinhaltet er jedoch die von den Departementen gemeldeten pendenten Investitionen ab CHF 2 Mio. Er enthält keine weiteren Sparmassnahmen. Damit wird deutlich, dass ohne Sparmassnahmen bis ins Jahr 2036 eine Steuererhöhung von 18.5 % nötig wäre, um die Rechnung ausgeglichen zu gestalten. Für den Gemeinderat ist es deshalb klar, dass es Massnahmen braucht, um den Finanzhaushalt zu gesunden und ein akzeptables Fiskalniveau beizubehalten.
Die budgetierten Nettoinvestitionen belaufen sich für das Jahr 2026 auf CHF 7.7 Mio. Diese können mit CHF 5.3 Mio. eigenen Mitteln finanziert werden, die restlichen CHF 2.4 Mio. müssen mit Fremdkapital finanziert werden. Die zunehmende Fremdverschuldung bedeutet einerseits steigende Zinskosten, andererseits nimmt der Rückzahlungsbedarf zu. Die anstehenden und notwendigen Investitionen zeigen uns leider nach wie vor die zu tiefen Sanierungsinvestitionen seit Beginn der neuen Gemeinde auf. Zusätzlich zeigt das strukturelle Defizit in Millionenhöhe der letzten Jahre, dass der Gemeindehaushalt seit längerem deutlich im Ungleichgewicht ist. Um die anstehenden Aufgaben und Investitionen ohne weitere Verschuldung meistern zu können, bräuchte es jährlich deutlich höhere Ergebnisse, als das pro 2026 budgetierte.
Die beantragte Steuerfusserhöhung im Jahr 2026 um 5 % wirkt beim operativen Ergebnis deutlich entlastend. Um das strukturelle Defizit auch künftig nicht durch Steuererhöhungen reduzieren zu müssen, hat der Gemeinderat weitergehende Massnahmen und Einsparungen eingeleitet und wird diese weiterverfolgen. Dazu gehören ein Leistungsabbau mit einer dazugehörigen Verschlankung der Verwaltung und des Betriebs, die Reduzierung des Finanz- und Verwaltungsvermögens auf noch betriebs- und verwaltungsnotwendige bzw. profitable Bestandteile (vgl. dazu zum Beispiel auch Traktandum 4 «Veräusserung der Gastronomieliegenschaften: Grundsatzentscheid»), eine hohe Priorisierung bei anfallenden Investitionen und weitere Sparmassnahmen verbunden mit einer hohen Ausgabendisziplin. Damit das gelingen kann, ist der Gemeinderat auf das Verständnis wie auch die Mitwirkung der Mitarbeitenden und der Bevölkerung angewiesen.
5.2 Ausgangslage
5.2.1 Gesamtbetrachtung
Die wichtigsten Zahlen des Budgets 2026 auf einen Blick
Gemeindesteuerfuss
| Gesamtergebnis Erfolgsrechnung | Nettoinvestitionen |
| CHF 0.310 Mio. Budget 2025:CHF -2.029 Mio. IST 2024:CHF -2.820 Mio. |
CHF 7.728 Mio. Budget 2025:CHF12.085 Mio. IST 2024:CHF16.119 Mio. |
| Steuerertrag |
Gemeindesteuerfuss |
| CHF 41.191 Mio. Budget 2025:CHF 36.140 Mio. IST 2024:CHF 37.221 Mio. |
61 % Budget 2025:56 % IST 2024:56 % |
Budget-/Vorjahresvergleiche
Vergleich Budget-Positionen 2026 mit dem Budget 2025 und den Rechnungen 2020 bis 2024
|
In CHF |
Budget 2026 |
Budget 2025 |
Rechnung 2024 |
Rechnung 2023 |
Rechnung 2022 |
Rechnung 2021 |
Rechnung 2020 |
|
Gesamtergebnis |
310'299 |
-2'029'392 |
-2'820'467 |
-360'168 |
-4'055'534 |
-4'002'217 |
+492'952 |
|
Operatives Ergebnis |
310'299 |
-3'229'392 |
-2'820'467 |
-360'168 |
-4'120'534 |
-4'002'217 |
+1'949'157 |
|
Personalaufwand |
31'390'400 |
32'286'530 |
30'801'958 |
30'007'465 |
28'525'131 |
27'568'386 |
26'552'096 |
|
Sach- und |
12'091'340 |
11'964'029 |
12'005'705 |
11'503'422 |
11'845'767 |
11'820'331 |
11'046'209 |
|
Abschreibungen |
4'140'472 |
3'876'815 |
2'942'015 |
2'303'042 |
4'211'742 |
3'582'776 |
3'586'723 |
|
Gesamter betrieblicher Aufwand |
58'578'289 |
58'402'700 |
58'287'779 |
54'891'520 |
58'928'486 |
59'147'589 |
54'516'760 |
|
Selbstfinanzierung |
5'330'833 |
1'020'688 |
2'184'842 |
3'609'036 |
1'956'432 |
888'442 |
5'912'967 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1'456'205 |
|
Investitionen |
7'728'000 |
12'085'420 |
16'119'119 |
19'978'856 |
11'408'745 |
6'404'671 |
8'624'706 |
|
Investitionsanteil |
16.4% |
20.7% |
26.4% |
30.8% |
22.0% |
13.6% |
16.3% |
|
Selbstfinanzierungsgrad |
69.0% |
24.8% |
13.6% |
18.1% |
17.1% |
13.9% |
68.6% |
Zielwerte des Gemeinderats für die Gemeindefinanzen
Der Gemeinderat hat zur Überwachung und Steuerung der Gemeindefinanzen drei zentrale Kennzahlen mit den folgenden Mindest-Zielwerten festgelegt:
|
|
Selbstfinanzierungsgrad |
Nettoschuld pro Einwohner |
Eigenkapital |
|
Zielwerte |
80.0% |
CHF -1'000 |
CHF 30.0 Mio. |
|
Effektive Werte per 31.12.2024 |
13.6% |
CHF -2'001
|
CHF 56.1 Mio. |
|
Budget-Werte 2025 |
24.8% |
CHF -3'039 |
CHF 55.5 Mio. |
|
Budget-Werte 2026 |
69.0% |
CHF -2'962
|
CHF 55.7 Mio. |
Im vorliegenden Budget 2026 über-/unterschreiten zwei der drei Kennzahlen die Mindest-Zielwerte, nämlich der Selbstfinanzierungsgrad mit 69.0 % und die Nettoschuld pro Einwohner mit CHF 2'962. Beide liegen unter bzw. über den gemeinderätlichen Zielwerten, haben sich aber gegenüber dem Jahr 2025 verbessert. Sowohl der Selbstfinanzierungsgrad als auch die Nettoschuld pro Einwohner sind direkt abhängig von der Höhe der Investitionen, welche im Budget 2026 mit CHF 7.7 Mio. vergleichsweise gering sind. Die Bilanz ist nach wie vor stabil, jedoch steigt das Fremdkapital an, da in den letzten Jahren der grösste Teil der Investitionen mit Fremdkapital finanziert werden musste. Auch im Budget 2026 beträgt der Selbstfinanzierungsgrad weniger als 100 %, was eine zusätzliche Fremdverschuldung bedeutet. Das Eigenkapital liegt mit CHF 55.7 Mio. nach wie vor deutlich über dem vom Gemeinderat festgelegten Mindestwert. <o:p></o:p>
Nachfolgend wird das Budget 2026 im Detail erläutert. Folgende Unterlagen zum Budget 2026 und zum Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 finden Sie am Ende dieses Traktandums:
| A | Budget 2026: Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2 |
| B | Budget 2026: Erfolgsrechnung nach Kostenstellen (inkl. Begründung wesentliche Abweichungen) |
| C | Budget 2026: Erfolgsrechnung nach Kostenarten (inkl. Begründung wesentliche Abweichungen) |
| D | Budget 2026: Investitionsrechnung |
| E | Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029: Investitionen |
| F | Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029: Erfolgsrechnung |
| G | Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029: Kennzahlen |
| H | 10-Jahres-Finanzplan: Investitionen 2027–2036 |
| I | 10-Jahres-Finanzplan: Erfolgsrechnung 2027–2036 |
| J | Strukturelles Defizit seit 2021: Herleitung effektives Ergebnis |
Die detaillierten Budgetunterlagen sind unter www.glarus.ch/gemeindeversammlung abrufbar. Fragen beantwortet Ihnen gerne Hans-Jürg Küng, Departementsleiter Finanzen und Controlling, dipl. Wirtschaftsprüfer, E-Mail: hans-juerg.kueng@glarus.ch.
5.2.2 Budget-Erfolgsrechnung 2026 (vgl. Anhang Darstellungen A–C)
Das Budget-Ergebnis 2026 von CHF 0.31 Mio. ist nicht durch wesentliche Sondereffekte (bspw. Verkauf Liegenschaften) beeinflusst. Es beinhaltet jedoch eine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um
5 % (+ rund CHF 3.3 Mio.) und eine pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio.
Wichtige Abweichungen im Vorjahresvergleich
- Tieferer Personalaufwand (- CHF 0.90 Mio.), v.a. aufgrund einer pauschalen Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio. Es wurden im Budgetprozess 2026 keine zusätzlichen Stellen bewilligt. Für die individuelle Lohnentwicklung von 1 % hat der Gemeinderat CHF 0.31 Mio. (inklusive Arbeitgeberbeiträge) ins Budget 2026 eingestellt.
- Zunahme Sach- und übriger Betriebsaufwand (+ CHF 0.13 Mio.), v.a. aufgrund höherer Kosten für Ver- und Entsorgung (+ CHF 0.19 Mio.) und Kosten für Schneeräumung durch Dritte (+ CHF 0.17 Mio.). Dagegen wurde die Dienstleistungen Dritter um CHF 0.24 Mio. tiefer budgetiert.
- Zunahme der Abschreibungen des Verwaltungsvermögens um CHF 0.26 Mio. (inkl. Abschreibungen Investitionsbeiträge) aufgrund der Investitionen im Budget 2026.
- Abnahme Finanzaufwand (- CHF 0.24 Mio.), v.a. aufgrund ausbleibender Budgetierung von Liegenschaftsverkäufen. Der Zinsaufwand ist in etwa ähnlich zum Vorjahr bei steigender Fremdverschuldung aufgrund eines tieferen Zinsniveaus.
- Höhere Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (+ CHF 0.38 Mio.), v.a. aufgrund ergebnisneutraler CHF 0.35 Mio. Mehrwertabschöpfung (aus Raumplanung/Umzonung).
- Zunahme des Transferaufwands (+ CHF 0.18 Mio.), v.a. aufgrund von höheren Finanz- und Lastenausgleichszahlungen zugunsten der Gemeinde Glarus Süd (+ CHF 0.14 Mio.) und höheren Beiträgen an private Haushalte in Zusammenhang mit Denkmalpflege und Heimatschutz (+ CHF 0.40 Mio.). Dagegen entfällt die Budgetierung ESAF 2025 Glarnerland+ Unterstützung Gemeinde Glarus (- CHF 0.18 Mio.), welche in den Jahren 2024 und 2025 einmalig war.
- Zunahme des Fiskalertrags (+ CHF 5.05 Mio.) aufgrund der Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um 5 % (+ rund CHF 3.3 Mio.) und steigender Steuereinnahmen aufgrund der Bevölkerungs- und Einkommensentwicklung. Zusätzlich sind ergebnisneutrale CHF 0.35 Mio. Mehrwertabschöpfung (aus Raumplanung/Umzonung) enthalten.
- Zunahme der Entgelte (+ CHF 0.13 Mio.), hauptsächlich aufgrund von höheren Rückerstattungen Dritter (v. a. schulische Tagesstrukturen und Feuerwehr-Einsätze).
- Abnahme Finanzertrag (- CHF 1.87 Mio.), v.a. aufgrund ausbleibender Budgetierung von Liegenschaftsverkäufen.
- Höherer Transferertrag (+ CHF 0.20 Mio.), v.a. aufgrund von höheren Anteilen Grundstückgewinnsteuern, Gemeindeanteil Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe und Beiträgen vom Kanton und Konkordaten.
- Rückgang des ausserordentlichen Ergebnisses (- CHF 1.2 Mio.) infolge Verzichts auf Auflösung bzw. Bildung der finanzpolitischen Reserve.
Am Ende dieses Traktandums sind die Erfolgsrechnung-Budgetzahlen 2026 in den Darstellungen B (nach Kostenstellen gegliedert) und C (nach Kostenarten gegliedert) dargestellt jeweils gemäss dem Rechnungslegungsmodell HRM2 in zwei Sichtweisen inklusive Begründung wesentlicher Abweichungen (> CHF 100'000) gegenüber dem Budget 2025.
Entwicklung des Personalaufwands
Der Personalaufwand stellt in einem öffentlichen Dienstleistungsbetrieb üblicherweise die grösste Ausgabenposition dar. Der Gemeinderat plant und überwacht die Entwicklung des Personalaufwands sorgfältig, unter anderem im Austausch mit der Personalvertretung.
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung des Personalbestands und des Personalaufwands in den Jahren 2018 bis 2024 jeweils per Stichtag 31. Dezember (IST-Werte). Ebenfalls enthalten ist die budgetierte Entwicklung dieser Grössen für die Jahre 2025 und 2026.
Der für das Jahr 2026 budgetierte Personalaufwand liegt gegenüber dem Budget 2025 um insgesamt CHF 0.90 Mio. tiefer. Diese Reduktion setzt sich wie folgt zusammen:
- CHF +0.01 Mio. Kostenart 300:Behörden und Kommissionen
- CHF -0.62 Mio.Kostenart 301:Löhne Verwaltungs- und Betriebspersonal
- CHF -0.41 Mio. Kostenart 402:Löhne Lehrkräfte
- CHF +0.10 Mio. Kostenart 305:Sozialabgaben Arbeitgeberbeiträge
- CHF +0.00 Mio. Kostenart 306:Arbeitgeberleistungen und Teuerungszulagen
- Renten(-anteile)
- CHF +0.02 Mio.</u> Kostenart 309:Übriger Personalaufwand und Zulagen
- CHF -0.90 Mio.Total Budgetreduktion im Vergleich zum Vorjahr
Die pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 1.0 Mio. ist in Kostenstelle 849100 'Fehler-KST / Lohnentwicklungen Folgejahr / Pauschale Reduktionen' folgendermassen berücksichtigt:
- CHF -0.37 Mio. Konto 3010.00 'Löhne des Verw.- + Betriebspersonals'
- CHF -0.46 Mio.Konto 3020.00 'Löhne der Lehrpersonen'
- CHF -0.17 Mio.</u> Konti 3050.00 – 3055.00 Sozialabgaben Arbeitgeberbeiträge
- CHF -1.00 Mio.Total pauschale Reduktion des Personalaufwands im Budget 2026
In den vorangegangenen Jahren setzte die Gemeinde pro Jahr finanzielle Lohnentwicklungen von insgesamt zwischen CHF 103'000 (Jahr 2021) und maximal CHF 1'000'000 (Jahr 2023) ein. Insbesondere für das Jahr 2023 wurde aufgrund der Konjunkturprognosen ein Teuerungsausgleich von rund 1.5 % (CHF 450'000) gewährt, die restlichen CHF 550'000 flossen vollumfänglich in individuelle bzw. strukturelle Lohnanpassungen. Im Budget 2025 war eine generelle Lohnentwicklung von CHF 125'000 enthalten, welche für Mitarbeitende bis zu einem Lohn von max. CHF 88'224 bei einem 100 %-Pensum ausgerichtet wurde. Im Budget 2026 ist eine Lohnentwicklung von einem Maximalbetrag von CHF 310'000 (inklusive Arbeitgeberbeiträge) enthalten, welche individuell ausgerichtet werden soll.
Finanzpolitische Reserve
Die im Jahr 2023 revidierte Finanzhaushaltgesetzgebung ermöglicht es, Aufwandüberschüsse mittels der finanzpolitischen Reserve zu decken. Ebenso ist eine Einlage im Umfang eines Ertragsüberschusses zulässig. Mit dieser Deckung bzw. Einlage findet ein rein buchhalterischer und ausserordentlicher Vorgang statt, um weniger Gewinn oder Verlust als effektiv angefallen auszuweisen. Nachdem in den Jahren 2024 und 2025 jeweils Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve budgetiert wurden, hat die Gemeindeversammlung, wie vom Gemeinderat beantragt, mit Jahresabschluss 2024 beschlossen, auf eine Deckung des Aufwandüberschusses mittels finanzpolitischer Reserve zu verzichten. Pro Budget 2026 beantragt der Gemeinderat keine Einlage in bzw. Verwendung der finanzpolitischen Reserve.
Energiefonds
Der Energiefonds dient der finanziellen Förderung von erneuerbaren Energien und stromeffizienten Technologien. Er wird mit den Einnahmen aus der von den Technischen Betriebe Glarus an die Gemeinde entrichteten Konzessionsabgabe gespeist.
Im Budget 2026 vorgesehene Entnahmen aus dem Energiefonds
der Gemeinde Glarus
(Budget 2025: CHF 1.13 Mio.):
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Beiträge an Investitionen (Investitionsrechnung) |
CHF 780'000 |
|
Ladeinfrastruktur Elektromobilität (Bauausführung) |
120'000 |
|
Instandsetzung Strassenbeleuchtung plus Umrüstung auf LED gesamtes Gemeindegebiet |
300'000 |
|
Parkraumzone Abläschquartier, Glarus (Signalisation/Markierung) |
20'000 |
|
Sportanlagen Buchholz, Mehrzweckgebäude: Fensterersatz (energetische Sanierung) und Ersatz der Bodenbeläge im Gästebereich und Garderoben |
30'000 |
|
Kindergarten Löwen: Flachdachsanierung und Arbeiten im Gebäude |
25'000 |
|
Kinderkrippe Glarus: Beleuchtung Umrüstung auf LED |
20'000 |
|
Miteigentum Feuerwehrgebäude Buchholz, Glarus: Beleuchtungsersatz LED |
15'000 |
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Flachdachsanierung Ferienheim Sackberg, Schwammöhe |
50'000 |
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Freibad Goldigen, Netstal: Photovoltaikanlage |
200'000 |
|
Beiträge an Aufwandpositionen (Erfolgsrechnung) |
CHF 262'000 |
|
Mehrkosten Energiestadt betreffend erneuerbare Energie (ökologischer Strommix und umweltfreundliches Biogas) |
130'000 |
|
Energiestadt-Prozess |
10'000 |
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Z-BonusPass / Firmenabo |
10'000 |
|
Projekte und Projektunterstützung Fachstelle Umwelt und Energie |
25'000 |
|
Umsetzung Energieplanung |
10'000 |
|
Projektunterstützung Schulen |
5'000 |
|
Kant. Energieportal |
2'000 |
|
Verrechnung von Dienstleistungen und Personalkosten Fachstelle Umwelt + Energie |
70'000 |
|
Total Entnahmen 2026 aus dem Energiefonds der Gemeinde Glarus |
CHF 1'042'000 |
Abwassergebühren: Gebührensenkung per 01.01.2026
In die Zuständigkeit der Gemeinde fallen die Erneuerung und der Unterhalt von Abwasserleitungen. Da es sich um eine Spezialfinanzierung handelt, müssen die Kosten für die Instandhaltungen vollständig durch die entsprechenden Abwassergebühren gedeckt werden. Seit dem Jahr 2014 muss die Spezialfinanzierung alljährlich die Finanzierungslücken decken, welche infolge zu tiefer Abwassergebühren entstanden sind. Aufgrund dieses Missverhältnisses und anstehender Projekte wurden die Gebühren erstmalig per 1. Januar 2021 angepasst. Der Gemeinderat sah es aufgrund der pandemischen Lage pro Budget 2021 nicht als angebracht, die Bevölkerung und die Unternehmen mit zu grossen Mehrkosten zu belasten, weshalb eine erste moderate Erhöhung der Preise um 20 % erfolgte, im Wissen, dass diese Erhöhung die negative Entwicklung nicht wirksam umkehren kann. Der Jahresabschluss 2020 zeigte, dass das Kapital der Spezialfinanzierung Abwasser aufgebraucht und eine Forderung (Minuskapital) von CHF 123'959 gegenüber den Gebührenzahlern ausgewiesen wurde. Eine erneute und sofortige Gebührenerhöhung war deshalb unumgänglich. Die projizierten und im Finanzplan des Abwasserverbandes für mehrere Jahre vorausgesagten Kostensätze wurden für die Budgetierung herangezogen und die Grundgebühr um 20 % und die Mengengebühr um 40 % per 1. Januar 2022 erhöht. Die Prognosen traten jedoch nicht so wie erwartet ein. So entwickelten sich die Kostensätze des Abwasserverbandes nicht wie erwartet und erhöhten sich nicht respektive nur unwesentlich. Die erhöhte Investitionstätigkeit der Gemeinde führte dazu, dass bei den Kanalisationen mehr Sanierungen und damit mehr Trennsysteme mit getrennten Schmutz- und Meteorwasserleitungen gebaut werden konnten. Auch wurden Fremdwassereintritte aufgehoben. So ergab sich in den letzten Jahren eine um rund zehn Prozent geringere Abwassermenge, welche zur ARA Bilten floss. Aus diesen Gründen stieg der Saldo der Spezialfinanzierung regelmässig an und weist per 31. Dezember 2024 einen Saldo von CHF 3'217'345 auf. Die Berechnungen mit den aktuellen Ausgaben/Einnahmen sowie einer Prognose ergaben, dass die Gebühren wieder auf den Stand 1. Januar 2021 angepasst werden können. Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf Art. 3 Abs. 2 Bst. b Abwasserverordnung im Herbst 2025 entschieden, die Gebühren per 1. Januar 2026 anzupassen.
5.2.3 Budget-Investitionsrechnung 2026 (vgl. Anhang Darstellung D)
Die für das Jahr 2026 geplanten Nettoinvestitionen liegen bei CHF 7.7 Mio. und somit deutlich unter dem für das Jahr 2025 budgetierten Wert von CHF 12.1 Mio. Die Aktivierungsgrenze liegt grundsätzlich unverändert bei CHF 20'000, wobei einzelne aktivierungsfähige Positionen, welche die Aktivierungsgrenze eigentlich überschreiten würden, gemäss Gemeinderatsbeschluss in der Erfolgsrechnung budgetiert werden.
Die detaillierte Auflistung der Investitionsprojekte findet sich in Darstellung D im Anhang.
5.2.4 Bilanz; Finanzierung (vgl. Anhang Darstellung G)
Ende des Jahres 2026 werden der Eigenkapitalbestand voraussichtlich rund CHF 55.7 Mio. und das Verwaltungsvermögen rund CHF 93.5 Mio. betragen. Beim Verwaltungsvermögen handelt es sich um Sachwerte, die für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben benötigt werden und die noch nicht abgeschrieben sind.
Aus der Erfolgsrechnung resultiert unter Berücksichtigung der Einlagen in und der Entnahmen aus Spezialfinanzierungen eine Selbstfinanzierung von rund CHF 5.3 Mio. Mit diesem Betrag können die vorgesehenen Investitionen nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Rund CHF 2.4 Mio. an Fremdkapital müssen voraussichtlich zusätzlich aufgenommen werden, um die budgetierten Investitionen bezahlen zu können.
5.2.5 Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 (vgl. Anhang Darstellungen E–G)
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 ist ein mittelfristiges Planungs- und Führungsinstrument für eine zielgerichtete und längerfristig ausgewogene Investitions- und Finanzpolitik. Es soll den Stimmberechtigten den Überblick über den Finanzhaushalt und die Investitionstätigkeit der Gemeinde erleichtern. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt eine mögliche Entwicklung auf, vor allem um:
- die sich abzeichnenden Veränderungen des Aufgabenumfangs und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zu zeigen;
- den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung der Einnahmen und Erträge gegenüberzustellen;
- die absehbare Entwicklung des Finanzhaushalts aufgrund der Investitionen und insbesondere die Ver- oder Entschuldung darzustellen.
Im Gegensatz zum jährlichen Budget ist der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan nicht verbindlich. Er stellt vielmehr eine finanzpolitische Orientierungshilfe dar. Keinesfalls soll er zukünftige Entscheide der Stimmberechtigten sowie der Behörden vorwegnehmen. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan basiert auf einer Reihe von Annahmen und Projizierungen. Mit seiner jährlichen Überarbeitung wird eine rollende Planung gewährleistet.
Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 im Allgemeinen
Im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:
- Reduktion des Personalaufwands um pauschal CHF 1 Mio. (gemäss Budget 2026);
- Zunahmen bei den Abschreibungen und dem Finanzaufwand aufgrund angenommener Nettoinvestitionen von CHF 8 Mio. bei ungenügender Selbstfinanzierung;
- Zunahme des Fiskalertrags um 1.5 % jährlich aufgrund der seit dem Jahr 2022 stetig steigenden Steuereinnahmen und der angenommenen weiteren Bevölkerungs- und Einkommensentwicklung. Es wurden keine weiteren Erhöhungen des Gemeindesteuerfusses und auch keine Einführung der Bausteuer als Berechnungsgrundlage angenommen;
- Bei den übrigen Positionen der Erfolgsrechnung wird von Stabilität und nicht von einer jährlichen Veränderung ausgegangen.
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt für die Jahre 2027–2029 steigende negative Ergebnisse. Der Grund liegt in Zunahmen des Personalaufwandes (beinhaltet Lohnentwicklungen und neue Stellen), Abschreibungen und im Finanzaufwand.
Bei der Berechnung der Abschreibungen wurden jährlich pauschale Nettoinvestitionssummen im Umfang von CHF 8.0 Mio. für die Jahre 2027–2029 angenommen. Diese Annahme stimmt jedoch nicht mit den von den Departementen angezeigten mittelfristigen Investitionsbedürfnissen überein (vgl. Anhang Darstellung E «Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029: Investitionen»). Weiterhin stehen bedeutende Investitionsprojekte an. Der aus den Departementen gemeldete Investitionsbedarf für die Jahre 2027–2029 beträgt mindestens CHF 8.3 Mio. jährlich und erhöht sich auf CHF 12.0 Mio. bzw. CHF 23.1 Mio. im Jahr 2029. Bei den Amortisations-Planberechnungen 2027–2029 wurden Nettoinvestitionssummen von jährlich nur CHF 8.0 Mio. berücksichtigt. Auch diese «tiefen» Werte werden das Fremdkapital bereits weiter ansteigen lassen, da sich auch Investitionen von CHF 8.0 Mio. nicht aus eigener Kraft finanzieren lassen. So wird Ende des Jahres 2029 eine Nettoschuld von CHF 48.2 Mio. erwartet (Nettoschuld von CHF 3'666 pro Einwohner). Dieser Betrag liegt deutlich über dem gemeinderätlichen Zielwert einer Nettoschuld von CHF 1'000 pro Einwohner (vgl. Kap. 5.2.1, Tabelle «Zielwerte des Gemeinderats für die Gemeindefinanzen»).
Der Gemeinderat muss daher jeweils die notwendigen Investitionen auf die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten abstimmen und Prioritäten bei der Umsetzung von Investitionsbedürfnissen setzen. Er legt die von ihm definierten Prioritäten den Stimmberechtigten mittels der Budget-Investitionsrechnung jährlich zur Genehmigung vor.
Die Entwicklung der zentralen finanziellen Steuerungsgrössen (vgl. Anhang Darstellung G «Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029: Kennzahlen») zeigt auf, dass der Selbstfinanzierungsgrad sich in den kommenden Jahren senken und in keinem Planjahr innerhalb der gemeinderätlichen Vorgabe von 80 % liegen wird. Die Nettoschuld pro Einwohner wird weiterhin zunehmen. Das Eigenkapital entwickelt sich nach dem Jahr 2027 negativ.
Die operativen Ergebnisse bleiben bis ins Jahr 2029 negativ und erhöhen sich bis dahin auf einen Verlust von rund CHF 2.3 Mio.
Haupttreiber der Erträge ist der Fiskalertrag, der durch die Höhe des Gemeindesteuerfusses direkt beeinflusst wird. Zukünftig werden auch bei der Gemeinde Glarus zweck- und objektgebundene Bausteuern zur Finanzierung grosser Bauvorhaben unumgänglich und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen.
Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Investitionsrechnung 2027–2029 (vgl. Anhang Darstellung E)
Damit sich auch künftig die Qualität der Infrastruktur in der Gemeinde beibehalten lässt, sind jährliche Unterhaltsinvestitionen notwendig. Um neben dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur eine gute Entwicklung zu ermöglichen, sind in den kommenden Jahren auch weitere (Gross-)Projekte geplant. Der von den Departementen gemeldete, effektive Investitionsbedarf liegt über den im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan zur Berechnung der Abschreibungen ausgewiesenen Nettoinvestitionen. Die geplanten Investitionsprojekte der Departemente können der im Anhang abgedruckten Darstellung E entnommen werden.
Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung inklusive Kennzahlen
(vgl. Anhang Darstellungen F+G)
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung basiert grundsätzlich auf dem Budget 2026 mit weiterführenden Annahmen und Projizierungen. Ausser bei einzelnen Positionen ist aufgrund geplanter Sparmassnahmen keine Teuerung bzw. jährliche Veränderung unterlegt. Folgende Aspekte flossen besonders in die Planung ein:
- Personalaufwand: Jährliche Lohnentwicklung 2.0 % (beinhaltend Lohnentwicklung und neue Stellen). Die im Budget 2026 unterlegte pauschale Reduktion des Personalaufwandes um CHF 1.0 Mio. wird aufgrund von Leistungsabbau mit begleitender Verschlankung der Verwaltung und des Betriebs, der Reduzierung des Finanz- und Verwaltungsvermögens auf noch betriebs- und verwaltungsnotwendige Bestandteile und Sparmassnahmen als nachhaltig beurteilt.
- Sach- und übriger Betriebsaufwand: Gleichbleibender Budgetaufwand.
- Abschreibungen: Lineare Abschreibung entsprechend Nettoinvestitionen von je CHF 8 Mio. pro Jahr.
- Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen: Gleichbleibender Saldo der jährlichen Budgetkosten bei den Spezialfinanzierungen bzw. Fonds (Abwasser, Abfall, Parkplatz), wobei Saldenverschiebungen untereinander nicht ausgeschlossen sind. Mehrwertabschöpfung aus Raumplanung/Umzonung kongruent auch in Fiskalertrag enthalten.
- Transferaufwand: Gleichbleibender Budgetaufwand.
- Fiskalertrag: Unterlegter Gemeindesteuerfuss 61 % pro Jahr. Jährlich steigende Steuereinnahmen 1.5 % aufgrund von Bevölkerungs- und Einkommensentwicklung. Keine Erhöhung Gemeindesteuerfuss in FPL 2027–2029 berücksichtigt. Keine Bausteuer eingerechnet.
- Regalien und Konzessionen: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.
- Entgelte: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.
- Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.
- Transferertrag: Gleichbleibende Budgeteinnahmen.
- Finanzaufwand: Zunahme Darlehensverzinsung jährlich um CHF 0.1 Mio. infolge Finanzfehlbetrag von rund CHF 3 Mio.
- Finanzertrag: Gleichbleibende Budgeterträge. Es wird von keinen Verkäufen von Liegenschaften des Finanzvermögens ausgegangen.
- Bildung und Auflösung finanzpolitische Reserve: Keine.
5.2.6 10-Jahres-Finanzplan 2027–2036 (vgl. Anhang Darstellungen H+I)
Aufbauend auf dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 wurde ein 10-Jahres-Finanzplan weitergeschrieben, indem die Departemente Investitionen > CHF 2 Mio. für die Planjahre bis zum Jahr 2036 gemeldet haben. Diese sind in die Finanzplanung mit entsprechender Entwicklung der Abschreibungen und des zusätzlichen Finanzbedarfs eingebaut. Damit ab dem Jahr 2030 ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann, wurde die Entwicklung des Fiskalertrags (Erhöhung Gemeindesteuerfuss und Bausteuer) entsprechend berechnet. Ansonsten werden die Annahmen des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2027–2029 weitergeführt. Das heisst, es sind keine weiteren Sparmassnahmen eingerechnet.
Der Gemeinderat sieht diesen Finanzplan 2027–2036 als Instrument zur Darlegung, dass es dringend wichtige und wesentliche Massnahmen braucht, um den Finanzhaushalt zu gesunden und ein akzeptables Fiskalniveau beizubehalten.
Wichtige Hinweise zum 10-Jahres-Finanzplan 2027–2036:
Investitionen 2027-2036 (vgl. Anhang Darstellung H)
- Ausgangsbasis: Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029.
- Meldungen der Departemente aller Investitionen > CHF 2 Mio. der nächsten 10 Jahre.
- Ab dem Jahr 2030 Sanierungsinvestitionen pauschal CHF 7.5 Mio. pro Jahr (vgl. Positionen 5, 6, 13, 36).
- Ohne Berücksichtigung Schuldenbegrenzung gem. FHG Art. 35.
- Annahme, dass bei Grossinvestitionen Teilaktivierungen (siehe z. B. Investition Schulhaus Buchholz) und somit Abschreibungen erfolgen.
- Betreffend Position ‘Hochwasserschutz divers' Subventionen von 65 % (Annahme) erst nach Fertigstellung.
- Grün schraffierte Felder bedeuten Positionen mit Bausteuer gemäss Meldung durch Departemente; Bausteuer wurde frühestens ab dem Jahr 2030 in der Finanzplanung umgesetzt.
- Ab dem Jahr 2030 betragen die jährlichen Investitionssummen ca. CHF 20 Mio. pro Jahr.
- Diese Investitionen in dieser Höhe bewirken approximative Abschreibungsbeträge von rund CHF 1 Mio. pro Jahr.
Erfolgsrechnung 2027-2036 (vgl. Anhang Darstellung H)
- Ausgangsbasis: Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029.
- Fokus auf jährlich ausgeglichenes Ergebnis.
- Der stark zunehmende Fremdkapitalbestand bewirkt stark steigende Zinskosten.
Fazit zu Finanzplan 2027-2036
- Allgemeiner Hinweis: Eine Finanzplanung im öffentlichen Bereich weist einige Unabwägbarkeiten aus. Perspektiven über einen mittleren und längeren Zeitraum sind mit zunehmender Unsicherheit behaftet und können sich daher erheblich verändern.
- Jährliche Erhöhung der Personalkosten von 2 % führt zu einer jährlichen Erhöhung von rund CHF 0.7 Mio., d. h. total Erhöhung von 2026–2036 von CHF 7 Mio. (CHF 31 Mio. im Jahr 2026 zu CHF 38 Mio. im Jahr 2036).
- Aufgrund der ab dem Jahr 2029 geplanten Nettoinvestitionen von rund CHF 20 Mio. jährlich erhöhen sich die Abschreibungen bis zum Jahr 2036 um das Dreifache (CHF 4 Mio. im Jahr 2026 zu CHF 12 Mio. im Jahr 2036). V.a. ab dem Jahr 2029 erhöhen sich die Abschreibungen jährlich um rund CHF 1 Mio.
- Aufgrund der über die nächsten 10 Jahre geplanten Nettoinvestitionen von total rund CHF 182 Mio. sind zusätzliche Fremdfinanzierungen im Umfang von CHF 77 Mio. notwendig, was wiederum den Finanzaufwand entsprechend erhöht (Annahme 2.5 % Zins), das entspricht einem zusätzlichen totalen Finanzaufwand in den Jahren 2026–2036 von CHF 2 Mio.
- Diese erhöhten Aufwendungen können lediglich mit Erhöhungen des Steuerfusses abgefangen werden, damit ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann (und dadurch eine bessere Selbstfinanzierung).
- Im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan
2027–2029 sind keine Steuererhöhungen berücksichtigt, was zu einem
Nachholbedarf im Jahr 2030 ff. führt, daher wurden die folgenden Annahmen
getroffen:
- Erhebung Bausteuer auf Grossinvestitionen, wie Schule Buchholz, Neubau Primarschule und Kindergarten Ennenda, Neubau Sportanlage Erlen von total kumuliert bis 2036: 4 %
- Jährliche Erhöhungen Gemeindesteuerfuss bis 2036 von total 14.5 %: total Steuerfusserhöhung bis 2036 von 18.5 %
- V.a. für das Jahr 2030 ist eine Steuerfusserhöhung von insgesamt 6 % notwendig (4.5 % Gemeindesteuerfuss + 1.5 % Bausteuer)
- ab dem Jahr 2031 ist eine Steuerfusserhöhung von jährlich 1.5 %-2.5 % notwendig (inkl. Bausteuer) - Dank diesen stetigen Steuererhöhungen von total 18.5 % auf total 79.5 % im Jahr 2036 liegt trotz der starken Zunahme des Fremdkapitals bis zum Jahr 2034 keine Verletzung der Schuldenbegrenzung gem. Art. 35 Finanzhaushaltgesetz vor (bei gleichbleibenden Verhältnissen).
- Werden die Steuererhöhungen nicht wie kalkuliert umgesetzt, führt dies zu negativen Ergebnissen, wodurch ein höherer Finanzbedarf entsteht (mit negativen Auswirkungen auf die Schuldenbegrenzung).
- Zu bemerken ist, dass für die Ermittlung der Abschreibungen sowie die Höhe der Bausteuer eine Teilaktivierung von Grossinvestitionen angenommen wurde. Falls dies nicht so umgesetzt wird, führt dies zu einer Verschiebung der Steuererhöhungen etc.
- Folgende Haupttreiber sind die elementaren Stosspunkte, um den Finanzhaushalt und die zukünftige Entwicklung massgeblich zu beeinflussen:
- Fiskalertrag
- Investitionen und daraus resultierende Abschreibungen und Zinsaufwand
- Personalaufwand
Folgende Sanierungsmassnahmen sind bereits am Laufen und sollen in geeigneter Form intensiviert werden:
- Kostenfokus
- Leistungs- und Strukturabbau (Verschlankung der Verwaltung)
- Massnahmen Schulbereich
- Hierarchische Neuorganisation (Führungsstruktur; Führungspersonen [Notwendigkeit der Kompetenz und Entscheidungsfreudigkeit]; Zusammenlegung/Auflösung Fachstellen, Abteilungen usw.)
- Vereinfachung Reglemente, Entscheidungsfindung usw. - Dieser 10-Jahres-Finanzplan ist nach bestem Wissen und Gewissen durch das Departement Finanzen und Controlling erstellt worden.
5.2.7 Strukturelles Defizit seit 2021: Herleitung effektives Ergebnis (vgl. Anhang Darstellung J)
Seit dem Jahr 2021 besteht bei der Gemeinde Glarus ein strukturelles Defizit. Bis und mit Jahresrechnung 2020 konnten sowohl das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit als auch das operative Ergebnis deutlich positiv gestaltet werden. Ab Jahresrechnung 2021 hat sich das strukturelle Defizit auf bis zu CHF 5 Mio. erhöht, vgl. Budget 2025.
Was bedeutet ein «strukturelles Defizit»?
- Ein strukturelles Defizit bedeutet, dass auch bei normaler Konjunktur die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Ein strukturelles Defizit führt dazu, dass der Haushalt auch bei guter Konjunktur defizitär bleibt. Die Schuldenbegrenzung verlangt, dass mittelfristig über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nicht höher sind als die Einnahmen.
- Ein strukturelles Defizit ist auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten Aufgaben zurückzuführen. Es sind zum Beispiel neue Aufgaben hinzugekommen, ohne dass ein Abbau von bestehenden Aufgaben erfolgt ist, oder die Einnahmen sind geschrumpft.
In der Darstellung J wird das ausgewiesene bzw. offizielle jährliche Ergebnis um Besonderheiten korrigiert, was zum effektiven (Budget-)Ergebnis führt. Das strukturelle Defizit hat sich folgendermassen entwickelt:
Jahr | Strukturelles Defizit |
2021 | CHF 2.5 Mio. |
2022 | CHF 4.6 Mio. |
2023 | CHF 3.7 Mio. |
2024 | CHF 3.8 Mio. |
Budget 2025 | CHF 4.9 Mio. |
Budget 2026 | CHF 4.0 Mio. |
Im Budget 2026 ist die beantragte Erhöhung des Gemeindesteuerfusses um 5 % (rund CHF 3.3 Mio.) noch als Besonderheit ausgewiesen, da diese zum Vorjahr abweicht. Über die Jahre wird das Ergebnis hauptsächlich infolge steigenden Fiskalertrags ausgeglichen gestaltet werden können.
5.3 Erwägungen des Gemeinderats
Die Gemeinde Glarus kann sich die hohe nötige Investitionstätigkeit mit der heutigen Struktur der Erfolgsrechnung nicht leisten. Um die stabile Finanzlage wieder zu erlangen und die finanzpolitischen Ziele – insbesondere jene bezüglich Verschuldung und Selbstfinanzierung – zu erreichen, will der Gemeinderat weiterhin dringende und wirksame Massnahmen umsetzen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, das Haushaltsgleichgewicht zurückzuerlangen, die Autonomie zu wahren und gleichzeitig die Standortattraktivität der Gemeinde beizubehalten. Dazu muss es gelingen, das strukturelle Defizit auszugleichen.
Die beantragte Steuerfusserhöhung im Jahr 2026 um 5 % wirkt beim operativen Ergebnis deutlich entlastend. Doch das strukturelle Defizit sollte nicht einzig durch Steuererhöhungen reduziert werden. Weitergehende Massnahmen und Einsparungen in allen Bereichen sind eingeleitet, um den Finanzhaushalt wieder ausgeglichen zu gestalten. Ein Leistungsabbau als Voraussetzung für eine Verschlankung der Verwaltung und des Betriebs, die Reduzierung des Finanz- und Verwaltungsvermögens auf nur noch betriebs- und verwaltungsnotwendige Bestandteile sowie weitere Sparmassnahmen und eine hohe Ausgabendisziplin müssen der Hauptfokus bleiben. Wichtig ist dabei aber auch, dass den bestehenden Mitarbeitenden, auf welchen die Gemeinde aufbaut, Sorge getragen wird. Der Gemeinderat bedankt sich für die Unterstützung und die Mitwirkung der Bevölkerung, auf welche er angewiesen ist, um das Ziel zu erreichen, den Finanzhaushalt wieder zu gesunden.
Gerne führt der Gemeinderat an dieser Stelle aus, was bisher an Sparbemühungen bereits umgesetzt bzw. eingeleitet wurde.
Bisherige Sparbemühungen des Gemeinderats
Wesentliche Beschränkung der Investitionen
Die Investitionen wurden durch den Gemeinderat wesentlich beschränkt; denn aufgrund zu hoher Investitionskosten bei zu geringer Selbstfinanzierung ergab sich sowohl im Budget 2025 als auch im Budget 2026 ein Finanzierungsfehlbetrag. Das führte zu einer schwierigen Verzichtsplanung, denn Investitionen in Schulhäuser, Strassen, in das Hochwasserschutzprojekt «Sichere Linth», in die Sanierung der Alpen etc. sind notwendig. Das heisst konkret, dass ein viermal so hoher Betrag für die Werterhaltung und Entwicklung nötig wäre. Es sind deshalb Folgekosten aufgrund fehlender Unterhaltsarbeiten zu erwarten.
Veräusserung von gemeindeeigenen Liegenschaften
Liegenschaften, welche für die Verwaltungstätigkeit nicht benötigt werden und auch nicht als strategische Reserve eingeplant sind, sollen veräussert werden. Der Gemeindeversammlung werden deshalb die Veräusserung der Gastroliegenschaften Restaurant Schützenhaus und Restaurant Bergli in Glarus, Restaurant Uschenriet in Ennenda und der Äugstenhütte beantragt, ebenfalls des Restaurants Gesellschaftshaus Ennenda und des Restaurants Schwammhöhe (vgl. Traktandum 4 «Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid»). Diese Gastroliegenschaften belasten die Rechnung jährlich mit rund einer halben Million Franken. In den nächsten 25 Jahren sollen zudem Investitionen von bis zu CHF 17 Mio. anfallen. Trotz den Veräusserungen sollen die Nutzungen als Gastroliegenschaften gewährleistet bleiben.
Beschlüsse zu den Sportanlagen
Der Gemeinderat hatte entschieden, das Freibad Ygruben (Badi Glarus) in der Sommersaison 2025 zu schliessen. Damit sollten für das Jahr 2025 rund CHF 150'000 eingespart werden. Aufgrund einer Defizitgarantie der Glarner Gemeinnützigen kam es nicht so weit, und im nächsten Jahr wird ein gemeinsames Pilotprojekt gestartet. Angepasst wurden zudem die Öffnungszeiten der GLKB Arena, um hohe Energiekosten und Unterhaltsaufwand einzusparen. Verkauft oder rückgebaut wird zudem der Skilift Dreieck.
Kürzungen im Budget 2025
Das von der Gemeindeversammlung 2/2024 genehmigte Budget 2025 war bereits sehr eng bemessen. Aufgrund der Ablehnung der Erhöhung des Gemeindesteuerfusses Ende des Jahres 2024 hatte der Gemeinderat Kürzungen von diversen Einzelpositionen von insgesamt rund CHF 1 Mio. beschlossen. Neben den oben bereits erwähnten Einsparungen (z. B. Freibad Ygruben, Skilift Dreieck) fielen darunter auch:
- Einsparungen beim Personalaufwand von rund CHF 250'000
- Verzicht auf externe Dienstleistungen und Gutachten von rund CHF 100'000
- Erhöhung von Gebühren von rund CHF 100'000
- Verzicht auf Personalfest und Kaderworkshop
- Reduktion Anlässe und Empfänge: CHF 20'000
- Verzicht auf diversen baulichen Unterhalt im Jahr 2025: CHF 25'000
- Projektwettbewerb Generationen nicht durchgeführt: CHF 6'000
Weiter wurden folgende jährlichen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bereits umgesetzt
- Erhöhung Gästetaxentaxentarif per 1. Januar 2025: CHF 40'000
- Stopp Unterstützung Forum Netstal: CHF 12'000
- Koordination ICT-Einkauf Schule mit anderen Gemeinden: CHF 30'000
- Anpassung Schulschwimmen: CHF 80'000
- Reduktion der Freizeitkurse auf zwei Durchgänge pro Jahr: CHF 12'000
- Austritt aus NEXPO, Metropolitanregion und Städteverband: CHF 23'500
- Beschränkung auf Betrieb einer Leichenhalle in Glarus
- Verzicht auf Überwachungsdienste der gemeindeeigenen Immobilien: CHF 17'000
Einsparungen im Personalaufwand durch organisatorische Massnahmen
- Neue Organisationsstruktur im Departement Finanzen und Controlling, eine offene Stelle wird vorläufig nicht wiederbesetzt
- Neue Organisationsstruktur im Departement Präsidiales und Wirtschaft, die Departementsleitung wird durch den Departementsvorsteher ausgeführt; die Fachstelle Rechtsdienst wurde aufgehoben und in die Gemeindekanzlei integriert
- Organisatorische Anpassungen im Departement Wald und Landwirtschaft: Zusammenlegung der beiden Forstreviere, Reduktion einer Hierarchieebene: CHF 40'000
- Schliessung des Abstimmungslokals in Riedern
- Reduktion der Anschlagkasten auf die Standorte bei den Gemeindehäusern Glarus und Ennenda bei Ausfall einer Lehrperson wird an den ersten beiden Nachmittagen keine Betreuung mehr angeboten: CHF 20'000
- Neue Öffnungszeiten Tagesstrukturen: CHF 15'000
- Überprüfung der Klassengrössen;
- Umstrukturierung der Jugendarbeit: CHF 35'000
Verzicht auf Einsparungen
Verworfen wurden die Ideen, das Lernschwimmbecken Gründli über die Sommermonate zu schliessen, den Flowtrail Glarus zurückzubauen oder zu privatisieren oder den Anlass «Glarus begrüsst alle», den Landsgemeindeflohmarkt und den Chilbimarkt abzusagen.
Es soll dort gespart werden, wo es Sinn macht und am wenigsten negative Konsequenzen anfallen. Gesellschaftlich bedeutende Themen sollen bewahrt werden.
Mitarbeitende als Schlüssel zum Erfolg: Der Gemeinderat würdigt die hohe Loyalität und das Engagement der Mitarbeitenden ausdrücklich. Viele Sparvorschläge stammen direkt aus der Verwaltung.
5.4 Antrag an die Gemeindeversammlung
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und auf der Grundlage von Art. 41 Abs. 1 und 2 des Gemeindegesetzes sowie Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Budget-Erfolgsrechnung 2026 wird genehmigt.
- Die Budget-Investitionsrechnung 2026 wird genehmigt.
- Vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 wird Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Das Budget 2026 sowie der Finanzplan 2027–2029 wurde geprüft.
Der Gemeinderat weist auf steigende Investitionen und eine sich abzeichnende Belastung des Haushalts hin. Die GPK teilt diese Einschätzung: Zur Sicherstellung der Finanzstabilität werden in den kommenden Jahren weitere Sparmassnahmen und oder eine Steueranpassung notwendig sein.
Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Anträgen des Gemeinderates zu folgen und die vorgelegten Budgets 2026
- der Erfolgsrechnung und
- der Investitionsrechnung zu genehmigen sowie
- den Integrierten Aufgaben- und den Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2029 zur Kenntnis zu nehmen.