Traktandum 2
Legislaturplanung 2027–2030: Genehmigung
2.1 Die Vorlage im Überblick
Bei der Legislaturplanung handelt es sich um ein strategisches Führungs- und Planungsinstrument für den Gemeinderat, das von der Gemeindeversammlung zu Beginn der Legislatur genehmigt wird. Es bildet die Grundlage für die Jahresziele während der Legislaturperiode. Genauso viel Aufmerksamkeit wird die Gemeinde aber auch den zahlreichen festen bzw. grundlegenden Aufgaben entgegenbringen, die sie unabhängig von der Legislaturplanung erfüllt und die einen funktionierenden Betrieb der Gemeinde überhaupt erst ermöglichen.
Dem Gemeinderat war es ein besonderes Anliegen, dass die Ziele der neuen Legislaturplanung die herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Aus diesem Grunde sind einige Ziele nach innen gerichtet und betreffen organisatorische Themen. Auf kostenintensive Ziele, welche nicht den Grundauftrag der Gemeinde betreffen, wurde explizit verzichtet.
Der erste Entwurf der Legislaturplanung wurde aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung an einem öffentlichen Anlass vom 18. Juni 2026 sowie Rückmeldungen aus einem auf der Website der Gemeinde Glarus publizierten Online-Formular im August überarbeitet und angepasst.
Auf der Grundlage der Vision der Gemeinde Glarus sind in der Legislaturplanung 2027–2030 nun die folgenden drei Schwerpunkte festgehalten:
«Gemeinsam leben»,
«Gemeinsam lernen» und
«Gemeinsam arbeiten».
Für jeden Schwerpunkt wurden Ziele festgelegt und dazugehörige Massnahmen sind beschrieben.
2.2 Ausgangslage
Der Gemeinderat setzt in der Legislaturplanung 2027–2030 den Fokus auf die drei Schwerpunkte «Gemeinsam leben», «Gemeinsam lernen» und «Gemeinsam arbeiten», angelehnt an die Vision der Gemeinde Glarus. Für jeden Schwerpunkt wurden entsprechende Ziele und dazu passende Massnahmen erarbeitet. Sie sind im Nachfolgenden erläutert. Im Anhang zu diesem Traktandum ist die Legislaturplanung 2027–2030 in Tabellenform abgebildet. Die darin ebenfalls erarbeitete und abgebildete Ressourcenplanung dient der ergänzenden Orientierung.
Zur Diskussion an der Gemeindeversammlung stehen die Ziele und Massnahmen.
Prozess und Bedeutung der Legislaturplanung in der Gemeinde Glarus
Bei der Legislaturplanung handelt es sich um ein strategisches Führungs- und Planungsinstrument für den Gemeinderat, welches von der Gemeindeversammlung genehmigt wird (Art. 15 Abs. 2 Gemeindeordnung; Art. 9 Abs. 2 Organisationsreglement). Es bildet die Grundlage für die Jahresziele während der Legislaturperiode und dient dazu, die Gemeindeentwicklung in die strategisch gewählte Richtung voranzutreiben.
Genauso viel Aufmerksamkeit und Wertschätzung soll und muss aber auch den – zumeist täglich anfallenden – festen bzw. grundlegenden Aufgaben entgegengebracht werden, die unabhängig von der Legislaturplanung erfüllt werden und einen funktionierenden Betrieb der Gemeinde überhaupt erst ermöglichen oder die der Erfüllung von rechtlichen Vorgaben dienen. Sie bilden nämlich das Fundament der Gemeinde. Dazu gehören viele Aufgaben, die in der Legislaturplanung nicht erwähnt werden, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung des Schul- und Verwaltungsbetriebes, die Umsetzung von bereits geplanten Grossprojekten (z. B. Schulraumsanierungen) oder die Pflege des öffentlichen Raumes.
Der Gemeindeversammlung kommt mit der Genehmigung der Legislaturplanung eine besondere Rolle zu, da sie damit zu einem frühen Zeitpunkt über die politische Prioritätensetzung des Gemeinderats bestimmt. Bei der Beurteilung der Legislaturplanung ist es deshalb wichtig, dass diese von derselben Abstraktionsebene aus vorgenommen wird, wie sie bei der Erarbeitung der Planung zur Anwendung kam.
Für die Stimmberechtigten geht es zu Beginn der vierjährigen Legislaturperiode darum, die Legislaturplanung des Gemeinderats zu beraten und zu genehmigen. Im Verlaufe der Jahre 2027–2030 werden die Stimmberechtigten auf der Grundlage von Art. 12-14 der Gemeindeordnung bei Vorliegen eines konkreten Kredit- oder Sachantrages des Gemeinderats oder mittels Inkraftsetzung eines neuen oder geänderten Erlasses etc. in die Umsetzung dieser Legislaturplanung einbezogen bzw. die Gemeindeversammlung fasst die Beschlüsse zu den konkreten und detaillierten Anträgen des Gemeinderats.
Schliesslich ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, die Bevölkerung nach der Beteiligung während des Erarbeitungsprozesses im Rahmen des Bevölkerungsanlasses auch während des Umsetzungsprozesses weiterhin mittels geeigneter Partizipationsformen miteinzubeziehen. Die Gemeindeverwaltung wird dies durch sorgfältige Kommunikation von Entscheiden und themenspezifischen Beiträgen gewährleisten. Denn um die gesetzten Ziele der Legislaturplanung erreichen zu können, ist das Engagement und Zusammenspiel vieler Beteiligter erforderlich. Der Gemeinderat ist darauf angewiesen, dass Politik und Wirtschaft, die Verwaltung, Vereine und Institutionen sowie jede einzelne Einwohnerin und jeder einzelne Einwohner dabei mithelfen, die angestrebte Entwicklung von Glarus Realität werden zu lassen.
Mitwirkungsprozess
Der Gemeinderat hat die Legislaturplanung gemeinsam mit der Leiterkonferenz und den Departementen erarbeitet. Der Entwurf wurde am 18. Juni 2026 an einem öffentlichen Anlass vorgestellt und mit der anwesenden Bevölkerung diskutiert. Dabei konnten die Teilnehmenden die einzelnen Ziele priorisieren.
Zusätzlich wurde der Entwurf auf der Website der Gemeinde Glarus veröffentlicht. Über ein Online-Formular bestand die Möglichkeit, Rückmeldungen einzureichen. Insgesamt gingen über beide Kanäle 24 inhaltliche Rückmeldungen ein, die der Gemeinderat umfassend geprüft hat.
Die höchste Priorisierung erhielt das Ziel S1.Z2.d: «Bestehende Räume und Plattformen stehen der Bevölkerung leicht zugänglich für Begegnungen zur Verfügung.» Es gehört zum Legislaturziel «Wir stärken gemeinsam Partizipation, Engagement und das gesellschaftliche Leben für die Entwicklung der Gemeinde.» Der Gemeinderat nimmt diese Priorisierung zur Kenntnis und wird dem Ziel bei der Umsetzung entsprechende Bedeutung beimessen.
Aufgrund der Prüfung der 24 Rückmeldungen hat der Gemeinderat folgende Anpassungen vorgenommen:
S1.Z2.b | Attraktive Rahmenbedingungen für die vermehrte Teilnahme der Stimmberechtigten an politischen Prozessen sind geschaffen.
In einzelnen Rückmeldungen wurde die Einführung eines Gemeindeparlaments gewünscht, in anderen ausdrücklich abgelehnt. Der Gemeinderat hat deshalb in die Legislaturplanung aufgenommen, die Einführung eines Gemeindeparlaments zu prüfen. Ebenso sollen Möglichkeiten geprüft werden, die Gemeindeversammlung attraktiver zu gestalten.
S1.Z3.a | Der Raum Bahnhof Glarus – Linthsteg – Ennetbühls ist als zusammenhängender Mobilitäts- und Freiraum weiterentwickelt. Die Gemeinde nutzt ihre Bauvorhaben als Chance, attraktivere Voraussetzungen für den Langsamverkehr zu schaffen.
Mehrere Rückmeldungen betrafen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Veloverkehr. Das Ziel S1.Z3.a wurde deshalb entsprechend ergänzt.
S1.Z4.c | Ein Konzept zur Neophytenbekämpfung ist erstellt und wird umgesetzt.
Aufgrund von Rückmeldungen wurde als zusätzliche Massnahme aufgenommen, Patenschaften als mögliche Bekämpfungsstrategie zu prüfen.
S3.Z3 | Die Attraktivität von Glarus als Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsort ist gestärkt.
Dieses Ziel mit sämtlichen Unterzielen geht auf einen Vorschlag aus dem Mitwirkungsprozess zurück, den der Gemeinderat aufgenommen hat.
Einige Rückmeldungen waren operativer und nicht strategischer Natur. Sie wurden deshalb direkt an die fachlich zuständigen Abteilungen oder Fachstellen weitergeleitet. Dass sie nicht in der Legislaturplanung erscheinen, bedeutet nicht, dass sie nicht geprüft oder gegebenenfalls umgesetzt werden.
Erläuterung der Massnahmen der Legislaturplanung
In diesem Kapitel werden im Memorial die Schwerpunkte, die Legislaturziele, die Umsetzungsziele und der Massnahmenbeschrieb abgebildet, da diese Gegenstand der Diskussion in der Gemeindeversammlung sind. Die Tabelle gemäss Beilage «Legislaturplanung mit Massnahmenbeschrieb 2027–2030 inkl. Ressourcenplanung» wird als Anhang vollständig abgedruckt. Die Ressourcenplanung dient dabei lediglich zur Orientierung.
Schwerpunkt 1: «Gemeinsam leben»
S1.Z1 Wir nutzen und entwickeln Boden und Liegenschaften verantwortungsvoll.
S1.Z1.a | Eine Nutzungs- und Veräusserungsstrategie für die gemeindeeigenen Böden und Liegenschaften ist festgelegt.
Die Immobilienstrategie «Gemeinde Glarus 2030» wird analysiert, optimiert und bildet die Basis für die weiterführenden Arbeiten.
Eine nutzerspezifische Verrechnung für den internen Umgang mit Liegenschaften wird geprüft.
Eine Nutzungs- und Veräusserungsstrategie für die gemeindeeigenen Böden und Liegenschaften wird mit den Zielsetzungen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft sowie einer Priorisierung pro Liegenschaft in Bezug auf Halten, Entwickeln oder Abstossen verabschiedet.
S1.Z1.b | Ein Absenkpfad bis 2050 für gemeindeeigene Liegenschaften ist erarbeitet.
Bis zum Jahr 2050 weisen die gemeindeeigenen Liegenschaften einen neutralen CO2-Verbrauch aus. Die Umsetzung des Absenkpfades erfolgt in Phasen:
- Phase 1 Bestandsaufnahme: Aufbau einer Energie- und Emissionsdatenbank mit Daten pro Objekt als Ist-Bilanz für das Referenzjahr 2025.
- Phase 2 Modellierung: Quantifizierung des Absenkpfads bis zum Jahr 2050 auf Objekt- und Portfolioebene inkl. einem Referenzszenario.
- Phase 3 Massnahmenkatalog: Erarbeitung eines priorisierten, kosten- und wirkungsbewerteten Massnahmenkatalogs über verschiedene Handlungsfelder.
- Phase 4 Politische Verankerung: Beschlussfassung des verbindlichen Absenkpfads.
S1.Z1.c | Die Gemeinde überprüft und aktualisiert die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung des öffentlichen Grundes.
Die Nutzung des öffentlichen Grundes, insbesondere für Märkte, gastgewerbliche Zwecke, Baustellen und Strassensperrungen, Feste und Veranstaltungen sowie im Zusammenhang mit Bodenkauf- und Dienstbarkeitsgesuchen, wird in entsprechenden rechtlichen Grundlagen geregelt.
S1.Z2 Wir stärken gemeinsam Partizipation, Engagement und das gesellschaftliche Leben für die Entwicklung der Gemeinde.
S1.Z2.a | Die Mitwirkung bei kommunalen Entscheidungen ist gestärkt.
Es wird ein Mitwirkungskonzept erarbeitet und umgesetzt. Dieses definiert Massnahmen, um die niederschwellige einfache Mitwirkung der Bevölkerung zu erleichtern, sei es durch elektronische Platt-formen, durch Mitwirkungsanlässe in Form von Bevölkerungsforen, Zukunftswerkstätten, Umfragen oder Arbeitsgruppen oder auch durch Arbeitstage.
S1.Z2.b | Attraktive Rahmenbedingungen für die vermehrte Teilnahme der Stimmberechtigten an politischen Prozessen sind geschaffen.
Überprüft werden Rahmenbedingungen der Gemeindeversammlung wie der Zeitpunkt und die Gestaltung der Durchführung, die Terminierung, die Kommunikation der Themen und allenfalls ein gesellschaftliches Rahmenprogramm. Die Umsetzung erfolgt zuerst im Rahmen eines Pilotversuchs.
Die Einführung eines Gemeindeparlamentes wird geprüft.
S1.Z2.c | Lokales Engagement ist in geeigneter Form unterstützt.
Das lokale Engagement von Vereinen, Organisationen und Freiwilligen wird durch bedarfsgerechte Unterstützungs- und Fördermassnahmen gezielt gestärkt, beispielsweise durch finanzielle Beiträge, eine vergünstigte Nutzung von Räumen oder einfache Bewilligungsprozesse.
Die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit Dachvereinsorganisationen werden hinsichtlich Auftrags, Wirkung und zukünftiger Anforderungen überprüft und neu abgeschlossen.
Eigeninitiative und neue Ideen aus der Bevölkerung, die Begegnung, Zusammenhalt und ein vielfältiges gesellschaftliches Leben fördern, werden gezielt ermöglicht und unterstützt.
S1.Z2.d | Bestehende Räume und Plattformen stehen der Bevölkerung leicht zugänglich für Begegnungen zur Verfügung.
Einzelne Begegnungsorte werden gemeinsam mit deren Nutzerinnen und Nutzern bedarfsgerecht weiterentwickelt. Die Basis dafür bilden die Ergebnisse eines im Jahr 2026 laufenden Praxisprojektes der Ostschweizer Fachhochschule.
Niederschwellige und selbstorganisierte Begegnungsangebote in den verschiedenen Ortsteilen werden ermöglicht.
S1.Z3 Wir entwickeln Mobilität und Parkierung bedarfsgerecht weiter.
S1.Z3.a | Der Raum Bahnhof Glarus – Linthsteg – Ennetbühls ist als zusammenhängender Mobilitäts- und Freiraum weiterentwickelt. Die Gemeinde nutzt ihre Bauvorhaben als Chance, attraktivere Voraussetzungen für den Langsamverkehr zu schaffen.
Bei Bauprojekten werden Verbesserungen für den Langsamverkehr (z. B. Trottoirbreite, Durchgängigkeit, Wegsicherheit) geprüft und wo möglich umgesetzt.
Die Projektorganisation sowie die Koordination mit Kanton, der SBB, Grundeigentümer/-innen und weiteren Projektpartner/-innen werden sichergestellt.
Die Entwicklung des Raums Bahnhof Glarus – Linthsteg – Ennetbühls wird mit den Massnahmen im Fuss- und Veloverkehr sowie den angrenzenden Freiräumen, insbesondere dem Kartonipark, abgestimmt.
Das Projekt wird im Detail geplant und das Bewilligungsverfahren für das Projekt Linthsteg gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung durchgeführt.
Die Bauarbeiten für den Linthsteg werden ausgeschrieben und vergeben. Danach erfolgt die Bauausführung.
S1.Z3.b | Das bisherige Parkierungskonzept ist punktuell optimiert und die Angebote für die Quartierparkierung sind angepasst.
Erfahrungen sowie Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu der Umsetzung des Parkierungskonzeptes Ortsteil Glarus werden ausgewertet.
Bedarf und Standorte für zusätzliche Quartierparkierungsanlagen werden geprüft und geplant.
Punktuelle Optimierungen des Parkierungskonzepts werden geplant, der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt.
Erste Massnahmen zur Quartierparkierung werden umgesetzt und die Optimierung des Parkierungskonzepts im Ortsteil Glarus wird abgeschlossen.
S1.Z3.c | Die Parkierungsregelungen sind in allen Ortsteilen umgesetzt und Sicherheitslücken im ruhenden Verkehr sind geschlossen.
Die bestehenden Parkierungsregelungen und Sicherheitslücken in Ennenda, Netstal und Riedern sowie in den übrigen Bereichen des Ortsteils Glarus werden analysiert und bei Bedarf werden Verbesserungen vorgenommen.
Bedarf und Standorte für zusätzliche Quartierparkierungsanlagen werden geprüft.
Parkierungsregelungen und allfällige Quartierparkierungsanlagen werden in allen Ortsteilen umgesetzt und verbleibende Sicherheitslücken werden behoben.
S1.Z4 Wir fördern den Naturschutz und treffen Massnahmen gegen gesellschaftliche und technische Gefahren sowie Naturgefahren.
S1.Z4.a | Der Hochwasserschutz beim Projekt «Sichere Linth» und bei der Butzirunse ist vorangetrieben.
Hochwasserschutzprojekt «Butzi- (und Blänggli-)runse»:
Das Bauprojekt wird erstellt und zur Bewilligung eingereicht. Ein Veranlagungskonzept wird erstellt.
Danach erfolgt die Umsetzung nach Erhalt der Baubewilligung und der Subventionszusage durch den Bund und den Kanton.
Am Ende wird das Projekt abgeschlossen inkl. Abrechnung und Veranlagungseinzug.
Hochwasserschutzprojekt «Sichere Linth»:
Das Bauprojekt «Sichere Linth» wird geplant und zur Bewilligung eingereicht.
Eine Begleitgruppe zum Projekt «Sichere Linth» wird konstituiert und integraler Bestandteil des Bauprojektprozesses.
Danach werden Landerwerbsverhandlungen auf Basis des Bauprojekts geführt; diese werden nach Möglichkeit bis Ende des Jahres 2030 abgeschlossen.
Die Veranlagung respektive Kostenbeteiligungen von Bund, Kanton und Dritten (Nutzniessende) werden auf Basis des dannzumaligen Rechts bis Ende des Jahres 2030 geklärt.
S1.Z4.b | Die Gemeinde ist durch ein vorausschauendes Gefahren- und Krisenmanagement auf ausserordentliche Lagen vorbereitet und bleibt handlungsfähig.
Die Krisen- und Notfallplanung wird aktualisiert. Kritische Infrastrukturen und Prozesse werden mit einer Gefährdungsanalyse identifiziert sowie Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebs- und Versorgungsfähigkeit gefestigt.
Die Gemeindeführungsorganisation (GFO) wird weiterentwickelt und regelmässig beübt. Organisation, Rollen und Zuständigkeiten der Krisenorganisation werden überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Krisenkommunikation und -zusammenarbeit wird gestärkt. Ein Krisenkommunikationskonzept für die interne und externe Kommunikation wird erarbeitet und eingeführt.
S1.Z4.c | Ein Konzept zur Neophytenbekämpfung ist erstellt und wird umgesetzt.
Ein Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten wird erarbeitet. Das Konzept beinhaltet unter anderem Prioritäten, Zuständigkeiten und Bekämpfungsstrategien. Als eine Bekämpfungsstrategie wird die Möglichkeit von Patenschaften einzelner Abschnitte geprüft.
Danach werden erste Massnahmen auf prioritären Flächen umgesetzt. Mitarbeiter/-innen, Grundeigentümer/-innen und Bevölkerung werden auf das Thema hin sensibilisiert.
Die Zusammenarbeit mit Kanton, Privaten und weiteren Akteur/-innen wird gefördert.
Die Bekämpfungsstrategien werden gemäss Konzept fortgeführt und die Prioritäten bei Bedarf angepasst.
Schwerpunkt 2: «Gemeinsam lernen»
S2.Z1 Wir stärken die frühe Kindheit als Grundlage für Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg.
S2.Z1.a | Ein Konzept «Frühe Kindheit» ist erarbeitet und wird umgesetzt.
Bestehende Angebote, Zuständigkeiten, Schnittstellen und Bedürfnisse im Bereich der frühen Kindheit werden erfasst. Der Kanton Glarus, andere Gemeinden, relevante Fachpersonen und Einrichtungen werden einbezogen und Erfahrungen werden ausgetauscht, insbesondere auch zur Prävention und zur Elternbildung.
Ein Konzept «Frühe Kindheit» wird erarbeitet und prioritäre Handlungsfelder sowie Ziele und Massnahmen werden festgelegt und umgesetzt.
Erfahrungen aus der ersten Umsetzungsphase werden ausgewertet. Massnahmen werden bei Bedarf angepasst.
Die Nutzung und die Erreichbarkeit der Angebote werden überprüft, insbesondere hinsichtlich schwer erreichbarer Zielgruppen.
S2.Z1.b | Unser Angebot für Kinder in der frühen Kindheit und deren Erziehungsberechtigte ist erweitert.
Das bestehende Programm (z. B. das Kinder- und Eltern-Begleitprogramm «ping:pong») wird weitergeführt und bedarfsgerecht ausgebaut. Es wird geprüft, welche zusätzlichen Angebote – insbesondere in den Bereichen Elternbildung, Prävention, Sprach-/Entwicklungsförderung und Übergang in den Kindergarten – sinnvoll sind.
Erste weitere Angebote werden, gestützt auf das Konzept «Frühe Kindheit», eingeführt. Kooperationen mit bestehenden Anbietern werden, wo sinnvoll, genutzt. Ein niederschwelliger Zugang und geeignete Informationen für die Erziehungsberechtigten werden sichergestellt.
Die Nutzung und Wirkung der eingeführten Angebote werden überprüft. Die Angebote werden aufgrund der Erfahrungen und Rückmeldungen von Erziehungsberechtigten und Fachpersonen angepasst bzw. ergänzt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Erreichbarkeit von Familien gelegt, welche die bestehenden Angebote bisher wenig nutzen.
S2.Z1.c | Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen im Bereich der frühen Kindheit ist gestärkt.
Die Zusammenarbeit mit relevanten Einrichtungen wird erfasst und überprüft (Leistungsvereinbarungen, Zuständigkeiten usw.) und auf das erarbeitete Konzept «Frühe Kindheit» angepasst.
Die angepasste Form der Zusammenarbeit wird aufgenommen und im regelmässigen fachlichen Austausch gestärkt. Übergänge und Schnittstellen – insbesondere zwischen Familie, familienergänzenden Angeboten, Beratung/Förderung und Kindergarten – werden überprüft und verbessert.
S2.Z2 Wir entwickeln die Qualität und Zukunftsfähigkeit unserer Schule weiter.
S2.Z2.a | Die neue Bildungskommission hat sich als wirkungsvolles strategisches Gremium etabliert.
Die neue Bildungskommission wird weiter eingeführt und in ihrer Rolle gestärkt und gefestigt.
Schulungen (in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Departement für Bildung und Kultur) helfen, die Tätigkeitsfelder, Aufgaben und Pflichten zu schärfen.
Die Zusammenarbeit mit Gemeinderat, Verwaltung und operativer Schulführung wird regelmässig reflektiert und optimiert.
S2.Z2.b | Aus der Vision «Schule Glarus 2030+» sind konkrete Massnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Die Vision «Schule Glarus 2030+» mit dazugehörigen Massnahmen in den Themen Lerninhalte, Lernformen, Lernzeiten, Lernorte und Vernetzung wird verabschiedet.
Strategische Handlungsfelder werden priorisiert und erste konkrete Massnahmen mit Zielsetzungen und Umsetzungshorizont definiert und umgesetzt.
Der Stand der Umsetzung und der Zielerreichung wird überprüft. Laufende Massnahmen werden aufgrund der Erfahrungen weiterentwickelt. Weitere Massnahmen werden umgesetzt.
Entwicklungen im Bildungsbereich werden laufend beobachtet, deren Bedeutung für die Schule Glarus beurteilt und in den Visions-Massnahmen berücksichtigt.
Schwerpunkt 3: «Gemeinsam arbeiten»
S3.Z1 Wir steuern die finanziellen Ressourcen.
S3.Z1.a | Grossprojekte sind priorisiert.
Priorisierungskriterien für Grossprojekte werden festgelegt. Projekte werden auf die Zeitachse gelegt.
S3.Z1.b | Eine Finanzierungsstrategie ist entwickelt und ein langfristiger Aufgaben- und Finanzplan ist erstellt.
In der Finanzierungsstrategie wird festgehalten, wie die Aufgaben und Investitionen nachhaltig finanziert werden sollen, während der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) die Aufgaben, Projekte und Investitionen sowie deren Auswirkungen in den nächsten Jahren festhält. Zuerst wird die Einführung geprüft und konzipiert, und danach wird sie umgesetzt.
S3.Z2 Wir regeln die Schnittstellen zwischen der Gemeinde und den tb.glarus zukunftsfähig.
S3.Z2.a | Die Werkordnung und der Konzessionsvertrag mit den tb.glarus sind überprüft und hinsichtlich Schnittstellen, Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen weiterentwickelt.
Die bestehende Werkordnung und der Konzessionsvertrag werden überprüft und der Handlungsbedarf hinsichtlich Schnittstellen, Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen konkretisiert.
Anpassungsvorschläge zu Zuständigkeiten, Schnittstellen und Finanzierungsregelungen werden erarbeitet und mit den tb.glarus sowie weiteren beteiligten Stellen abgestimmt.
Die Vertrags- und Reglementsentwürfe werden bereinigt und dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die angepasste Werkordnung und der neue Konzessionsvertrag inkl. neuer Zuständigkeits- und Finanzierungsregelungen werden eingeführt.
S3.Z2.b | Die strategischen Zielsetzungen der Gemeinde sowie die Grundlagen und Aufträge der tb.glarus sind auf die kommunale Energieplanung abgestimmt.
Die strategischen Zielsetzungen der Gemeinde sowie die Grundlagen und Aufträge der tb.glarus werden auf ihre Übereinstimmung mit der behördenverbindlichen kommunalen Energieplanung überprüft.
Erforderliche Anpassungen werden mit den tb.glarus und den weiteren beteiligten Stellen abgestimmt, dem jeweils zuständigen Organ zur Beschlussfassung vorgelegt und anschliessend umgesetzt.
S3.Z3 Die Attraktivität von Glarus als Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsort ist gestärkt.
S3.Z3.a | Massnahmen zur Generierung von Besucherinnen und Besuchern sind festgelegt und werden mit Unterstützung des Vereins Glarus Service umgesetzt.
Mittels einer Leistungsvereinbarung wird der Verein Glarus Service beauftragt, ein attraktives Shopping- und Gastronomieangebot im Gemeindegebiet zu fördern und die Gemeinde Glarus als
Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsort aufzuwerten.
Es werden lokalen Anlässe, Vernetzungsmassnahmen, gemeinsame Produktgestaltungen und Verkaufsaktionen organisiert und unterstützt.
S3.Z3.b | Leerstände sind bewirtschaftet und reduziert.
Die Gemeinde beauftragt den Verein Glarus Service, Vermittlungsarbeiten bei Leerständen zu übernehmen und Laden- und Gewerbeflächen wie auch Zwischennutzungen wie z. B. Pop Ups zu vermarkten.
S3.Z3.c | Das touristische Angebot ist weiterentwickelt.
Mittels einer Leistungsvereinbarung wird die VISIT Glarnerland AG beauftragt, touristische Angebote in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Freizeit zu schaffen und/oder qualitativ zu verbessern mit dem Ziel, dass in der Gemeinde Wertschöpfung erzielt wird.
Für Glarus wird eine professionelle Anlaufstelle für die Gästebetreuung geschaffen.
S3.Z4 Wir arbeiten dienstleistungsorientiert.
S3.Z4.a | Ein Massnahmenkatalog zur Implementierung der Vision und der Werte der Gemeinde Glarus ist umgesetzt.
Die Vision und die Werte der Gemeinde Glarus werden durch die konsequente Umsetzung eines definierten Massnahmenkatalogs nachhaltig in der Organisation verankert. Im Zentrum steht die Förderung einer wertschätzenden Zusammenarbeits- und Kommunikationskultur.
S3.Z4.b | Die Prozesse und die Organisationsstruktur sind effizient organisiert.
Die Organisationsstruktur wird hinsichtlich Effizienz und Optimierung der Abläufe angepasst.
S3.Z4.c | Arbeitsleistungen werden mittels einer positiven internen Kultur und guter Arbeitsbedingungen gefördert.
Die Gemeinde Glarus schafft Rahmenbedingungen, welche Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden nachhaltig fördern. Dazu werden die Führungskultur und die Führungskompetenzen gezielt weiterentwickelt sowie die persönliche und fachliche Entwicklung der Mitarbeitenden unterstützt. Ergänzend werden attraktive Arbeitsbedingungen sowie eine wertschätzende Feedback- und Entwicklungskultur gefördert, um die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig zu stärken.
S3.Z4.d | Die Gemeinde prüft die Möglichkeiten eines rechtskonformen und sicheren Einsatzes von KI zur Unterstützung von Verwaltungsprozessen.
In Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus wird die Beschaffung und Einführung von künstlicher Intelligenz (KI) für die öffentliche Verwaltung datenschutzgerecht umgesetzt. Eine entsprechende verbindliche Regelung wird für alle Mitarbeitenden zur Nutzung von (generativer) KI bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben erarbeitet und erlassen. Die Einsatzmöglichkeiten der (generativen) KI werden laufend geprüft und wo sinnvoll und nutzbringend eingesetzt.
Zum Datenschutz und zu der Informationssicherheit werden Schulungen durchgeführt.
Verhandlungsablauf an der Gemeindeversammlung
Zur Beratung der Legislaturplanung 2027–2030 wird der Gemeindeversammlung folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Eintretensdebatte: Nach den einleitenden Erläuterungen dient die Eintretensdebatte dazu, dass die Stimmberechtigten bei Bedarf allgemeine Bemerkungen zur Legislaturplanung an die Gemeindeversammlung richten können. In der Eintretensdebatte sollen keine Detailanträge gestellt werden, hierzu bietet die nachfolgende Detailberatung Gelegenheit. Nach erfolgtem Eintreten wird zur Detailberatung übergegangen.
Detailberatung: Die Detailberatung erfolgt anhand der drei Schwerpunkte. Die drei Schwerpunkte werden jeweils inklusive aller Ziele und Massnahmen eines Schwerpunkts zur Diskussion gestellt. Während der Detailberatung sind zu jedem Schwerpunkt, zu jedem Ziel und zu jeder Massnahme Anträge auf Gutheissung (Genehmigung), Ablehnung und Rückweisung möglich. Die Anträge sind kurz zu begründen (Art. 39 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Die Legislaturplanung enthält wie beschrieben auch Erläuterungen und eine Ressourcenplanung. Diese dienen den Stimmberechtigten zur Information und zur Kenntnisnahme. Wie bei der Aufgaben- und Finanzplanung im Budgettraktandum handelt es sich bei der Ressourcenplanung um eine rollende Planung. Die Ressourcenplanung stellt keine bindenden Beschlüsse dar. Die Stimmberechtigten beschliessen jährlich im Rahmen der Budgetberatungen über die Mittel, die sie dem Gemeinderat für die Aufgabenerfüllung und die Umsetzung der Legislaturplanung zur Verfügung stellen. Da sich der Gemeinderat bei den Budgetarbeiten der kommenden Jahre unter anderem an der Ressourcenplanung aus der Legislaturplanung orientieren wird, bringt er der Gemeindeversammlung diese zur Kenntnis.
Schlussabstimmung: Werden an der Vorlage zwei oder mehr Abänderungen vorgenommen, ist über die bereinigte Vorlage eine Schlussabstimmung durchzuführen (Art. 67 Abs. 4 GPR). Während der Detailberatung können die Stimmberechtigten zu den Schwerpunkten, Zielen und Massnahmen, Rückweisungs- oder Verschiebungsanträge stellen. Wird kein Antrag gestellt, gilt der jeweilige Antrag des Gemeinderats nach Massgabe von Art. 67 Abs. 1 GPR als genehmigt.
2.3 Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Die finanzielle Situation stellt die Gemeinde Glarus vor grosse Herausforderungen. Anstehende Investitionen und hohe Unterhaltskosten für einen grossen und teilweise auch nötigen Liegenschaftsbestand belasten die Gemeindekasse. Die Rückkehr zu einer soliden finanziellen Basis ist das oberste Ziel, um die anstehenden hohen Investitionen stemmen zu können.
Der Gemeinderat möchte sich deshalb in dieser Legislatur auf den Grundauftrag fokussieren und sich keine gestalterischen Ziele setzen, welche hohe Kosten auslösen. Er will sich fokussieren auf die Verbesserung der Effizienz und Qualität in verschiedenen Abläufen und in der Organisation und aber auch darauf, dass die Standortattraktivität der Gemeinde zumindest beibehalten werden kann.
2.4 Erwägungen des Gemeinderats
Die beschriebene Legislaturplanung 2027–2030 wird mit bestehenden personellen Ressourcen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt nach heutiger Einschätzung ohne zusätzlichen Stellenbedarf. Soweit einzelne Massnahmen Sachaufwand, Investitionen, Leistungsvereinbarungen oder wiederkehrende Ausgaben auslösen, werden diese den zuständigen Organen nach Massgabe der Finanzkompetenzordnung separat unterbreitet. Die Ressourcenplanung ist nicht kredit- oder budgetbegründend.
2.5 Antrag an die Gemeindeversammlung
Gegenstand der Genehmigung sind die Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung 2027–2030. Die Ressourcenplanung dient der Orientierung und wird zur Kenntnis genommen; sie begründet keine Kredit-, Budget- oder Sachbeschlüsse.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen sowie auf Art. 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Legislaturplanung 2027–2030 wird genehmigt.
- Die Ressourcenplanung wird zur Kenntnis genommen; sie begründet keine Kredit-, Budget- oder Sachbeschlüsse.
- Der Gemeinderat wird mit der Umsetzung beauftragt.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die GPK nimmt die Legislaturplanung 2027–2030 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass mit der vorliegenden Legislaturplanung den Bestimmungen von Art. 6 und Art. 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung entsprochen wird. Die strategischen Ziele und Schwerpunkte des Gemeinderates für die kommende Legislaturperiode werden nachvollziehbar dargelegt. Dabei wird den finanziellen Rahmenbedingungen und der aktuellen Finanzlage der Gemeinde Rechnung getragen.