Traktandum 5
Budget für das Jahr 2027
5.1 Die Vorlage im Überblick
Die finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Glarus bestehen besonders aufgrund der anstehenden (Gross-)Investitionen, der ungenügenden Selbstfinanzierung sowie der Beibehaltung des Haushaltgleichgewichts.
Das Budget 2027 der Gemeinde Glarus weist einen Ertragsüberschuss von CHF 216'579 aus. Der Personalaufwand wurde budgetmässig pauschal um CHF 0.5 Mio. reduziert (Vorjahr pauschale Budgetreduktion CHF 1.0 Mio.). Der Verlust aus betrieblicher Tätigkeit beträgt dennoch weiterhin CHF 0.3 Mio. Es wird eine Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 0.6 Mio. getätigt. Im Budget 2027 sind keine Erträge aus Liegenschaftsverkäufen enthalten.
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 zeigt negative operative Ergebnisse, wobei keine Erhöhungen des Gemeindesteuerfusses und auch keine zusätzliche Bausteuer für die Planjahre eingerechnet wurden. Dennoch kann eine solche nicht ausgeschlossen werden.
Die budgetierten Investitionen belaufen sich für das Jahr 2027 auf CHF 11.3 Mio. Diese können mit CHF 5.6 Mio. eigenen Mitteln selbstfinanziert werden, die restlichen CHF 5.7 Mio. sind mit Fremdkapital zu finanzieren. Die zunehmende Fremdverschuldung bedeutet einerseits steigende Zinskosten, andererseits nimmt der Rückzahlungsbedarf zu. Die anstehenden und notwendigen Investitionen zeigen uns leider nach wie vor die (zu) tiefen Sanierungsinvestitionen seit Beginn der neuen Gemeinde auf. Um die anstehenden Aufgaben und Investitionen ohne weitere Verschuldung meistern zu können, bräuchte es jährlich deutlich höhere operative Ergebnisse als das pro 2027 budgetierte.
Die Finanzlage der Gemeinde bleibt angespannt und ist insbesondere bei der Verschuldung und der Wahrung des Haushaltgleichgewichts sehr herausfordernd. Um die finanzpolitischen Ziele – insbesondere jene bezüglich Verschuldung und Selbstfinanzierung – zu erreichen, will der Gemeinderat weiterhin wirksame Massnahmen umsetzen und bei allen Involvierten das Verständnis einer gesunden Finanzierung schaffen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, die Autonomie zu wahren und gleichzeitig die Standortattraktivität der Gemeinde beizubehalten.
Damit das gelingen kann, ist der Gemeinderat auf das Verständnis wie auch die Mitwirkung der Mitarbeitenden und der Bevölkerung angewiesen.
5.2 Ausgangslage
5.2.1 Gesamtbetrachtung
Die wichtigsten Zahlen des Budgets 2027 auf einen Blick
| Gesamtergebnis Erfolgsrechnung | Nettoinvestitionen | |
| CHF 0.217 Mio. | CHF 11.301 Mio. |
| Steuerertrag | Gemeindesteuerfuss | |
| CHF 42.233 Mio. | 61 % |
| Laufende Rechnung in TCHF | Budget 2027 | Budget 2026 | Rechnung 2025 |
| Betrieblicher Aufwand | 59'727 | 58'578 | 56'708 |
| Betrieblicher Ertrag | 59'457 | 57'724 | 56'267 |
| Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit | -217 | -854 | -441 |
| Finanzaufwand | 1'535 | 1'487 | 1'325 |
| Finanzertrag | 2’622 | 2'652 | 5'837 |
| Ergebnis aus Finanzierung | 1'087 | 1'165 | 4'511 |
| Operatives Ergebnis | 817 | 310 | 4'071 |
| Bildung finanzpolitische Reserve | 600 | 0 | 0 |
| Ausserordentlicher Aufwand | 0 | 0 | 0 |
| Ausserordentlicher Ertrag | 0 | 0 | 0 |
| Ausserordentliches Ergebnis | 600 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis Erfolgsrechnung | 217 | 310 | 4’071 |
| Investitionsrechnung
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| Total Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen | 11'301 | 7'608 | 10'065 |
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| Finanzierung |
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| Abschreibungen | 4'205 | 4'140 | 3'431 |
| Gesamtergebnis Erfolgsrechnung | 217 | 310 | 4'071 |
| Veränderung Spezialfinanzierungen + Fonds + EK | 1'218 | 880 | 1'984 |
| Selbstfinanzierung (Cashflow) | 5'640 | 5'331 | 9'486 |
| Nettoinvestitionen | -11'301 | -7'608 | -10'065 |
| Finanzierungsfehlbetrag ( + = Überschuss) | -5'661 | -2'277 | -579 |
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| |||
| Selbstfinanzierungsgrad | |||
| Selbstfinanzierungsgrad (in %) | 49.9% | 69.0% | 94.3% |
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| |||
| Bilanz (voraussichtliche Bestände) |
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| Eigenkapital | 60'222 | 55'682 | 62'267 |
Budget-/Vorjahresvergleiche
Vergleich Budget-Positionen 2027 mit dem Budget 2026 und den Rechnungen 2022 bis 2025
| In CHF | Budget 2027 | Budget 2026 | Rechnung 2025 | Rechnung 2024 | Rechnung 2023 | Rechnung 2022 |
| Gesamtergebnis | 216'579 | 310'299 | 4'070'715 | -2'820'467 | -360'168 | -4'055'534 |
| Operatives Ergebnis | 816'579 | 310'299 | 4'070'715 | -2'820'467 | -360'168 | -4'120'534 |
| Personalaufwand | 31'736'572 | 31'390'400 | 30'284'693 | 30'801'958 | 30'007'465 | 28'525'131 |
| Sach- und | 12'344'923 | 12'091'340 | 11'160'760 | 12'005'705 | 11'503'422 | 11'845'767 |
| Abschreibungen | 4'205'038 | 4'140'472 | 3'431'396 | 2'942'015 | 2'303'042 | 4'211'742 |
| Gesamter betrieblicher Aufwand | 59'727'396 | 58'578'289 | 56'708'189 | 58'287'779 | 54'891'520 | 58'928'486 |
| Selbstfinanzierung | 5'640'111 | 5'330'833 | 9'486'115 | 2'184'842 | 3'609'036 | 1'956'432 |
| Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Investitionen | 11'301'000 | 7'608'000 | 10'064'626 | 16'119'119 | 19'978'856 | 11'408'745 |
| Investitionsanteil | 21.1% | 16.4% | 19.1% | 26.4% | 30.8% | 22.0% |
| Selbstfinanzierungsgrad | 49.9% | 69.0% | 94.3% | 13.6% | 18.1% | 17.1% |
Zielwerte des Gemeinderats für die Gemeindefinanzen
Der Gemeinderat hat zur Überwachung und Steuerung der Gemeindefinanzen drei zentrale Kennzahlen mit den folgenden Mindest-Zielwerten festgelegt:
|
| Selbstfinanzierungsgrad | Nettoschuld pro Einwohner | Eigenkapital |
| Zielwerte | 80.0% | CHF -1'000 | CHF 30.0 Mio. |
| Effektive Werte per 31.12.2024 | 13.6% | CHF -2'001
| CHF 56.1 Mio. |
| Effektive Werte per 31.12.2025 | 94.3% | CHF -2'021 | CHF 62.3 Mio. |
| Budget-Werte 2026 | 69.0% | CHF -2'962
| CHF 55.7 Mio. |
| Budget-Werte 2027 | 49.9% | CHF -3'000 | CHF 60.2 Mio. |
Im vorliegenden Budget 2027 über-/unterschreiten zwei der drei Kennzahlen die Mindest-Zielwerte, nämlich der Selbstfinanzierungsgrad mit 49.9 % und die Nettoschuld pro Einwohner mit CHF 3’000. Beide liegen unter bzw. über den gemeinderätlichen Zielwerten und haben sich gegenüber dem Jahr 2026 verschlechtert. Sowohl der Selbstfinanzierungsgrad als auch die Nettoschuld pro Einwohner sind direkt abhängig von der Höhe der Investitionen, welche im Budget 2027 mit CHF 11.3 Mio. sich gegenüber dem Jahr 2026 um CHF 3.7 Mio. erhöht haben. Die Bilanz ist nach wie vor stabil, jedoch steigt das Fremdkapital an, da in den letzten Jahren ein grosser Teil der Investitionen mit Fremdkapital finanziert werden musste. Auch im Budget 2027 beträgt der Selbstfinanzierungsgrad deutlich weniger als 100 %, was eine zusätzliche Fremdverschuldung bedeutet. Das Eigenkapital liegt mit CHF 60.2 Mio. nach wie vor deutlich über dem vom Gemeinderat festgelegten Mindestwert.
Nachfolgend wird das Budget 2027 im Detail erläutert. Folgende Unterlagen zum Budget 2027 und zum Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 finden Sie am Ende dieses Traktandums:
A Budget 2027: Gestufter Erfolgsausweis nach HRM2
B Budget 2027: Erfolgsrechnung nach Kostenstellen (inkl. Begründung wesentliche Abweichungen)
C Budget 2027: Erfolgsrechnung nach Kostenarten (inkl. Begründung wesentliche Abweichungen)
D Budget 2027: Investitionsrechnung
E Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030: Investitionen
F Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030: Erfolgsrechnung
G Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030: Kennzahlen
Die detaillierten Budgetunterlagen sind unter www.glarus.ch/gemeindeversammlung abrufbar.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Hans-Jürg Küng, Departementsleiter Finanzen und Controlling, dipl. Wirtschaftsprüfer, E-Mail: hans-juerg.kueng@glarus.ch.
5.2.2 Budget-Erfolgsrechnung 2027 (vgl. Anhang Darstellungen A–C)
Das Budget-Ergebnis 2027 von CHF 0.22 Mio. ist ausser der Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 0.6 Mio. nicht durch wesentliche Sondereffekte (bspw. Verkauf Liegenschaften) beeinflusst. Das Budget 2027 trägt den erfolgten Sparbemühungen Rechnung und beinhaltet entsprechende und anhaltende Kürzungen.
Wichtige Abweichungen im Vorjahresvergleich
- Höherer Personalaufwand (+ CHF 0.35 Mio.), v.a. aufgrund des Lohnaufwands der Lehrkräfte (+ CHF 0.48 Mio.). Erstmals sind Personalaufwendungen von CHF 0.14 Mio. in den Löhnen des Verwaltungs- und Betriebspersonals betreffend Kunstdenkmäler des Kantons Glarus, Band Gemeinde Glarus, enthalten. Diese neuen und langjährigen Personalkosten werden hauptsächlich durch den Kanton Glarus und private Gelder finanziert und sind im Transferertrag berücksichtigt. Für die Lohnentwicklung hat der Gemeinderat CHF 0.45 Mio. (inklusive Arbeitgeberbeiträge) ins Budget 2027 eingestellt und eine pauschale Reduktion des Personalaufwands (- CHF 0.50 Mio.; Vorjahr - CHF 1.0 Mio.) vorgenommen.
- Zunahme Sach- und übriger Betriebsaufwand (+ CHF 0.25 Mio.), v.a. aufgrund höherer Kosten für Dienstleistungen und Honorare (+ CHF 0.39 Mio.) und Wertberichtigungen auf Forderungen (+ CHF 0.20 Mio.). Demgegenüber hat der Material- und Warenaufwand (- CHF 0.14 Mio.) abgenommen.
- Zunahme der Abschreibungen des Verwaltungsvermögens um CHF 0.06 Mio. (inkl. Abschreibungen Investitionsbeiträge) aufgrund der Investitionen im Budget 2027.
- Höhere Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen (+ CHF 0.44 Mio.), v.a. aufgrund ergebnisneutraler CHF 0.31 Mio. Mehrwertabschöpfung (aus Raumplanung/Umzonung).
- Zunahme Transferaufwand (+ CHF 0.04 Mio.) aufgrund von diversen Zunahmen und Abnahmen betreffend höhere Kosten in den verschiedenen Kostenarten Beiträge an Kanton u. Konkordate, Beiträge/Entschädigungen an Gemeinden und Zweckverbände, Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck.
- Zunahme Ausserordentlicher Aufwand (+ CHF 0.60 Mio.) infolge Einlage in finanzpolitische Reserve.
- Zunahme des Fiskalertrags (+ CHF 1.04 Mio.) aufgrund steigender Steuereinnahmen infolge Annahme Wachstum der Bevölkerung und Einkommens-/Gewinnentwicklungen. Zusätzlich sind ergebnisneutrale CHF 0.31 Mio. Mehrwertabschöpfung (aus Raumplanung/Umzonung) enthalten.
- Abnahme der Entgelte (- CHF 0.12 Mio.), hauptsächlich aufgrund des Wegfalls der Verkaufserlöse des Restaurants Buchholzstübli.
- Zunahme Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen (+ CHF 0.70 Mio.) aufgrund des Ausgleichs der Spezialfinanzierung Abwasser (+ CHF 0.41 Mio.) und Verwendung Parkplatzfonds (+ CHF 0.36 Mio.) für Aufwendungen Gemeindestrassen und Plätze wie auch Unterhaltsdienst.
- Höherer Transferertrag (+ CHF 0.12 Mio.), v.a. aufgrund von höheren Entschädigungen in Bezug auf Kunstdenkmäler des Kantons Glarus (Band Gemeinde Glarus).
Am Ende dieses Traktandums sind die Erfolgsrechnung-Budgetzahlen 2027 in den Darstellungen B (nach Kostenstellen gegliedert) und C (nach Kostenarten gegliedert) dargestellt jeweils gemäss dem Rechnungslegungsmodell HRM2 in zwei Sichtweisen inklusive Begründung wesentlicher Abweichungen (> CHF 100'000) gegenüber dem Budget 2026.
Entwicklung des Personalaufwands
Der Personalaufwand stellt in einem öffentlichen Dienstleistungsbetrieb üblicherweise die grösste Ausgabenposition dar. Der Gemeinderat plant und überwacht die Entwicklung des Personalaufwands sorgfältig, unter anderem im Austausch mit der Personalvertretung.
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung des Personalbestands und des Personalaufwands in den Jahren 2018 bis 2025 jeweils per Stichtag 31. Dezember (IST-Werte). Infolge Stichtagsbezogenheit sind hier deutliche Abweichungen gegenüber Vorjahren und Budgets möglich. Ebenfalls enthalten ist die budgetierte Entwicklung dieser Grössen für die Jahre 2026 und 2027.
| Mitarbeitendenbestand | Lernende | Entwicklung | |||
| Jahr | Angestellte | Vollzeitstellen (FTE) | davon | Vollzeitstellen (FTE) | IST/BUDGET in TCHF |
| 31.12.2018 | 280 | 202 | 108 | 10 | IST 25'676 |
| 31.12.2019 | 293 | 211 | 110 | 14 | IST 25'904 |
| 31.12.2020 | 297 | 219 | 113 | 15 | IST 26'552 |
| 31.12.2021 | 323 | 231 | 120 | 13 | IST 27'568 |
| 31.12.2022 | 325 | 229 | 119 | 13 | IST 28'525 |
| 31.12.2023 | 336 | 236 | 127 | 14 | IST 30'007 |
| 31.12.2024 | 351 | 243 | 130 | 12 | IST 30'802 |
| 31.12.2025 | 343 | 239 | 132 | 15 | IST 30’285 |
| Budget 2026 | n/a | 248 | 133 | 16 | BUDGET 31'390 *1 |
| Budget 2027 | n/a | 254 | 140 | 14 | BUDGET 31'737 *2 |
*1 pauschale Reduktion Personalaufwand um CHF 1.0 Mio.
*2 pauschale Reduktion Personalaufwand um CHF 0.5 Mio.
Entwicklung der Anzahl Lehrpersonen im Budget 2027
Im Mitarbeitendenbestand des Budgets 2027 fällt auf, dass die Anzahl der Lehrpersonen um 7 Vollzeitstellen zugenommen hat, obwohl im Schuljahr 2026/2027 auf dem gesamten Gemeindegebiet eine Klasse weniger geführt wird als im Vorjahr.
Der Anstieg bei den Lehrpersonen ist insbesondere auf die neuen kantonalen Vorgaben zurückzuführen. Nach der von der Landsgemeinde 2025 beschlossenen Teilrevision des kantonalen Bildungsgesetzes wurden im Frühjahr 2026 die entsprechenden Verordnungen angepasst. Wesentliche Änderungen sind die Senkung der maximalen Klassengrösse von 24 auf 22 Kinder, die Altersentlastung von zwei Lektionen ab dem 55. bzw. drei Lektionen ab dem 60. Altersjahr sowie die Vorgaben zum neuen Berufsauftrag. Dieser sieht für Klassenlehrpersonen zwingend eine Entlastung von mindestens zwei Lektionen vor, womit sich deren Unterrichtsverpflichtung auf maximal 26 Lektionen reduziert.
Diese Änderungen führen dazu, dass zusätzliche Lektionen auf weitere Lehrpersonen verteilt werden müssen. Die Anzahl der Lehrpersonen steigt deshalb trotz einer tieferen Anzahl geführter Klassen.
Hinzu kommt der deutlich wachsende Bedarf im Bereich der schulischen Heilpädagogik. Für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ordnet der Kanton entsprechende sonderpädagogische Massnahmen an. Diese werden durch schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Gemeinde umgesetzt. Die entsprechenden Aufwendungen werden jedoch vom Kanton entschädigt.
Der für das Jahr 2027 budgetierte Personalaufwand liegt gegenüber dem Budget 2026 um insgesamt CHF 0.35 Mio. höher. Diese Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen:
- CHF -0.03 Mio. Kostenart 300: Behörden und Kommissionen
- CHF -0.01 Mio. Kostenart 301: Löhne Verwaltungs- und Betriebspersonal
- CHF +0.48 Mio. Kostenart 302: Löhne der Lehrkräfte
- CHF -0.11 Mio. Kostenart 305: Sozialabgaben Arbeitgeberbeiträge
- CHF +0.00 Mio. Kostenart 306: Arbeitgeberleistungen und Teuerungszulagen Renten(-anteile)
- CHF +0.02 Mio. Kostenart 309: Übriger Personalaufwand und Zulagen
- CHF +0.35 Mio. Total Budgetzunahme im Vergleich zum Vorjahr
Die pauschale Reduktion des Personalaufwands um CHF 0.50 Mio. ist in Kostenstelle 849100 'Fehler-KST / Lohnentwicklungen Folgejahr / Pauschale Reduktionen' folgendermassen berücksichtigt:
- CHF -0.19 Mio. Konto 3010.00 'Löhne des Verw.- + Betriebspersonals'
- CHF -0.23 Mio. Konto 3020.00 'Löhne der Lehrpersonen'
- CHF -0.08 Mio. Konti 3050.00 – 3055.00 'Sozialabgaben Arbeitgeberbeiträge'
- CHF -0.50 Mio. Total pauschale Reduktion des Personalaufwands im Budget 2027
Ebenso ist die Lohnentwicklung von CHF 0.45 Mio. folgendermassen in KST 849100 'Fehler-KST / Lohnentwicklungen Folgejahre / Pauschale Reduktion' berücksichtigt:
- CHF +0.17 Mio. Konto 3010.00 'Löhne des Verw.- + Betriebspersonals'
- CHF +0.21 Mio.Konto 3020.00 'Löhne der Lehrpersonen'
- CHF +0.08 Mio. Konti 3050.00 – 3055.00 'Sozialabgaben Arbeitgeberbeiträge'
- CHF +0.45 Mio.Total Lohnentwicklung im Budget 2027
Im Budget 2026 waren für Lohnentwicklungen insgesamt maximal CHF 0.31 Mio. inklusive Arbeitgeberbeiträgen vorgesehen. Die entsprechenden Mittel wurden vollumfänglich für individuelle Lohnentwicklungen eingesetzt. Für das Budget 2027 ist ein Maximalbetrag von CHF 450'000 inklusive Arbeitgeberbeiträgen für Lohnentwicklungen eingestellt. Davon sind CHF 0.15 Mio. für den Teuerungsausgleich vorgesehen. Der verbleibende Betrag soll für individuelle Lohnentwicklungen sowie für die Ausrichtung von Leistungsprämien verwendet werden.
Finanzpolitische Reserve
Die im Jahr 2023 revidierte Finanzhaushaltgesetzgebung ermöglicht es, Aufwandüberschüsse mittels der finanzpolitischen Reserve zu decken. Ebenso ist eine Einlage im Umfang eines Ertragsüberschusses zulässig. Mit dieser Deckung bzw. Einlage findet ein rein buchhalterischer und ausserordentlicher Vorgang statt, um weniger Gewinn oder Verlust als effektiv angefallen auszuweisen.
Der Gemeinderat hat für den Umgang mit der finanzpolitischen Reserve in den kommenden Jahren eine Strategie festgelegt. Dabei wird angestrebt, die Selbstfinanzierung mindestens auf dem Niveau der jährlichen Nettoinvestitionen festzusetzen, sodass diese aus eigenen Mitteln finanziert werden. Dies setzt zukünftig ein entsprechend hohes operatives Ergebnis voraus. Einmaleffekte sollen, soweit gesetzlich zulässig, über die finanzpolitische Reserve ausgeglichen werden.
Pro Budget 2027 beantragt der Gemeinderat, gestützt auf die festgelegte Strategie, eine Einlage von CHF 0.60 Mio. in die finanzpolitische Reserve. Zu berücksichtigen ist, dass das Ziel eines hohen, operativen Ergebnisses noch nicht erreicht bzw. umgesetzt ist.
Energiefonds
Der Energiefonds dient der finanziellen Förderung von erneuerbaren Energien und stromeffizienten Technologien. Er wird mit den Einnahmen aus der von den Technischen Betriebe Glarus an die Gemeinde entrichteten Konzessionsabgabe gespeist.
Im Budget 2027 vorgesehene Entnahmen aus dem Energiefonds der Gemeinde Glarus
(Budget 2026: CHF 1.04 Mio.):
| Beiträge an Investitionen (Investitionsrechnung) | CHF 330’000 |
| Nachführung/Anpassung Ortsplanung (Energie/Klima/kommunaler Richtplan/Erschliessungsplan | 30’000 |
| Strassenbeleuchtung Umrüstung auf LED gesamtes Gemeindegebiet | 100'000 |
| Ferienheim Saggberg, Glarus: Dachsanierung (Flach- und Steildach) mit Ergänzung einer PV-Anlage | 200'000 |
| Beiträge an Aufwandpositionen (Erfolgsrechnung) | CHF 257'970 |
| Mehrkosten Energiestadt betreffend erneuerbare Energie (ökologischer Strommix und umweltfreundliches Biogas) | 103'970 |
| Erarbeitung Energie- und Klimakonzept | 30’000 |
| Energiestadt-Prozess | 10'000 |
| Z-BonusPass / Ostwind Firmenabo | 12'000 |
| Projekte und Projektunterstützung Fachstelle Umwelt und Energie | 25'000 |
| Projektunterstützung Schulen | 5’000 |
| Kantonales Energieportal | 2'000 |
| Verrechnung von Dienstleistungen und Personalkosten Fachstelle Umwelt + Energie | 70'000 |
| Total Entnahmen 2027 aus dem Energiefonds der Gemeinde Glarus | CHF 587’970 |
5.2.3 Budget-Investitionsrechnung 2027 (vgl. Anhang Darstellung D)
Die für das Jahr 2027 geplanten Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 11.3 Mio. und liegen somit deutlich über dem für das Jahr 2026 budgetierten Wert von CHF 7.6 Mio. Die Aktivierungsgrenze liegt bei CHF 20'000, wobei einzelne aktivierungsfähige Projektierungs- und Planungskredite, welche die Aktivierungsgrenze überschreiten, gemäss Gemeinderatsbeschluss in der Erfolgsrechnung budgetiert werden.
5.2.4 Bilanz; Finanzierung (vgl. Anhang Darstellung G)
Ende des Jahres 2027 werden der Eigenkapitalbestand voraussichtlich rund CHF 60.2 Mio. und das Verwaltungsvermögen rund CHF 98.9 Mio. betragen. Beim Verwaltungsvermögen handelt es sich um Sachwerte, die für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben benötigt werden und die noch nicht abgeschrieben sind.
Aus der Erfolgsrechnung resultiert unter Berücksichtigung der Einlagen in und der Entnahmen aus Spezialfinanzierungen eine Selbstfinanzierung von CHF 5.6 Mio. Mit diesem Betrag können die vorgesehenen Investitionen nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Rund CHF 5.7 Mio. an Fremdkapital müssen zusätzlich aufgenommen werden, um die budgetierten Investitionen bezahlen zu können.
5.2.5 Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 (vgl. Anhang Darstellungen E–G)
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 ist ein mittelfristiges Planungs- und Führungsinstrument für eine zielgerichtete und längerfristig ausgewogene Investitions- und Finanzpolitik. Es soll den Stimmberechtigten den Überblick über den Finanzhaushalt und die Investitionstätigkeit der Gemeinde erleichtern. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt eine mögliche Entwicklung auf, vor allem um:
- die sich abzeichnenden Veränderungen des Aufgabenumfangs und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zu zeigen;
- den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung der Einnahmen und Erträge gegenüberzustellen;
- die absehbare Entwicklung des Finanzhaushalts aufgrund der Investitionen und insbesondere die Ver- oder Entschuldung darzustellen.
Im Gegensatz zum jährlichen Budget ist der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan nicht verbindlich. Er stellt vielmehr eine finanzpolitische Orientierungshilfe dar. Keinesfalls soll er zukünftige Entscheide der Stimmberechtigten sowie der Behörden vorwegnehmen. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan basiert auf einer Reihe von Annahmen und Projizierungen. Mit seiner jährlichen Überarbeitung wird eine rollende Planung gewährleistet.
Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 im Allgemeinen
Im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:
- jährliche Entwicklung des Personalaufwands (beinhaltet Lohnentwicklungen und neue Stellen) von 2 %, Ausgangsbasis Budget 2027;
- Zunahme Sach- und übriger Betriebsaufwand pro Jahr von 1 %;
- Zunahmen bei den Abschreibungen und dem Finanzaufwand aufgrund ordentlich angenommener Nettoinvestitionen von CHF 11 Mio. bei ungenügender Selbstfinanzierung. In den Jahren 2029 und 2030 sind in der Finanzplanung je CHF 12 Mio. eingesetzt betreffend Umsetzung Schulraumplanung, welche in den beiden Jahren noch nicht abgeschrieben werden;
- Zunahme des Fiskalertrags um 1.5 % jährlich aufgrund der seit dem Jahr 2022 (vgl. 1-Steuer-Prozent) stetig steigenden Steuereinnahmen. Es wurden keine weiteren Erhöhungen des Gemeindesteuerfusses und auch keine Einführung der Bausteuer in die Planung eingesetzt;
- Auflösung finanzpolitische Reserve gemäss Strategie des Gemeinderats;
- bei den übrigen Positionen der Erfolgsrechnung wird von Stabilität und von keiner jährlichen Veränderung ausgegangen.
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan zeigt für die Jahre 2028–2030 steigende negative Ergebnisse. Der Grund liegt hauptsächlich in Zunahmen des Personalaufwands, Abschreibungen und im Finanzaufwand.
Bei der Berechnung der Abschreibungen wurden pauschal für das Jahr 2028 Nettoinvestitionen von CHF 11 Mio. angenommen. Für die Jahre 2029 und 2030 wurden zusätzlich zu den pauschalen Nettoinvestitionen jährlich zusätzlich CHF 12 Mio. für die Umsetzung der Schulraumplanung berücksichtigt. Diese Annahme stimmt jedoch nicht mit den von den Departementen angezeigten mittelfristigen Investitionsbedürfnissen überein (vgl. Anhang Darstellung E «Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030: Investitionen»). Weiterhin stehen bedeutende Investitionsprojekte an. Der aus den Departementen gemeldete Investitionsbedarf für die Jahre 2028–2030 beträgt mindestens CHF 14.9 Mio. jährlich und erhöht sich auf CHF 30.5 Mio. bzw. CHF 32.3 Mio. im Jahr 2030. Auch diese tieferen geplanten Werte werden das Fremdkapital weiter ansteigen lassen. So wird Ende des Jahres 2030 eine Nettoschuld von CHF 78.5 Mio. erwartet (Nettoschuld von CHF 5’916 pro Einwohner).
Der Gemeinderat muss jeweils die notwendigen Investitionen auf die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten abstimmen und Prioritäten bei der Umsetzung von Investitionsbedürfnissen setzen. Er legt die von ihm definierten Prioritäten den Stimmberechtigten mittels der Budget-Investitionsrechnung jährlich zur Genehmigung vor.
Die Entwicklung der zentralen finanziellen Steuerungsgrössen (vgl. Anhang Darstellung G «Integrierter Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030: Kennzahlen») zeigt auf, dass der Selbstfinanzierungsgrad sich in den kommenden Jahren senken und in keinem Planjahr innerhalb der gemeinderätlichen Vorgabe von 80 % liegen wird.
Die operativen Ergebnisse bleiben bis ins Jahr 2030 negativ und erhöhen sich bis dahin auf einen operativen Verlust von rund CHF 2.1 Mio.
Haupttreiber der Erträge ist der Fiskalertrag, der aufgrund der erwarteten Entwicklung der Steuereinnahmen, in der Annahme von Wachstum der Bevölkerung und Einkommens-/Gewinnentwicklungen, zunimmt. Zukünftig werden auch bei der Gemeinde Glarus zweck- und objektgebundene Bausteuern zur Finanzierung grosser Bauvorhaben unumgänglich und der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen, neben weiteren Erhöhungen des Gemeindesteuerfusses.
Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Investitionsrechnung 2028–2030
(vgl. Anhang Darstellung E)
Damit sich auch künftig die Qualität der Infrastruktur in der Gemeinde beibehalten lässt, sind jährliche Unterhaltsinvestitionen notwendig. Um neben dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur eine gute Entwicklung zu ermöglichen, sind in den kommenden Jahren auch weitere (Gross-)Projekte geplant. Der von den Departementen gemeldete, effektive Investitionsbedarf liegt über den im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan zur Berechnung der Abschreibungen ausgewiesenen Nettoinvestitionen. Die geplanten Investitionsprojekte der Departemente können der im Anhang abgedruckten Darstellung E entnommen werden.
Integrierter Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung inklusive Kennzahlen (vgl. Anhang Darstellungen F + G)
Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan der Erfolgsrechnung basiert grundsätzlich auf dem Budget 2027 mit weiterführenden Annahmen und Projizierungen. Ausser bei einzelnen Positionen ist aufgrund weiterer Sparmassnahmen und Leistungsreduktionen keine Teuerung bzw. jährliche Veränderung unterlegt. Folgende Aspekte flossen besonders in die Planung ein:
- Personalaufwand: Jährliche Entwicklung des Personalaufwands 2.0 % (beinhaltend Lohnentwicklung und neue Stellen), Ausgangsbasis Budget 2027.
- Sach- und übriger Betriebsaufwand: Zunahme 1.0 % p.a.
- Abschreibungen Verwaltungsvermögen:
Nettoinvestitionen geplant:
Ordentlich 2028–2030 netto je CHF 11 Mio.
Zusätzlich im 2029+2030 je CHF 12 Mio. für Umsetzung Schulraumplanung (ohne Abschreibung). - Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen: Gleichbleibender Saldo der jährlichen Budgetkosten bei den grössten Spezialfinanzierungen bzw. Fonds (Abwasser, Abfall, Parkplatz), wobei Saldenverschiebungen untereinander nicht ausgeschlossen sind. Mehrwertabschöpfung aus Raumplanung/Umzonung belassen, ist dementsprechend auch in Fiskalertrag enthalten.
- Transferaufwand: Keine Veränderung.
- Fiskalertrag: Jährlich steigende Steuereinnahmen 1.5 % (Annahme Wachstum der Bevölkerung und Einkommens-/Gewinnentwicklung). Keine Erhöhung Gemeindesteuerfuss in Planung 2028–2030. Keine Bausteuer in Planung 2028–2030, da Projekt(e) u/o Beginn Erhebung Bausteuer nicht definiert.
- Regalien u. Konzessionen: Keine Veränderung.
- Entgelte: Keine Veränderung.
- Entnahmen aus Fonds + Spezialfinanzierungen: Keine Veränderung.
- Transferertrag: Keine Veränderung.
- Finanzaufwand: Keine Veränderung. Ausgenommen Zunahme Darlehensverzinsung um folgende Finanzfehlbeträge:
2028 CHF 6 Mio. = + TCHF 150
2029 CHF 18 Mio. = + TCHF 450
2030 CHF 19 Mio. = + TCHF 475
- Finanzertrag: Keine Veränderung. Keine Verkäufe von Liegenschaften bekannt.
- Auflösung bzw. Bildung Finanzpolitische Reserve: Gemäss Strategie des Gemeinderats.
5.3 Ausführungen zu strukturellem Defizit, Haushaltgleichgewicht, Investitionen/Selbstfinanzierung/Verschuldung/Schuldenbegrenzung und Entwicklung des Fiskalertrages der Gemeinde Glarus
Strukturelles Defizit
Ein strukturelles Defizit bedeutet, dass auch bei normaler Konjunktur die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Ein strukturelles Defizit führt dazu, dass der Haushalt auch bei guter Konjunktur defizitär bleibt. Die Schuldenbegrenzung verlangt grundsätzlich, dass mittelfristig über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nicht höher sind als die Einnahmen. Bis und mit Jahresrechnung 2020 konnten sowohl die Ergebnisse aus betrieblicher Tätigkeit als auch die operativen Ergebnisse deutlich positiv gestaltet werden. Von 2021 bis und mit 2024 bestand ein strukturelles Defizit von CHF 2.5 Mio. bis zu CHF 4.6 Mio. (vgl. dazu Darstellung J im Memorial zur Gemeindeversammlung vom 28.11.2025 in Traktandum 5. ‘Budget für das Jahr 2026’). In der Jahresrechnung 2025 sowie in den Budgets 2026 und 2027 konnte das strukturelle Defizit beseitigt werden, hauptsächlich durch Sparmassnahmen und die Zunahme der Fiskalerträge.
Anlässlich der Budgetierung 2026 wurde im Memorial zur Gemeindeversammlung Glarus 2/2025 unter Punkt 5.2.6 ’10-Jahres-Finanzplan 2027–2036 (vgl. Anhang Darstellungen H + I)’, aufbauend auf dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029, ein 10-Jahres-Finanzplan dargestellt, in dem die Departemente Investitionen > CHF 2 Mio. für die Planjahre bis 2036 gemeldet haben. Diese wurden neben den ordentlichen jährlichen Investitionen in diese 10-Jahres-Finanzplanung mit entsprechender Entwicklung der Abschreibungen und des zusätzlichen Finanzbedarfs eingebaut. Ebenso wurde die Entwicklung des Fiskalertrags (Erhöhung Gemeindesteuerfuss und/oder Bausteuer) entsprechend berechnet, um ab dem Jahr 2030 einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten. Für die Budgetierung 2027 wurde auf die Darstellung einer 10-Jahres-Finanzplanung verzichtet, da sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich geändert haben und v.a. betreffend die Grossinvestitionen noch keine verlässlichen Jahres- und Kostenplanungen beschlossen sind.
Haushaltgleichgewicht
Die Zielsetzung ist weiterhin vordringlich, das Haushaltgleichgewicht beizubehalten. Der Gemeinderat will die Autonomie wahren und eine angeordnete Schuldenbegrenzung durch den Kanton vermeiden. Der Gemeinderat muss abwägen zwischen:
- Pflichten (z.B. Verwaltungsauftrag, Bildungsauftrag, Basisinfrastruktur);
- Standortattraktivität der Gemeinde (Investitionen und Gestaltung für gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Impulse);
- den Vorgaben und verpflichtenden Beschlüssen des Souveräns;
- den finanziellen Möglichkeiten.
Die Gemeindeversammlung konnte in letzter Zeit einige Entscheidungen fällen, um die Kostenbasis der Gemeinde zu reduzieren oder zusätzliche Erträge zu erzielen. Sparmassnahmen bis zum Leistungsabbau schmerzen. Die nötigen Priorisierungen zu setzen und Themen gegeneinander abzuwägen, ist schwierig. Welche Kosten minimiert oder Erträge erzielt werden können, ist nicht immer vollends beeinflussbar. Viele Ausgaben sind gebunden und können nicht von heute auf morgen gestoppt werden. Zudem sind Erträge aus Gebühren oft auch zweckgebunden zu verwenden. Wiederholt hat die Gemeindeversammlung bestimmt, dass Absichten nicht oder nicht sofort umgesetzt werden können, bspw. (nicht abschliessend):
- Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2025 (Gemeindeversammlung 2/2024 vom 29.11.2024);
- Liegenschaftsverkäufe (Gemeindeversammlung 1/2025 vom 13.06.2025);
- Gastronomieliegenschaften der Gemeinde Glarus; Grundsatzentscheid (Verkauf; Gemeindeversammlung 2/2025 vom 8.11.2025).
Ebenso wurden im Zuge der Entwicklung gesunder Gemeindefinanzen vom Gemeinderat Prüfungen gemacht und Entscheide gefällt, welche von Personen und/oder Interessengruppen thematisiert, verzögert oder ausgesetzt wurden, bspw. (nicht abschliessend):
- Vorhandene Sport- und Freizeitangebote, inkl. Freizeitgärten;
- Themen im Departement Bildung und Familie, Schulstandorte, Klassengrössen, Klassenzuteilungen, Tagesstrukturen, Kinderkrippen usw.
Ein grosser Teil unserer Ausgaben fliesst in die Bildung. Dies sind vielfach gebundene Ausgaben, der Spielraum ist nicht riesig und wesentliche Kosteneinsparungen könnten nur mittels einschneidender Massnahmen bewirkt werden, welche den bekannten Standard verändern könnten.
Die Kosten und die Erträge passen bald wieder nicht mehr zusammen, vgl. Finanzplanung 2028–2030. Ohne Leistungsabbau wird wieder ein strukturelles Defizit bestehen. Leistungsabbau ist nötig, um von der Kostenbasis her das strukturelle Defizit zu vermindern oder gar nicht entstehen zu lassen. Dies bedingt ein Mittragen durch die Bevölkerung, ansonsten kann der Gemeinderat in diesem Bereich wenig Wirkung erzielen.
Leistungserbringung benötigt zumeist Personal und Investitionen bewirken eine Erhöhung der Abschreibungen und bei ungenügender Selbstfinanzierung zusätzlichen Zinsaufwand, oft auch zusätzliche Kosten betreffend Bewirtschaftung und Unterhalt der Objekte. Aufgrund dieser Ausgangslage wird in den nächsten Jahren durch Investitionen und erwartete Leistungserbringungen die Erhöhung des Gemeindesteuerfusses bzw. die Einführung von Bausteuern bei Grossinvestitionen nötig. Unser aktueller Gemeindesteuerfuss ist im kantonalen und besonders im nationalen Vergleich tief.
Das Haushaltgleichgewicht wird mit Budget 2027 in den grünen Bereich wechseln und somit wird diese Vorgabe gemäss Art. 34 Finanzhaushaltgesetz bis 2029 nicht mehr verletzt:
Investitionen / Selbstfinanzierung / Verschuldung / Schuldenbegrenzung
Getätigte Investitionen haben Geld gekostet und mussten infolge tiefer Selbstfinanzierung (= Cashflow) zu einem grossen Teil mit Fremdkapital (Darlehen) finanziert werden. Dadurch ist unsere Verschuldung in den letzten Jahren stark gestiegen, per 31.12.2025 auf CHF -85.5 Mio., per 31.12.2019 betrug sie noch CHF -20.5 Mio. Die Verschuldung wird aufgrund der ungenügenden Selbstfinanzierung 2026 (CHF -2.4 Mio.) und 2027 (CHF -5.7 Mio.) weiter ansteigen. Im Moment profitieren wir von einem günstigen Zinsumfeld. Das Risiko eines (stark) steigenden Zinsniveaus ist latent vorhanden (bspw. Einmalereignisse wie grosse Inflations-/Deflationsveränderungen, Veränderung Geldpolitik der Zentralbanken, Währungsabwertungen, Kriege, Eskalationen, Pandemie usw.).
Der Nettoverschuldungsquotient Ende des Jahres 2027 beträgt 87.4 % und die Reserve zur Schuldenbegrenzung CHF 47.5 Mio. Diese Reserve der noch möglichen Aufnahme von Fremdkapital muss mit Blick auf die Sanierungs-, Erweiterungs-, Neu- und Grossinvestitionen in Einklang stehen und gilt als Maximalwert. Eine gesunde Finanzierung bleibt möglichst weit weg vom Maximalwert.
Aufgrund unserer bestehenden Infrastruktur und der notwendigen Sanierung zur Werterhaltung und allenfalls geplanten Erweiterung sind Investitionen im Bereich von jährlich mehr als CHF 10 Mio. nötig. Dadurch ist eine Selbstfinanzierung (= Cashflow) von jährlich mehr als CHF 10 Mio. nötig, um eine höhere Verschuldung zu vermeiden. Die Herausforderung, die Verschuldung zu stoppen und abzubauen und gleichzeitig keinen Investitionsstau zu erzeugen, ist weiterhin gross und dringend. Dazu sind in naher Zukunft Erhöhungen des Gemeindesteuerfusses und für Grossinvestitionen die Erhebung von Bausteuern nötig. Zu beachten ist, dass Bausteuern infolge des jährlichen Geldflusses während der Nutzungsdauer einer Investition nicht die notwendige Investitionssumme zu Beginn finanziert, was anlässlich der Investitionsjahre der Grossinvestitionen (bspw. Investitionen in Schulanlagen, Hochwasserschutz) zu hoher zusätzlicher Verschuldung führen könnte. Deshalb ist wichtig, eine ständig hohe Selbstfinanzierung zu gewährleisten, damit die Verschuldung auch mit Grossinvestitionen nicht zu stark ansteigt. Auch der Abbau der Verschuldung muss erfolgen können. Das Risiko von Zinserhöhungen droht, was zu deutlich höheren Ausgaben führen und den Haushalt zusätzlich stark belasten könnte. Ansonsten droht, dass die angehäufte Verschuldung die Rückzahlungsverpflichtung und Zinslast für Folgegenerationen in ihren Handlungen bzw. Investitionsvorhaben stark einschränken könnte.
Im Budget 2027 wird eine Nettoverschuldung pro Einwohner (Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen in Franken pro Einwohner) von CHF -3'000 erwartet, was einer hohen Verschuldung entspricht. Diese Finanzkennzahl hat sich in den letzten wenigen Jahren deutlich verschlechtert. Und auch in der Finanzplanung bis 2030 wird sich diese Finanzkennzahl unter den getroffenen Annahmen auf einen besorgniserregenden negativen Wert von CHF -5'916 weiter verschlechtern.
Neue und auch bestehende Ausgaben müssen kritisch auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Verschuldung auch auf diesem Weg zu begrenzen:
- Reduktion der Investitionen;
- Erhöhung Erträge;
- Reduktion drohender Aufwandüberschuss zur Erreichung ausgeglichener Rechnung;
- Steigerung des operativen Ergebnisses auf das Niveau einer Selbstfinanzierung, um alle Investitionen selbst finanzieren zu können.
Spezialfinanzierungen, insbesondere die Abwasserbeseitigung, beeinflussen die Nettoschuld der Gemeinde stark. Diese Bereiche werden nur über die entsprechenden jährlichen Gebühren finanziert. Dies führt dazu, dass die Investitionen in Spezialfinanzierungen über die Gemeindekasse «vorfinanziert» und über die angenommene Nutzungsdauer durch die Spezialfinanzierung finanziert werden. Dies führt zu einem Ungleichgewicht zwischen der Ertrags- und Ausgaben-/Investitionsseite. Deshalb treiben besonders auch die Investitionen für Spezialfinanzierungen die Verschuldung in die Höhe.
Fiskalerträge
Die Budgetierung der Fiskalerträge und Beurteilung der Steuerpotentiale ist stets recht ungewiss. Basierend aufgrund der letzten verfügbaren IST-Zahlen mit Berücksichtigung bekannter Verhältnisse und abhängig von Annahmen werden die Fiskalerträge geschätzt und realistisch budgetiert:
- Entwicklung der Steuerkraft natürlicher Steuerpflichtiger;
- Bevölkerungsentwicklung;
- Arbeitsmarkt, Arbeitslosenquote, Teuerung;
- Entwicklung der Gewinne und Kapitalien juristischer Personen, beeinflusst durch nationale und internationale Einflussfaktoren.
Auf der Ertragsseite fällt der Trend steigender Fiskalerträge seit dem Jahr 2021 auf, den Gemeindesteuerfuss mitberücksichtigend. Aufgrund einer vergleichsweise kleinen Anzahl Steuerpflichtiger der Gemeinde (juristische und natürliche Personen) und des damit unstetigen Steuersubstrats sind pauschale Annahmen schwierig und Einmaleffekte oder Sondereinflüsse können sich direkt und heftig auf den tatsächlichen Fiskalertrag eines Jahres auswirken. Diese Schwierigkeiten machen die Projektionen der Fiskalerträge schwierig und anfällig für Budgetabweichungen.
Unsere Hochrechnung für das Steuerjahr 2026 aufgrund der Informationen durch die Kantonale Steuerverwaltung zeigt, dass die Annahme der weiterhin steigenden Fiskalerträge nachhaltig ist.
5.4 Erwägungen des Gemeinderats
Insbesondere aufgrund der angespannten finanziellen Situation unserer Gemeinde und der anstehenden Investitionsphase mit Grossprojekten ist die Erstellung des Budgets und auch der Finanzplanung eine Herausforderung. Das operative Ergebnis von CHF 0.8 Mio. entspricht einem tiefen positiven Niveau, das betriebliche Ergebnis ist mit CHF -0.3 Mio. negativ. Das operative Ergebnis genügt nicht, die Neuverschuldung zu stoppen. Die Selbstfinanzierung (= Cashflow) muss deutlich über dem geplanten aktuellen Investitionsniveau sein, um auch die anstehenden Grossinvestitionen angehen und stemmen zu können. Der Gemeinderat erkennt, dass das letztjährig angestrebte langfristige Investitionsniveau von CHF 8 Mio. für Sanierungs- und Erweiterungsinvestitionen nicht realistisch war. Die bestehende Infrastruktur ist damit nicht werterhaltend bewahrbar und der Zustand und Wert nicht geschützt. Um zukünftig grosse zusätzliche Reparatur-, Sanierungs- und Folgekosten infolge Investitionsstau zu vermeiden, wird das ordentliche Investitionsniveau im Finanzplan realistischer mit jährlich CHF 11 Mio. netto (ohne Grossprojekte) projetziert.
Die Finanzlage der Gemeinde bleibt angespannt und ist insbesondere bei der Verschuldung und der Wahrung des Haushaltgleichgewichts sehr herausfordernd, um die anstehenden Investitionen mit entsprechenden Kostenfolgen gesund finanzieren zu können. Um die finanzpolitischen Ziele – insbesondere jene bezüglich Verschuldung und Selbstfinanzierung – zu erreichen, will der Gemeinderat weiterhin wirksame Massnahmen umsetzen und bei allen Involvierten das Verständnis einer gesunden Finanzierung schaffen. Oberstes Ziel des Gemeinderats ist es, die Autonomie zu wahren und gleichzeitig die Standortattraktivität der Gemeinde beizubehalten.
Die Wahrung der Autonomie der Gemeinde ist unser höchstes Gut. Der Gemeinderat zielt mit seinen Handlungen, Beschlüssen und Anträgen zuhanden der Gemeindeversammlung darauf hin, das Haushaltgleichgewicht beizubehalten und eine Situation der Schuldenbegrenzung zu verhindern. Es muss davon ausgegangen werden, dass die vom Regierungsrat zu treffenden Zwangsmassnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung der gesetzlichen Ordnung für die Gemeinde schwerwiegende Einschränkungen bedeuten könnten, bspw. eine drohende Beschlussesaufsicht durch den Kanton.
Bei einer zunehmenden Verschuldung droht die Auslösung der Schuldenbegrenzung gemäss Art. 35 Finanzhaushaltgesetz und damit würde unsere Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.
Gemäss Art. 120 Abs. 1 der Kantonsverfassung stehen die Gemeinden unter Aufsicht des Regierungsrates, er trifft bei Unregelmässigkeiten geeignete Massnahmen, er kann in schwerwiegenden Fällen das Recht der Selbstverwaltung einschränken oder aufheben (Abs. 3). Gemäss Art. 129 Gemeindegesetz werden entsprechende Zwangsmassnahmen beschrieben:
Mittelfristig ist das Thema Verlust der Gemeindeautonomie eine grosse Herausforderung. Der Gemeinderat bewirtschaftet dieses Thema umsichtig und es besteht keine akute Bedrohung. Mit der notwendigen Weitsicht können wir diese Gefahr gemeinsam bewältigen. Wichtig ist und bleibt, dass der Situation guter Selbstfinanzierung auch bei hohen Investitionen grosse Beachtung geschenkt wird. Dadurch begründet ist die Erzielung hoher positiver operativer Ergebnisse, welche so einzuordnen sind, dass diese zwingend gebraucht werden, um die Verschuldungssituation aktiv zu beherrschen und die Autonomie zu wahren. Ohne hohe operative Gewinne ist keine genügende Selbstfinanzierung möglich für die anstehenden Jahre mit (Gross-)Investitionen. Das operative Ergebnis im Budget 2027 ist deutlich zu tief für die anstehenden Investitionsjahre. Der Gemeinderat ist dafür besorgt, dieses Verständnis bei allen politischen Akteuren, bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie allen weiteren Beteiligten zu entwickeln und zu festigen. Für das Verständnis, das Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit bedankt sich der Gemeinderat bereits jetzt bei allen herzlich.
Dem Gemeinderat ist dabei besonders wichtig, dass den bestehenden Mitarbeitenden, auf welchen die Gemeinde aufbaut, Sorge getragen wird. Der Gemeinderat bedankt sich für die Unterstützung und die Mitwirkung der Bevölkerung, auf welche er angewiesen ist, um das Ziel zu erreichen, den Finanzhaushalt wieder zu gesunden und bereit für die anstehende Investitionsphase zu machen.
5.5 Antrag an die Gemeindeversammlung
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und auf der Grundlage von Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes sowie Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 600'000 wird genehmigt.
- Die Budget-Erfolgsrechnung 2027 wird genehmigt.
- Die Budget-Investitionsrechnung 2027 wird genehmigt.
- Vom Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2028–2030 wird Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die GPK hat die finanzielle Ausgangslage und die Planungsgrundlagen der Gemeinde Glarus im Hinblick auf das Budget 2027 geprüft und weist auf die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzplanung, einer sorgfältigen Priorisierung der Investitionen und einer konsequenten Ausgabendisziplin hin. Die Entwicklung der Verschuldung sowie die Wirksamkeit der vorgesehenen Massnahmen sind weiterhin aufmerksam zu verfolgen.
Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Anträgen des Gemeinderates zu folgen und:
- die Einlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 600'000,
- die Budget-Erfolgsrechnung 2027 und
- die Budget-Investitionsrechnung 2027 zu genehmigen sowie
- den Integrierten Aufgaben- und den Finanzplan für die Jahre 2028 bis 2030 zur Kenntnis zu
nehmen.