Traktandum 5
Jahresrechnung 2025 der cura unita glarus: Genehmigung
5.1 Ausgangslage
Gemäss Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes und Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung, in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Bst. b der Anstaltsordnung «cura unita glarus», genehmigen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle der cura unita glarus und sie beschliessen über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats.
Der Geschäftsbericht der cura unita glarus mit der Jahresrechnung 2025 ist auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt.
5.2 Erwägungen des Gemeinderats
Im Auftrag des Gemeinderats setzte sich das Departement Finanzen und Controlling vertieft mit dem Jahresabschluss 2025 der cura unita glarus auseinander. Insbesondere evaluierte es mögliche in Bezug auf die cura unita glarus bestehende Risiken und setzte daraus abgeleitet folgende Prüfungsschwerpunkte:
- Analyse der Jahresrechnung 2025 und der zusätzlichen Berichterstattungen
- Investitionstätigkeiten
- Rückstellungen
- Eigenkapital
- Personalsituation/-aufwand
- Mittel-/langfristige Investitionsplanung und Finanzierung
- Stille Reserven
Anhand eigener Prüfungshandlungen und in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle BDO AG wurden diese Prüfungsschwerpunkte bearbeitet. Am 26. März 2026 erläuterten Vertreter der cura unita glarus dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2025. In der Diskussion konnten das Geschäftsjahr analysiert und noch offene Fragen geklärt werden. Der Revisionsbericht lautet positiv und weist keine Vorbehalte aus.
Die cura unita glarus hat das Geschäftsjahr hauptsächlich aufgrund deutlich besserer Auslastung der Alterszentren als budgetiert, im Durchschnitt weiterhin hoher Pflegebedarfs-Einstufung und nochmals tieferen Abschreibungsbedarfs im Alterszentrum Bergli erfolgreich gestaltet.
Die Eigenkapitalsituation der cura unita glarus hat sich mit dem positiven Jahresergebnis stark verbessert; auf sie wird der Verwaltungsrat weiterhin grosse Aufmerksamkeit zu richten haben.
Die kantonalen Richtlinien zur Rechnungslegung und Kostenrechnung für Alters- und Pflegeheime im Kanton Glarus zur langfristigen Sicherung ausreichender Finanzierung und für eine einheitliche Rechnungslegung/-führung wurden bei cura unita glarus umgesetzt. Die vorhandenen freien Rückstellungen zur Überbrückung von Jahren mit schlechten Ergebnissen können deshalb aufgelöst werden.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass das Bauprojekt für den Um- und Erweiterungsbau des Alterszentrums Bruggli gut voranschreitet und dass die diesbezügliche Finanzierung diversifiziert ausgestaltet wird und gesichert ist.
Aus Sicht des Gemeinderats zeichnet sich die cura unita glarus insbesondere durch folgende Stärken und Herausforderungen aus:
- Stärken: strategische Führung; Dienstleistungsqualität; gut ausgebildetes und motiviertes Personal; Führungsstruktur; Führung einer Demenzabteilung; Innovation; Organisationsentwicklung; vorwärts gerichtetes und umfassendes Denken der strategisch Verantwortlichen
- Herausforderungen: Auslastungsziele und BESA-angepasste Budgetierung; kantonale Bewilligung der Tarifierungsanpassung aufgrund steigender Abschreibungen; Mitarbeitergewinnung / Personalmangel und -ausfälle; demografische Entwicklung; Tarifgestaltung; Profitabilität ambulanter Pflegedienst; Erweiterung Angebot der öffentlichen Spitex um die Angehörigenpflege; Unternehmensentwicklung integrierte Versorgung; Finanzplanung; Marktbewirtschaftung; laufende Infrastruktur-Modernisierung; Realisierung neues Informatikkonzept und Digitalisierung weiter vorantreiben
Dem Gemeinderat ist als Eigentümervertreter auf der Basis der Anstaltsordnung und der erlassenen Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus wichtig, dass die Institution auch im laufenden und in den kommenden Jahren genügend nachhaltige Betriebsergebnisse für den Geschäftsbetrieb und die notwendigen Investitionen erwirtschaftet. Der Verwaltungsrat soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in seinen Überlegungen und seinem Handeln genügend berücksichtigen, bei Bedarf Korrekturen ergreifen und zudem mit den involvierten Ansprechpartnerinnen und -partnern im Rahmen der in der Eigentümerstrategie definierten Ziele seine Visionen weitertreiben. Von zentraler Bedeutung ist, dass cura unita glarus gute, ausgewogene und wirtschaftlich orientierte Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Glarus abschliesst und dass der Verwaltungsrat die Tarife der cura unita glarus im Tarifgenehmigungsverfahren mit der kantonal zuständigen Behörde so abwickelt, dass einerseits kostendeckende Tarife resultieren und andererseits die Eigenkapitalsituation weiter verbessert wird.
Der Gemeinderat dankt dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeitenden der cura unita glarus für das grosse und erfolgreiche Engagement zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Öffentlichkeit.
5.3 Antrag an die Gemeindeversammlung
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen sowie gestützt auf Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Gemeindegesetzes, Art. 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Art. 6 Abs. 2 Bst. b der Anstaltsordnung «cura unita glarus» beantragen der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der cura unita glarus (cug) der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Geschäftsbericht 2025 der cura unita glarus, die Jahresrechnung 2025 der cura unita glarus, die einen Jahresgewinn von CHF 1'685'606 ausweist, und der diesbezügliche Bericht der Revisionsstelle der cura unita glarus werden genehmigt.
- Den Mitgliedern des Verwaltungsrats der cura unita glarus wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Anlässlich der Revisionsbesprechung vom 13. März 2026 wurden die Mitglieder der GPK über die Jahresrechnung 2025 und die geschäftlichen Tätigkeiten der cura unita glarus informiert. Die Revisionsgesellschaft vermeldete keine Beanstandungen und bestätigt in ihrem Prüfungsurteil die Konformität der Jahresrechnung 2025 mit den rechtlichen Grundlagen. Die GPK stellt fest, dass der Gemeinderat seine Aufsichtspflicht wahrnimmt.
Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Rechnung 2025 der cura unita glarus in Übereinstimmung mit der Revisionsstelle BDO AG und gemäss dem Antrag des Gemeinderates zu genehmigen, den Geschäftsbericht anzunehmen sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.