Traktandum 8
Bauprojekt Hochwasserschutz «Sichere Linth»: Zusatzkredit zu Verpflichtungskredit (GV 2/2015) von CHF 1'150'000
8.1 Die Vorlage im Überblick
Die grossen Risiken und Schutzdefizite an der Linth in Glarus und Ennenda sind bekannt. Das Hochwasserereignis vom August 2005, welches rückblickend als 30- bis 50-jährliches Ereignis eingestuft wird, hat die Schwachstellen dieses Flussabschnitts bestätigt. Bei einem grösseren Hochwasser der Linth wären die Siedlungsgebiete von Glarus und Ennenda grossflächig von Überschwemmungen betroffen. Aus diesem Grund werden bereits seit dem Hochwasserereignis des Jahres 2005 verschiedene Planungsarbeiten zum Hochwasserschutz ausgeführt.
An der Gemeindeversammlung 2/2012 wurde ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 450'000 genehmigt, um die Planung des Hochwasserschutzes mit hohen Mauern und Dämmen voranzutreiben. Diese Variante stellte sich später als nicht bewilligungsfähig heraus, weshalb ein neues Vorprojekt ausgearbeitet werden musste.
An der Gemeindeversammlung 2/2015 wurde ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 700'000 genehmigt, um das Hochwasserschutzprojekt bis zu einem bewilligungsfähigen Bauprojekt voranzubringen. Verschiedene Planungsschritte wurden jedoch nicht genügend hoch berechnet, hinzu kommen unvorhergesehene nötige Abklärungen zum Beispiel zum Grundwasser oder nötige Planungen von Nebenprojekten wie Anpassungen von Brücken oder anderen Werken. In der aktuellen Planungsphase fallen die aufwendigsten und bewilligungsrelevantesten Abklärungen an. Dazu gehören insbesondere die Umweltverträglichkeitsberichte, vertiefte hydrogeologische Untersuchungen, der Aufbau einer Grundwasserüberwachung, flussbauliche Analysen sowie die fachliche Begleitung des Projekts. Diese Arbeiten konnten in früheren Projektphasen weder vollständig prognostiziert noch vorgezogen werden. Aber sie sind zwingende Voraussetzung für die Erteilung der notwendigen Bewilligungen.
Aufgrund der genannten Gründe beantragt der Gemeinderat einen Zusatzkredit in der Höhe von CHF 1'150'000. Damit kann die Projektierung des Hochwasserschutzprojekts «Sichere Linth» bis zur Bewilligungsfähigkeit (Abschluss Projektierungsphase Bauprojekt / Auflageprojekt) abgeschlossen werden.
Es werden Subventionsbeiträge von Kanton und Bund in der Höhe von rund CHF 750'000 für diesen Zusatzkredit erwartet. Die Auszahlung dieser Subventionsbeiträge wird aber erst nach Realisierung des Projektes erfolgen. Die Gemeinde Glarus als Bauherrin muss deshalb die Vorfinanzierung dieser gesamten Projektierungskosten leisten.
Mehr Informationen zum Hochwasserschutzprojekt «Sichere Linth» sind zu finden unter:
8.2 Ausgangslage
Der bisherige Planungsablauf seit dem Hochwasserereignis im Jahr 2005
Seit dem Hochwasserereignis im Jahre 2005 wurden verschiedene Planungsarbeiten zum Hochwasserschutz ausgeführt. Die ehemaligen Gemeinden Glarus und Ennenda hatten im Jahr 2009 mit dem genannten «Vorprojekt 1» gestartet. Die fusionierte Gemeinde Glarus hatte darauf im Juni 2012 einen Verpflichtungskredit (Planungskredit) in der Höhe von CHF 450'000 genehmigt, um dieses «Vorprojekt 1» weiter voranzutreiben. Das «Vorprojekt 1» sah vor, den Hochwasserschutz entlang der Linth mit hohen Dämmen und Mauern sicherzustellen, was sich später als nicht bewilligungsfähig herausstellte. Deshalb musste das «Vorprojekt 1» verworfen werden.
In der Folge wurde im Jahr 2014 ein alternativer Lösungsvorschlag erarbeitet, das «Vorprojekt 2». Dieses sieht als Hauptmassnahme eine Sohlenabsenkung in Kombination mit deutlich weniger hohen Mauern und Dämmen entlang der Linth vor. Dieser Lösungsvorschlag wurde von Kanton und Bund im Grundsatz akzeptiert und bildet seither die Grundlage für die fortfolgenden Planungen.
An der Gemeindeversammlung 2/2015 vom November 2015 wurde für dieses «Vorprojekt 2» der zweite Planungskredit (Zusatzkredit) in der Höhe von CHF 700'000 genehmigt. Der Planungskredit basierte auf einer Abschätzung des Planungsaufwands, um das Hochwasserschutzprojekt bis zu einem bewilligungsfähigen Bauprojekt voranzubringen. Rückblickend zeigt sich, dass beim Projektantrag die Kosten für verschiedene Planungsschritte nicht genügend hoch berechnet wurden. Hinzu kommen kostenintensive weiterführende Abklärungen, insbesondere auch zur Projektmachbarkeit (bspw. Grundwasserabklärungen), die damals weder erkannt noch berücksichtigt wurden, jedoch als Grundlage zur Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit des Projekts zwingend notwendig sind. Auch waren verschiedene Planungskosten von Dritt- und Nebenprojekten (bspw. für die Anpassung von Brücken und anderen Werken) nicht miteingerechnet.
In der Summe führen diese Mehrkosten dazu, dass der Planungskredit aus dem Jahr 2015 nicht ausreicht, um ein bewilligungsfähiges Bauprojekt / Auflageprojekt «Sichere Linth» ausarbeiten zu können. Deshalb ist ein weiterer Zusatzkredit erforderlich, welcher der Gemeindeversammlung nun zur Genehmigung beantragt wird.
Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über den planerischen Prozess zum Hochwasserschutz an der Linth seit dem Jahr 2005:
Jahr | Übersicht über die vergangenen Planungsphasen und Ereignisse mit Auswirkungen auf den Planungsprozess |
| 2005 | Hochwasser Linth
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| 2006-2009 | Erarbeitung Vorprojekt 1
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| 2011 | Kantonale Gemeindestrukturreform
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| 2012 | Genehmigung Verpflichtungskredit (Planungskredit) |
| 2012-2014 | Erarbeitung Vorprojekt 2
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| 2015 | Ergebnisse Vorprüfung durch Bund und Kanton
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| 2015 | Genehmigung Zusatzkredit CHF 700'000 an GV 2/2015 |
| 2016-2021 | Ergänzung Vorprojekt 2
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| 2022-2023 | Zweite Vorprüfung von Bund und Kanton zum Vorprojekt 2 (ergänzt)
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| 2026 | Beantragung Zusatzkredit CHF 1'150'000 an Gemeindeversammlung 1/2026 |
| 2026 | Beginn Projektphase Bauprojekt / Auflageprojekt Bei Kreditgenehmigung |
Zusammenfassung des bisherigen Planungsablaufs
Hochwasserschutzprojekt «Sichere Linth»
Unter www.glarus.ch/sicherelinth sind weitere Informationen zum Projekt «Sichere Linth» einsehbar.
Die grossen Risiken und Schutzdefizite an der Linth in Glarus und Ennenda sind bekannt. Das Hochwasserereignis vom August 2005, welches rückblickend als 30- bis 50-jährliches Ereignis eingestuft wird, bestätigte die Schwachstellen dieses Flussabschnitts. Bei einem grösseren Linth-Hochwasser wären die Siedlungsgebiete von Glarus und Ennenda grossflächig von Überschwemmungen betroffen. Dies hätte grosse Schäden und vorübergehende Einschränkungen für zahlreiche Privatliegenschaften und verschiedenste Infrastrukturen und auch Einschränkungen für das gesamte öffentliche Leben (Verkehrswege, Bahnverkehr, Einkauf, etc.) zur Folge. Mittels Risikoanalysen wurde für Glarus und Ennenda ein jährlicher Schadenerwartungswert von rund zwei Millionen Franken ermittelt. Dies bedeutet, dass jährlich zwei Millionen Franken zurückgestellt werden müssten, um sämtliche auf lange Dauer zu erwartenden Hochwasserschäden durch die Linth bezahlen zu können. Investitionen in den Hochwasserschutz an der Linth in Glarus sind somit dringlich, nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen.
Begründungen und Einordnung der Planungs-Mehrkosten
Die Höhe des Zusatzkredites ist auf Mehrkosten aufgrund verschiedener Zusatzarbeiten und Abklärungen zurückzuführen. In folgender Tabelle sind die massgebenden Mehrkosten aufgeführt und begründet.
| Mehrkosten aufgrund… | Begründung |
| Zusatzabklärungen zur Projekt-Machbarkeit | Diese betreffen insbesondere zusätzliche Aufwendungen bei den Grundwasserabklärungen und zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit der Sohlenabsenkung. |
| Umweltverträglichkeitsbericht | Aufgrund der Projektgrösse besteht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei Ausarbeitung der Vorlage zum Zusatzkredit im Jahr 2015 ist man von deutlich geringeren Kosten ausgegangen. Aufgrund zwischenzeitig veränderter Untersuchungsmethoden und -standards haben sich die Kosten seither deutlich erhöht. Die Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichts macht bei grossen Wasserbauprojekten erfahrungsgemäss rund einen Viertel der Planungskosten (für die Phase Bauprojekt / Auflageprojekt) aus. |
| Planungskosten für Dritt- und Nebenprojekte | Neu sind auch die Kosten für die Planung von Dritt- und Nebenprojekten mitberücksichtigt. Diese können nicht ausgeklammert werden und müssen in der für die Projektphase erforderlichen Bearbeitungstiefe mitgeplant werden. Hier geht es insbesondere um die Massnahmen an den Linthbrücken, den Kraftwerken und an den Schnittstellen zur Siedlungsentwässerung. |
| Durchführung von Sondagen | Im Bereich der bestehenden Ufermauern und Brückenwiderlager sind gezielte punktuelle Sondagen vorzusehen, um die Fundationstiefen und -zustände zu bestimmen. Diese sind notwendig zur Ergänzung der Dimensionierungsgrundlagen. |
| Grundwasserüberwachung | Die Auswirkungen des Hochwasserschutzprojekts auf das Grundwasser wird als «Haupt-Projektrisiko» bezeichnet. Der Aufbau einer permanenten Grundwasserüberwachung ist unverzichtbar, und zwar zur Ergänzung der Datengrundlage (vor Realisierung), zur Beweissicherung sowie zur Überwachung der Auswirkungen während der Bauphase und nach Abschluss des Wasserbauprojekts. |
| Bauherrenunterstützung / Expertentätigkeit und wissenschaftliche Beratung | Die Verstärkung des Projektteams ist notwendig, um das Projekt sowohl effizient als auch auf fachlicher Ebene (insbesondere bei den Themen Grundwasser und flussbaulichen Analysen) in Richtung Baureife weiterzubringen. |
Die während der Projektphase anfallenden Kosten werden im Normalfall als «Allgemeinkosten» geführt. In diesen «Allgemeinkosten» enthalten sind Projektierung/Studien, Öffentlichkeitsarbeit und Nebenkosten. Die «Allgemeinkosten» belaufen sich bei Wasserbauprojekten erfahrungsgemäss auf rund 15–19 Prozent der «Baukosten» (Studien/Projektierung: 10–12 Prozent; Öffentlichkeitsarbeit: 1–2 Prozent; Nebenkosten: 4–5 Prozent).
Für das Hochwasserschutzprojekt «Sichere Linth» werden die gesamten Projektkosten auf rund CHF 41'000'00 geschätzt (inkl. beantragter Zusatzkredit). Der Baukosten-Anteil beträgt rund CHF 36'000'000. Nach Abschluss der Planungsschritte Bauprojekt – Auflageprojekt inkl. Umweltverträglichkeitsbericht (SIA-Phasen 21-33) ist davon auszugehen, dass rund 40 Prozent der Projektierung (SIA-Phasen 21-53) abgeschlossen sein werden. Die gesamten Projektierungskosten resp. Allgemeinkosten belaufen sich somit (Stand heute) auf rund CHF 5'200'000, was rund 15 Prozent der Baukosten entspricht. Die Allgemeinkosten liegen somit im unteren Bereich der Erfahrungswerte.
Notwendigkeit des Zusatzkredites
Zusammengefasst, ist die Notwendigkeit des Zusatzkredites folgendermassen begründet:
- Eine Ablehnung des Zusatzkredits hätte zur Folge, dass die Planung des Hochwasserschutzprojekts gestoppt bzw. vorübergehend sistiert würde, was eine Verzögerung des Hochwasserschutzes bedeuten würde.
- Den Schutzdefiziten und Risiken sollen jedoch baldmöglichst mit den baulichen Massnahmen entgegengewirkt werden. Jede weitere Verzögerung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Scha-denereignisses vor Realisierung des Schutzes.
- Der Aufbau der projektspezifischen Grundwasserüberwachung ist für die Bewilligung zwingend erforderlich. Eine weitere Aufschiebung verzögert gleichzeitig das Projekt um bis zu fünf Jahre, weil mit der Erfassung notwendiger Grundlagendaten erst später begonnen werden könnte.
- Der für die Projektierungsphase erforderliche Zusatzkredit macht einen geringen Anteil an den Gesamtprojektkosten aus. Die erforderlichen Grundlagen resp. die Erarbeitung des bewilligungsfähigen Projekts sollen baldmöglichst abgeschlossen sein, um dann über die weiteren Schritte in Richtung Realisierung entscheiden zu können.
- Erfahrungsgemäss sind Sistierungen resp. Aufschiebungen von Projektierungsaufträgen mit Mehrkosten verbunden. Hinzu kommen ein allfälliger Verlust von Subventions-Förderfristen und möglicherweise damit verbundene geringere Beitragszahlungen von Bund und Kanton.
- Mehrkosten sind auch im Zusammenhang mit Verzögerungen bei der Realisierung, insbesondere auch aus Gründen der allgemeinen Baukostenentwicklung, zu erwarten.
- Der Kanton Glarus ist an der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zum Wasserbau. Dieses wird insbesondere spätere Projektphasen/-verfahren beeinflussen. Die Erarbeitung eines bewilligungsfähigen Projektes nach technischen, ökologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und eidgenössischen rechtlichen Vorgaben ist aber unabhängig von diesem kantonalen Gesetz zum Wasserbau notwendig und ist aufgrund der Dringlichkeit baldmöglichst zu erarbeiten.
Zeitplan
Projektierung und Bewilligung
Innerhalb von zwei Jahren soll das bewilligungsfähige Hochwasserschutzprojekt vorliegen. Dies bedeutet, dass auch der Umweltverträglichkeitsbericht vorliegt und auch die gewässerschutzrechtlichen Fragen (Grundwasser) geklärt sein müssen. Im Anschluss daran folgt die Bewilligungsphase.
Die Gemeindeversammlung wird über die Realisierung des Hochwasserschutzprojekts (Baukredit-Vorlage) entscheiden, wenn das bewilligte Projekt vorliegt und die Finanzierung mit Bund und Kanton definiert ist. Vor dem Beschluss über einen Baukredit hat auch ein Veranlagungsverfahren zur Festlegung der angemessenen Kostenbeteiligung der Nutzniessenden zu erfolgen, sofern bis dahin kein kantonales Wasserbaugesetz mit abweichenden Bestimmungen zur Finanzierung von Wasserbauprojekten in Kraft ist.
Ausführungsprojekt und Realisierung
Betreffend den Beginn der Realisierung bestehen Unsicherheiten aufgrund der verschiedenen vorhergehenden Verfahren (Bewilligung, Veranlagung, etc.). Vor Realisierung erfolgt die Planung des Ausführungsprojekts. Als frühestmöglicher Baustart wird das Jahr 2031 angenommen.
Ziel-Zeitplan Hochwasserschutzprojekt Sichere Linth
8.3 Finanzielle Auswirkungen und Angaben zur Finanzierung
Für die Planung wird ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 1'150'000 beantragt. Dieser Zusatzkredit basiert auf einer Kostenprognose zur Finanzierung sämtlicher Planungen und Abklärungen bis zum Abschluss der Projektphase Bauprojekt / Auflageprojekt (SIA 32/33). Nach Abschluss dieser Projektphase liegt ein bewilligungsfähiges Hochwasserschutzprojekt vor. Im Zusatzkredit sind auch die Kosten für den Aufbau und den Betrieb der dauerhaften Grundwasserüberwachung (erste fünf Betriebsjahre) mitberücksichtigt.
Die Projektierungs- und Baukosten bei diesem Wasserbauprojekt sind subventionsberechtigt. Die Beitragshöhe beträgt gemäss laufender Programmvereinbarung zwischen Kanton und Bund 65 Prozent an den beitragsberechtigten Gesamtkosten (Kanton 30 Prozent; Bund 35 Prozent). Dies entspricht für den beantragten Zusatzkredit einem Beitrag in der Höhe von rund CHF 750'000. Für die gesamten prognostizierten Planungskosten (Vor-/Bau-/Auflageprojekt) von CHF 2'300'000 entspricht dies einem Beitrag in der Höhe von rund CHF 1'500'000. Die Auszahlung von Subventionsbeiträgen von Kanton und Bund kann jedoch erst nach Realisierung des Hochwasserschutzes erfolgen. Die Gemeinde wird als Bauherrin somit die Vorfinanzierung der gesamten Projektierungskosten leisten müssen.
Der Zusatzkredit setzt sich wie folgt zusammen:
Die gesamten Planungskosten (inklusive Bewilligungsgebühren) und Bauleitungskosten sind gemäss Artikel 19 der kommunalen Verordnung über den Hochwasserschutz Bestandteil der Gesamtprojektkosten. Die kommunale Verordnung regelt die Umsetzung des übergeordneten Rechts (Art. 189 ff.EG ZGB) auf kommunaler Stufe und sieht für die Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten ein sogenanntes Veranlagungsverfahren vor. Beim Veranlagungsverfahren sind sämtliche Nutzniesser/-innen an den Gesamtprojektkosten (inkl. Planungskosten) angemessen zu beteiligen. Das Veranlagungsverfahren ist öffentlich aufzulegen und muss vor Genehmigung des Baukredits durch die Gemeindeversammlung abgeschlossen sein. Zur Bestimmung des Kreises der Beteiligungspflichtigen ist ein Perimeter festzulegen. Dieser richtet sich beim Linth-Projekt in erster Linie nach der behörden- und eigentümerverbindlichen Gefahrenkarte Linth.
8.4 Erwägungen des Gemeinderats
Der Kanton Glarus ist gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau (WAG) gesetzlich verpflichtet den Hochwasserrisiken entgegenzuwirken. Nach Massgabe des Kantonalgesetzes ist die Gemeinde für das Projekt «Sichere Linth» zuständig, weil erstens die wuhrpflichtige Ufereigentümerschaft den Hochwasserschutz allein nicht herstellen kann und zweitens keine öffentlich-rechtliche «Linth-Korporation» besteht.
Der Gemeinderat beurteilt den Hochwasserschutz an der Linth als wichtiges Grundlagenprojekt, das zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde beiträgt. Unabhängig von laufenden Diskussionen zur kantonalen Gesetzgebung bestehen erhebliche Hochwasserrisiken und Schutzdefizite für die Siedlungsgebiete und zentrale Infrastrukturen. Ein Unterbruch in der Planung würde zu einer mehrjährigen Verzögerung des Hochwasserschutzprojektes an der Linth in der Gemeinde Glarus mit dem damit verbundenen Sicherheitsrisiko und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch zu Mehrkosten führen.
Mit der Genehmigung des Zusatzkredits wird sichergestellt, dass das Projekt zielgerichtet weitergeführt und die Grundlage für die spätere Bewilligung und Realisierung des Hochwasserschutzes geschaffen wird.
8.5 Antrag an die Gemeindeversammlung
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und auf der Grundlage von Art. 48 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 Bst. a Gemeindeordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Für die Projektierung des Hochwasserschutzprojekts «Sichere Linth» bis zur Bewilligungsfähigkeit (Abschluss Projektierungsphase Bauprojekt / Auflageprojekt) wird ein Zusatzkredit von CHF 1'150'000 genehmigt.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Das Bauprojekt Hochwasserschutz «Sichere Linth» bezweckt den Schutz des Siedlungsgebiets von Glarus und von Ennenda vor grossflächigen Überschwemmungen. Anlässlich der Gemeindeversammlung 2/2012 wurde ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 450'000 zur Planung des Bauprojekts und an der Gemeindeversammlung 2/2015 ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 700'000 verabschiedet. Um das Bauprojekt zu einem bewilligungsfähigen Baugesuch weiterzutreiben, beantragt der Gemeinderat einen Zusatzkredit in der Höhe von CHF 1'150'000. Das Vorhaben liegt im öffentlichen Interesse.
Für den Zusatzkredit werden Subventionsbeiträge von Kanton und Bund in der Höhe von rund CHF 750'000 erwartet. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit hat das zuständige Departement sicherzustellen, dass die Subventionsbeiträge nach Abschluss des Bauvorhabens umgehend mit Kanton und Bund abgerechnet werden.